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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1929
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 122, 30. Mai 1929. Redaktioneller Teil. BSrbnblatt f.d.D>Ichn.«uchi-nd-l. meutern ganz unmöglich gewesen wäre, die Auflage so abzu- mcssen, daß gerade der Bedarf diese Ostern gedeckt wurde. Das spricht auch gegen den Vorschlag des Ministeriums, eventuell jeweils die ersten Teile der Bücher, bei den Lateinbüchern also den Sextateil, bei den Geschichtsbüchern den Quarta- und Ober- sekundatcil für Ostern 1930 zu genehmigen. Aus diesem Grunde soll das Preußische Ministerium gebeten werden, davon Abstand zu nehmen und die ganze Genehmigung bis nach Ostern 1930 zu verschieben. Herr Reimer berichtet über die vom Börsenverein ver- anlaßtc, unter Leitung von Herrn vr. Oldcnbourg zwischen Ver tretern des Schulbücherverlages und des Sorti ments am 14. November 1928 stattgehabte Aussprache und die sich daran anschließenden Verhandlungen, die zu einem ab schließenden Ergebnis bisher noch nicht geführt haben, die aber fortgesetzt werden sollen. Auf das Abkommen über die Lieferung von Frei exemplaren zwischen der Vereinigung der Schulbuchver leger und dem Deutschen Philologcnverband sowie dem Deutschen Verein für das Mittlere Schulwesen e. V., das bereits im Bör senblatt veröffentlicht war, wird nochmals hingewiesen. Die Satzungen sind einer Änderung unterzogen wor den und werden nachstehend veröffentlicht. Es kam mehrfach zum Ausdruck, daß es erwünscht ist, wenn entsprechend dem jetzigen Fachgruppenunterbau des Börsenvereins und Deutschen Verlegervereins sich alle Schulbuchverleger der Vereinigung der S chulbuchverleger an- schließen, um mitzuarbeiten und auf dem laufenden zu bleiben (Anmeldungen an den Vorsitzenden). Zum Vorsitzenden wird Herr vr. Erich Berger, Direk tor der Union Deutsche Verlagsgcsellschaft Zweigniederlassung Berlin SW. 19, Krauscnstr. 35/36, einstimmig gewählt, als Schriftführer und stellvertretender Vorsitzender ebenso Herr vr. Alfred Giesecke. Die Herren vr. Francken, vr. Reichel und Teschemacher verbleiben im Vorstand, Herr Reimer wurde wieder hinzugewählt. Herr vr. Oldenbourg spricht dem Vorstand, insbesondere dem scheidenden Herrn vr. Brau, den Dank der Versammlung aus. Für die Richtigkeit des Auszuges: vr. E. Berger. Satzungen der Vereinigung der Schulbuchverleger. ß 1. Die Vereinigung der Schulbuchverleger hat die Aufgabe, die dem Schulbuchverlag gemeinsamen Sonderinteressen im engen Anschluß an den Deutschen Verlegerverein zu vertreten. 8 2. Mitglied der Vereinigung kann jede Verlagssirma werden, die Schulbücher herstellt oder vertreibt. Sind mehrere Teilhaber einer Firma Mitglieder der Vereinigung, so kann jeder von ihnen die Firma der Vereinigung gegen über vertreten. 8 3. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer (als zweiten Vorsitzenden) und einem Schatz meister, die auf die Dauer von drei Jahren in der Haupt versammlung gewählt werden. Den Vorstandsmitgliedern steht es frei, sich durch Zuwahl bis auf sechs Mitglieder zu ergänzen. Der Vorsitzende der Vereinigung ist Vertreter der selben im erweiterten Vorstand des Deutschen Verleger- Vereins. Sein Stellvertreter wird von dem Vorstand der Bereinigung bestimmt. 8 4. Die Hauptversammlung findet alljährlich in der Regel zur Ostermesse an dem Orte der Hauptversammlung des Deut schen Verlegervereins statt. Die Einladung zur Hauptversammlung hat zwei Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung zu er folgen. Anträge müssen vier Wochen vorher in den Hän den des Vorsitzenden sein; später eingehende können schrift lich mit einer Unterstützung von 20 Mitgliedern eingebracht werden, wenn der Vorstand zustimmt. 