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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1929
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- 1929-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1929
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- Deutsch
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X- 198, 27. August 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Eine andre Zeit wird andere Ausdrucksmöglichkeiten suchen und haben. Ich aber bin der Meinung, es wäre traurig, wenn wir uns auf ein früheres, erkannt niedrigeres Niveau zurückdrängen liehen, und dies in einer Zeit, in der wir doch von einer Renaissance der Farbe und einer Wiedergeburt der Form sprechen können. * Der Schutzumschlag muß in erster Linie den Zweck erfüllen, das Buch vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Er bedeutet also für das Buch nicht mehr oder nicht weniger als für Schokolade die Packung, für Zigaretten die Schachtel. Die einfachste Form des unbedruckten Umschlags erfüllt diesen ersten Zweck zwar vollkommen, doch tritt hier bereits ein weiteres Moment zweiter Richtung hinzu, das Moment der Werbewirkung. Für dos Auflegen im Laden, für das Ausstellen im Schaufenster ist es notwendig, zum wenigsten den Buchtitel und den Autor zu nennen. Weiter führt die Entwicklung zur Anbringung eines kurzen Werbetextes: Preis angaben, bibliographische Angaben, Besprechungen werden auf dem selben zum Abdruck gebracht. Von dieser Form ist zur weiteren planmäßigen Ausgestaltung des Umschlages als Werbungs träger nur mehr ein Schritt. Man sucht, durch Steigerung der Farbenzahl den Umschlag hervortreten zu lassen; und das Bemühen, aufzufallen, besser gesagt, eher gesehen zu werden und damit viel leicht eher gekauft zu werden wie andere Bücher, die daneben liegen, ist von nun an die stets treibende Kraft. Der Wille, den anderen zu überbieten, kann sich nicht mehr darauf beschränken, mit werbenden Worten und Sätzen zu arbeiten, er greift naturgemäß zum besten Werbemittel, dem Bild. Auch hier kein Einzelfall, keine Sonderentwicklung, denn auch General Motors brauchen zur wir kungsvolleren Gestaltung ihrer Anzeigen, ihrer Prospekte nicht weniger den bildenden Künstler als der Norddeutsche Lloyd. Man mag mir entgegnen: Die neue Typographie wird Wandel schaffen. Zugegeben, eine gewisse Müdigkeit am Bild und Bild- mäßigen stellen wir seit langer Zeit fest. Eine Abneigung gegen Zierstücke und deren übermäßige Verwendung besteht ebenfalls zweifellos. Es muß jedoch festgestellt werden, daß die Ausdrucks formen, die wir mit dem Sammelbegriff »Neue Typographie« be zeichnen wollen, als Gestaltungsmöglichkeiten noch nicht Allgemein gut geworden sind, sodaß wir von einer handwerklichen Neu gestaltung der drucktechnischen Erzeugnisse nicht sprechen können. Der neue Stilwille ist noch geistiges Gut einer Minderheit buchgewerb licher Künstler oder künstlerisch empfindender Drucker. Die Be wegung wird man gedanklich nur dann restlos erfassen und durch schauen können, wenn man sich klar geworden ist, daß eine Rück bildung der malerisch flächigen Wirkungsmomente ins Typographische stattgefunden hat. Es ist klar, daß diese Gesetze nicht so leicht zu fixieren sind als die bisherigen typographischen Regeln, deren Grund prinzip und stets gleichbleibende letzte Lösung in der Achsialordnung bestand. Gerade diese Art des typographischen Aufbaus bringt uns also nicht die Unabhängigkeit vom Künstler, die aus Gründen der Honorar ersparnis wünschenswert ist. Die trennende Linie zwischen dem fachkundigen Künstler und künstlerisch empfindenden Fachmann zu ziehen, wird hier schwer sein, wird aber auch ziemlich gleichgültig sein, da beide in ihren Honoraransprüchen sich gegenseitig, regulieren. Es ist selbstverständlich, daß der Schutzumschlag auch in seiner künstlerisch besten Form noch lange nicht den Erfolg eines Buches von vornherein garantiert; andererseits gibt es viele Bücher, die in einfachster Form des Schutzumschlages, jedoch nie inunkünstle rischer Form sich durchgesetzt haben. Das Wesen der künstlerischen Mitarbeit bei der Ausführung eines Umschlages soll daher darin bestehen, durch Beschränken auf die einfachsten technischen Ausfllhrungsarten denkbar Vollkommenstes zu schaffen und eben dadurch, daß ein experimentierendes Vielerlei der Ausdrucksmöglichkeiten verhindert wird, verbilligend wirken. Ohne weiteres läßt sich mit künstlerischen Ausdrucksmitteln bei Beschränkung auf eine Farbe eine Vielheit der Wirkung erzielen, die der entwerfende Nichtfachmann mit dem beliebten Farbenallerlei mühsam erreicht. Die gestaltende Hand benötigt naturgemäß zum Ausdruck des Willens nur geringe Mittel, liegen