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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1930-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1930
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- Deutsch
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^s? 20Z, s. September 1830. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. gäbe enthoben, sich an Hand kleiner Musterabschnitte das Bild eines Bucheinbandes gedanklich konstruieren zu mtissen. Diese lebendige Art der Darstellung bringt die Etnbandstosfe vorzüglich zur Wirkung. Die neue Kollektion enthält nur die der modernen Geschmacksrichtung angepassten Qualitäten Gutenbergbatist, Percal, Efhalcinen usw. Verbotene Druckschriste». — Nach dem rechtskräftigen Urteil des gcm. Schöffengerichts Leipzig vom 28. Juni 1938 s2 66 Lv IS/80) sind einschließlich der zu ihrer Herstellung bestimmten Plat ten und Formen im Umsang von K 41 Abs. L StGB, unbrauchbar zu machen die Druckschriften: a) Pietro Aretino, Die Gespräche. Ins Deutsche übertragen von Heinrich Conrad. Mit Bildern von Franz von Bayros. 1824. S Bände. Georg Müller, Verlag in München. Ausgenommen jedoch S. 212 ff. Bd. 3; d> Das Bre vier des Kardinals. Achtzehn Novellen aus dem Kreise der Nonztata bei Servi zu Florenz 1580. Herausgcgebcn von Florens Jlmer. Mit acht Holzschnitten von Eduard Ege. 1U28. (Die Werk statt der Liebe. S. Band). Georg Müller, Verlag in München. Leipzig, 18. August 1938. StA. sDeutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 732 vom 4. September 1S3Ü.) Das Schöffengericht Berlin-Mitte, Abteilung 287, hat in der Sitzung vom 25. Januar 1S3V u. a. für Recht erkannt: Die noch vor handenen Exemplare der ersten Beilage der Nr. 2 2 v der »Roten Fahne« vom 1. November 182S sowie die zu ihrer Herstellung be stimmten Platten und Formen sind im Rahmen des K 41 StGB, unbrauchbar zu machen. 1424 I L 1/29. Berlin, 3. September 1938. PP sl H>. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts I Berlin hat in der Sitzung vom 31. Oktober 1829 u. a. für Recht erkannt: Die Ausgaben R r. 71 bis 8 5 der »Ro t en F ah n e« vom Jahrgang 1928 und die Ausgaben der Zeitung »Volks-Echo«, Nr. 53, 72 und 8 4 vom Jahrgang 1829 sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen werden eingezogen. 987 IV 1/29. Berlin, 3. Sep tember 1938. PP (I L). Das Schöffengericht Berlin-Mitte hat in der Sitzung vom 12. April 1938 u. a. für Recht erkannt: Die noch vorhandenen Exemplare der Ersten Beilage der Nr. 2 2 8 der »Roten Kahn e« vom 1. November 1929 sowie die zur Herstellung bestimmten Platten und Formen sind im Rahmen des K 41 StGB unbrauchbar zu machen. 1424 I L 1/28. Berlin, 3. September 1838. PP sl L). sDeutsches Kriminulpolizeiblatt Nr. 733 vom 5. Sept. 1938.) Verkekröuackrickten. Drucksachen zu ermäßigter Gebühr im Verkehr mit Französisch Indien. — Fortan sind im Verkehr mit Französisch Indien Zeitun gen und Zeitschriften, die unmittelbar von den Verlegern oder deren Beauftragten (Drucker, Buchbinder, Kommissionäre) versandt wer den, und ferner Bücher, Druckhefte und Musiknoten, die — abge sehen vom Aufdruck auf dem Umschlag und den Schutzblättern der Bände — keinerlei Ankündigungen oder Anpreisungen enthalte», von jedermann zu den ermäßigten Gebühren (für je 188 8 5 Rps) zugelassen. Die letzte vollständige Tabelle derjenigen Länder,'nach denen Drucksachen zu ermäßigter Gebühr zugelassen sind, befindet sich in Nr. 173, S. 728. Sprecbsaal Angebot von neuen Büchern in Antiquariats- Katalogen. Wenn ein Antiquar beim Zusammenstellen eines wissenschaft lichen Katalogs merkt, daß sein Material hier und da etwas faden scheinig ist, so pflegt er mit Sortiment zu flicken. Durch Rund schreiben an die in Frage kommenden Verleger wird ein oft bis zu 50 Prozent erhöhter Rabatt gesichert, und so lassen sich nicht nur Zeitschriftenreihen billig ergänzen — es sollen bei so hohem Rabatt sogar neue Serien unter dem Verlegerpreise angeboten wer den —, sondern es kann eine nahezu vollständige Bibliographie ge geben werden, die den ahnungslosen Kunden über das reichhaltige Lager staunen läßt. Die Bezeichnung »Antiquariats«-Katalog kommt mehr und mehr aus der Mode, und man setzt dafür verschämt einen neutralen Titel wie »Büchcr-Verzeichnis«, »Bücher-Katalog«, »Bücher freund« oder ähnliches. Es ist natürlich nichts dagegen einzuwcnden, wenn der Antiquar seine Kunden außer auf seine Lagerbestände auch auf andere ein schlägige Werke aufmerksam macht, die sie durch ihn beziehen könnten. Nur sollte er Sorttmentsangebote auch als solche kenntlich machen, etwa durch ein Sternchen, wie das einige angesehene Firmen früher taten (und wohl auch jetzt noch tun). Sogar der Gelehrte in einer Großstadt kennt nicht immer genau die Preise der ihn interessieren den Bücher. Er bestellt einige aus einem ihm zugegangenen »Bücher«- Katalog iin guten Glauben, daß die »Antiquariats«-Firma ihm anti quarische Bücher aus ihrem Lager liefern werde, besonders wenn auf dem Umschlag des Katalogs die Bibliothek eines angesehenen Gelehrten als Aushängeschild benutzt wird. Er wird stutzig, wenn er etwa die Benachrichtigung erhält, daß das unter Nr. x bestellte Buch in einigen Tagen folgen werde, erkundigt sich und erfährt zu seiner Entrüstung, daß er das Buch für den angesetzten Preis bei seinem Buchhändler hätte kaufen und die Versandkosten hätte sparen können! Der Einwand, daß es üblich sei, bei antiquarischen Büchern den Ladenpreis in Klammern beizufügen, sodaß man sie dadurch von den neuen unterscheiden könne, kann nicht gemacht werden. Der Antiquar wird zwar bemüht sein, seinem Kunden den antiquarischen Verkaufspreis durch einen Vergleich mit dem Ordinärpreise schmack haft zu machen, aber er ist schon aus Zeitmangel nicht immer in der Lage, den Sortimentspreis beizufügen. Wir werden öfter ersucht, besonders von Bibliotheken und Insti tuten, Bücher aus Antiquariats-Katalogen zu besorgen. Für uns ist dabei nichts zu verdienen, denn die 10 Prozent oder höchstens 15 Pro zent Rabatt, die die Antiquare gewähren können, decken im besten Falle die Unkosten. Man kann aber einem Kunden die Gefällig keit nicht abschlagen. Kürzlich waren bei einer solchen Bestellung aus einem Antiquariats-Kataloge nur die Nummern und die Titel in Stichworten, nicht aber die Preise angegeben worden. Wir waren also nicht in der Lage, zu untersuchen, ob es sich um Antiquatia oder Sortiment handelte, und bekamen zu unserer unangenehmen Über raschung eine Reihe von neuen Büchern, die wir vom Verleger oder vom Barsortiment hätten beziehen können, zum Original-Preise mit 10 Prozent Rabatt. Der betreffende »Antiquar«, der sich nicht ge scheut hatte, die Bestellung ohne vorherige Benachrichtigung auszu führen, gab uns sogar die tröstliche Versicherung, daß ein zur Zeit fehlendes Buch bald folgen werde. Alle unsere Kunden bestellen nur deshalb etwas aus zuge sandten Katalogen, weil sie glauben, besonders preiswert kaufen zu können, und fassen die geschilderte Mischung von Antiquariat und Sortiment als eine beabsichtigte Irreführung auf. Der gute Ruf des deutschen Antiquariats-Buchhandels wird durch solches Geschäfts verfahren geschädigt, außerdem verstößt es gegen § 16, 3 der Vcr- kaufsordnung, wo es heißt: »In Mischkatalogen sind die zum Laden preis angesetzten neuen Werke von den antiquarischen in einer dem Publikum klar verständlichen Weise zu unterscheiden«. Neapel. Libreria Inter nazionale Trewes. Inhaltsverzeichnis. Bekanntmachung der Geschäftsstelle des B.-V. betr. Mit gliederaufnahmen. S. 869. Artikel: Bericht über die 55. Tagung des Badisch-Pfälzischen Buchhändler- Verbandes. S. 869. Bericht über die 11. ord. Hauptversammlung des Verbandes der Buchhändler in Polen. S. 870. Die Geschichte des Buchhandels betreffend. Von Fritz Fink. S. 870. Besprechung: Marx, Die Entstehung und die Anfänge der pädagogischen Presse im deutschen Sprachgebiet. S. 872. Für die b u ch h ä n d l e r i s ch e F a ch b i b l i o t h c k. S. 872. Kleine Mitteilungen S. 874—876: Illustrierter Teil / Veränderte Neuauflagen eingeführter Bücher in Bauern / Das Wochencndtreffen des Sächs.-Thür. Buchh.-Verb. / Deutsche Buch händler-Lehranstalt / 4. deutsch-österr. Arbeitswoche in Schröcken / Herbst- und Winterprogramm des Fungbuchhandels in Berlin / Die Vereinigung ehem. Schüler der Deutschen Buchhändler- Lehranstalt zu Leipzig / Die Druckerei der Deutschen Tages zeitung in Berlin / Buchdeckenkollektion / Verbotene Druck schriften. V e r k e h r s n a ch r i ch t e n S. 876: Drucksachen zu ermäßigter Ge bühr im Verkehr mit Französisch-Fndien. Sprechsaal S. 876: Angebot von neuen Büchern in Antiquariats katalogen. Berantwortl. Schriftleiter: Kranz Warner. Druck: E. HedrtchNachs. Sämtl. in Leipzig. — 676 7» *lenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Anschrift d Schrlstleitung u. Expedition: Leipzig C 1. Gerichtsweg 2<l iBuchhäiidlerhaus). Postschlieksach 274/7^
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