Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110622
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191106221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110622
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-06
- Tag1911-06-22
- Monat1911-06
- Jahr1911
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1911
- Autor
- No.
- [11] - 7469
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 142, 22. Juni 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7469 Stereotypie nahm, in zweite Linie und dadurch etwas in Ver fall geriet, da aller Sinnen auf Erzielung höherer Schnellig keit und Leistungsfähigkeit gerichtet war. Der Verfasser ge langt dabei zum Titelsatz der Neuzeit, für den die Typo- graphische Gesellschaft zu Leipzig 1881 die bekannten führenden Regeln aufstellte, die er in sein Buch ausgenommen hat und die sich während ungefähr zehn Jahren unbestrittener Anerkennung erfreuten. Sodann erwähnt er noch die auf vr. G. Hirth in München und vr. Huttler in Augsburg zurückzuführende »Münchner Richtung«, gedenkt kurz des englischen Einflusses (Morris!) und kommt sodann auf die letzte Entwicklung und den heutigen Stand des Titelsatzes zu sprechen, den er als die moderne oder neu zeitliche Form bezeichnet. »Diese Gestaltungsart des Buchtitels«, sagt er, »ist bekanntlich entstanden aus einem Zurückgreifen auf die Arbeitsweise in den ersten Jahrhunderten der Buchdrucker kunst. Wie die Ausstattung der Textseiten eines Buches den Grundsätzen der alten Meister angepaßt wurde, so geschah dies auch mit dem Buchtitel, man griff auf die alte Form zurück, um mög lichste Geschlossenheit und Einheitlichkeit in der Wirkung zu erreichen, und so kamen wir zur Wiederaufnahme der voraus bestimmten Form, nämlich des geschlossenen Satzblocks als Quadrat, Rechteck, Dreieck usw.«. Als selbstverständlich bezeichnet er es, »daß die Kunstgelehrten und Künstler, von denen die Anregungen hierzu ausgingen, zunächst nicht viel mehr tun konnten, als allgemeine Hinweise auf alte deutsche oder neue eng lische Vorbilder zu geben, oder in einzelnen Fällen den Satz und Druck eines Buches selbst zu leiten und zu überwachen. Die Ausgestal tung der neuen Ideen zu brauchbaren.Grundsätzen für die Praxis nach Maßgabe der dem Setzer zur Verfügung stehenden Mittel, der sinngemäßen Anordnung und der sprach, lichen Richtigkeit müßte immer Sache der eigentlichen Fach- leute bleiben«. Gegen die im letzten Satze ausgesprochene Regel wird leider sehr viel gesündigt von den Herren Buchkünstlern, die als gelehrte Ästheten sehr oft meinen, weil sie gelegentlich zu den Druckereien in nähere Beziehung treten, auch Satzregeln geben zu können, ohne zu bedenken, daß der Setzer zur Ausführung seiner Arbeit nicht die frei arbeitende Feder, sondern nur starres Material zur Verfügung hat. Dieser leidige Umstand aber ist die Ursache so vieler mißratenen Sätze, so vieler verpfuschten Buchausstattungen, so vieler vergeblichen Arbeit und so vielen schweren Verlustes kostbarer Zeit! Auf diesen praktischem Verständnis entsprungenen Satz sollten alle durch Besserwisserei gequälten Faktore und Setzer unpraktische Ratgeber verweisen, wenn sie ihnen nicht direkt sagen dürfen: »Schuster, bleib bei deinem Leisten!« Herr Bammes gibt dann noch zu seinen Beispielen moderner Titel zahlreiche praktische Erläuterungen nnd Lehrsätze, von denen einer hier noch angeführt sein möge: »Die Räume zwischen den Satzgruppen«, schreibt er, »sollen im allgemeinen gleichmäßig ab gewogen werden; ob sie größer oder kleiner zu bemessen sind, hängt von dem Umfange des Titeltextes ab. Im unteren Teile des Titels, d. h. über der den Fuß bildenden Verlagsangabe, wird in der Regel ein größerer freier Raum von guter Wirkung sein. Im übrigen dürfte über die Sperrung das gleiche zu sagen sein, wie über den Zeilenfall; es ist nicht gut angängig, da Vor- schriften zu machen, wo nur Erfahrung und Geschmack das Richtige zu treffen vermögen.