Montag, den 25. Februar 1907. Umschlag zu 47. Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen-Verbands zu Leipzig * Geschäftsstelle: Dolzstraße 1 Der Verband besitzt Stellen Vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten Persönl. Verhältnisse Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver sicherungs- kassen: Kranken- und Beqräbniskaffe e. c »,.d i> ,°M. s°Pf.. >4M , —— H— 21 M. und 28 M. Krankengeld wöchentlich. — Ausgezahlte Krankengelder über 700000 Mark. — Begräbnisgeld bis zu 1000 M. — Be sonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ausgezahlte Begräbnis gelder über 130000 Mark. — Vermögen über 150000 Mark. VöillVbllEtliib Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück gewähr! — Ausgezahlte Witwen-u. Waisengelder: 300000 Mark. — Vermögen über 460000 Mark. Durch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Auf Wuusch auch Versicherung mit Beitragsrückgewähr! — Ausgezahlte Jnvalidengelder über 37000Mk. — Vermögen 180000 Mk, Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen und Invalidenrenten! Die drei Kassen stehen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, dessen ständige Nachprüfung der technischen Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Satzungsauszüge usw. wolle man von den öoerren Vertrauensmännern (s. Offiz. Adreßbuch) oder von der Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs Gehilfen-Verbands verlangen!