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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1930
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- Deutsch
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X: 15, 18, Januar 1830, Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel viel dabei» (E. König) und es gibt »im einzelnen auch schöne Erinnerungen» (W, Schmbdtbonn). »Ich habe manche anziehende Bekanntschaft gemacht und freute mich, wenn mir Gelegenheit gegeben war, anzuregen, namentlich musikalisch- (K. Söhle). »Man ist nach einer Vorlesung immer etwas aufgerührt, denn man hat ja sein Inneres gezeigt. Darum bin ich nach Borlcse- abenden nicht gern allein; aber ich habe sehr oft den Eindruck gehabt, daß die Menschen, an denen einem am meisten gelegen wäre, sich aus Übertakt zurückhalten, mit einem nachher zu sammen zu sein, und so kommt es vor, daß man mit unwesent lichen Leuten zusammensitzt. In solchen Fällen sagt man sich in der Nacht: es wäre klüger gewesen, du wärst gleich schlafenge gangen, Nach meiner Beobachtung hält man von den Zusam menkünften nach Vorleseabenden zu sehr die Jugend zurück, daß sie mit einem sprechen könnte. Und gerade sie interessiert mich am meisten» (W. v, Molo), »Es ist immer willkommen, mit neuen Menschen zu sprechen und die Dinge der Welt von einem anderen Winkel her zu sehen»(E, Lucka), »Ich habe auf diese Weise eine Menge prachtvoller Menschen kennengelernt, dar unter meine Frau» (W, Harich), »Wer ein Menschenfischer ist — und ivelcher Dichter wäre es nicht! —, der kann bei ihnen manchen kostbaren, manchen unverlierbaren Fang machen» (H, Franck). — Freilich kann eine Nachsitzung auch »Anregung zu neuen Satiren» geben (Roda Roda). Wenn aber die Satire so amüsant ist wie die vom Buchhändler und Vortragsmanager Nottebohm, die das Berliner Tageblatt vor einigen Jahren brachte — sie war wohl aus der Feder von Peter Scher —, dann läßt man sie sich gern gefallen; man bezieht eben die kleinen Bosheiten nicht auf sich, sondern — auf die andern, Friihschlutz der Geschäfte an Werktagen vor Sonn- und Festtagen. Aus Anlas; neuerlicher Bestrebungen in dieser Frage hat die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels den Herren Neichstagsabgeordneten das nachfolgende Schreiben übermittelt: Berlin, den 7. Junuar 1930. Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben bereits in unseren Zuschriften gelegentlich der Be ratung des Gesetzes über den Ladenschluß am 24. Dezember und in der Ihnen übersandten diesbezüglichen Erklärung der Hauptgemein schaft darauf hingewiesen, das; durch die überstürzte Art des Zu standekommens dieses Gesetzes im Einzelhandel das Vertrauen auf eine gerechte Beurteilung seiner wirtschaftlichen Notwendigkeiten durch den Gesetzgeber gesunken ist. Zahlreiche Äußerungen, die uns noch jetzt laufend zugehen, bestätigen diese unsere Auffassung. Be sonders im mittelständischen Einzelhandel hat die mit einer gewissen haften Gesetzgebung nicht verträgliche Art der Behandlung dieser für ihn wichtigen Frage die Empfindung verstärkt, daß im Reichstag eine wirksame Vertretung mittelständischer Interessen nicht in ge nügendem Maße vorhanden ist. Daraus erklärt sich die große Un ruhe, die durch Äußerungen gewerkschaftlicher Blätter hervorgernfen Ist und nach denen der 6-Uhr - Ladenschluß am Heilig abend nicht als ein Ziel, sondern lediglich als Etappe zur Erreichung des Früh sch lusses an den Werktagen vor Sonn- und Festtagen anzu sehen sei. Wir werden in zahlreichen Zuschriften darauf hingewiesen, daß bereits ein dahingehender Antrag der kommunistischen Partei (NT. Drucksache Nr. 1470) gestellt wurde, der zwar bei den Beratun gen des Reichstags zum 5-Uhr-Ladenschluß am Heiligabend abge- lchnt wurde, jedoch jederzeit neu eingebracht werden kann und dann möglicherweise ernsthaft in Erwägung gezogen werden könnte. Wir sind bisher in der Hauptgemeinschaft grundsätzlich von der Auffassung ausgegangen, das; solche Anträge einerdesonderen Wür digung vom Standpunkte des Einzelhandels aus kaum bedürfen, weil sie alle sichtbaren Merkmale der Unfachlichkeit, tiefer Unkenntnis der Einzelhandelsverhältnisse und einer lediglich agitatorischen Wirkung an sich tragen. Es ist aber nicht zu leugnen, das; im Einzelhandel der bisher eingenommene Standpunkt der Hauptgemeinschaft zu solchen Bestrebungen auf Grund der Erfahrungen über die unsach liche und überstürzte Gesetzgebungsmethode des 5-Uhr-Ladenschlusses weitgehend nicht mehr geteilt wird, weil das Vertrauen zu einer ob jektiven Beurteilung seiner wirtschaftlichen Interessen beim Gesetz geber erschüttert wurde. 