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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.07.1930
- Strukturtyp
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- 1930-07-24
- Erscheinungsdatum
- 24.07.1930
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- Deutsch
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Xo 169, 24. Juli 1930. Redaktioneller Teil. B5rstnblatt f. L. Dtlchn vuchhan-eU Mitteilungen machte Sevensma ferner über die von ihm ge leitete Bibliothek des Völkerbundes. Frels (Leipzig) sprach sodann über Zweck und Bedeutung der seit Anfang dieses Jahres von der Deutschen Bücherei im Aufträge der Reichs- Rundfunk-Gesellschaft bearbeiteten laufenden Bibliographie »Deutsches Rundfunkschrifttum» (monatlich ein Heft, Reichsver lagsamt, Berlin NW 40), die zum ersten Male vollständig die im Laufe eines Monats neuerschienenen Bücher und Zeitschrif tenaufsätze über alle technischen, kulturellen und wirtschaftlichen Fragen des Rundfunks verzeichnet. Schließlich berichtete Uhlendahl (Leipzig) über die Arbeiten des Ausschusses für bibliothekarische Vordrucke und ihre einheitliche Gestaltung. Die Vormittagssitzung des 13. Juni begann mit einem in haltsreichen Vortrage von Reismüller (München) über seine Erlebnisse und Erfahrungen in den von ihm 1928/29 be suchten ostasiatischen und nordamerikanischen Bibliotheken, über den ich bereits an anderer Stelle (Ostasiat. Rundschau, Jg. II, 1830, 13 (I. Juli), S. 427 s.) eingehend berichtet habe. Den Buchhandel dürfte die Bemerkung interessieren, daß das deutsche Buch, auch in Übersetzungen, heute noch verhältnismäßig wenig in China verbreitet ist. Der Vortragende hofft aber, daß es ihm gelingen werde, in ein bis zwei Jahren in China eine deutsche Buchausstellung zu organisieren, bei der die Auswahl der Bücher mit größter -Sorgfalt vorzunehmen wäre. Durch die von ihm geknüpften Beziehungen zu den chinesischen Biblio theken hoffe er auch einen Bücheraustausch zwischen Deutschland und China in die Wege leiten zu können. Besonderen Interesses, auch im Buchhandel, dürften sodann die Ausführungen Glaunings (Leipzig) über Dissertations fragen sicher sein, der vor allem die Vorschriften über die Druck legung der von den Fakultäten genehmigten Dissertationen und die Ablieferung der Pflichtstücke besprach. Es handelt sich dabei um alte Wünsche der Universitätsbibliotheken, die des wegen Gewicht auf dis Gestaltung und Durchführung dieser Be stimmungen legen müssen, weil der Ertrag des Tauschverkehrs, den sie zugunsten des gesamten Universitätskreises mit Hochschul- bibliothckcn, Forschungsinstituten und gelehrten Gesellschaften des In- und Auslandes unterhalten, Mittel für den Ankauf von anderen Werken frei werden läßt. Zunächst soll bestimmt wer den, daß die eingereichten Arbeiten in vollem Umfang gedruckt und, auch wenn sie in Zeitschriften erscheinen, mindestens in je ISO Pflichtstücken mit Titelzeug und kurzem Lebenslauf ab- geliesert werden. Es können in Ansehung der schlechten wirt schaftlichen Verhältnisse auf Grund besonderer Genehmigung auch von gewöhnlichem Typendruck abweichende Bervielfäl- tigungsverfahren zugelassen werden. Die Ablieferung auch der in Zeitschriften erschienenen Dissertationen muß gefordert wer den, weil die Verbreitung der Zeitschriften, vornehmlich auch im Ausland, nicht so stark ist, als man anzunehmcn geneigt ist; sie kann gefordert werden, weil die Satzkosten von den Zeit schriftenverlagen getragen werden, für die durch den Tausch verkehr Werbearbeit geleistet wird. Die Mindestzahl von 150 Pflichtstücken ist erforderlich, da auch vom Inland, besonders von amtlichen Stellen, in steigendem Maße um Abgabe von Dissertationen ersucht wird. Erleichterungen dieser Bestim mungen dürfen und müssen sich in gewissen Grenzen halten, denn es gibt nur ganz wenige Fächer, bei denen für den Eintritt in den Beruf Staatsprüfungen nicht eingerichtet sind. Wer darüber hinaus die Doktorwürde erwerben will, muß und kann die Kosten tragen. Ein etwaiger Rückgang des gegenwärtigen Zudranges würde nur zu begrüßen sein, vor allem wenn dann die Promotion wieder den Anfang wissenschaftlicher Betätigung darstcllt und nicht deren Abschluß. Erleichterungen sind aber nur berechtigt, wenn es sich um gute Arbeiten wirtschaftlich schwacher Disserenten handelt, denn es besteht weder die Not wendigkeit, Arbeiten von bescheidener Leistung zu unterstützen, noch der Anlaß, wirtschaftlich genügend kräftige Bewerber zu entlasten. Die Erleichterungen können bestehen in Druckzuschüs- sen, soweit die Mittel der Fakultät hierzu ausreichen, und bei Arbeiten von über 8 Bogen Umfang in der Verminderung der Pflichtstücke auf 30, aber nicht weniger, auch wenn sie Teile von Reihen sind. Diese letztere Maßregel hat zur Folge, daß gerade 698 gute Arbeiten dem allgemeinen Austausch entzogen werden. Dieser Nachteil kann aber getragen werden, wenn diese Arbeiten überwiegend ins Ausland gehen, um dort eine günstigere Vor stellung von dem Wert des deutschen Doktorgrades zu erwecken. Teildrucke dagegen sind als durchaus unzulässig zu erklären. Sie belasten die Bibliothek mit Leerlauf, weil niemand etwas mit ihnen ansangen kann; die für sie aufgewendeten Kosten sind völlig nutzlos vertan. Dissertationen, die außer in der amt lichen Form noch als selbständige Schriften oder als Teile von Reihen oder als Zeitschriftensonderabdrucke erscheinen, haben auf dem Titelblatt einen Vermerk über Ort und Art der Parallel veröffentlichung zu tragen. Zugleich ist auch auf dieser anzu geben, daß sie Dissertation ist. Zwei weitere Punkte, die der Vortragende berührte, waren einmal die Schaffung einer Auskunftsstelle für die Themata der Dissertationen, die schon an die Fakultäten abgeliefert worden sind. Solche Auskünste zu erteilen käme die Dissertationsstelle bei der Preußischen Staatsbibliothek in Betracht. Der weitere Punkt war der Wunsch, das Erscheinen des amtlichen Hochschul- schriften-Verzeichnisses beschleunigt zu sehen. Zur Erfüllung dieses Wunsches sollten sämtliche Universitätsbibliotheken der das gleiche Ziel anstrebenden Berliner Dissertationsstclle ihre besondere Hilfe angedeihen lassen. Der Bibliothekartag erklärte sich mit diesen Ausführungen einverstanden und beauftragte den Vorstand, auf dieser Grundlage mit dem Hochschulverband in Verhandlungen cinzutreten. Bemerkenswerte Ergänzungen dazu über das Dissertationswesen in Österreich bot Teichl (Wien), wo ein Druckzwang nur in sehr beschränktem Umfange besteht. Die sich anschließenden Kleinen Mitteilungen eröffnete Leyh (Tübingen) mit einem Vorstoß gegen den Verlagsbuch handel. Nach längerer Aussprache wurde in der Mitgliederver sammlung folgender Antrag Leyh (Tübingen) angenommen: »Die in Lübeck versammelten deutschen Bibliothekare haben mit tiefer Besorgnis festgestellt, daß infolge der neu einsetzenden Preissteigerung des deutschen wissenschaftlichen Buches den Bibliotheken die Erfüllung ihrer Aufgaben fort schreitend erschwert wird. Es liegt auf der Hand, daß die Weltgeltung des deutschen Buches im Ausland durch eine er neute Preissteigerung gefährdet ist. Eine weitere Belastung stärkster Art bedeuten die etwa seit dem Jahre 1924 immer zahlreicher auftretenden Reihenwerke, die vielfach nur Disser tationen in erweiterter Form enthalten. Dazu tritt das Be streben, gewisse Nachschlagewerke von Jahr zu Jahr immer breiter auszugestalten, obwohl dafür ein Bedürfnis auf Seite der Bibliotheken zumal in der heutigen Notzeit nicht aner kannt werden kann. Die Preise dieser Werke, für die als Käufer fast nur die Bibliotheken in Frage kommen, liegen heute zum Teil sechsmal höher als die Preise im Jahre 1914, und es muß bezweifelt werden, ob diese Preissteigerungen von den Bibliotheken noch weiter getragen werden können*).- Im Zusammenhang damit soll eine weitere Entschließung des Bibliothekartages (Antrag Jürgens, Berlin) hier an- gcfügt werden, die sich mit der bekannten Denkschrift des Ver eins der Deutschen Antiquariats- und Exportbuchhändler (vgl. Lit. Zbl. 1930, Nr. 11, Sp. 733) beschäftigt und folgenden Wort laut hat: »Der Verein Deutscher Bibliothekare verwahrt sich auf das entschiedenste gegen die Äußerungen des Vereins der Deutschen Antiquariats- und Exportbuchhändler in seiner Denkschrift gegen die Abteilung Bibliothekswesen der Notge meinschaft der Deutschen Wissenschaft, in deren Bibliotheks ausschuß er durch seinen Bereinsvorsitzenden vertreten ist. Er verwahrt sich in gleicher Weise gegen den Inhalt wie den Ton der Denkschrift und lehnt es ab, zum Vorspann der Inter essen der Antiquare gemacht zu werden. Es ist durch die im *> Anmerkung: Diese Entschließung vertritt natürlich einseitig nur den bibliothekarischen Standpunkt, den der Buchhandel durchaus nicht ohne weiteres anerkennen kann. Es muß Vorbehalten bleiben, dazu nötigensalls noch Stellung zu nehmen. Die Schrift!.
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