584 Der Vorstand erstattet in der Hauptversammlung Be richt über das verflossene Vereinsjahr und legt Rech nung vor. Außerordentliche Hauptversammlungen einzuberufeu ist der Vorstand jederzeit berechtigt, hierzu aber verpflichtet, wenn mindestens 20 Mitglieder es wünschen. 8 5. Jede ordnungsmäßig einberufene Hauptversammlung ist be schlußfähig; über die Annahme von Anträgen entscheidet einfache Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Beschlüsse der Versammlung werden schriftlich ausgezeichnet; die Niederschrift ist durch den Vorsitzenden und ein Mitglied zu unterzeichnen. über die Ergebnisse der Hauptversammlung hat der Vorstand an die Mitglieder zu berichten. 8 6. Zur Deckung notwendiger Auslagen wird für das Ge schäftsjahr, das von Ostermesse zu Ostermesse läuft, ein Beitrag erhoben. Die Höhe dieses Beitrages wird von der Hauptversammlung (8 4) in jedem Jahre festgesetzt. 8 7. Die Mitgliedschaft erlischt: a> durch Erlöschen der Firma, b> durch schriftliche Austrittserklärung, o> durch Nichtzahlung des Jahresbeitrages, ck) durch Beschluß einer Hauptversammlung. 8 8. Die Auflösung der Vereinigung kann nur in einer Haupt versammlung, wenn der Antrag durch die Tagesordnung rechtzeitig bekanntgegeben worden ist, beschlossen werden. Zur Annahme ist Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mit glieder erforderlich. Der bei Auflösung vorhandene Kassenbestand wird dem Unterstützungsverein Deutscher Buchhändler und Buch- handlungs-Gehülsen in Berlin überwiesen. Sammlungen geschriebener Zeitungen in deutschem Besitz. Von vr. Johannes Kleinpllul. Handschriftliche Zeitungen finden sich wohl in allen Archiven und Bibliotheken. So in den folgenden, ans deren Beständen die vorliegende Arbeit fußt: Augsburger Stadtarchiv Bayerisches Staatsarchiv zu Bamberg <1568—1662> Brandenburgisch-Preußisches Hausarchiv zu Berlin-Charlottenburg Preußisches Geh. Staatsarchiv zu Berlin-Dahlem <1567 bis ins 18. Jahrhundert) Sächsisches Hauptstaatsarchiv zu Dresden <1473 bis ins 18. Jahr hundert) Badisches Generallanbesarchiv zu Karlsruhe <1533—1746) Leipziger Stadtbibliothek <1562—1624) und Universitätsbibliothek <1587—1581) Hessisches Gesamtarchiv zu Marburg <1525 bis ins 18. Jahr hundert) Hausarchiv, Kreisarlhiv, Geh. Staatsarchiv und Staatsarchiv zu München <1524 bis ins 18. Jahrhundert) und Staatsbibliothek zu München <1583-1585) Bayerisches Staatsarchiv zu Nürnberg <1526—1588) und Ger manisches Museum und Scheurl-Archiv, ebendort Mecklenburg-Schtverinsches Geh. und Hauptarchiv zu Schwerin <1526-1743) Preußisches Staatsarchiv zu Stettin <1526—1621) Wllrttembergisches Staatsarchiv zu Stuttgart <1486—1671) Thüringische Landesbibliothek zu Weimar <1582—1584) Braunschweigisches Landesarchi» zu Wolfenbüttel <1516—1762) und dortige Bibliothek Oesterreichische Staatsbibliothek zu Wien, wo wenigstens die »Fug- gerzeitungen« <1568—1665) durchgesehen wurden. Die an diesen 25 Stellen vorhandenen Mengen Geschriebener Zeitungen sind sehr verschieden groß; hier nur wenige Blätter ver schiedenen Alters und verschiedener Herkunft, dort riesige Bestäub« zum Teil fortlaufender Korrespondenzen. In dieser Hinsicht besagen die in < > beigefllgten Zahlen gar nichts. Sie geben nur an, von welchen frühesten bis zu welchen spätesten Jahren da und dort Ge schriebene Zeitungen vorliegen. Das können aus kurzen Zeiträumen viele, aus recht langen recht wenige sein. Zwischen jenen Zei-
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