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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1930
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- Deutsch
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X; 161, 15. Juli 1930. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Keine neuen Ankündigungssteuern. — Unter Aufhebung älterer Runderlasse ersuchen, wie der Amtliche Preußische Pressedienst mit- tcilt, der Preußische Minister des Innern und der Finanzminister mit Rücksicht auf die besonderen, anderweit nicht zu beseitigenden wirtschaftlichen Nachteile und Härten der Ankündigungssteuer, von den Gemeinden (Gemeindeverbänden) neu beschlossenen Ankündi- gungssteuerordnungen irgendwelcher Art die erforderliche Zustim mung nicht mehr zu erteilen und ebenso Anträgen auf Verlängerung der Zustimmung zu bereits in Geltung befindlichen Ankllndigungs- steuerorbnungen nicht mehr stattzugeben. Nicht identisch. — Die Inhaber der Firma Carl Rtihle's Musikverlag in Leipzig weisen, um Verwechslungen vor zubeugen, darauf hin, daß weder sie noch die Firma in irgendwelchem wirtschaftlichen Zusammenhänge mit den Berliner Firmen Robert Rühle und Richard Rühle Musikhandel G. m. b. H. stehen. VerkelrrSnackrickten. Bücherzettel und Drucksachen im Auslandverkehr. — Im Welt postverkehr ist es seit 1. Juli allgemein gestattet, auf Druck sachen, wozu auch Bllcherzettel rechnen, eine Geschäfts- oder B u ch u n g s n u m m e r, die sich ausschließlich auf die Sendung be zieht, handschriftlich oder auf mechanischem Wege anzugeben. Die bisherige Bestimmung, wonach Bllcherzettel mit derartigen Angaben mit der Postkarten- oder Briefgebllhr freizumachen waren, ist jetzt in Wegfall gekommen. Weiter ist es erlaubt, bei B ii ch e r z e t t e l n im Auslandverkehr die Z a h l u n g s w e i s e (bisher Preis der Werke) anzugeben; auch die Angabe des Verlegers ist gestattet. Hiernach sind handschrift liche Zusätze wie »Durch Postnachnahme«, »bar«, »Ziel 3 Monate« usw. jetzt zugelafsen. Eine weitere Bestimmung, die sich zwar nicht auf Bllcherzettel bezieht, fllr den Buchhandel aber in Frage kommen kann, ist die, daß bei Lichtbildern, die als Drucksache versandt werden sollen, eine kurz gehaltene Erklärung des Bildes schriftlich oder auf mechani schem Wege angebracht werden kann. Es sei aber nochmals darauf hingewiesen, daß sich diese Bestimmung nur auf den Ausland verkehr bezieht. Im innerdeutschen Verkehr unterliegen Lichtbilder mit solchen Angaben nach wie vor der Briefgebühr. Sendungen nach den Vereinigten Staaten. — Von einer Export- und Speditionsfirma wird uns mitgeteilt, daß laut neuem amerika nischen Zollgesetz es notwendig ist, zollpflichtige und zollfreie Artikel sowie auch die Verpackung mit dem Namen des Ur sprungslandes zu bezeichnen. Die Bezeichnung des Ursprungs landes, die bei Druckschriften durch den Vermerk »krlutsck in ... « geschieht, muß auch auf der Verpackung in englischer Sprache vor genommen werden. Im Unterlassungsfall wird bei an sich zoll freien Waren eine Gebühr von 10 Prozent des Wertes erhoben. Diese Vorschrift tritt für Sendungen in Kraft, die ab 17. A u g u ft d. I. in den Vereinigten Staaten eintreffen. Aufnahme des Postüberweisungsverkehrs mit Marokko (ohne die spanische Zone). — Am 16. Juli wird der Postüberweisungsverkehr zwischen den deutschen Postscheckämtern und dem Postscheckamt Rabat (Marokko) ausgenommen werden. Der Betrag der Überweisungen ist in beiden Richtungen unbeschränkt. Die Gebühr beträgt 5 Pf. fllr je 100 RM, mindestens 20 Pf. Der Absender kann die Überweisun gen in RM und Pf. oder in französischen Franken und Centimen ausstellen. Es sind hierzu die llberweisungsformblätter des inner deutschen Verkehrs zu verwenden. Mitteilungen für den Empfänger find auf dem Abschnitt der Überweisungen gebührenfrei zugelassen. Das marokkanische Postscheckkundenverzeichnis kann zum Preise von. 2.20 französischen Franken bei den deutschen Postscheckämtern bestellt werden. Postüberweisungsverkehr besteht jetzt außer mit Marokko mit dem Saargebiet, mit Belgien, Dänemark, der Freien Stadt Danzig, Frankreich (einschließlich Algerien), Jugoslawien, Lettland, Luxem burg, den Niederlanden, Österreich, Schweden, der Schweiz, der Tschechoslowakei und Ungarn. ?ersonalnaclrrickterr. Ehrung. — Der Senat der Handels-Hochschule Leipzig hat Herrn Handelsrichter Hofrat Richard Linnemann in Leip zig, »dem hervorragenden deutschen Buchhändler, dem erfolgreichen Verbreiter geistiger Bildungsmittel und tatkräftigen Mitgründer des ersten deutschen Lehrstuhls für Buchhandels-Betriebslehre«, das Recht eines Ehrensenators der Handels-Hochschule verliehen und gab dieser Verleihung durch Überreichung der Ehrensenator medaille der Hochschule sichtbaren Ausdruck. Gestorben: am 12. Juli im 56. Lebensjahre an den Folgen eines Gehirn schlages der Verlagsbuchhändler Herr Alfred Metzner, Gründer und pers. haftender Gesellschafter des Verlags gleichen Namens in Berlin sowie Geschäftsführer des Verlags des Reichsbundes der Standesbeamten Deutschlands E. V. G. m. b. H. in Berlin. Der Verstorbene war ein außerordentlich tüchtiger Berufskollege, der sich fllr die Weiterentwicklung seiner Firmen mit ganzer Kraft etnsetzte. Sein reiches Wissen sowie sein vornehmer Charakter ver schafften ihm Achtung und Vertrauen in weiten Kreisen. So wurde ihm für mehrere Jahre das Amt des Schatzmeisters des Vereins Deutscher Zeitschriften-Verleger übertragen, auch war er im Vor stand des Vereins Erholungsheim für Deutsche Buchhändler E. V. tätig, wo er segensreiche Arbeit geleistet hat. Sprecbsaal Nochmals an alle deutschen Berlage, insbesondere an den Theaterverlag Eduard Bloch, Berlin. iS. a, Nr. 1S7.> Wie ich alle deutschen Verleger in dieser Bitte um Nachsicht nicht nur für unsere Firma, sondern fllr das auslanddeutsche Sorti ment bat, das nicht in den Staaten Mitteleuropas seinen Sitz hat, ebenso wollte ich gleichzeitig — um zu vermeiden, baß diese Notiz vom Verlag Ed. Bloch etwa übersehen wird — mit der offenen Firmennennung nichts anderes bezweck ein, als daß er ebenso sehr Ausnahmen gestatten möchte für jene weitab gelegenen Länder, wie es heute Rumänien ist. Jede andere Absicht lag mir vollkommen fern. Kronstadt. Heinr.Zeibnert. Fa. H. Zeidner. Zu der obigen Notiz des Herrn Zeidner möchten wir ergänzend hinzufllgen, daß wir allen mit uns im Geschäftsverkehr stehenden Sortimentern bereits Anfang Februar den Rllcksendungstermin vom 31. Mai 1930 mitgeteilt haben. Darüber hinaus haben wir noch eine vierwöchige Nachfrist eintreten lassen. Damit glauben wir, den Belangen der inländischen und auslanddeutschen Sortimenter- Kollegen voll entsprochen zu haben. Berlin C 2. Eduard Bloch, Theaterverlag. Inhallsverzeichnis. Artikel: Die 2. ord. Hauptversammlung der Vereinig. Deutscher Lehr- mittelhänbler. S. 661. Nicht gehaltene Kantate-Rede. Von Theod. Marcus. S. 602. Deutscher Normenausschuß. S. 663. Für die buchhändlerische Fachbibliothek. S. 665. Kleine Mitteilungen S. 666 -668: Gratisangebote des Gefion-Verlages / Statistische Berichterstattung / Endgültige Ge nehmigung der Bücher für den geschichtlichen und altsprachlichen Unterricht in Preußen / Beendeter Ausverkauf / Jubiläen: Magnus Will, Barenbruch; Fr. Katzer, Dresden; Gottfried Moser, Hall / Ausstellungen / Deutsche Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig / Literarische Gesellschaft Wiesbaden E. V. / Ver bindlichkeitserklärung der Manteltarife im Buchdruckgewerbe / Keine neuen Ankündigungssteuern / Nicht identisch. Verkehrsnachrichten S. 668: Bücherzettel und Drucksachen im Auslandverkehr / Sendungen nach den Vereinigten Staaten / Aufnahme des Postüberweisungsverkehrs mit Marokko. Personalnachrichten S. 668: Ehrung Richard Linnemann, Leipzig / Alfred Metzner, Berlin f. Sprechsaal S. 668: Nochmals an alle deutschen Verlage, ins besondere an den Theater-Verlag Eduard Bloch, Berlin. Brranttv. Dch-viftkiter: i. B. Cnrt Streu bei. — Berlag Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhänblcrhauS. Druck: E. HedrtchNachf. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift L. Schriflleitung u. Expedition: Leipzig C 1, GerichtSwea S6 iBuchhändlerhaus), Postschliebfach 274/7V 668
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