2u sßen Lreuvrerklsrungen rioch im Februar erscheint; Kurzkommentar zum Vermögensteuergesetz mit Durchführungsverordnung unter Berücksichtigung der ÄndcrungsvVen vom ZI. I0.und22. II. IhZh von Willy Weckerle Finanzgecichtspräsident 2.. neubearbeitete und vermehrte Auslage. Etwa 175 Seiten Taschenformat. Leinenband etwa RMI.8S Dos Vermögensteuergeseh und die Durchführungsbestimmungen dazu haben durch die Verordnungen vom ZI. Oktober und 22. November ISZY wichtige Änderungen erfahren. Die Neuauflage des bewährten Kurzkommentars wird daher von der Praxis lebhaft begrüßt werden. Unter eingehender Verarbeitung der Rechtsprechung sind darin alle Zweifelsfragen in der be> könnt knappen und doch erschöpfenden Form, di« weithin einen größeren Kommentar zu ersehen vermag, erläutert, wobei auch die einschlägigen Vorschriften des Steueranpaffungsgesehes einbezogen sind und der Ausbau des Reichsbewertungsgesehes dargestellt ist, zahlreiche Beispiele veranschaulichen die Darstellung. Wir bitten, anläßlich der Steuertermine für die Neuauslagezu werben. Kurzkommentar zum Einkommensteuergesetz und Neuen Jinanzplan unter Berücksichtigung aller einschlägigen Durchführungsvorschrifren, Verwaltungsrichtlinien und Verwaltungserlasse von Ernst Kaemmel Vberregierungsrat am Oberfinanzpräsidium Berlin Unter Mitwirkung von U>. Schmiedete, Regicrungsrat am Finanzamt Berlin-Zcblendorf Z., völlig neubearbeitete und vermehrte Auslage in Loseblattsorm. Stand Oktober lyZo. XX, 1228 Seiten Taschenformat. In Leinenordner RM 18.50. Die I. ErgLfg., die namentlich die Rrieg «Zuschläge behandelt, erscheint noch im Februar „Der Umfang des Werkes ist erheblich gestiegen. Dankenswert ist, baß der Verfasser der Erörterung schwieriger und für die praktische Handha bung besonders wichtiger Fragenkreise in der neuen Auflage einen breiteren Raum gewidmet und auch die Vorschriften des Vtcuen Finanz plan s einschließlich der Mehreinkommensteuer in den Rreis der Erläuterungen einbezogen hat. Er hat zu diesen Vorschriften, die weit gehend steuerliches Neuland sind, vieles gesagt, was für die Praxis von Bedeutung ist. Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß der Verf. in der neuen Auflage ein Werk geschaffen hat, das jedem Steuerpraktiker ein wichtiges Hilfsmittel sein kann." Oeukscksz Kurzkommentar zum Gewerbesteuergesetz nebst Durchführungsbestimmungen von Or. Richard Ringelmann und Or. Fritz Freu-ling Ministerialrat Reg. Rat l. Rl. im Bayer. Ministerium der Finanzen XI, 465 Seiten Taschenformat. Leinenband RM 8.- „In dem Werk werden nicht nur das Gesetz selbst, sondern auch seine Durchführungsbestimmungen und die einschlägigen Bestimmungen des Einführungsgescyes zu den Realsteuergcseyen in der bekannten knappen, aber außerordentlich gründlichen und eingehenden Form der ,Rurzkommentare' von maßgeblicher Seite erläutert. Die Zusammenhänge mit den einschlägigen Reichssteuergcscyen sind in allen Einzelheiten klargestellt. Der Steuerkurzkommentar vereinigt in handlicher und übersichtlicher Form den gesamten in Frage kommenden Rechtsstof f." Osutzc/»ö T H> L. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin 97* Nr. 37 Dienstag, den 13. Februar 1S4l> 659