« Damit hat er aber selbst das Richtige getroffen, denn allgemein gültige, streng zu befolgende Regeln für den Titelsatz können zwar gegeben, aber niemals strikte eingehalten werden, da außer dem Schriftbilde fast immer auch Text des Titels und Inhalt des Buches zu berücksichtigen sein werden. Der Inhalt des Bammesschen Merkchens aber dürfte aus dem vorstehenden Referat zu ermessen sein; erwähnt sei deshalb nur noch, daß der Verfasser noch den goldenen Schnitt im Titelsatz und auch den Buchumschlag behandelt, womit seine gediegene, allen Fortbildung anstrebenden Kollegen, namentlich den jüngeren, warm zu empfehlende Arbeit zum Abschluß kommt. Ihr Studium kann nur Nutzen bringen. Theod. Goebel. Kleine Mitteilungen. Bereinigte Staaten. Zolltarifentscheidungen. — Lithographierte Postkarten mit Ansichten aus den Ver- einigten Staaten, die mehr als 35 Geviertzoll der Oberfläche ein- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. nehmen, sind laut Entscheidung der General-Appraiser als »An sichten von Landschaften usw. der Vereinigten Staaten« nicht nach § 416, sondern nach § 412 als lithographische Drucke usw. zu verzollen. Blätter für Musterbücher, glatt, aus Papier, ungefähr 10 zu 14 Zoll groß, mit je 3 ausgestanzten Löchern am oberen Rande, um sie in Musterbücher einfügen zu können, sind laut Ent scheidung der General-Appraiser nicht wie »Papier in Muster oder Formen geprägt, geschnitten, tiefgepreßt oder gestanzt usw.«, sondern nach § 415 des Tarifs als »Papier, nicht besonders vor gesehen« (30 v. H. des Wertes) zu verzollen. (Aus den im Neichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) Der Verein Deutscher Zeitungsverlcger trat am 20. Juni in Berlin zu seiner diesjährigen Tagung zusammen. Zunächst wurden einige wichtige Fragen hinsichtlich des Rabattwesens erörtert, worauf ein Antrag des Vereins Berliner Zeitungs verleger zur Debatte kam, der folgenden Wortlaut hat: »Die Hauptversammlung wolle beschließen, den Vorstand zu ersuchen, gegen das neuerliche willkürliche Vorgehen einzelner Polizei behörden auf dem Gebiete des Heilmittelwesens Schritte zu tun und gegenüber der meist auf irrigen Vorstellungen über die Interna des Zeitungsbetriebes beruhenden Recht sprechung auf diesem Gebiete aufklärend zu wirken.« Schließlich wurde beschlossen, darüber eine Denkschrift auszuarbeiten. Der nächste Punkt der Tagesordnung betraf technische und gewerbliche Fragen des Zeitungsgewerbes. Besonders gestreift wurden die Tariffrage im Buchdruckereigewerbe, die Frage der Arbeitszeit, das Vertrauensmännerwesen und die Notwendigkeit eines Ge setzes über die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine. Nach der Mittagspause hielt Professor Koch-Heidelberg einen Vortrag über die akademische Ausbildung der Journalisten. Der Streik der Berliner Zeitungsdrncker. (Vgl. den Ar tikel in Nr. 140.) — Ein erfreulicher Auftakt zu der Tagung des Vereins Deutscher Zeitungsverleger war die für alle Teile be friedigende Beilegung des Konflikts im Berliner Zeitungsgewerbe. Noch kurz vor der Einigung zwischen Prinzipalen und Gehilfen wurde von einer Reihe von Zeitungsverlegern, die nicht direkt an dem Zwischenfalle beteiligt waren, folgende Entschließung gefaßt: »Die Verleger der Unterzeichneten Berliner Zeitungen erklären nach Kenntnisnahme der Vorgänge in den Zeitungsdruckereien der Firmen Rudolf Mosse, August Scherl G. m. b. H. und Ullstein L Co., daß sie die von den Geschüftsleitungen getroffenen Maß nahmen in vollem Umfange billigen. Sie erklären ferner, daß sie darauf verzichten, aus dem erschwerten, beziehungsweise verringer ten Erscheinen der betroffenen Zeitungen geschäftliche Vorteile irgendwelcher Art für sich zu gewinnen. Ferner stellen sie ihre Bereitwilligkeit fest, sich nötigenfalls für die Dauer des aufgedrungenen Konfliktes in gemeinschaftlicher Entschließung mit den betroffenen Firmen über gemeinsame Ab wehrmaßnahmen zu verständigen. Berlin, den 18. Juni 1911. Berliner Blatt Berliner Börsencourier Berliner Börsenzeitung Berliner Neueste Nachrichten Deutsche Lehrerzeitung Deutsche Nachrichten Deutsche Tageszeitung Deutsche Warte Deutsche Zeitung Deutscher Volksfreund Freisinnige Zeitung Germania Märkische Volkszeitung Nationalzeitung Neue Preußische (Kreuz-) Zeitung Nordische Volkszeitung Die Post Staatsbürgerzeitung Tägliche Rundschau Vossische Zeitung. Wie man sieht, greift der Gedanke des Zusammenschlusses aller durch gleiche Interessen verbundenen Geschäfte immer weiter um sich, alle Konkurrenzbedenken über den Haufen werfend. Auch im Sortiment wird man die Gemeinsamkeit der Interessen er kennen und sich von Geschäft zu Geschäft aneinander anschließen müssen, zur Abwehr aller feindlichen Bestrebungen, mögen sie nun von den Vereinsbuchhandlungen, den Warenhäusern oder den Auch- buchhändlern ausgehen. 969
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder