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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-08-19
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1930
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19300819
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193008195
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19300819
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- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1930
- Monat1930-08
- Tag1930-08-19
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X- 191, 19. August 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d.Dtschn. Buchhandel. Verkekrönackrickten. Seit 1. Juli 1930 sind nach der Schweiz ermäßigte Gebühren für Drucksachen cingesührt. Wir haben wiederholt im Börsenblatt bekanntgcgeben, daß seit 1. Juli die ermäßigten Gebühren für be stimmte Arten von Drucksachen auch nach der Schweiz eingeführt sind. Auch in der im Bbl. Nr. 173 vom 29. Juli d. I. veröffent lichten Übersicht der Länder, nach denen die Gebllhren-Ermäßigung für Drucksachen besteht, ist die Schweiz aufgeführt. Leider wird, wie uns schweizer Buchhändler Mitteilen, die Neuerung von deutschen Absendern nicht beachtet. Wir weisen deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin, daß die Gebühr für Zeitungen und Zeitschriften, die unmittelbar von Verlegern abgesandt werden, und für geheftete und gebundene Bücher (ausgenommen Kataloge und Preisverzeichnisse) nach der Schweiz für je 100 8 5 Rpf. beträgt, Meistgewicht 2 KZ, einzeln versandte, ungeteilte Druckbände 3 KZ. Sonderdrucke der Übersicht können von der Expedition des Börsenblattes bezogen werden. Änderungen im Postverkchr nach dem Ausland. — Am 1. Juli sind neue Vorschriften im Weltpostvcrkehr in Kraft getreten (s. a. Nr. 147). Außer den bereits bekanntgegebenen Änderungen für Bücherzettel, Drucksachen zu ermäßigter Gebühr, Zollinhaltserklä rungen für Drucksachen und Päckchen nach dem Ausland (s. die Vcr- kehrsnachrichten in den Börsenblättern Nr. 161, 173, 175 und 179) kommen für den Buchhandel besonders folgende Bestimmungen in Betracht: Einlieferung von Briefsendungen (Drucksachen usw.) im Ausland: Kein Land ist verpflichtet, Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Mischsendungen, Geschäftspapiere) zu be fördern oder den Empfängern auszuhändigen, die in seinem Gebiet ansässige Absender in einem fremden Land einliefcrn oder ein- liescrn lassen, um aus den dort geltenden niedrigeren Gebühren Vorteil zu ziehen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Sendungen in dem vom Absender bewohnten Lande vorbereitet und dann über die Grenze geschafft oder in einem fremden Lande hergestellt wor den sind. Künftig sind alle solche Sendungen, besonders auch Massendrucksachcn, die in einem fremden Lande hcrgestellt worden sind, nach dem Aufgabelande zurückzusenden. F e n st e r b r i e f e: Durch das Fenster dürfen nur Name und Anschrift des Emp fängers sichtbar sein. Der Inhalt muß so gefaltet sein, daß nicht infolge Verschiebens die Anschrist ganz oder teilweise verdeckt wird. Die Anschrift muß mit Tinte oder der Schreibmaschine geschrieben sein; Tintenstift oder anderer Stift ist unzulässig. Anmerkung: Hiernach dürfen die im innerdeutschen Ver kehr zugelassenen Fensterbriefhüllen, bei denen die Absenderan gaben über der Briefaufschrift im Fenster erscheinen, nach dem Ausland nicht verwendet werden. Postkarte mit Antwortkarte: Der Absender kann die Rückseite der Antwortkarte mit einem zur Ausfüllung durch den Empfänger bestimmten Fragenvordruck versehen. Anmerkung: Bisher war es nicht gestattet, die an hängende zur Antwort dienende Karte für die Antwort vor zubereiten. Es ist besonders darauf zu achten, daß die Postkarte und die anhängende Antwortkarte folgende Angaben in Druck oder Schreibschrift tragen müssen: Erster Teil (Vorderseite oben): »Oarkv p08tals — avee reponse pa^eo«. Zweiter Teil (Vorderseite oben): »Lsrto postale — reponse«. Postkarten mit Antwortkarten müssen stets für beide Teile vollständig freigcmacht sein. Aufschrift bei Drucksachen usw.: Bei Sendungen zu ermäßigter Gebühr ist die Gattung der Sendung (Drucksache, Warenprobe, Mischsendung, Gefchäfts- papiere, Päckchen) anzugeben. Bei Drucksachen zu halber Gebühr (je 100 Z — 5 Npf.) ist die Bezeichnung »Drucksache zu ermäßig ter Gebühr« oder »Imprime L laxe reäuite« erwünscht. Pakete: Verbote: Pakete dürfen keine Briefe, Zettel oder Schrift stücke enthalten, die dem Zweck einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung dienen. Dringende Pakete: Werden nur noch durch Eilboten zugestellt, wenn der Ab sender (oder Empfänger) es ausdrücklich verlangt. Bei der Be förderung nur als »Dringend« wird mithin die Eilzustellgebühr (65 Rpf.) nicht mehr erhoben. Eilboten-(Lxprös-) Pakete: Der rote 6xprö8-Zettel ist, wenn irgend möglich, neben die Angabe des Bestimmungsorts aufzukleben. Stempel sollen zur Kennzeichnung von Eilpaketen nicht mehr verwendet werden. Nachnahmepakete: Der Vermerk »iremboui^omont« m u ß am Kopfe der An schrift und der Paketkarte stehen. Rückseite der Paketkarte: Der Vordruck auf der Rückseite der künftig weißen Auslands- Paketkarte wird so eingerichtet, daß der Absender seine Voraus verfügung für den Fall der Unzustellbarkeit auch durch bloßes Unterstreichen der passenden Stellen abgeben kann. Unzustellbarkeit: Wenn der Absender die vorgeschriebene Vorausverfügung für den Fall der Unzustellbarkeit nicht getroffen hat, werden unzu stellbare Pakete sogleich zurückgesandt. Die bisherige Lagerfrist fällt weg. ?ersonalnackrickterr. Gestorben: am 16. August nach kurzem, aber schwerem Krankenlager Herr Carl Moritz Ebell, Inhaber und Gründer der Firma C. M. Ebell, Buch- und Kunsthandlung in Zürich, im fast voll endeten 86. Lebensjahre. Wieder hat der Schnitter Tod eine Persönlichkeit aus unseren Reihen gerissen, die bei allen Kollegen hohes Ansehen besaß und deren Name fortleben wird in dem Werk, das der Verstorbene ge schaffen, das von ihm aus kleinsten Anfängen heraus zu einem im In- und Ausland gleich bedeutenden Sortiment entwickelt worden ist. — Herr Ebell entstammt einer angesehenen Neu-Ruppiner Familie. Die Wanderjahre führten ihn in die Schweiz, wo er sich in Zürich 1869 selbständig machte. Sein feines Einfühlungsvermögen in die Verhältnisse seiner Wahlheimat, sein geschäftlicher Weitblick und be sonders seine nie erlahmende Arbeitskraft waren die Schwungfedern für das Unternehmen, das mit der Entwicklung der Stadt Zürich immer Schritt hielt. Viermal mußte die Firma in größere Geschäfts räume verlegt werden, immer unter der Leitung einer Hand, die über sechs Jahrzehnte ihre Geschicke zielsicher leitete. Daneben fand der Verstorbene aber noch Zeit, sich den allgemeinen Interessen seiner Berufskollegen zu widmen. Er gehörte von 1880—1882 und von 1897 —1918 dem Vorstand des Schweizerischen Buchhändlervereins an und war auch lange Zeit Vorsitzender des Zürcher Buchhändlervereins. Als Delegierter des Schweizerischen Buchhändlervereins hatte er in früheren Jahren nicht wenig dazu beigetragen, die guten Beziehungen zwischen dem Schweizer Buchhandel und dem Börsenverein zu pflegen. Im Jahre 1918 wurde er in Anerkennung seiner Verdienste um den Schweizerischen Buchhändlerverein zu dessen Ehrenmitglied ernannt. Inhaltsverzeichnis. Artikel: Der Markt des deutschen Antiquariatsbuchhandels im Jahre 1929 im Spiegel seiner Katalogproduktion. Von G. Schönselder. S. 785. Der Nietzsche-Nachlaß und das Nietzsche-Archiv. Von Prof. vr. R. Oehler. S. 787. Besprechungen: Meirich, Wie benrteile ich Papier? S. 788 / Hoyer, Papiersorten-Lexikon. S. 789. Für die buch händlerische Fachbibliothek. S. 789. Kleine Mitteilungen S. 790—791: Wo gibt es Leihbüche reien, die vicht vom Buchhandel betrieben werden? / Beitritt Jugoslawiens zur Berner Übereinkunft / Buchwerbung in Bre men / Zum Artikel: Ausleihe-Tantiemen / 50 Jahre Herausgeber des Kladderadatsch / Änderung der Vorschriften für Versteigerer / Bilanz Universitas Deutsche Verlags A.-G., Berlin / Druck- und Setzmaschinen in Deutschland. Verkehrsnachrichten S. 792: Seit 1. Juli nach der Schweiz ermäßigte Gebühren für Drucksachen / Änderungen im Postver kehr nach dem Ausland. P er s o n a l n a ch r i ch t e n S. 792: Gestorben C. M. Ebell-Zürich. Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: E. H e d r i ch N a ch s. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d- Schristleitung u. Expedition: Leipzig C 1, Gerichtsweg 2« lBuchbändlerbaus). Postschlichsach 274/78 792
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