Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193201021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320102
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-01
- Tag1932-01-02
- Monat1932-01
- Jahr1932
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
VckseÄMMmDtMckmVMIulÄkl Nr. 1 (N. 1). Leipzig, Sonnabend den 2. Januar 1932. 99. Jahrgang. Redaktioneller Tnt Bekanntmachungen der Geschäftsstelle. Betr. Notverordnung. Wir weisen nochmals daraus hin, daß der Schutz des Laden preises sür die vor dem I. Juli 1931 erschienenen Werke reichs- deutscher Verleger wegsällt, wenn die Preise nicht bis zum 1. Januar 1932 um mindestens 19 gesenkt werden. Betr. Zeitschriften. Wir machen darauf aufmerksam, daß das Reichswtrt- schastsministerium über den Anirag auf Ausnahme aller Zeitschriften von den Bestimmungen des 1. Teils, Kap. 1 der 4. N.-V. vom 8. Dez. 1931 noch nicht entschieden hat. Erst nach Entscheidung über diesen Antrag kann dem Buch handel mitgeteilt werden, ob oder bei welchen Gruppen von Zeitschriften eine Preissenkung nach den Bestimmungen der N.-V. erforderlich sein wird. Leipzig, den 39. Dezember 1931. vr. Hetz. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 298. Auszug aus der Registrande des Vorstandes. Betr. Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes. Die Vorarbeiten sür die Neuausgabe der Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes haben auch Anlaß gegeben, die dort im tz 16 berührte Frage der Behandlung abfälliger Erwäh nungen eines Konkurrenzunternehmens in einer Gefchäftsanzcige erneut einer Nachprüfung zu unterziehen. Es wurde sestgestellt, daß es dem allgemeinen Interesse am besten entspräche, wenn grundsätzlich Erwähnungen anderer Unternehmen und Erzeug nisse überhaupt unterblieben. Werbung für die eigenen Verlags erzeugnisse sollte niemals aus Kosten anderer erfolgen. Wenn aber schon Vergleiche mit anderen Werken angestellt werden oder Hinweise auf solche erfolgen, so muß erwartet werden, daß sie diese nicht herabsetzen oder verächtlich machen. Das ist auch dort zu beachten, wo ein Werk angezeigt wird, das zu der Leistung oder Tendenz eines anderen Schriftstellers kritisch Stellung nimmt. Das Zusammengehörigkeitsgefühl der Berussgemeinschast verlangt bei aller Freiheit der eigenen Meinung für Form und Ausdruck Rücksichten, die natürlicher Takt stets finden wird und deren vornehme Einhaltung allen zugutekommt. Deutsche Buchhändlergilde E. B. Bekanntmachung. Eine Anzahl hauptsächlich wissenschaftlicher Verleger ver langt, entgegen den bisherigen Geschäftsbedingungen und ent gegen den Bestimmungen der buchhändlerischen Berkehrsordnung, bis Mitte Januar 1932 oder noch früher die Abrechnung über dis Bedingtlieferungen des zweiten Halbjahrs 1931. Ein derartiges Verlangen ist unberechtigt, ihm zu ent sprechen liegt auch völlig außerhalb der technischen Möglich keiten des Sortiments. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern, derartige Zu mutungen abzulehnen und genau nach den Vorschriften der Verkchrsordnung (8 39 Ziffer o und 1>) bzw. nach den bisher mit den einzelnen Verlegern vereinbarten Abrechnungsbedin gungen zu verfahren, d. h. nur dann vorzeitig abzurechnen, wenn es sich um A u s n a h m e f ä l l e gemäß 8 36 s der Ber kehrsordnung handelt. 8 36s der Verkehrsordnung kann sich sinngemäß niemals auf eine Gesamtabrcchnung, sondern immer nur auf die aus nahmsweise Rücksendung einzelner Werke beziehen. Es geht nicht an und ist nicht im Sinne der von allen ihr Opfer fordernden Notverordnungsbestimmungen, wenn einzelne Verleger die Unbequemlichkeiten, die das Gesetz ihnen verur sacht, auf das Sortiment abzuwälzen versuchen, das unter den gleichen Unbequemlichkeiten leidet. Berlin, den 29. Dezember 1931. Der Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde. Paul Nitschmann. Albert Dieder ich. Friedrich Reinecke. Friedrich Alt. Hans Langewies che. Waldemar Heldt. Wilhelm M e ss e rf ch m i d t. Zum neuen Jahr! Die vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler zur vierten Notverordnung getroffenen Maßnahmen haben — wie nicht anders zu erwarten war — von vielen Seiten unfreundliche Beurteilung erfahren. Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der Enttäuschung des einzelnen, weil seine SondermcinuiMnnd seine Sonderwünsche keine Berücksichtigung erfahren haben. Abgesehen davon, daß aber jene Notverordnung sowohl sachlich wie zeitlich keinen Raum für Kleinarbeit der Spitzenorganisation des Buch handels gab, muß doch auch folgender Gedankengang Allgemeingut des Buchhandels werden: Selbst wenn rechtlich — wie manche glauben vertreten zu können — der Buchhandel von der Notverordnung nicht erfaßt würde, so wäre es doch buchhandelspolitisch für die Spitzenorganisation eine Unmöglichkeit gewesen, so zu tun, wie wenn das Buch aus der allgemeinen Preissenkung ausgenommen werden könnte. Die an sich schon ständig allzu laut ertönenden Rufe „Das Buch ist zu teuer" wären zum Orkan angewachsen; die beliebte Behauptung „Der Buchhandel und seine Organisation ist verkalkt" würde mit Balken unterstrichen allenthalben gedruckt werden; man hätte mangelndes soziales Verständnis des Buch handels sestgestellt und mit Recht die Frage aufgeworfen, ob denn der Buchhandel glaube, daß Gehalts-, Lohn- und Preissenkung dazu da wären, um dem Buchhandel ohne Gegengabe wirtschaftliche Vorteile zu bringen, obwohl seine Not keine andere ist als die anderer Wirtschaftszweige. Dazu aber bestand auch die Gefahr, daß weite Kreise des Buchhandels sich doch der vierten Notverordnung Mnterworfen hätten und so die Einheit in nicht wieder gutzumachender Weise zerstört worden wäre. 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder