Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220610
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192206100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220610
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-06
- Tag1922-06-10
- Monat1922-06
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X 133, 10. Juni 1922. Redaktioneller Teil. N.sonblatt f. ». Dtlchn. vuchhandel. tarif zu berechnen. Der in Rede stehende Absatz 3 lautet: »Die Auf nahme (der Berichtigung) erfolgt kostenfrei, soweit nicht die Entgegnung den Raum der zu berichtigenden Mitteilung überschreitet; für die über dieses Matz hinausgehenden Zeilen sind die üblichen Einrückungsgebüh ren zu entrichten«. An diese gesetzliche Vorschrift wird bei der Ein sendung von Berichtigungen, mit denen manche Leute mitunter sehr schnell bei der Hand sind, meist nicht gedacht. Die Tatsache, daß eine formell dem Gesetz entsprechend abgefaßte Berichtigung ausgenommen werden m u ß, auch wenn ihr Inhalt mit der Wahrheit im Widerspruch steht, kommt der Einsendung von Berichtigungen sehr zu statten. Viel fach machen die Zeitungen oder Zeitschriften von ihrem Rechte, den die Berichtigung überschreitenden Raum als Anzeige zu berechnen, keinen Gebrauch. Daß es aber auch anders kommen kann, mußte der Geschäftsführer des Hauptverbandes Deutscher Ortskrankenkasscn in Dresden erfahren, welcher der »Deutschen Handelswacht«, dem amtlichen Organ des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandcs, eine preß- gesetzliche Berichtigung gesandt hatte, die den im Gesetz vorgesehenen Raum überschritt. Für die Raumüberschreitung berechnete die »Deutsche Handelsmacht«, deren Auflagenhöhe über 250 000 beträgt, 2000 Mark und forderte diesen Betrag von dem Geschäftsführer ein. Nach Lage der Sache wird er zahlen müssen, um so mehr, weil die »Deutsche Handelswacht« nach dem Gesetz verpflichtet ist, die Berichtigung ohne Einschaltung oder Weglassung aufzunehmcn. Eine unbekannte Jugendarbeit Gerhart Hauptmanns. — In der letzten Sitzung der Berliner Gesellschaft fiir deutsche Literatur berichtete Prof. Max Herrmann über eine Prosastudie des jungen Hauptmanu aus dem Jahre 1887, die in einer längst verschollenen Zeitschrift »Siegfried« erschienen ist als Vorläufer des »Bahnwärter Thiel«, der 1888 in der »Gesellschaft« veröffentlicht wurde. Die kleine natura listische Skizze soll Einflüsse teils von Zola, teils von Auerbachs Dorf geschichten her zeigen. Sie ist »Fasching« betitelt und erzählt von dem leichtsinnigen Segelmacher Kielblock und seiner jungen Frau, die auf der Rückkehr von einem Faschingsvergnügen mitsamt ihrem Kinde in einem der märkischen Seen unweit von Erkner (Hauptmanns Wohn sitz) ertrinken. Nürnberg in unmittelbarem Anschluß an die Rumplerflüge von und nach Berlin-Leipzig sowie an die Flüge von und nach München und Stuttgart statt. Abflug bis auf weiteres von Fürth-Nürnberg werk täglich 12.30 Uhr mittags (ab Berlin 8 Uhr vorm., ab Leipzig 9.45 Uhr vorm., ab München 9.50 Uhr vorm., ab Stuttgart 10.15 Uhr vorm.), Ankunft in Zürich 2.45 Uhr nachm., in Genf 5.15 Uhr nachm. Zurück ab Genf 7.15 Uhr vorm., ab Zürich 9.30 Uhr vorm., an Fürth-Nürnberg ^ 