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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1911
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- Deutsch
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^ ISS, 14. Juni 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f, d. Dtschn. Buchhandel. 7129 Ich will an die Firmen-Frage als »tabu« nicht rühren — jeder, der die Augen aufmacht oder sich der Tatsachen erinnert, findet für die von mir erwähnte Beschränktheits- schwäche zu Dutzenden die Beweise. Es sei dabei auch da hingestellt, ob sie so drastisch find wie z. B. der Fall, daß es in einer unserer Großstädte, die mitten im Reiche liegt, eine »Deutsche Apotheke» gibt, daß die »deutschen» Vereine von Krethi und Plethi zu Hunderten, wo nicht Tausenden zählen, vom »Deutschen Pfeifen-Klub» bis zum »Deutschen» — na, lasten wir es ungesagt. Aber an das völkische und sprachliche Gewissen unserer Zeitschriften-Verleger im besonderen möchte ich wegen der Behandlung dieser Frage rühren. Ich empfehle jedem, der sich für die Sache interessiert, einmal einen Katalog unserer großen Anzeigen-Vermitlelungsgeschäftc vorzunehmen und auf die — sagen wir gelinde i mißbräuchliche — Verwendung, besser gesagt: Verschwendung des Wortes »deutsch» bei der Betitelung der Zeitschriften achtzugeben, aber auch die an genannter Stelle meistens ebenfalls aufgeführten ausländischen Blätter nach dieser Hinsicht zu vergleichen. Der Beobachter ivird finden, daß sich in der Häufigkeit der Titelausputzung mit nationalem Herkunftsvermerk nur die Kollegen aus ein paar kleinen Gernegroß-Staaten annähernd, aber auch nur annähernd, mit unfern Zeitschriftenverlegern messen können, und er wird zweifellos gleich mir geradezu mit Beschämung des Um standes gewahr werden, daß das Wort »deutsch», dem der unbefangene und unangekränkelte Mensch doch immer eine Nationalitäts- oder Herkunftsbedeutung beilegt, bei unseren Zeitschriften kaum noch eine andere Rolle als die eines druckerischen Verlegenheits-Füllsels spielt. Da gegen muß denn doch im Sinne patriotischer Selbst achtung entschieden Einspruch erhoben werden. Es ist sinn los und nach völkischer Schätzung mißächtlich, da? Wort »deutsch» in Titeln anders als zur Unterscheidung eines Unternehmens gegenüber irgend einer internationalen oder aus ländischen oder endlich einer cngbegrenzt staatlichen Gründung zu verwenden. Ich sehe nicht den mindesten Grund, wes halb man nicht statt des gänzlich bedeutungslosen, oder gradeheraus gesagt, zur Bedeutung des Wortes -allgemein» oder »weltbürgerlich» herabgewürdigten Beiwortes »deutsch- den viel bezeichnenderen und substantielleren Namen des Ortes, der Landschaft, der Provinz oder des Staates oder einen beliebigen kennzeichnenden Zusatz, wie: »neu« oder dgl., wählen will. Wie sehr man namentlich in Norddeutschland, speziell in Berlin, der gewiß am wenigsten »deutsch« im eigentlichen Sinne zu nennenden Reichshauptstadt, den Namen -Deutsch» im Firmentitel gegenüber dem viel bodenständiger klingenden »Preußisch» bevorzugt, zeigt der Umstand, daß ich in einem (alten) Firmen-Adreßbuche gegen 13 »preußische» volle 117 -deutsche» Gründungen gezählt habe. Zweifellos hat sich dieses Verhältnis bis heute nicht erheblich verschoben. Peter Hobbing. Kleine Mitteilungen. «chädigung des Handels durch Beamte. — Die Handels, lammer zu Liegnitz führte in einer Eingabe an den preußischen Minister für Handel und Gewerbe vom I. Mai Klage über die Schädigung des Handels durch den Warenverkauf der Beamten und richtete an den Minister folgende Bitte: »Erstens den staatlich angestellten Beamten zu verbieten, gegen Entgelt in irgendwelcher Form die Vermittlung eingekauster Waren an die Empfänger zu übernehmen, — zweitens aber auch zu verbieten, daß in staatlichen Amtsgebäuden gegen Miete oder mietesrei der artigen Einlaussversinigungen Lager- oder Verkaufsräume über lassen werden». Sie bat,nicht nur dieentsprechendenVersügungcnsür das eigene Ressort und die darin angestellten Beamten zu treffen sondern auch Schritte zu tun, die das zur Beschwerde führende Vorgehen in allen anderen Staatsressorts unmöglich machen. