Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1929
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19290911
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192909119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19290911
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1929
- Monat1929-09
- Tag1929-09-11
- Monat1929-09
- Jahr1929
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 211. Leipzig, Mittwoch den 11. September 1929. 96. Jahrgang. Mitteilungen des Deutschen Derlegervereins Diese Mitteilungen erscheinen unter alleiniger Verantwortlichkeit des Deutschen Verlegervereins Die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes finden auf sie keine Anwendung Nr. lV. (Nr. III s. Bbl. 1929, Nr. 96.) Oie Lieferung«- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Verlegervereins vom L. Mai ^926 Bekanntgemacht durch Abdruck im Bbl. vom 17. 5. und 8. 11. Lk, 4. 4. und 18. 12. 27, 11. 8. 28, 28. 4. und 11. 9. 29. I. Angebote und Bestellungen. 1. Preisangaben und Angebote, auch nach dem Ausland, verstehen sich in Reichsmark. Lieferungsmög lichkeit bleibt Vorbehalten. Angebote und Lieferungen erfolgen — auch für feste Bestellungen — nur mit dem Vorbehalt des Eigentums gemäß 8 455 BGB. bis zu vollständiger Zahlung. Die gelieferte Ware darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hinge gebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung des Ver käufers weder verpfändet noch zur Sicherstellung über eignet werden. 2. Fehlt Einbandvorschrift, so werden Romane, Jugendschriften, überhaupt Geschcnkwerke gebunden in der einfachsten Ausstattung, sonstige (insbesondere wissenschaftliche) Bücher geheftet geliefert. Geheftet bestellte Exemplare werden gebunden geliefert, wenn nur so lieferbar; soll vorher Rückfrage erfolgen, so muß die Bezeichnung lauten: »nur geheftet«. 3. Für Rücksendungen, die wegen irrtümlicher Be stellung erfolgen, trägt — wenn überhaupt der Verleger die Rücknahme oder den Umtausch bewilligt — der Be steller die Kosten der Hin- und Hersendung. Bei Rück bildungen infolge unrichtiger Lieferung gehen die Kosten der Hin- und Hersendung zu Lasten des Verlegers. II. Bcrsand. 1. Die Gefahr des direkten Versandes trägt gesetzlich der Besteller. Fehlen Bersandvorschriften, so kommt der Verleger für den Unterschied zwischen Porto, Fracht oder dem Verfand über Leipzig nicht auf. 2. Ausnutzung von Postpaketen erfolgt nur auf besondere Vorschrift des Bestellers. 3. Porto und Auslagen für Fracht- und Expreßgebühren werden dem Besteller belastet. 4. Verpackung wird nicht berechnet, ausgenommen Kisten, Bretter, Rollen u. dgl., die zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen werden. Verwer tung am Orte ist vorteilhafter. 5. Reklamationen werden nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der betreffenden Sendung berücksichtigt. III. Zahlungsbedingungen. 1. Soweit nicht durch die Abrechnungsgenossenschaft (BAG) bezahlt wird oder keine besonderen Abmachungen ge troffen sind, wird bar durch Kommissionär oder Post nachnahme geliefert. 2. Bei. Lieferung in laufender Rechnung (Ziel konten usw.) muß der Saldo auch ohne Kontoauszug spätestens am 10. Tage nach Ablauf der Rcchnungsperiode beim Verleger bezahlt sein. Einzellieserungen mit vor geschriebenem Zahlungstermin bleiben davon unberührt. 3. Soweit für etwaige Kommissionssendungen kein Abrech nungstermin vereinbart ist, hat im Zweifelsfall die Ab rechnung auf den Schluß des Kalendervierteljahres zu erfolgen. 4. Soweit Wechsel angenommen werden, geschieht dies nur zahlungshalber. Der Schuldner trägt di« Diskont spesen und sonstigen Unkosten. 5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Für Ansprüche des Verlegers gegen den Abnehmer ist außerdem das Amtsgericht Leipzig ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig. 6. Zahlungsmittel mit veränderlichem Kurs werden zum amtlichen Berliner Mittelkurs am Tage des Eingangs beim Verleger gutgeschrieben. IV. Mahnwesen. 1. Alle Mahnkosten gehen zu Lasten des Schuldners. 2. Nach Ablauf der Fälligkeit werden offene Rechnungsbe träge und Salden durch Postnachnahme oder BAG ein gezogen. 3. Vom Tage der Fälligkeit ab kommen Verzugszinsen in Höhe von 2A über dem Reichsbankdiskontsatz in An rechnung. 4. Geldsingänge werden nicht bestätigt, der Postsinliefe rungsschein dient als Quittung. V. Durch Aufgabe einer Bestellung an ein Mitglied des Deut schen Berlegervcreins werden mangels anderer Verein barungen die vorstehenden Lieferungsbedingungen seitens des Bestellers ausdrücklich anerkannt; auch verpflichtet sich der Besteller, den Ladenpreis einzuhalten und als Zwischenhändler seine Abnehmer zur Einhaltung des Ladenpreises zu verpflichten, dagegen schleudernde Fir men weder mittelbar noch unmittelbar zu beliefern. Die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Verlegervereins gelten, unter Hinweis auf 88 2 und 15 a der »Buchhändlerischen Verkehrsordnung«, im Verkehr der Mitglieder des Deutschen Verlegervereins mit den buchhändle rischen Wiederverkäufecn, sofern nicht seitens einzelner Firmen besondere Bedingungen vereinbart oder aus den Fakturen er sichtlich sind. Weitere Sonderdrucke dieser Bedingungen sind bei der Ge schäftsstelle des Deutschen Verlegervereins, Leipzig, Platostr. 3, erhältlich. Der Gesamtvorstand des Deutschen Verlcgcrvercins. 13
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder