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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 240, 1. November 1919. den, während die Frachtsätze auf den österreichischen Linien ab 15. Ok tober 1919 eine 150prozeutige Erhöhung erfahren werden, wovon anch der Blichervcrkehr Leipzig—Wien und Wien—Leipzig betroffen wird. Dieser Frachterhöhuug Rechnung tragend, sind wir bemüßigt, den bisherigen Bücherfrachtsatz von ./i 18.79 per 10Vab Station Leipzig bis Haus Wien um die effektive Frachtdifferenz von 8.50 per 100 KZ zu erhöhen, sodaß mit Gültigkeit vom 15. Oktober 1919 der neue Bücherfrachtsatz./i 27.20 pro 100 ab Station Leipzig bis Haus Wien zur Berechnung gelangen wird. Das gleiche gilt für den Bücherver kehr Wien—Leipzig, indem ab 15. Oktober 1919 der neue Frachtsatz 27.20 per 100 kg ab Haus Wien bis Station Leipzig beträgt. Wir erlauben uns vorzubringen, daß wir nur die ziffernmäßige tatsächliche Frachtdifferenz in Berücksichtigung zogen, trotzdem seither die Wiener Platzspesen sich um ein Vielfaches erhöht haben, und wollen wir hoffen, daß Sie bereit sein werden, dem neuen Bücherfrachtsatze Ihre Genehmi gung zu erteilen.« Die neuen Lieferungsbedingungen im Buchbindereigcwerbe. — In den »Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins« Nr. 397 vom 21. Oktober lesen wir: Der »Verband Deutscher Buchbindereibesitzer« hatte im August die Handelskammer zu Berlin gebeten, seine neuen Lieferungsbedingungen als handelsüblich zu erklären. Die Berliner Handelskammer wandte sich in erfreulicher Unparteilichkeit nnd voller Erkennung dessen, daß der deutsche Verlagsbuchhandel als der haupt sächliche Abnehmer der Buchbindereien in dieser Frage Stellung zu nehmen hat, an Herrn Geheimrat Karl Siegismund und bat ihn um ausführliche Berichterstattung über die einzelnen Punkte der neuen Lieferungsbedingungen. Nach Anhörung der Ansichten der Vor standsmitglieder des Börsenvereins und des Deutschen Verlegervereins gab daraufhin Herr Geheimrat Siegismund ein Gutachten ab, das die neuen Lieferungsbedingungen des Verbandes Deutscher Buch- biudereibesitzer fast ausnahmslos als nicht handelsüblich zurückweist. So unter Nr. 1 die Begleichung der Rechnungen innerhalb 30 Tagen vom Ziel; Nr. 2 die freie Ablieferung der Druckbogen an den Buch binder; Nr. 3 die Ablieferung, Abholung und den Versand für Rech nung oder auf Gefahr des Bestellers; Nr. 4 die Berechnung der Verpackung im Stadtverkehr; Nr. 5 die Berechnung von Proben und Entwürfen, soweit es sich nicht um außergewöhnliche Leistungen han delt; Nr. 6 die Berechnung von Lagergeld für die eingelagerten Vor räte der Verleger und die Übernahme des Risikos durch den Verleger; Nr. 8 die volle Berechnung der bestellten Auflagen bei etwaigen Ausfällen; Nr. 10 die viel zu kurzen Fristen, innerhalb deren die Beanstandung von Defekten zu erfolgen hat, sowie die Vorschrift der schriftlichen Erklärung; Nr. 12 die Befreiung des Buchbinders von der Einhaltung der vereinbarten Preise infolge von Betriebsstörungen; Nr. 13 die Bestimmung, daß Angebote bis zur Auftragsbestätigung durch die Buchbinderei freibleibend sind, es sei denn, daß dieselbe einen entsprechenden Vorbehalt bei der Abgabe ihres Angebots gemacht hat. Herr Geheimrat Siegismund hat außerdem darauf hingewiescu, daß die Berliner Handelskammer keinesfalls die geeignete Stelle zur Festlegung eines einheitlichen deutschen Brauches, sondern lediglich zur Entgegennahme und Anerkennung besonderer Ortsgebräuche im Verkehr der Berliner Firmen untereinander ist. Auf Grund dieses Gutachtens hat die Handelskammer die Ver öffentlichung der Lieferungsbedingungen als Handelsgebräuche mit fol gender Begründung abgelehnt: »Die Anerkennung der von Ihnen überreichten Lieferungsbedin gungen als verbindliche Ortsgebräuche würde nur dann möglich sein, wenn festzustellen wäre, daß sie nicht nur bei den Buchbindereien, sondern auch bei den Abnehmern der Buchbindereien, ohne daß es einer besonderen Abrede bedarf, als verbindlich angesehen werden. Nach unseren Ermittelungen ist dies nicht der Fall. Die Abnehmer der Buchbindereien, zu denen vor allem der Verlagsbuchhandel gehört, haben sowohl gegen die Lieferungsbedingungen im allgemeinen, als auch gegen die einzelnen Punkte eine Reihe von Bedenken zu erheben. Es würde deshalb, falls Sie in der Branche zu Handelsgebräuchen zu gelangen wünschen, der Weg gewählt werden müssen, daß in gemein samen Beratungen zwischen den Gruppen der Buchbindereien und ihrer Abnehmer Geschäftsbedingungen vereinbart würden. Hierzu stellt die Handelskammer gern ihre Mitarbeit zur Verfügung.« Die Handelskammer fügt hinzu, daß auf ihr Ablehnuugsschreibcu hiu vom Verband Deutscher Buchbindereibesitzcr bisher nichts veran laßt worden ist, und ist der Ansicht, daß die Angelegenheit infolgedessen als im Sinne des Gutachtens erledigt angesehen werden kann. ES geht nicht ohne Deutsch! — In Agram wird sehr viel Deutsch gesprochen, infolgedessen haben verbohrte serbophile Hetzer an den Straßenecken Tafeln mit der kroatischen Aufschrift: »Sprich nicht Deutsch, sprich Kroatisch!« angeschlagen. Das hindert aber nicht, daß der ganze Geschäftsverkehr sich deutsch abwickelt nnd daß die Pros i- 908 sorcu und Studenten der Agramer Hochschule in deutscher Sprache vor tragen und lernen. Außer den philosophischen sind nämlich alle Lehr bücher in deutscher Sprache abgefaßt. Wenn beim größten Buchhändler der Stadt Agram, in Leop. Hartman's Buchh. (Suppans Umv.-Buchh. St. Kuglij, eine Sendung deutscher Bücher einlangt, entsteht ein Ge dränge wie in Wien um die jugoslawischen Kartoffeln. Amer'ka, England, Frankreich und Italien zusammen können Jugoslawien nicht das ersetzen, was ihm Wien mit einer Kiste guter deutscher Bücher bietet. Bedrängung der graphischen Gewerbe im Baltikum. — Wie schwer die Betriebe des graphischen Gewerbes, besonders die deutschen Drucke reien und Buchhandlungen im Baltikum (Kur-, Liv- und Estland) durch den Krieg zu leiden hatten, ist so bekannt und durch die Ver öffentlichungen der Rigaschen Gesellschaft von Buchhändlern und Ver legern so oft dargelcgt worden, daß es sich erübrigt, hier nochmals näher darauf einzugehen. Die Verfolgung des deutschen Schrifttums durch die Zarenregierung brachte die ersten Schäden. Deutsche Ver leger und Buchhändler wurden — meist auf Denunziationen hin — verschickt, ihre Geschäfte geschlossen, Bestände konfisziert, Vermögen be schlagnahmt usw. Tann kam die Befreiung durch die Deutschen. Unter der deutschen Besatzung trat eine leichte Besserung ein. Es hätte noch besser sein können, wenn die Besatzungsbehörden den Wert einer ziel- bewußten Propaganda durch das deutsche Druckerzeugnis mehr zu würdigen und zu nutzen verstanden hätten. Tann kam mit dem Ab zug der deutschen Truppen und dem Nachrückeu der Bolschewiki wieder eine sehr schrvere Zeit, eine Zeit, wo nicht nur das Eigentum, sondern auch das Leben jedes »Burshui« (Bourgeois) und das seiner Angehöri gen aufs ärgste bedroht waren. Aber wie durch ein Wunder bestanden fast sämtliche deutsch-baltischen Buchhändler und Drucker auch diese schwere Zeit. Freilich war der materielle Schaden ein sehr großer. Die Abtriebe des graphischen Gewerbes gehörten zu den ersten, die nationalisiert wurden. Materialien und Vorräte, neue und alte Bücher, Einrichtungen und Originale wurden beschlagnahmt, ver schleppt, zerstört, beschädigt usw. Im Gegensatz zu den Vorgängen im Sowjetrußland durften die Eigentümer im Baltikum nicht einmal als Angestellte weiter in ihren Betrieben wirken, wodurch es sonst meist gelang, wenigstens etwas zu retten. Nach der Befreiung durch das Balteuregiment (in Estland), durch die Deutschen und die Baltische Landeswehr (in Lettland) war wieder eine Besserung zu verzeichnen. Es gelang jedenfalls, einen großen Teil der von den Bolschewiki ge raubten Privatgüter ihren Eigentümern zurückzugeben. Die Verbin dung mit Deutschland wurde durch die deutschen Truppen leidlich her gestellt, die Drucker erhielten Papier und deutsche Farben, die Buch händler wieder deutsche Bücher, und deutsche Zeitungen und Zeitschrif ten wurden den Händlern und dem Publikum durch die in Riga von dem deutsch-baltischen Verleger Würtz gegründete und unterhaltene Feldbuchhandlung für die Baltische Landeswehr (Zeitunqsvertriebs- stelle) beschafft. In Lettland dauerte die Herrlichkeit aber nur bis Ende Juni. Die vs«iniglen Ulmanis-Letten, Esten und Engländer wandten sich von den Bolschewiki ab und gegen die für die Befreiung vom bolschewistischen Joch kämpfenden Deutschen, Balten und Needra- Lettcn. Die deutschfeindliche Ulmanis-Ncgierung zog wieder in Riga und Libau ein und begann einen Feldzug gegen die gesamte deutsche und russische Presse: die Rigasche Zeitung, die Mitausche Zeitung, die »Nishkoje Slowo« (Riga), die deutsche Soldatenzeitung 'Die Trom mel«, die »Baltischen Blätter« u. a. wurden verboten. Ein Rigaer- Buchhändler (Löffler) wurde administrativ mit 14 Tagen Gefängnis bestraft, weil er »Die Trommel« verkauft hatte. Die Presse wurde unter Vorzensur gestellt, eingeführte Bücher und Zeitschriften wurden teilweise geschwärzt, teilweise ganz vernichtet, teilweise durch die Zen sur zurückgesandt (wenn sie »eingeschrieben« gesandt waren). Nun hatte der lettische Ministerrat am 27. September, wahrscheinlich um sein Werk zu krönen, in einer Sitzung beschlossen, die Gesetzprojekte a) über die Eröffnung von Lesehallen und Buchhandlungen, 0) über die Eröffnung von Buchdruckereien, lithographischen Anstalten usw. nnd Kontrolle über sie, sowie e) über die lettländische Presse einer beson deren Kommission, bestehend aus Vertretern des Innen-, des Justiz-, des Bildungs- nnd des Handelsministeriums, zur Vorbereitung zu überweisen. Die Arbeiten sind zweifellos durch die Kämpfe mit den auf Riga vorgedrungenen russischen Truppen unter Awalow-Bermondt unterbrochen. Werden sie beendet werden? In Rcval, das glücklicherweise keine bolschewistische Besetzung ken nen lernte, nnd auch in den anderen Druckorten Estlands (Dorpat, Fcl- liu, Weißcusteiu und Pcrnau) lagen die Verhältnisse etwas günstiger. Die (eingebildete) Furcht vor den Deutschen, die »deutsche Gefahr«, ist- bei den Esten nicht so entwickelt — schon der räumlichen Trennung von ! Deutschland wegen — wie bei den Letten. Zwar wurden auch hier B. die Rcvaler Zeitung und andere russische Zeitungen verboten, ! Druckereien geschlossen, auf Grund des Kriegszustandes die Vorzensur
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