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. An den Reichskanzler richtete die Handelskammer das gleiche Gesuch, die erbetenen Maßnahmen gegen die Beamten aller Reichsbehörden zur Anwendung zu bringen. Eine Ausdehnung des Verbots aus die Vertriebsmanipulationen mancher Behörden durch amtliche Empfehlungen und Hinweise wäre mit Rücksicht aus die zahlreichen Beschwerden namentlich aus dem Kreise des Buchhandels (vgl. z. B. den Artikel Behörd licher Büchervertrieb in Nr. lSI d. Bl.) gleichfalls am Platze. «klsasj-Lothringischer Buch Händler-Verein. — Der Vor- stand des Elsaß-Lothringischen Buchhändler-Vereins ladet die Mitglieder zur diesjährigen Hauptversammlung aus Sonntag, den 18. Juni, vormittags II Uhr, nach Straßburg i/EIs., Union- Hotel, ein. Der Badisch-Pfälzische Bnchhiindlerverband hatte seine pfälzischen Mitglieder und eine Anzahl Firmen aus der Buch händler- und Schreibwarenbranche für Sonntag, den 11. d. M. nach Kaiserslautern geladen zu einer Aussprache über Sonntags ruhe im Pfälzer Buchhandel und den verwandten Gewerben. Von den Erschienenen sowie aus den Zuschriften aus allen Teilen der Psalz konnte konstatiert werden, daß einer Beschränkung der Sonntagsarbeit in den buchhändlerischen »sw. Betrieben allseits das Wort geredet und eine materielle Schädigung durch eine Ver kürzung der Sonntagsarbeit nicht besorgt werde. In einzelnen Städten — Ludwigshasen, Landau, Pirmasens — ist in den Buch handlungsfirmen bereits die volle Sonntagsruhe eingesührt, in anderen — Speyer, Kaiserslautern — haben sich die maßgebenden Firmen aus eine Kürzung der Sonntagsarbeit <von 11—1 Uhr) geeinigt. — In der Versammlung wurde nun beschlossen, bei den Buchhändlern und verwandten Gewerbebetrieben der Psalz aus eine Minderung der Sonntagsarbeit (Offenhaltung der Geschäfte von 11—1 Uhr) hinzuwirken. Da auch der an wesende Vorstand der Buchbinder-Innung, Herr Glasey, sich ver bindlich machte, diesen Beschluß in der demnächst stattsindenden Generalversammlung der Innung zur Annahme dringend zu empfehlen, so ist zu erhoffen, daß er schon in den bevorstehenden Sommermonaten zur Ausführung gelangen wird. Die Auktion Kann. — Wie der B. Z. am Mittag aus Paris telegraphiert wird, brachte die Auktion der Gemäldesamm lung des verstorbenen Barons Maurice Kann den Gesamtbetrag von 2 178 450 Frcs. Den höchsten Preis erzielte »Der philo sophische Jude« von Rembrandt, der von dem Kunsthändler Klein berger mit 270 vvo Frcs. bezahlt wurde. »i. vom Reichsgericht.- Besteuerung einer Schenkung zu wissenschastlichen Zwecken. Urteil des Reichsgerichts vom 2. Mai I8II. (Nachdruck verboten.) Sehr interessant ist nachstehender Rechtsstreit, in dem es sich um die Frage handelte, ob dann eine steuerpflichtige Schenkung vorliegt, wenn das Zugewendete zu einem bestimmten Zwecke verwendet werden soll, so daß der Beschenkte keinerlei pekuniären Vorteil von der Schenkung hat. Aus der Prozeßgeschichte sei folgendes hervor gehoben: Die Deutsche Orient-Gesellschaft, deren Vorstand bekanntlich u. a. Prinz Heinrich zu Schönaich-Carolath und der Staatssekretär a. D. Admiral Hollmann angehören, ist ein ein getragener Verein. Die satzungsmäßigen Aufgaben bestehen u. a. darin, Ägypten zu erforschen und Ausgrabungen zu diesem Zwecks zu veranstalten oder zu fördern. Eins ihrer Mitglieder, James Simon, wandte ihr 2SOOO mit der Bestimmung zu, Ausgrabungen in der Gegend des alten Jericho vor- zunehmen. Sofort kam auch die Steuerbehörde und verlangte 1250 Schenkungssieuer. Die Gesellschaft zahlte den Betrag und verlangte nunmehr die Summe im Wege der Klage zurück. Sie wurde jedoch in allen Instanzen abge- wiesen. Der 7. Zivilsenat des Reichsgerichts sprach sich, wie folgt, aus: Der Berufungsrichter (Kammergericht Berlin) ist der Meinung, daß die Klägerin mit Recht gemäß 12 Abs. I, 2, 55 des Reichserbschastssteuergesetzes zur Schenkungssteuer herangezogen sei. Das Geld sei der Klägerin sür ihre Zwecke, nämlich zu Ausgrabungen im Orient, gegeben, und deshalb sei sie bereichert, ohne Rücksicht daraus, ob der Kcschenkgeber sür die Verwendung der Gabe im einzelnen Anweisung beigefügt und 925
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