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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. Xr 280. 19. Dezember 1919. zu verhindern, wenn alle Bücherexporte durch eine Zentrale ge- fühl der Scham über die Verschleuderung unserer Waren zum leitet würden. Er führt weiterhin einen Aufsatz von Deutsch, ^ Ausgangspunkt dieser Politik dienen. Die Mängel der Ver. dem Direktor der A. E. G., in der Vossischen Zeitung an, der die : kaussordnung könnten abgestellt werden, großen Unterbietungen der Zwischenhändler sogar bei der viel, Herr Georgi-Berlin stellt fest, daß von der Wichtigkeit der geschlosseneren Industrie fcststelle. (Herr vr. de Gruyter: Sic! Valulaaufschläge alle Anwesenden außer den Herren vr. Sprin- nimmt aber höhere Preise!> Er überlasse es denjenigen, die Aus-! g» und Ernst überzeugt seien. Diejenigen, welche die Möglich, landzuschlägc eingefllhrt hätten, dabei zu bleiben, warne jedoch im der Durchführbarkeit bestritten, seien kleinmütig; sie möchten vor einer zwangsweisen Einführung. doch das Vertrauen zum Börsenverein haben, daß er die Ver- Herr Elsncr-Berlin behauptet, daß der Verleger von der Verkaufsordnung keinen Nutzen habe (Sehr richtig!), und tritt mit großer Überzeugung gegen die Anwendung einer Verkaufs, ordnung auf die Fachzeitschriften auf. Der Fachzeitschriftenver- teger sei durch den Krieg des größten Teils seiner ausländischen Bezieher beraubt worden. Es sei unbedingt nötig, daß der Fach- zettschrtstenverlag auf jede Weise gehoben werde; das könne nur dadurch geschehen, daß man sich die augenblickliche Valuta- konstellation zunutze mache. Jede Nummer einer Fachzeitschrift, die ins Ausland gelange, hebe gleichzeitig die deutsche Industrie im Auslande. Der Vorsitzende bringt zur Geschäftsordnung einen Vor- schlag von Herrn Karger auf Abkürzung der Redcdauer auf 5 Minuten ein. Die Versammlung ist damit einverstanden. Herr Hillgcr-Berlin sagt, er sei begeistert, daß die Regierung jetzt etwas tun wolle, um dem deutschen Gewerbe zu helfen. Im Ausland würden jetzt ganz willkürliche Preise genommen. Durch die Verkaufsordnung würden diese Preise nicht erhöht. Sie wäre schon deswegen zu empfehlen, weil wir zurzeit vom Aus- land in bezug auf Papier ausgekauft werden. Herr Hofrat vr. Meiner-Leipzig antwortet im Namen des Börsenvereins, daß ihm die Mitteilung des Herrn Ernst, daß an Ausländer Rabatt gegeben werde, ganz neu sei. Es sei rich tiger, daß wir uns hinsichtlich der Zeitschriftenpreise am Aus- land schadlos hielten, anstatt die Zeitschriftenpretse im allge- meinen weiter zu erhöhen. Er selbst setze jetzt Auslandpreise für Zeitschriften fest, die er cn-:ch für das Inland gültig mache, indem er jedoch dem Jnlandsbezieher eine entsprechende Rückver- gütung gewähre. So setze er z. B. jetzt für eine seiner Zeitschriften einen Auslandspreis von -E 80.— fest und gewähre an Jnlands bezieher eine Rückvergütung von 56.—. Er bemerkt gegenüber Herrn Hillger, daß die Zeitschriften in der Verkaufsordnung ganz besonders behandelt werden sollen und Ausnahmen dafür ja auch in dem Entwurf bereits in Aussicht genommen seien. Er ant wortet Herrn vr. Springer hinsichtlich des Konservativismus der Zeitschriftenabonnenten: das deutsche Buch bleibe auch bei 507» Aufschlag konkurrenzfähig, sogar konkurrenzlos. Herrn vr. de Gruyter versichert er, daß die Verkaufsordnung sehr Wohl so eingerichtet werden könne, daß die Jnlandssortimenter ver pflichtet werden, bei neuen größeren Lieferungen (mit einer Preisgrenze von 5.—, 10.— oder 20.— nach unten) den Aus landszweck anzugeben. Herr Ernst-Berlin betont, daß die Verleger nur durch den Ausverkauf jetzt noch vorhandener Vorräte von alten Auflagen in vielen Fällen in die Möglichkeit gesetzt würden, neue Auf lagen herzustellen, in denen die Fortschritte der Kriegsjahre be rücksichtigt werden könnten, und daß dadurch den deutschen Käu fern sehr gedient würde. Er halte es für fraglich, ob die hohen persönlichen Einkäufe durch vom Ausland eingereiste Einkäufer verhindert werden könnten. Es müsse für alle Fälle dafür gesorgt werden, daß das gute Papier uns gesichert werde und nicht übers Elsaß iys Ausland ginge. Herr vr. Ruprecht-Göttingen wende! sich gegen die Ausfüh rungen des Herrn vr. Springer. Der Absatz durch den billigen K'ürs vertreibe uns die Käufer, sobald die Valuta wieder steige. Die schweizerischen Kreise erwagten ein Einfuhrverbot gegen deutsche Bücher, um die schweizer Autoren zu schützen. Damit wäre also das deutsche Buch kein Pionier mehr. Es bestehe die Ge fahr, daß unsere Verlagswelke jetzt für 9 Rappen netto die Mark Ladenpreis von der Schweiz in großen Massen bezogen und später für viel höhere Preise wieder nach Deutschland zurückge- liefert würden. Seine Firma habe den 1007°igen Aufschlag in längerer Anwendung erprobt. Was den Vorwurf der Gefühls- Politik anbeträfe, so sei er für eine solche, jedoch müsse da» Ge- 1188 kaussordnung in der richtigen Weise gestalten werde. Der 1. Vorsitzende bemerkt zur- Richtigstellung, daß auch der schönwissenschastliche Verlag gegen die Valutaausschläge aus. getreten sei. Die Abwesenheit des Herrn Kilpper als Vorsitzen den der Vereinigung schönwissenschaftlicher Verleger veranlasse ihn, zu erklären, daß der Vorstand dieser Vereinigung und die meisten schönwissenschaftlichen Verleger ebenfalls gegen die Ver- kaussordnung seien. 'Herr Prof. vr. Kippenberg-Leipzig: Durch das Verhallen des Vorstands des Deutschen Verlegervereins seien dem deut schen Verlagsbuchhandel Millionen verlorengegangen, da das Ausland sich in ungeheurem Umfange eingedeckt habe. Er stellt die Frage, wie lange wir noch warten sollen, vielleicht bis die Mark 1 Rappen wer! geworden sei. Im Namen einer Gruppe Leip- ziger Verleger erkläre er, daß sie auf Anregung des Herrn vr. Felix Meiner bereits am nächsten Montag die Valutaordnung aus eigene Faust einführen würden, ganz gleich, ob der Deutsche Verlegerverein und der Börsenverein die Einführung beschlössen oder nicht, und daß sie einen Valutadiktator ernennen würden. Was die Schiebungen anbetreffe, so sei er überzeugt, daß bei allen großen Firmen, sicher aber bei solchen mit 50 oder mehr Angestellten, Valutaschtebungen nicht lange geheimgehalten wer den könnten. Man.solle sich deshalb nicht zu sehr hierdurch be einflussen lassen. Herr Urban-Berlin betont, daß der Vorwurf, dem Deutschen Verlagsbuchhandel wären Millionen verlorengegangen, nicht stichhaltig sei, da es ja bei jedem Verleger gelegen habe, Aus landausschläge einzuführen. Er bittet, das Rundschreiben des Vereins der Deutschen Exporibuchhändler zu beachten, in dem angeführt werde, daß 807° des Bücherexports von Jnlandsbuch- händlern ausgeführt würden. Eine Einheitlichkeit sei schon hin- sichtlich der Verlegerteuerungszuschläge unmöglich; wieviel schwieriger sei es, sie bei den Auslandzuschlägen durchzuführen I Er begründet seine Bedenken auf Erfahrungen in seinem Sorti mentsbetrieb und betont vor allem die hohen Einkäufe, die von ausländischen Bücherkäufern persönlich in Deutschland gemacht würden. Wenn die zu Friedenspreisen hergestelllen Bücher bil liger ins Ausland gingen, so wäre dies kein Verlust für den Verlagsbuchhandel: neu hergestellte Bücher würden infolge der bedeutend erhöhten Herstellungskosten ohnedies teurer angcseyl. Wan möge auch nicht vergessen, daß schon jetzt internationale Staatsbestrebungen genug im Gange sind, um unseren wissen schaftlichen Zeitschriften im Ausland das Wasser abzugraben. Nur ein hermetischer Abschluß der Grenzen könne die Durchfüh rung der Valutaordnung sicherstellen; hierzu gehöre sogar die Gepäckrevision. Er schlägt vor, dm Einzelnen bzw. einzelnen Verlegergruppen es zu überlassen, sich über Valutaaufschläge zu einigen, und empfiehlt dann folgende Entschließung zur An nahme: »Die gegen den Erlaß einer Verkaufsordnung für das Ausland aus Verlegerkreisen erhobenen zahlreichen Bedenken sind so schwerwiegend, daß der heutigen Hauptversammlung eine Regelung auf diesem Wege unmöglich erscheint. Die Be denken liegen in der Undurchführbarkeit, in der Schädigung des Absatzes und in der Erschwerung des Kampfes gegen das fremdsprachliche Buch. Es muß, nachdem durch die bisherige Aussprache das Für und Wider zur Genüge erörtert worden ist, jedem einzelnen Verleger überlassen bleiben, gegebenen- falls Buslandaufschläge festzusetzen. Sollte eine Reichsverordnung herauskommen, wonach all gemeine Auslandaufschläge zur Pflicht gemacht werden, so wird der Vorstand des Deutschen Berlegervereins gebeten, im Verein mit dem Börsenverein und der .Gesellschaft für Auslandsbuchhandek für den gesamten Buchhandel eine Aus nahmestellung zu erwirken.« (Beifall I)
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