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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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>1/ 31, 7. Februar 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1459 auf Erwerb des Grundstücks beschaffen konnte; er sollte bestehende, ihm aus einem bestimmten Vertrage bereits zustehende Rechte ein- bringen; das Zustehen dieser Rechte war Voraussetzung des Vertrages, und cs war auch in der Tat für den Beklagten, der vor der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister 10 000 ./i zahlen sollte, sichtlich nicht gleichgültig, ob dem Kläger S. jene, aus dem vorgelegten Vertrage vom 8. Juli 1908 ersichtlichen Rechte wirklich schon zustanden oder ob S. sich entsprechende Rechte erst verschaffen wollte und dann erst, wenn ihm dieses — vielleicht in gar nicht absehbarer Zeit — gelingen möchte, die Rechte als seine Stammeinlage cinbrachte. Demgemäß erscheint es auch rechtlich zutreffend, wenn der Berufungsrichter eine (objektive) Unmöglichkeit der Leistung des Klägers S. (§ 306 des B.-G.-B.) an nimmt; hatte S. ihm bereits zustehende (von ihm nicht erst zu be schaffende) Rechte einzubringcn, so war ihm diese Leistung in der Tat unmöglich, wenn ihm tatsächlich keine Rechte zustanden. — Die Errei chung des Gesellschaftszweckes war also so unmöglich und der Gesell- schaftsvcrtrag daher nichtig. (Aktenzeichen II. 329/12.) Eine Vollversammlung des Deutschen Handelstagcs ist für Mitt woch, den 19. und Donnerstag, den 20. Februar anberaumt worden. Es soll über den Verkehr mit Leuchtöl, über die Konkurrcnzklauscl im Handelsgewerbe, über die Arbeitszeit der Arbeiterinnen, den inter nationalen Handelskammerkongreß Boston, die Vertretung von Indu strie und Handel in den ersten Kammern und den Verkehr mit Nah- rungs- nnd Genußmitteln verhandelt werden. Eine Ausschußsitzung, die sich mit den Handelsvorschulen, den kaufmännischen Schiedsgerichten beschäftigen soll, geht der Vollversammlung voraus. Gründung einer kincmatographischcn Studiengesellschaft. — Unter zahlreicher Beteiligung von Vertretern der verschiedensten Gebiete der Wissenschaften fand am 2. Februar im großen Hörsaal der Treptow- Sternwarte zu Berlin eine Versammlung statt, um der Gründung einer kinematvgraphischen Studiengesellschaft näherzutreten. Die Gründung wurde beschlossen und zum Vorsitzenden Direktor Archenhold, zum stellvertretenden Vorsitzenden der frühere Rektor der Tierärztlichen Hochschule Berlin Professor Di-. Eberlein gewählt. Eine zweite Zeitungskrise in Südwest. — Bald nach den Schwie rigkeiten, die sich der Fortführung der »Deutsch-Sttdwestafrikanifchen Zeitung« entgegenstellten, die jedoch bald wieder behoben wurden, kommt die Nachricht von einer zweiten Zeitungskrise in Südwest. Der »Südwestbote«, früher »Windhuker Nachrichten«, das bekannte Far merorgan, befindet sich in Schwierigkeiten. Ein Teil der Gesellschafter der »Windhuker Nachrichten«, G. m. b. H., hat die Liquidation der Ge sellschaft beantragt, in der Voraussetzung, daß das Unternehmen über schuldet sei. Der Geschäftsführer stellt dem gegenüber fest, daß von einer Überschuldung nicht die Rede sein könne, daß die Liquidation der Gesellschaft ans keinen Fall durchgesetzt werden würde und daß das Weiterbestehen des »Südwestboten«, der fast die gesamte Farmerschaft zu seinen Freunden zähle, unbedingt gesichert sei. Der bisherige Schriftleiter, A. Mylo, hat aber die Leitung nieöergelegt und der bekannte Farmer Konrad Rust leitet jetzt den »Südwestboten«. Post. — Im Paketvcrkehr mit der Türkei bestehen zurzeit noch folgende Beschränkungen. Der Paketdienst ist bis auf weiteres ein gestellt im Verkehr mit sämtlichen türkischen Postanstalten in der euro päischen Türkei mit Ausnahme von Konstantinopel, ferner im Verkehr mit einer Reihe türkischer Postanstalten in der asiatischen Türkei, über die das Publikum am Postschalter Auskunft erhält. Die Pakete für die türkischen Postanstaltcn in Konstantinopel und in der asiatischen Türkei werden ausschließlich über Rumänien geleitet. Postpakete und Postfrachtstücke fiir die österreichische Postanstalt in Saloniki sind nur auf dem Wege über Triest zugelasscn. Winke für Gläubiger bei Konkursen in den Vereinigten Staaten von Amerika. — In Ergänzung des Artikels mit der gleichen Über schrift in Nr. 23 wird noch folgendes in den »Nachr. f. Handel, In dustrie usw.« aus einem Berichte des Kaiserlichen Generalkonsulats New Dort mitgeteilt: Der Antrag auf Konkurseröffnung ist beim zuständigen United States vistriet Court (Bundesbezirksgericht) zu stellen. Antrags berechtigt ist jeder Gläubiger*) wie auch der Gemeinschuldner. Die Konkurseröffnung wird vom Gericht erklärt, sofern kein Widerspruch erhoben wird oder ein solcher rechtskräftig verworfen ist. Nach Er öffnung des Konkurses weist das Gericht den Fall einem der (ständig bestellten) Referees für Konknrssachen zu, deren Stellung der eines *) Falls die Zahl der Gläubiger 12 übersteigt, hat eine Gemein schaft von 3 Gläubigern den Antrag zu stellen. Hilfsrichters entspricht. Der Gemeinschuldner und an besten Stelle der Antragsteller ist verpflichtet, dem Referee eine Vermögensaufstellung einzureichen, die ein Verzeichnis sämtlicher Gläubiger enthält, sowie weitere Angaben über den Masscbestand zu machen. Auf Grund des erwähnten Verzeichnisses erläßt der Referee die Einladung zur Teil nahme an der ersten Gläubigervcrsammlung, in welcher der Konkurs verwalter durch die Mehrheit der Gläubiger nach Zahl und Benag gewählt wird. Die Versäumnis dieses Termins hat für die Berück sichtigung der Forderung keine Nachteile zur Folge. Für die Anmel dung der Forderung ist vielmehr eine Ausschlußfrist von einem Jahre festgesetzt, die vom Tage der Konkurseröffnung an gerechnet wird. D.e Anmeldung der Forderung hat beim Referee zu erfolgen, wobei in der Regel eine Gebühr von 25 Cents zu entrichten ist. Für die Anmel dung ist eine bestimmte Form vorgeschrieben, die vom Supreme Court ok tüe United States für das gesamte Uniongebiet festgesetzt ist, wie denn überhaupt die Materie seit Erlaß des inzwischen mehrfach er gänzten Gesetzes vom 1. Juli 1898: »^n aet to etsblislr a unikorm System ok danerupte^ tkrouAkout tde United States« (II. St. Sat. at larse Bd. 30, S. 544) einheitlich geregelt wurde. Die Anmeldung hat am besten in englischer Sprache zu erfolgen, da Anmeldungen in an deren Sprachen bemängelt werden könnten, und ist, wenn der Gläubi ger im Ausland wohnt, durch einen Konsul der Vereinigten Staaten oder einen Commissioner ok tke State zu legalisieren. Zur Prüfung der Abrechnung wird ein weiterer Termin angesetzt, zu dem die Ladun gen von Amts wegen ergehen. Auf Grund der genehmigten Ab rechnung wird die Dividende vom Referee festgesetzt. Erfahrungsgemäß kommt beim Konkurs an die Gläubiger keine hohe Dividende zur Verteilung, da der Antrag auf Konkurseröffnung häufig zu spät gestellt wird und die Kosten des Verfahrens er heblich sind. Eine gesetzliche Bestimmung, wonach die Mehrheit der Gläubiger berechtigt ist, mit bindender Kraft für die Minderheit dem zahlungs unfähigen oder überschuldeten Schuldner außerhalb des Konkursver fahrens Zahlungsnachlaß oder Stundung zu gewähren, gibt es nicht. Wenngleich der ausländische Gläubiger Anspruch darauf hat, durch die von Amts wegen zu erlassende Einladung zur Teilnahme an der ersten Gläubigervcrsammlung von der Konkurseröffnung benachrichtigt zu werden, so können in dieser Beziehung doch leicht Unterlassungen Vor kommen, wenn die Geschäftsbücher nicht ordnungsmäßig geführt sind, der Gemeinschulöner flüchtig wird usw. Deutsche Gläubiger werden daher gut daran tun, die geschäftlichen Verhältnisse ihrer amerika nischen Schuldner aus eigenem Antrieb im Auge zu behalten. Die reichlich bemessene Anmeldefrist von einem Jahre sollte sie wohl dazu instandsetzen, sich vor Schaden zu bewahren. Neklamemarken-Ansstellung. — In der ersten Hälfte des März fin det in Nürnberg in den Räumen der Bayerischen Landesgewerbe anstalt eine Internationale Neklamemarken-Ausstellung statt. Bei dem großen Aufschwung, den die Herstellung, der Handel nnd das Sammeln derartiger Propagandamarken in der letzten Zeit genommen haben, wird eine solche Ausstellung nicht nur bei Künstlern, Lithographen, Kunst anstalten, Druckereien usw., sondern auch bei dem Publikum zweifellos Interesse erwecken. Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. — Vom 26.-29. März tagt in Berlin im Beethovensaal der Philharmonie der 42. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie unter dem Vorsitz von Geh. Rat von Angerer-Münchcn. Als Hauptthemata sind ausgestellt: Illeus duodeni, das Geschwür des Zwölffingerdarms, über das Prof. Her mann Küttner-Breslau referiert, die Hirn- und Nückenmarkschtrurgie mit von Eiselsberg und Nanzi-Wien als Referenten und die Behand lung der Gelenk- und Knochentuberkulose mit Prof. Karl Garrö-Bonn. Ein Cervantes-Museum in Valladolid. — Der König von Spanien hat das von Cervantes bewohnte Haus gekauft, um dort ein dem Dichter gewidmetes Museum einzurichten. Nene Bücher, Kataloge etc. ^uto§rapken unci Urkunden 14.—19. dakrkundert. — Xntiqu.-Nata- lo^ No. 110 des Antiquariates Oillloker L kansekdurg in >V i en I, ko^ner^asse 2. 8°. 32 8. 452 Nrn. .^utoZrapken, Urkunden, Handsekrikten orts- und kamilienxesekiekt- lielien Inkalts, Stammküeker. — ^^ntkqu.-Katalog No. 414 von No. 142: Hisorximento Itsliano. ?srte Is. 8°. 160 S. 3146 Nrn. No. 143: Orientalia. 8°. 82 8. 987 Nrn.
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