64 Die Beunruhigung über die oben erivähnten Bestrebungen wird gestärkt durch die Tatsache, daß bereits vor einigen Monaten der Herr Polizeipräsident von Berlin in einem Artikel im »Berliner Tageblatt« (Nr. 310 vom 4. Juli 1929) ebenfalls den Frühschluß an Werktagen vor Sonn- und Festtagen als möglich und wünschens wert bezeichnet hat. Die Ansicht eines Beamten in einer so her vorragenden Stellung mußte im Einzelhandel ganz zweifellos Be denken und Befürchtungen schlimmster Art auslösen. Sie werden weiterhin genährt durch Erklärungen des »Vorwärts« in einem Artikel vom 4. Dezember 1929 (Nr. 567), nach denen das Ziel der Sozialdemokratischen Partei bezüglich des Frühschlusses vor Sonn- und Festtagen mit dem der Kommunisten gleichlaufe. Darüber hinaus wird auch im »Deutschen« in Nr. 294 vom 13. Dezember 1929 behauptet, das; die Gesetzgebung bezüglich des Frühschlusses am Heiligabend nicht etwas Endgültiges darstelle, sondern daß zum mindesten der 6-Uhr-Schluß der Nahrungs- und Genußmittelgeschäfte sowie des Blumenhandels am 24. Dezember beseitigt werden muß. Wir haben diese Entwicklung bereits vorausgesehen und sie in unserm Schreiben vom 7. Dezember 1929 an die Herren Neichs- tagsabgeordneten gekennzeichnet. Wir glauben im Augenblick die Pflicht zu haben, Sie auf diese Bestrebungen rechtzeitig hinzuweisen und Sie zu bitten, mit allen Mitteln sich für eine scharfe Abwehr weiterer Einschränkungen der Verkaufszeiten emzusetzcn. Unsere Gründe gegen den Frühschluß am Heiligabend sowie an den Tagen vor Sonn- und Festtagen haben wir in unserer Denk schrift »Arbeitsschutzgesctzcntwurf und Einzelhandel« S. 22 ff. dar getan. Wir haben dort besonders die Bedeutung des Wochenendes für die Einzelhandelsgeschäfte geschildert. An dieser Stelle möchten wir uns auf den Hinweis beschränken, daß der Umsatz zum Wochen ende gerade für die Einzelhandelsgeschäfte, die hochwertigere Waren führen, weitaus die größten Erträge der ganzen Woche erbringt. Seitdem zunehmend Känfermafsen sich in Deutschland im Arbeit nehmerverhältnis befinden, wird gerade der Einkauf von solchen Waren, die einer gewissen Auswahl bedürfen, regelmäßig auf den Sonnabend verlegt, weil an den übrigen Werktagen durch den späteren Schluß der Büros und Betriebe dazu hinreichende Gelegenheit nicht geboten ist. Darüber hinaus ist gerade durch den Wochenendverkehr ein erhöhter Umsatz an Genußmitteln am Sonnabend festzustellen, und endlich pflegen große Arbeitnehmerkreise ihren Bedarf an Nah rungsmitteln zu einem wesentlichen Teil nicht nur für den Sonntag, sondern für einen Teil der folgenden Woche bereits am Sonnabend einzudecken. Aus diesen, hier nur kurz gestreiften Gründen und aus einer Reihe anderer, die wir im Augenblick glauben unerwähnt lassen zu können, ist selbstverständlich der Gedanke eines frühen Schlusses im Einzelhandel an den Werktagen vor Sonn- und Fest tagen völlig indiskutabel. Auch das Reichsarbeitsministerium hat diesen Standpunkt neuerdings in seiner Stellungnahme zu dem Fragebogen des Internationalen Arbeitsamtes über die internatio nale Regelung der Arbeitszeit der Angestellten (vgl. Schreiben vom 24. Dezember 1929, IV a 12782/29 an die Spitzenverbände und Sozialministerien der Länder, Anlage S. 13 ff.) eingenommen, wo bei wir allerdings den weiteren Vorschlägen des Ministeriums in der vorliegenden Form zu dieser Materie nicht zustimmen können. Wir möchten unsererseits erklären, daß auch der Frühschluß am Heiligabend in der Form, in der er vom Reichstag am 10. De zember beschlossen wurde, für die Dauer für den Einzelhandel nicht erträglich ist. Das vorläufige Ergebnis von Erhebungen über die Auswirkungen dieses Gesetzes, auf das wir noch zu gegebenem Zeit punkt zurückkommen werden, übertrifft beinahe die von uns gehegten Befürchtungen. Es müssen unseres Erachtens zum mindesten Maß nahmen getroffen werden, die verhindern, daß im nächsten Jahre die zeitliche Verkaufsspanne für den Einzelhandel an diesem Tage ein seitig verkürzt wird. Insbesondere wird es notwendig sein, daß am 24. Dezember sowie an den Verkaufssonntagen vor Weihnachten die Möglichkeit eines ausreichenden Frttheinkaufes besonders der Arbeitnehmer gewährleistet wird, und zwar in einem Maße, das über die Wirkung der diesbezüglichen Neichstagsentschließungen bei Verabschiedung des Gesetzes über den Ladenschluß am 24. Dezember weit hinausgeht. Zur Frage der weiteren gesetzlichen Regelung von Sonntags ruhe und Geschäftszeiten im Einzelhandel möchten wir uns hier nicht näher äußern. Wir werden auf die durch die Präjudizierung des Arbeitsschutzgesetzentwurfs durch das Gesetz über den Frühschluß am Heiligabend entstandene neue Lage in einem späteren, aber nicht zu fernen Zeitpunkt zurückkommen. Wir möchten uns nur gestatten, zu bemerken, daß unserer Auffassung nach die gesamte Ladenschluf;- gesetzgebung einer durchgreifenden Neuprüfung unter Berücksichtigung besonderer örtlicher und branchenmäßiger Verhältnisse bedarf. Wir wären Ihnen zu Dank verbunden, wenn auch von Ihnen die An sicht vertreten würde, daß die Frage der Ladenzeiten eine rein Wirt-
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