11.45 Uhr vorm, (an Stuttgart 2 Uhr nachm., an München 2 Uhr nachm., ! an Leipzig 2.25 Uhr nachm., an Berlin 3.55 Uhr nachm.). Zeitgewinn ! fiir Berliner Post gegenüber Eisenbahnweg nach Zürich etwa 14, nach .Genf etwa 18 Stunden. Zur Flugbeförderung nach der Schweiz sind ! vorläufig nur gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen aller 'Art zugelassen. Flugzuschlag neben den gewöhnlichen Aus land g e b ü h r e n für Briefe für je 20 A und für Postkarten 40 Pf. Mit der Flugpost nach Zürich—Genf werden auch Flugpostbriefsendun gen nach Italien und Slldfrankreich gegen dieselben Zuschläge befördert. Grüne Aufklebezettel »Mit Luftpost« sind in den Flugpostorten und vielen anderen Orten am Schalter erhältlich, wo auch nähere Aus kunft in Flugpostangelegenheiten erteilt wird. Briefe bis 20« . . . ... LS 20 „ 40 „ . . . . ... L0 40 „ 100. . . . ... 40 100 „ 250 ., .... ... so 250 ., soo ... 120 500 .. 10<>0„ . . . . .250 Ivoo „ 2S00„ . , , , ... 500 Postkarten . . > >2/- „ Drucksachen bis 60 g. ... 5 llber SO „ 100 „ . . ... 10 „ 100 „ 2S0 „ . ... 25 ., 250 soo, , . . ... 50 5t 0 „ I"V0 „. . . . 75 „ 1000 „ 2000 „ . . . . . I2S „ Außergewöhnliche Zulassung von Bczugspreiserhöhungen und Änderungen in der Erscheinungsweise ganzjährig zu beziehender Zei tungen. — Den Verlegern ganzjährig zu beziehender Zeitungen wird nochmals gestattet, den Bezugspreis ihrer Zeitungen im lausenden Jahre zu erhöhen. Die Preiserhöhungen, die sowohl für die ganze Bezugs- zcit als auch für den Nest der Bczugszeit von den Verlegern festgesetzt werden können, müssen bis spätestens 14. Juni bei der Verlags-Post- anstalt angemeldet und von dieser dem Postzeitungsamt unter Verwen dung des Vordrucks 6 82a sogleich mitgeteilt werden. Sie werden durch den Nachtrag 11 zur Zeitungs-Preisliste vom 25. Juni veröf fentlicht. Die erhöhten Preise gellen nur für Bestellungen auf die Zeitungen, die von neu hinzutretenden Beziehern im Jnlande von dem Tage an aufgegeben werden, an welchem diese Verfügung bei den Absatz- Postanstalten eingegangen ist. Von diesem Tage an bis zum Eingang des Nachtrags 11 zur Preisliste müssen daher bei der Annahme von Bestellungen auf ganzjährig zu beziehende Zeitungen die Bestellzettel (Vordruck 6 81) mit dem durch Nachrichtenbl. Vf. Nr. 350, S. 249, vor- geschriebeneu Vermerk versehen werden. Die Kosten für die besonderen Schreib- und Buchungsarbeiten haben die Verleger mit 1 Mk. für jedes zu dem neuen Preise bestellte Stück der Zeitungen an die Postverwal tung zu erstatten. Außer der Preiserhöhung dürfen die Verleger bis zum 14. Juni ausnahmsweise auch eine Änderung in der Erscheinungs weise der ganzjährig zu beziehenden Zeitungen anmelben. (Post-Nachrichteublatt.) Erhöhung der Postgebühren in Österreich. — Für Briefsendungen aus Österreich nach Deutschland gelten jetzt folgende Gebühren: Geschäflspapiere und Mischsendungen bis 250 g Uber 250 „ 500 „ „ 500 „ 1000 „ „ 1000 „ 2000 „ Warenproben bis 250 x . über 250 „ 500 . Blindenschriftsendungen für je 500 8 Einschreibgebühr 40 Rückscheü-gebühr 25 Eildestellgebühr 50 25 50 75 125 25 50 '/2 Für sperrige (Rollen) Gebühr Für Briefmarkensammler. — Die Kriegsnot marken von D