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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.03.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-03-08
- Erscheinungsdatum
- 08.03.1930
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- Deutsch
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57, 8. März 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. gewählt hat; 'denn jeder Fachmann weiß ja, wie lange sich ein geführte Titel halten, selbst wenn sie geändert sind, insbesondere in einem Fall wie diesem, wo der frühere Titel und jetzige Unter titel eine leicht verständliche Sachbezeichnung darstellt, während der neue Haupttitel mehr als ein Etikett anmutet. Es liegt also unstreitig ein Fall unlauteren Wettbewerbs vor, zumal einem Konkurrenten gegenüber, dem der Verkäufer durch den Vertrag (Verkauf der Zeitschrift) besonders verbunden war. Verwendung von bestimmten Personen und Namen in Werken. In einem Film wurde der im Weltkrieg gefallene Kampf flieger Manfred von Richthofen als handelnde Person mit Namen eingeführt. Auf Antrag der Mutter hat das Kammer gericht (Arch. f. UrhR. Bd. IIS. 882) dies untersagt. Wenn die Filinhcrstcllerin, sagt das Kammergericht, u. a. ausgeführt hat, »daß jede ernste Geschichtsforschung ausgeschlossen würde, wenn das Verbot gegen sie erlassen würde, so ist diese Behauptung durchaus abwegig. Es wird durch das Urteil des Senats keine Person gehindert, geschichtliche Vorgänge darzustellen; durch das Verbot des Senats wird nur verhindert, daß mit dem Namen eines im Felde gefallenen weltberühmten Kampffliegers eine ge schäftliche Reklame gemacht wird in einer Form, die den berech tigten Interessen der Antragstellerim und Repräsentantin der Familie des Gefallenen widerspricht. Eine derartige Reklame darf auch nicht mit Namen von Männern, die an sich der Zeit geschichte angehören, getrieben werden.« A-Hnlich, wenn auch mit Berufung nicht nur auf K 12 BGB., sondern auch auf 823, 826 BGB. und 22, 23 Kunsturh.G. hat das OLG. Kiel in einer inzwischen rechtskräftig gewordenen Ent scheidung vom 9. Juli 1929 es untersagt, Familienervignisse strafrechtlicher Art, die aus einem Prozeß bekannt geworden sind, naturgetreu mit Namensnennung in einem Theaterstück auf die Bühne zu bringen. Auf die z. Tl. recht schwierige juristische Begründung in -dem sehr umfangreichen Urteil kann hier nicht näher singvgangen werden, es sei nur mil-geteilt, daß die Ent scheidung sich auf das Persönlichkeitsrecht stützt und 'daß es in -der Entscheidungsbegründung u. a. heißt: »Das Theaterstück greift hinüber in das Innenleben der Familie der Antragsteller und zieht es schonungslos an die Öffentlichkeit. Das Gericht hat keine Veranlassung, sich mit -der Frage zu befassen, ob dem Theater stück ein Kunstwert zuzusprechen ist. Es genügt, festzustellen, daß in ihm Vorgänge 'dargestellt werden, die intimer Art find und nicht nur durch ihre Tragik, sondern durch ihre Häßlichkeit bei den Antragstellern die peinlichsten Empfindungen hervorzurufen geeignet sind.« . . . »Wenn es dem Schriftsteller darauf ange kommen wäre, einen ihn interessierenden Leb-ensvorgang, wie er sich im Hause T abgespielt hat, künstlerisch zu verarbeiten, so wäre es nicht nötig gewesen, die Namen der beteiligten Per sonen zu nennen und hierdurch die Beziehungen des Stückes zu dem Falle T erkennbar zu machen«. Dies aber ist ein Verhalten des Antragsgegners, das »-in hohem Maße gegen die guten Allen verstößt.