Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1929
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19290507
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192905070
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19290507
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1929
- Monat1929-05
- Tag1929-05-07
- Monat1929-05
- Jahr1929
-
3668
-
511
-
512
-
513
-
514
-
515
-
516
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Gewinn- und Veilustrechnnng. Haben. Generaiunkosten ....... Gewinn aus 1927/28 . . . . . Soll. Auslieferung 6 619 18 15 94 6 635 12 6 635 12 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 98 vom 24. April I929.> Zeitweilige Schließung der Preußischen Staatsbibliothek In Berlin. — Zum Zweck einer umfassenden Revision der Druckschriften bestände wird die Staatsbibliothek von Montag, den 2. September, bis Montag, den 39. September, geschlossen. In dieser Zeit können nur die bereits vorher entliehene» Bticher zurtickgegebcn werden. Den Wünschen der Benutzer der Staatsbibliothek wird die Universi tätsbibliothek iDorotheenstraße 81), soweit es irgend möglich ist, ent- gegenkommcn. Die Benutzungskarten der Staatsbibliothek haben im September für die Universitätsbibliothek Gültigkeit. Auch den aus wärtigen Leihverkehr wird die Universitätsbibliothek in gewissen Grenzen aufrecht erhalten. Kuriosa ans der Schulbilcherzcit. — Am Hauptschulbüchertage ist cs in diesem Jahre vorgekommen, daß ein Kind in meinem Laden seine Mutter verloren hat. Es waren etwa 49—59 Personen an wesend. Plötzlich jammerte ein kleines etwa dreijähriges Kind wei nend nach seiner Mutter. Aus meine laute Krage an das Publikum, bas sich auch gegenseitig unterhielt und dadurch Lärm verursachte, meldete sich niemand. Meine älteste Angestellte führte dann das Kind auf die andere Seite des Ladens, hob es hoch und fragte in der üblichen Weise: »Wem gehört das Kind?« Hierauf meldete sich die Mutter, die zufällig am Ende des zweiten Ladentisches gerade be dient wurde. Durch Schokolade ist es dann bald gelungen, das Kind zu beruhigen. Die Mutter wurde schnell zu Ende bedient und der Zwischenfall war erledigt. Als am folgenden Tage das kleine Geld ausging, gab meine Kassiererin einem Lausburschen einen Zehnmarkschein mit den Wor ten: »Geh schnell zum Bäcker und laß Dir hierfür Sechser- und Groschenstücke geben«. Nach einer Viertelstunde kam der Bursche mit einem riesengroßen Paket Kuchen zurück, denn der Bote hatte Kuchenstiicke zu je einem Groschen verlangt. Vorsichtshalber hatte ihm die Bäckersfrau, der dte Sache wohl merkwürdig vorkam, nur sür einen Teil des Gelbes Kuchen mitgegeben. Ich erfuhr von der Sache erst, als ich vom Mittagstisch zurtickkam und das gesamte Personal bei der ihm sicher nicht unangenehmen Beschäftigung des Kuchenessens antras. Charlottenburg. Alfred Lindner. »Wie die Register in die Bücher ohne große Mühe zu machen?» Georg Philipp Harsdörsser, einer der ersten Literaten des 17. Jahr hunderts, der nach einem wenig mehr als 59 Jahre währenden Leben 59 Schriften über die verschiedensten Materie» hinterließ, darunter auch den so berühmt gewordenen »Poetischen Trichter«, gibt im dritten Teil seiner »Philosophischen und Mathematischen Er- guickstunden« auch eine kleine Anleitung zur Herstellung eines Re gisters, deren Titel wir als Überschrift wählten. »Ein Register nach dem Abc«, heißt es da, »ist ein sehr nothwen- diger Lehrmeister zu einem Buch, Massen er gleichsam mit dem Finger weiset, wo eines oder das ander zu finden, und keiner sgenugs der Zeit hat, alle und jede Bücher zu durchlesen, welche sonderlich keine Schulbücher sind, und nur zu dem Nachschlagen dienen. Der Register sollen dreierlei seyn: 1. Das Ordnung-Register, darinnen aller Kapitel Titul und Abschrisst, nach der Ordnung, bemeldet wird. 2. Das Inhalt-Register, nach dem Abc gerichtet, und hierzu ist sehr dienstlich, daß man eine Schachtel mit 24 Fächern habe, deren jedes mit einem Buchstaben bezeichnet ist: Wann man nun das Register machen will, so schreibet man den Inhalt, gehöriger Massen, ans ein Papyr, schneidet es in absonderliche Stiicklctn, und leget jedes in sein Buchstabfach: von dar nimmt man sie zu letzt wieder heraus, ordnet einen Buchstaben nach dem andern, und klebet entweder die Papprlein ordentlich aus, oder schreibet sie noch einmal. 