Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1919
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- 1919-11-01
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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später «in Verlag vorwiegend ungarischer Literatur angliederte. Im Jahre 1880 erhielt die bisherige Firma Gebrüder Rosenberg einen an deren Namen und sirmiert seitdem wie oben angegeben. Der Teil haber Leo Rosenberg trat 1885 aus der Firma aus, um ei» eigenes Geschäft unter seinem Namen zu errichten; der verbleibende Teilhaber Samuel nahm seinen Sohn Maurus als Teilhaber auf, der schon eine Reihe von Jahren als Prokurist gezeichnet hatte. Im Jahre IMS wurde die Firma in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, als welche sie noch heut« besteht. Von Anfang an haben Gebrüder Nosenberg jRüvai) für ihren Sortimentsbetrieb einen lebhaften Verkehr mit dem deutschen Buchhandel unterhalten, der naturgemäß durch die Kriegsjahre Ein buße erlitt, jetzt aber wieder ausgenommen wird und in dem ca. SVV Kommittenten umfassenden Kommissionsgeschäft «inen gute» Ab nehmerkreis besitzt. Auf eine 25jährige Tätigkeit blicken am 1. November zurück die Verlagsbuchhandlung L. Frobcen Verlag in Berlin, deren Inhaber seit 1888 Herr Karl Julius Müller ist, und die Buch- und Kunsthandlung Heinrich Vos in Essen; sie wird noch heute von ihrem Gründer geleitet, der also gleichzeitig bas 25jährige Jubiläum seiner Selbständigkeit begehen kann. Die Mängel im Postvcrkchr. — Anläßlich der Einbringung der neuen Postgebllhrenordnung hatte der Verband Sächsischer Industriel ler daraus hingewiesen, daß mit der Erhöhung der Postgebühren un bedingt «ine zuverlässigere und pünktlichere Abwicklung des Postvcr- kehrs Hand in Hand gehen müsse, und in gleichem Sinne war man auch in der Nationalversammlung an de» Herrn Rcichspostminister herangetreten. Trotzdem seit der Einbringung der neuen Postge- bührenorbnung schon wieder eine geraume Zeit vergangen ist, ist in diesen Dingen eine Besserung leider immer noch nicht zu verspüren. Insbesondere leibet die Geschäftswelt unter der immer größer wer benden Unzuverlässigkeit des Telegraphenverkehrs. Es ist keine Selten heit, daß selbst dringende Telegramme nach nahe gelegenen größeren Orten zu ihrer Beförderung eine Zeit beanspruchen, die der Geschäfts mann unmöglich voraussehen kann, und daß dadurch dann der Zweck des ganzen Telegramms, weil es eben zu spät eintrifft, hinfällig wirb, bzw. daß geschäftliche Maßnahmen wegen des zu späten Eintreffens der Telegramme unterbleiben, was natürlich zu schwere» Schädigun gen der betrofsenen Firmen führen kann. Geradezu erheiternd aber wirkt mitunter das Eintreffen gewöhnlicher Telegramme. Hier ge hören Fälle nicht zu den >Ältenheiten, wo die brieflich« Bestätigung eines Telegramms eher in die Hände des Empfängers gelangt, als das Telegramm selbst. Das erklärt sich wahrscheinlich daraus, daß die Telegramme stundenlang auf dem Telegraphenamt liegen bleibe» und erst dann, wie aus dem darauf angebrachten Stempel er sichtlich ist, als Brief befördert werden. Daß eine derartige Beförde rung von Telegrammen für denjenigen, der di« telegraphische Benach richtigung vornimmt, und auch für den, der sie empfängt, völlig zweck los ist, braucht nicht besonders erörtert zu werden. Dagegen erscheint es nur recht und billig, wenn in solchen Fällen wenigstens die Tele grammgebühr vergütet und lediglich die Gebühr für die Briefbeförde rung seitens der Post in Anrechnung gebracht wirb. Denn die Tele gramme werden von dem Absender in dem guten Glaube» aufgegeben, baß sie eine telegraphische Beförderung erfahren. Ist diese Beförde rung aus technischen Gründen nicht möglich, so ist dies bedauerlich, und es muß die Berechnung der Gebühr ans der Basis der Leistung und Gegenleistung erfolgen, cs kann deshalb auch nur die Anrechnung des einfachen Briefportos in Frage kommen. Ebenso zahlreich sind die Beschwerden über die verlangsamte Ab wicklung des Postscheckvcrkchrs beim Postscheckamt Leipzig. Dieser Mangel mag sich bei den Firmen, die in Leipzig und in der Nähe von Leipzig domizilieren, nicht so scharf geltend machen, er tritt aber um so stärker in die Erscheinung für die Firmen ln Mittel- und Ostfachsen, die die Gut- und Lastschriftanzeigen statt mit der ersten meist erst mit der zweiten Post, häufig sogar einen Tag später als früher erhalten. Hierdurch drängt sich von selbst wieder die Forderung nach der Er richtung eines besonderen Postscheckamtes in Dresden auf, und es würde sicher sehr im Interesse der glatten Abwicklung des Postscheck- Verkehrs und einer weiteren Ausbreitung der Benutzung dieser Ein richtung liegen, wenn dieser Wunsch endlich in Erfüllung gehen könnte. Zur Änderung der Postordnung vom 28. Juli 1817. — Durch Ver öffentlichung im Amtsblatt des Reichspostmlnisteriuins Nr. 88, S. 317, ist eine Änderung der Postordnung bekanntgegeben worden, dahin gehend, daß aus der äußeren Umhüllung der Pakete neben dem Empfän ger auch der Name, Wohnort und Wohnung des Absenders anzugeben ist. Ferner ist der Absender verpflichtet, in das Paket ein Doppel der Aufschrift zu legen. Wird die Ausführung dieser Bestimmung unter lassen, so kann die Reichspostverwaltung daraus ein« nicht Postord nungsmäßige Auslieferung der Sendung konstruieren und sämtliche Ersatzansprüche im Kall« eines Verlustes des Pakets ablehnen. Es liegt daher im Interesse des Absenders, dieser Bestimmung unbedingt nachzukommen. Die Wiederaufnahme des internationalen Telcphonvcrkehrs. Der Schweizer Bundcsrat hat grundsätzlich die Wiederaufnahme des internationalen Telephonverkehrs beschlossen, der in nächster Zeit be ginnen soll. Die Telephonverbindung D e u t s ch l a n d — S ch w e - den kann wegen der neuen Ostseeblockade vorläuftg nicht eröffnet wer den. Während aus schwedischer Seite alle Vorbereitungen getrossen sind, ist es dem deutschen Sabelbampser zurzeit nicht möglich, auszu- sahren und seinen Teil an der Arbeit zu verrichten. Die Aufnahme der Verbindung kann also vorläufig nicht erwartet werden. Der tele graphische Verkehr Berlin —Warschau ist dieser Tage eröffnet worden, der Telephonverkehr jedoch »och nicht. Entwurf eines Umjatzstcuergesetzes. — Der Bund deutscher Ver eine des Druckgcwerbes, Verlags und der Papiervcrarbeitung hat in seiner letzten Vorstandssitzung mit folgender Entschließung zu dem Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes Stellung genommen: Wenn auch gegen eine Erhöhung der Umsatzsteuer angesichts des ungeheuren Finanzbedarfs deH, Reichs grundsätzlich nichts eingewcnbet werden kann, so müssen gegen die S o nd er b e l a st un g, die dem Papier-, Druck- und Vcrlagsgewerb« Lurch den Entwurf eines Um- satzsteuergesetzeS zugc,nutet wird, doch die ernstesten Vorstellungen erhoben werden. Abgesehen davon, baß die zum Gebrauch oder Ver brauch in der Hauswirtschaft bestimmten Papiere und Papierwaren der erhöhten Umsatzsteuer von 5 v. H. (8 14) unterworfen werden, ist die erhöhte Umsatzsteuer von IVVo <8 28) vorgesehen für sämtliche »Bildwerke«, worunter nach der Begründung sämtliche »Vervielfälti gungen von der Ansichtspostkarte bis zum wertvollen Kunstdruck« ver standen werden, ferner für die Erzeugnisse des Buchdrucks auf be sonderen, Papier mit beschränkter Auflage, für Bucheinbände, Sammcl- unb Diplommappen aus Ganzlcder, sodann bei Überschreitung einer bestimmten Preisgrenze für Brief- und Schreibpapier und für Spiele und Spielsachen zur Belehrung und Unterhaltung von Erwachsene» und Kindern. Außerdem soll eine 1v°/oige Umsatzsteuer auf bas ge samte Anzeigen- und Reilauiewesen, also auch auf die Herstellung von Katalogen, Prospekten, Anzeigen-Anhängen von Büchern und Musi kalien usw. gelegt werden. Schließlich werden zu den Luxusgegcn- ständen, die mit 15HH Umsatzsteuer belegt werden, auch Originalwerke der Graphik gerechnet, wozu Radierungen, Holzschnitte und Kupfer stiche gezählt werden. Damit ist nahezu das ganze Gebiet des Druck gewerbes und der Papierverarbeitung einer Sonderbesteuerung unter worfen. Sodann erscheint eine so verschiedenartige Behandlung der steuerpflichtigen Gegenstände undurchführbar, namentlich in den kleinen Geschäften und Kramläden, wo eine unterschiedliche Behandlung der Waren buchtechnisch gar nicht zu bewältigen wäre. Die Erhebung der Steuer sollte grundsätzlich nur am Schlüsse des Umlaufs, also beim Kleinhändler erfolgen, dann aber gleich mäßig mit einem einheitlichen Satz. Damit hätte also die durchaus ungerechtfertigte erhöhte Steuer auf die »Lieferung bestimmter Gegen stände« wie Vervielfältigungen aller Art sAnfichtskarteu usw.) und aus sogenannte Luxusgegenstände zu fallen. Grundsätzlich abzulehnen ist auch die S o n d c r b e st e u e r u u g der Reklame, wie bereits in der Eingabe des Bundes an die Nationalversammlung am 22. September d. I. in ausführlicher Be gründung dargelegt worden ist. Besondere Schwierigkeiten werden sodann dadurch entstehen, daß sich die Steuer nicht erheben läßt, ohne gleichzeitig die für das Pa pier- und Druckgewerbe besonders wichtige Aussustr zu gefährden. Denn die im Gesetzentwurf vorgesehene Rückvergütung wird in den meisten Fällen die größten Verlegenheiten bereiten, da bei einer fertigen Papierware, wie z. B. einer sogenannten Papicrausstattung, die verwendete Pappe steuerfrei sein kann, während auf dem ver wendeten Buntpapier bereits eine Steuer liegt und das verwendete Etikett als Kunstdruck erhöht steuerpflichtig ist. Hier bleibt nur die pauschale Ablösung der Steuer übrig, die kaum anders als mit Hilfe der Fachverbände festzustellen wäre. In den früheren Entwürfen war auch bereits eine weitgehende Mitwirkung der Fachverbände bei diesen Ermittlungen vorgesehen. Auf Liese Mitwirkung der Fachverbände bitten wir zurückzugreisen. Die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler erläßt nachstehende Bekanntmachung in der söstcrreich.-ung.) Buchhänd- ler-Corrcspondcnz vom 22. Oktober: Von der Firma Th. Bindtner, Spediteur, Wien I, Kichtegasse 8, erhalte» wir nachfolgendes Schreiben: »Wir beehren uns zur Kenntnis zu bringen, daß ab 1. Okto ber a. o. die Frachtsätze auf den deutschen Linien um 5ü"/„ erhöht wur-
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