doch gerade in strengster Konzentration mehr Möglichkeiten als in der zentri fugalwirkenden Farbgestalt. Auch die Verwendung des Lichtbildes zu Werbezwecken wird wenig an dieser Tatsache ändern; letzten Endes führt auch die jetzt übliche typographische Form auf die Notwendigkeit der Gestaltung durch fachmännische Hand zurück. Die Anlage des Schutzumschlages muß zweierlei optischen An sprüchen genügen. Im Schaufenster muß sich der Umschlag anderen gegenüber durchsetzen, den Blick auf sich lenken und der gleiche Um schlag, an den hier oft Anforderungen gestellt werden, die dem Wir kungswert eines kleinen Plakates nicht viel nachstehen, muß in der Hand des Beschauers das halten, was er aus der Ferne versprochen. Optische Differenzierungen verschiedener Msaßstäbe, Plakat und Werbegraphik in einem, Material, Stoff und Stilerfordernisse ver eint, wer wird die Aufgabe leicht nehmen? * Welcher Verleger wird nicht stets versuchen, sein Buch möglichst einladend zu gestalten? Wird je ein Buch erscheinen, dessen Ver leger nicht auf Erfolg hofft, und ist der Schutzumschlag denn etwas anderes als der äußere Ausdruck dieser Hoffnung? Lueüs, Wiliioim: ^uristisclie kückerkuncke. Lins Linküü- (VIII, 245 8.) gr. 8° — ^rediv kür Libliograpkie, Lei- dekt 7. IM. 10.—. Im ersten Teil seines Buches gibt Fuchs eine »Einführung in die praktische Bücherkunde«. Da die Wege zu den Büchern, die der Jurist wie jeder andere Gelehrte und praktisch-wissenschaftlich tätige Mensch für seine Arbeiten braucht, ihn interessieren müssen, so wird es für ihn wesentlich sein, hierfür eine wirklich angenehm lesbare Anleitung zu haben. Auch der Rechtsstudent und der an gehende Bibliothekar werden mit Nutzen die praktische Einführung in die allgemeinen und speziellen bibliographischen Hilfsmittel der Jurisprudenz gebrauchen. Aus der in 18 Paragraphen gegliederten Darstellung sei besonders der umfangreiche § 4 (die fachbiblio graphischen Nachschlagewerke, S. 15—46) erwähnt, der auch um fassende Nachweise der ausländischen Nechtsliteratur enthält. Im übrigen sind in diesem Teil die technischen Anweisungen und das für die heutige Praxis Verwertbare die Hauptsache. Die historische Ergänzung hierzu bildet der zweite Teil »Zur Geschichte der juristi schen Fachbibliographie« (S. 8A—110). Ausgehend von dem ältesten uns bekannten Jnventarium juristischer Bücher von Ncvizani (1522, neu herausgegeben von Gomez 1525), das ausführlich beschrieben und besprochen wird, werden die Jndices von Fichard, Zilettus und Frey- mon im 16. Jahrhundert, die Libliotdeea jurickierr des Lü becker Gymnasialrektors und Philologen Lipenius und das ^mpki- tkeatruin legale des italienischen Grafen Fontana im 17. Jahrhundert eingehend behandelt. Zu bemerken ist, daß Lipenius bis ins Id. Jahrhundert fortgesetzt wurde und für alle Arbeiten, zu denen ältere Literatur (vor 1800, bes. Dissertationen) benötigt wirb, noch heute brauchbar ist. Die »fachlichen Bücherkunden« und die »Mdliotkeese seleetue« des 18. Jahrhunderts mit ihrer zeitlich beschränkten Dauer werden kurz behandelt und ein Ausblick auf das 20. Jahrhundert mit seinen universalistisch, d. h. international gerichteten Kachbibliographien gegeben. Im dritten Teil (S. 111—210) ist »die Handbibliothek des Juristen« durch ein Beispiel geschildert: In 1836 Titeln mit zahlreichen Nachträgen wird ein systematisches Verzeichnis einer juristisch-staatswissenschaftlichen Nachschlage- und Studienbibliothek geboten in Form des Normalkatalogs eines Uni- versitätsbibliotheks-Lesesaals. Den Schluß bildet das sehr sorg fältig gearbeitete, im Gegensatz zur ersten Auflage (1924) in einem Alphabet angelegte Register, ohne das man der Überfülle des Ma terials und der Nachweisungen dieses Buches hilflos gegenüber stehen würde. Alles in allem ein für den Forscher, den Praktiker, den Bibliothekar und auch den Buchhändler zur Ermittlung von seltenen und ungenauen Büchertiteln wichtiges Werk, das den an scheinend doppelt trockenen Gegenstand nebenbei bemerkt überaus anziehend darstellt. vr. E r n st Müller. Für die buchhöndlerifche Fachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Schrift leitung des Börsenblattes, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, Postschließ- fach 274/75, zu richten. Vorhergehende Liste s. 1929, Nr. 192. Bücher, Zeitschriften, Kataloge ufw. ADB - Mitteilungen. Hrsg, vom Arbeitgeberverband der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, Gerichtsweg 26. 9. Jahrg., Nr. 1/3. Aus dem Inhalt: Die Orts- und Landesgruppen des Reichsver bandes. — Tarifverträge. ^vreixer kür cksn vuek-. Lunst- u. ^kusiliLlisnkanckel. 70. Inkrg., 921
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