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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1893
- Sprache
- Deutsch
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^ 114, IS. Mai 18SS. Amtlicher Teil. 3043 2. der Vorstand beauftragt wird, diese Verlagsordnung dem Reichskanzler bezw. dem Reichs-Justizamte im Namen des Börsenvereins mit der Bitte um Berücksichtigung bei einer reichsgesetzlichen Regelung des Ver lagsrechts zu überweisen. Ich habe noch mitzuteilen, daß Herr Robert Voigtländer-Leipzig im Anschluß daran folgenden weiteren Antrag gestellt hat: 3. der Vorstand beauftragt wird, diese Verlagsordnung als die buchhändlerische Ansicht über Verlagsrecht in geeigneter Form zu veröffentlichen und in den beteiligten Kreisen zu verbreiten. Ferner habe ich Ihnen bekannt zu geben, daß Herr Wilh. Spemann-Stuttgart dem Vorstand mitgeteilt hat, er sei zu seinem Bedauern durch Unwohlsein verhindert, der heutigen Hauptversammlung beizuwohnen, bäte aber, da er voriges Jahr mit die Hauptveranlassung gegeben habe zu einer Revision der Verlagsordnung, seine jetzige Ansicht, da er sie nicht mündlich äußern könne, der Hauptversammlung mitzuteilen. Ihr Einverständnis voraussetzend, ersuche ich den Herrn Schrift führer, diese kurze Erklärung des Herrn Spemann vorzulesen Herr Max Niemeyer-Halle: Das Schreiben des Herrn Wilh. Spemann hat folgenden Wortlaut: Ich empfehle der Hauptversammlung dringend die unveränderte Annahme der vom Vorstand vorgelegten revidierten Verlagsordnung. Wenn die im vorigen Jahre von mir beantragte Revision der Verlagsordnung ohne große Resultate geblieben ist, indem sehr wenig Ergänzungsvorschläge eingelaufen sind, so erklärt sich das einerseits aus der Tüchtigkeit der Arbeit, andererseits auch daraus, daß zur Erprobung der Verlagsordnung und zur Ausarbeitung etwaiger Ergänzungen nur 3'/z Monate Zeit gelassen war — (vom 15. Juni, Datum der Bekanntmachung des Vorstands, bis I. Oktober). Doch bin ich überzeugt, daß nicht erheblich mehr Aenderungen vorgeschlagen worden wären, wenn eine bedeutend längere Zeit zur Verfügung gestanden hätte. Das ist auch naturgemäß. Zur praktischen Probe, ob die Verlagsordnung alle billigen Ansprüche befriedigt, genügen eben nicht einige Monate, dazu braucht es mancher Jahre bewegten Geschäftslebens. In der lebhaften Arbeit des Tages werden sich wohl noch Lücken Herausstellen, an die man jetzt von der Theorie aus nicht denkt. Eine wirklich ergänzende Revision wird sich dann schon als Bedürfnis Herausstellen. Je mehr wirkliche Lücken jetzt in der Verlagsordnung bleiben — und als eine solche muß ich z. B. das Ablehnen aller Bestimmungen über das Lieferungswssen in einem Zeitpunkt bezeichnen, wo ^/z aller Publikationen in Lieferungen erscheinen — um so sicherer wird eine Revision nötig werden. Bis dahin entspricht aber die Verlagsordnung den thatsächlichen Verhältnissen so, daß ich dringend die unveränderte Annahme empfehle. Vorsitzender: Ich habe zu fragen, ob jemand das Wort zu haben wünscht, und erteile zunächst Herrn Robert Voigtländer als dem Berichterstatter des Ausschusses für die Verlagsordnung und zugleich als Antragsteller für Punkt 3 das Wort Herr Robert Voigtländer-Leipzig: Ich glaube, es bedarf zu diesem Punkt nur noch weniger Worte. Die Verlags ordnung ist im vorigen Jahre dem Ausschuß zugewiesen worden mit einer Anzahl von Wünschen, die hier in der Ver sammlung ausgesprochen worden sind. Es ist aufgefordert worden, diese Wünsche durch weiteres Material zu ergänzen. Es hat sich daraufhin nur ein Mitglied, Herr Wilh. Spemann, veranlaßt gesehen, dieser Aufforderung zu entsprechen und seine in der Hauptversammlung geäußerten Wünsche nochmals zu specialisieren. Weitere Ausführungen und Wünsche sind also nicht laut geworden. Wir durften daher annehmen, daß die Verlagsordnung im großen und ganzen den Ansichten des Buchhandels entspreche. Die einzelnen Einwürfe sind von dem Ausschuß gründlich erwogen worden, und Sie finden in der Begründung zu unserem neuesten Entwurf alles, was wir darüber zu sagen haben, ausführlich erörtert. Ich glaube daher, daß ich Ihnen nochmals die unveränderte Annahme des jetzigen Entwurfs empfehlen kann. — Zu dem von mir heute noch eingebrachten Zusatzantrag habe ich ebenfalls kaum etwas zu bemerken. Es ist ja wohl selbstverständlich, daß, wenn wir die Verlagsordnung hier als den Ausdruck unserer Anschauungen über Verlagsrecht annehmen, wir damit nicht hinter dem Berge halten, sondern sie veröffentlichen und da verbreiten, wo sie gekannt werden soll. Ich bitte also um die Annahme des Antrags des Vorstandes mit dem von mir heute noch beantragten Zusatze. Vorsitzender: Ich frage, ob jemand das Wort zu haben wünscht? — Es ist nicht der Fall; dann frage ich die Versammlung, ob sie zunächst Punkt l des Antrags des Vorstandes annimmt, wonach den Mitgliedern empfohlen wird, die Verlagsordnung als Grundlage zu ihren Verlagsverträgen und sonst zu benutzen. — Wird der Punkt 1 angenommen? — Er ist einstimmig angenommen. In dem Punkt 2 wird der Vorstand beauftragt, diese Verlagsordnung dem Reichskanzler und dem Rcichsjustizamt zu überreichen. Wird auch dieser Punkt angenommen? — Er ist einstimmig angenommen. Als Punkt 3 hat Herr Voigtländer beantragt, den Vorstand zu beauftragen, diese Verlagsordnung als die buch händlerische Ansicht über Verlagsrecht in geeigneter Form zu veröffentlichen und in den beteiligten Kreisen zu verbreiten. Wird dieser Antrag ebenfalls angenommen? — Er ist auch einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle einem Anträge der Historischen Kommission gemäß beschließen, Herrn vr. Oskar von Hase in Leipzig die Bearbeitung des zweiten (Schluß-) Bandes der „Geschichte des Deutschen Buchhandels", zu welcher dieser sich bereit erklärt hat, zu übertragen, und den Vorstand ermächtigen, einen von der Historischen Kommission vorgeschlagenen Vertrag darüber abzuschließen. Ich habe namens des Vorstandes mich nur auf das zu beziehen, was im Geschäftsbericht darüber mitgeteilt worden ist, nämlich auf den Ausdruck der Freude darüber, daß Herr 0r. Oskar von Hase sich hierzu bereit erklärt hat. Der Vorstand hat in dem Geschäftsbericht sich seinerseits bereit erklärt, weitere Mitteilungen über die Angelegenheit hier zu geben; ich glaube aber, daß er sich darauf beschränken soll, auf Anfragen, die darüber erhoben werden, Antworten zu erteilen. Im allgemeinen habe ich nur mitzuteilen, daß der Vertrag, wie ihn die Historische Kommission befürwortet, wesentlich auf den- selben Grundlagen beruht, wie die früheren Verträge; daß Herr vr. von Hase sich aber auch ausdrücklich bereit erklärt hat und die Ermächtigung wünscht, auch eine Umarbeitung des I. Bandes zu liefern, die er nach Vollendung des Werkes eventuell dem Sechzigster Jahrgang. 407
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