8. Sollte ein Register der Autoren bepgefiiget werben, darmit manchem bedinnt, indem er nach einem unbekannten Buch fragen kann, das ihmc anständig ist, und sollte sonderlich das Format, das Jahr, wann, und der Ort, wo es gedrucket, vermeldet werben. Etliche halten dieses sür ubersllisstg und für einen Ehrgeitz, cs ist aber solches Absehen nicht zu vermuten, indeme man redlich handeln will, und nicht sür das Seinige dargeben, was eines andern ist. Sowenig sich nun einer seines Lehrmeisters Namen zu nennen scheuet, so wenig soll er auch Bedenken haben, zu vermelden, von weme er dieses oder jenes gedolmetschet und erlernet . . .« Aus diesen Quellennachweis legt der ehrliche Harsdörsser ein ganz besonderes Gewicht. Und darum gedenkt er auch noch eines Lehrgedichtes, in dem ein dickes Buch ein dünnes Büchlein wegen seines geringen Umfanges verspottet, von diesem aber die Zurück weisung erfährt: »Wann du nicht der Heler wärest so manchen Dieb stals, so könntest du nicht so sett und dick seyn; ich aber brüste mich nicht mit fremdem Gut, sondern mit neuen Erfindungen.« I, Verbot der »Rote» Fahne«. — Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Polizeipräsident von Berlin aus Grund des K 7 Zisfer 4 und des K 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik die Zeitung »Dte rote Fahne« auf die Dauer von drei Wochen bis einschließlich 23. Mai 1929 verboten. 31. Liste der Schnnd- und Schnuitzschristcn (39. s. Nr. 85>. (Gesetz vom 18. Dezember 1928.) Lsde. Akten- Ent- Bezeichnung Verleger Bemer- Nr. zeichen scheidunp der Schrift kungen 61 Psch. P. St. Selbstbekenntnisse Rosen-Berlag, 231 Berlin einer Dirne oder Ein Dresden. o. 5. 3. 29 Sittenbild aus dem Großstadtsnmpf. Nach Tagebuch-Auf zeichnungen bearbeit, u. herausg. von Fer dinand Nodenstein. Neue teilweise ver änderte Ausg. (1927.) Leipzig, den 29. April 1929. Der Leiter der Oberprüsstells vr. Klare. Verbotene Druckschrist. — Das erweiterte Schöffengericht Berlln- Schöneberg, Abteilung 46/47, hat am 29. 19. 28 u. a. sür Recht er kannt: Sämtliche Exemplare der Zeitung »Der Angriff« Nr. 24 vom 11. 8. 28, Erscheinungsort Berlin, Druck: Verlag Süßerott G. m. m. b. Berlin, und zwar wegen des Artikels in der Beilage »Polizei liches Tagebuch 5. Juni«, soweit sie sich im Besitze des Versassers, Druckers, Herausgebers, Verlegers oder Buchhändlers befinden, össentlich ausgelegt oder angeboren sind oder werden, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen sind unbrauch bar zu machen. Nr. 853 I L 1/28. Berlin, 89. 4. 29. PP (I L>. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 325 vom 2. Mai 1929.) Verkekrönackriekten. Postscheckverkehr zwischen Jugoslawen und dem Auslande. — Unserer Veröffentlichung im Börsenblatt Nr. 78 vom 6. April fügen wir nachstehende Ausführungen an: 1. Auf Grund einer Entscheidung des Herrn Finanzministers I Nr. 3829 vom 29. Februar 1928 kann im Wege der Postspar kasse und deren Filialen ohne Unterschied jeder Besitzer eines Schcckkontos (Inländer und Ausländer) monatlich ins Ausland einen Betrag bis zu 3000.— Dinar in fremder Währung oder in Dinar auf freie Rechnung stellen. 2. Die Ausländer können bei der Postsparkasse und deren Filialen über das Konto frei verfügen und jeden fünfzehnten Tag den Betrag von 5000 Dinar beheben, falls diese Beträge minde stens zwei Monate auf dem Scheckkonto liegen. (Entscheidung des Finanzministers ! Nr. 21310 vom 25. August 1925.) Nach dem Obenerwähnten können die Bürger des Staates S. H. S. als Besitzer eines Scheckkontos nur im Sinne des Punk tes 1 disponieren. Außer den oben angegebenen Bestimmungen über die Möglich keit der Verfügung von Ausländern über die Bestände ihres Scheck kontos wird uns noch folgende Verfügung mitgeteilt, nach welcher der ausländische Besitzer eines Scheckkontos Beträge, die über einen Monat bei der Postsparkasse liegen, auf bevollmächtigte Banken mit der Bemerkung übertragen kann, daß diese Beträge weder eine freie Forderung darstellen, noch zur Sicherstellung der Valuta dienen können,.worüber die Postsparkasse gelegentlich der Auszahlung die bevollmächtigte Bank schriftlich verständigen wird. Die auf solche Art entstandenen Forderungen der Ausländer können zur Begleichung von Rechnungen in unserem Lande verwen det werden und können nicht vom Konto auf das Konto der bevoll mächtigten Banken übertragen werden. 515
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht