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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1893
- Sprache
- Deutsch
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114, IS. Mai 1893. Amtlicher Teil. 3051 ordnung dis von Herrn Meißner gemachten Vorschläge berücksichtigt werden sollen, nicht beanstandet. Wenn Sie den Antrag, wie er jetzt vorliegt, mit der Einschiebung des Wortes „zur Berücksichtigung" annehmen, so ist die Aenderung der Verkehrs ordnung noch nicht als solche beschlossen. Der Vorstand ist sehr eingehend auf die Sache eingegangen, und hat sie unter sucht; er glaubte aber nicht mit seinem Urteil allein stehen zu sollen, und hat dem Vereins-Ausschuß die Sache vorgetragen. Der Vereins-Ausschuß nun hat sich einstimmig dagegen erklärt, daß die Aenderung der Verkehrsördnung in diesen beiden Absätzen sofort vorzunehmen sei. Der Vorstand hat vorerst auch ein juristisches Gutachten über die Sache eingeholt; dieses Gutachten liegt vor mir. Ich würde Ihnen dasselbe vorgelesen haben, falls Herr Meißner nicht auf unseren Vorschlag ein gegangen wäre, und dieses Wort „zur Berücksichtigung" in seinen Antrag eingeschoben hätte. Ich glaube, es ist nicht nötig, daß ich Ihnen das Gutachten, was ich in der Hand habe, vorlese; wir kommen da in Details hinein, und es hat eigentlich keinen Zweck. Der Vorstand steht dem Antrag Meißner jetzt durchaus sympathisch gegenüber, indem er damit einverstanden ist, daß bei einer demnächstigen allgemeinen Revision der Verkehrsordnung diese zwei Punkte des Herrn Meißner zu berück sichtigen sein werden und der dann zu erwählenden Kommission zur Begutachtung vorzulegen sind. Ich habe gestern in der Delegiertenversammlung darüber gesprochen und den Standpunkt des Vorstandes möglichst klar zu machen gesucht; da wurde mir gesagt: ein juristisches Gutachten, das ist nichts. Gewiß, nieine Herren, wir können noch mehr Gutachten einholen, und das wird die Kommission, die seiner Zeit die Verkehrsördnung zu revidieren hat, auch unzweifelhaft thun. Ich möchte Sie bitten, nehmen Sie den Antrag Meißner, wie er gestellt ist, an; der Vorstand steht demselben durchaus sympathisch gegenüber. Vorsitzender; Wünscht noch jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. In Ergänzung dessen, was Herr Wichern im Namen des Vorstandes mitgeteilt hat, möchte ich noch sagen: nachdem Herr Meißner seine Ansicht ausführlich ent wickelt hat, scheint es mir doch, um den Standpunkt, den der Vorstand einnimmt, zu kennzeichnen, durchaus zweckmäßig und nötig, das juristische Gutachten, dem der Vorstand seinerseits sich angeschlossen hat, zwar nicht hier zur Verlesung zu bringen, aber als Anhang zu dem Bericht über die heutige Hauptversammlung doch zu veröffentlichen, damit Ansicht gegen Ansicht ausgesprochen wird. (Zustimmung.) Herr Carl Meißner-Elbing: Meine Herren! Wenn Sie beschließen, das juristische Gutachten veröffentlichen zu lassen, dann würde ich doch auch die Bitte an Sie richten, beschließen zu wollen, daß die Entscheidung des hiesigen Amts gerichts auch gedruckt wird. (Zustimmung.) Meine Herren! Sie wissen ja, juristische Gutachten sind ja nach verschiedenen Richtungen hin zu erzielen; sie sind ja höchst schätzenswert; indessen solch eine Thatsache wie eine Entscheidung eines Ge- richts scheint mir mindestens den Wert zu haben von verschiedenen juristischen Gutachten. (Zustimmung.) Vorsitzender: Meine Herren! Der Vorstand wird die Sache im Auge behalten; und danach ist es dann viel leicht nicht zweckmäßig, dieses juristische Gutachten als Anhang zu dem Bericht über die Versammlung zu veröffentlichen, sondern in besonderer Weise im Börsenblatt, mit näherem Eingehen auf die Entscheidung des hiesigen Amtsgerichts. Ich frage, ob der Antrag Meißner Ihre Billigung findet, wonach die Hauptversammlung beschließt, den Vorstand zu ersuchen, bei der ersten bevorstehenden Aenderung der Verkehrsordnung folgende Vorschläge zu berücksichtigen; dann 1. und 2., wie es hier gedruckt vorliegt. Nimmt die Hauptversammlung diesen Antrag an? — Er ist angenommen. Dann habe ich noch zu erwähnen, daß Herr Friedr. Thienemann-Gotha eine Resolution beantragt hat, und Herr A. Francke-Bern über diese Resolution das Wort zu haben wünscht. Ich gebe zunächst Herrn Thienemann das Wort, um uns die Resolution vorzulesen und sie zu begründen. Herr Friedrich Thienemann-Gotha: Meine Herren! Ich werde Ihre Geduld nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Vor etwa acht Wochen bekam der Vorstand des Deutschen Berlegervereins durch den Schweizerischen Buchhändler verein die Mitteilung, daß seit dem 1. Januar die deutschen Zeitschriften durch die Schweizerischen Postanstalten durchschnitt lich um 8"/« bis 10"/« billiger verkauft würden als der Ladenpreis derselben ist, und billiger, als die deutsche Post diese Zeitschriften in Deutschland verkauft. Im ersten Moment war der Vorstand des Verlegervereins geneigt zu sagen, das sei eine rein schweizerische Angelegenheit, die Herren möchten sich selber helfen. Herr Francke-Bern aber, der Vor sitzende des Schweizerischen Buchhändlervereins, hat mit anerkennenswerter Beharrlichkeit durch schriftlichen Bericht und per sönliche Mitteilung an den leider nicht anwesenden ersten Vorsitzenden des Deutschen Verlegervereins Herrn Siebeck uns sehr bald in unserer Ueberzeugung umgestimmt, und wir sind zu der Ausfassung gekommen, daß diese Angelegenheit wohl eine solche ist, die den gesamten Buchhandel betrifft. Gestern nun ist in der Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins von Herrn Francke ein Vortrag gehalten worden, worin er diese Sache uns ausführlich mitteilte und erläuterte, und daraus ist von der Versammlung folgende Resolution einstimmig angenommen worden: Der Deutsche Nerlegerverein ist der Ansicht, daß die Angelegenheit des schweizerischen Postzeitungsvertriebs die Interessen des deutschen Verlagsbuchhandels in gleicher Weise berührt, wie die des schweizer Sortiments- buchhandels, und schließt sich deshalb der Bitte des Schweizerischen Buchhändlervereins an: „der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler wolle die Angelegenheit des schweizerischen Postzeitungsvertriebs als eine für den gesamten deutschen Buchhandel wichtige ansehen und die zur Ordnung der Angelegenheit geeigneten Schritte thun." Meine Herren! Ich kann Sie im voraus bitten, diese Resolution auch zu der Ihrigen zu machen; und ich bin überzeugt, Sie werden das gern thun, wenn Sie die genauen Erläuterungen über den Fall von Herrn Francke gehört haben werden. Herr Alex. Francke-Bern: Zur Begründung erlaube ich mir kurz Folgendes vorzubringen. Am 4. Juli 1891 ist in Wien ein neuer internationaler Postvertrag geschloffen worden, dem zu Folge die vertragschließenden Länder sich verpflichten, die in ihrem Bezirk erscheinenden Zeitschriften den übrigen Ländern zu liefern zu Bedingungen, wie sie in dem Art. 6 auseinander gesetzt sind. In diesem Z 6 heißt es: die Postverwaltungen des Ursprunglandes liefern den übrigen Ländern die Zeitschriften zu einem Preis, der bis zur Höhe des Ladenpreises gehen darf. Es heißt also mit anderen Worten: die Postverwaltung des Ursprungslandes ist nicht verpflichtet, dem anderen Lande irgend welchen Rabatt zu geben; das empfangende Land aber darf laut Art. 7 desselben Vertrags nur die interne Transportlaxe ausschlagen. Nun ist die interne Transporttaxe in der Schweiz außerordentlich niedrig, und so entsteht das Mißverhältnis, daß in der Schweiz jetzt die deutschen Zeitschriften durchschnittlich zu 8—10"/« niedriger a!s in Deutschland bei dem Buchhändler und bei der Post Sechzigster Jahrgang. 409
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