« In einem 2., an die Mitglieder des Arbeitsausschusses und an die Förde rer des Tages des Buches gerichte ten Rundschreiben, unterzeichnet vom Vorsitzenden des Arbeitsausschus ses, Herrn Or. S. v. Kardorff, imrd mitgetvil-t, daß -das Reichsmini sterium desJnnernandie Lan desregierungen und für Preußen an den Herrn Ministerpräsidenten (Staats- Ministerium), an den Herrn Minister des Innern, an den Herrn Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung uüd an den Herrn Minister für Bolkswohlfahrt unterm 19. Februar Sine Empfehlung der Geldsammlungcn für das Jugendbuch verschickt hat. Von verschiedenen Unterrichts- und Wohlfahrtsministerien ist die erbetene Förderung des Tages des ' Buches durch entsprechende Erlasse und Anregungen bei den Schulbehörden zugesagt worden. Bis zur Drucklegung lagen die schriftlichen Bestätigungen vor vom: Preußischen Ministerium für Bolkswohlfahrt, Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Sächsischen Ministerium für Volksbildung, Thüringischen Volksbildungsministerium und Ministerium des Innern, von der , Anhaltischen Regierung und dem Deutschen Städtetag. Als Fördererver bände haben sich angeschl-ossen: Deutscher Frauenbund, Berlin, Deutscher Landgvmeindetag, Berlin, Allgemeiner Deutscher Buchhaudlungsgehilfen-Verband, Leipzig, Jüdischer Frauenbund, Berlin, Volksverband der Bücherfreunde, Berlin, Bund Deutscher Bnchb-indcrinnuugcn, Berlin, Journalisten- und Schriftstellerversin, Berlin, Kirchlich-sozialer Bund, Spandau, Deutscher Verein für ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege, Berlin, Verband Deutscher Evangelischer Lehrer- und Lehrevinnenver eine, Barmen, Preußischer Verein für das mittlere Schulwesen, Branden burg/Havel, Deutscher Reichsausschuß für Leibesübungen, Berlin, Spitzenorganisation der Deutschen Filmindustrie, Berlin, Gewerkschaftsbund der Angestellten, Berlin-Zehlendorf, Deutsches Ausland-Institut, Stuttgart, Hauptgemsinschaft des Deutschen Einzelhandels, Berlin. Die Mitglieder 'des Börsenvereins haben sich angelegen sein lassen, die Aufgaben der Ortsausschüsse auch durch materielle Leistungen zu fördern. Maßnahmen zu volkstümlicher Gestal tung des Tages, wie z. B. Umtausch von Schund gegen gute Schriften, Überlassen von Bücherspenden, Prämi-enstiftungen, Lieferung von Büchern zu Preisausschreiben und Verlosungen werden vom Verlags- und Sortimentsbuchhandel übernommen. Auch Büchersammlungen sind in -enger Verbindung mit anderen großen VerSinen für besonders vernachlässigte Bezirke eingsleitet worden. In Anerkennung dieser Beiträge haben einige Kommu nen Mittel zur Beschaffung von Büchern und zur Förderung der Buchtagsvcranstaltnngen bereitgestel'lt. In -dem Rundschreiben wird die hohe Bedeutung des Schaf fens bildender Künstler am Buch, insbesondere ihre pädagogische Einwirkung durch die Gestaltung des Kinder- und Jugendbuches hervorgchoben und gebeten, bei allen -geplanten Kundgebungen darauf Rücksicht zu nehmen. Nach den aus verschiedenen -großen Stadion cingegangencn Mitteilungen sind die Künstler-Bereini gungen auch am Tage des Buches mit ansprechenden Plänen beteiligt. Ferner wird das genaue Programm der Reichs- kundgebung in Leipzig am Vorabend des Tages des Buches, Freitag, -den 21. März 1930, 20 Uhr, im Fcstsa-ale des Neuen Rathauses, veröffentlicht. Programm: Eröffnung durch den Protektor, Rsichsminister des Innern Severing. Ansprache des Vorsitzenden des Arbeitsausschusses vr. Sieg fried von Kardorff, M. d. R. Vorträge: vr. Frank Thieß: Buch und Leben. PaulaGrogger: Der Dichter. Zwiegespräch zwischen 'dem Professor an 'der Universität Leipzig vr. Litt und dem Kritiker Wolfgang von Ein siedel, Berlin: Bedeutung des Buches für di« Jugend. 227 NM NM M
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