e u t sch - O st a f r i ka , die in der Versteigerung am 11. Mai eine starke Beachtung und große Wertschätzung in der Sammlcrwelt er fahren haben, werden nunmehr vom N e i ch s p o st m i n i st e r i u m auch freihändig zu festgesetzten Nettopreisen ver kauft. Gleichzeitig mit ihnen werden auch ungebrauchte Post- wertz eichen von Deutsch-Neuguinea (Briefmarken, Post karten) freihändig zum Verkauf gestellt. Der Verkauf beginnt am 1. Juli. Die Preisliste weist u. a. eine größere Zahl Ver- kaufslose mit Sätzen von je 1 Stück aller Werte auf. Die näheren Bezugsbedingungen mit dem Los- und Preisverzeichnis können bei jeder Postanstalt eingesehen werden, auch werden sie auf Verlangen von der Postamtlichen Vcrwertungsstclle für Sammkermarken in Berlin W. 66, Ncichspostministerium, gebührenfrei zugcsaudt. Flugpostpaketverkehr mit Lettland. — Vom 6. Juni an können nach Lettland auch dringende Pakete mit der Flugpost versandt werden. Die Sendungen dürfen höchstens 5 KZ wiegen und in keiner Ausdehnung 60 ein überschreiten. Ein Flugpostpaket kostet bis 1 KZ 2.05 Goldfrauk, über 1 bis 5 2.25 Goldfrank (1 Goldfrank zurzeit — 56 Mk.) an Paket- und Eilbestellgebührcn, sowie 18 Mk. dringende Gebühr und fiir jedes angefangene kg 25 Mk. Flugzuschlag. Die Pakete werden sogleich nach der Ankunft mit Vorrang vor den übrigen Sendungen verzollt und dann durch Eilboten den Empfängern zugeführt. Die Flug- besörderung nach Riga und die beschleunigte Zollabfertigung gewähren gegenüber der gewöhnlichen Beförderung für Pakete einen erheblichen Zeitgewinn, der auf mindestens drei Tage zu veranschlagen ist. Flugpostvcrkehr mit der Schweiz. — Am 1. Juni wurde von der Junkers-Flugzeugwerke A.-G., Berlin, in Betriebsgemeinschaft mit der H-O ^stratero-Luftverkchrsgesellschaft, Zürich, eine regelmäßige Flug verbindung Fürth-Nürnberg—Zürich—Genf und zurück eröffnet, die auch zur Postbeförüerung dient. Abflug und Ankunft finden in Fürth- Erleichterung der Ausfuhr von Handschriften, Druckwerken und Urkunden aus Ungarn. — Zur Erleichterung des Verfahrens, das bei der Ausfuhr von Handschriften, Druckwerken und Urkunden einzuhal- ten ist, und in näherer Ausführung der Bestimmungen des 8 1 der Verordnung des Unterrichtsministers Z. 32 085/1920 (Übersetzung 286/11) sind diese folgendermaßen zu ergänzen bzw. zu ändern: Privatpersonen hat der Finanzministcr auf Grund einer dies bezüglichen Anempfehlung Belege seitens der Neichs-Szechenyi-Viblio- thck des Ungarischen Nationalmuseums die Bewilligung zur Ausfuhr von Druckwerken, Handschriften und Urkunden zu erteilen. Für Buchhändler hat der Finanzminister bezüglich der Auflage solcher Musikalicn, die ausschließlich Notenzeichen enthalten, insofern die selben seit dem Jahre 1886 hergestellt wurden, sowie bezüglich aller anderen Auflagen, die seit dem Jahre 1921 gedruckt wurden, ohne Gutachten und Empfehlung der Neichs-Szechenyi-Bibliothck die Aus fuhrbewilligung Zu erteilen. Für Urkunden und Handschriften hat der Finanzminister auf Grund eines Vorschlages der Neichs-Szechenyi- Bibliothek des Ungarischen Nationalmuseums die Ausfuhrbewilligung zu erteilen. 829
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder