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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1893
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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3044 Amtlicher Teil. 114, IS. Mai 1893. Börsenverein zur Verfügung stellt. — Ich habe zunächst zu fragen, ob jemand über diese Angelegenheit das Wort wünscht? — Es ist nicht der Fall. Dann frage ich die Versammlung, ob sie dem Antrag des Vorstandes gemäß den Vorstand ermächtigt, mit Herrn 1>r. von Hase einen Vertrag abzuschließen über die Bearbeitung des II. (Schluß-) Bandes der „Ge schichte des Deutschen Buchhandels"? — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen, und, meine Herren, daran knüpfe ich namens des Vorstandes den nochmaligen Ausdruck der Freude darüber, daß es uns möglich geworden ist, Ihnen diesen Antrag vorzulegen, und daß Sie denselben einstimmig angenommen haben. (Bravo!) Ich weiß nicht, ob Herr I)r. von Hase anwesend ist, und ob er das Wort zu haben wünscht? Herr vr. Oskar von Hase-Leipzig: Meine Herren! Sie haben mir hiermit eine schöne, aber schwierige Aufgabe anvertraut, infolgedessen lege ich die Mitgliedschaft und den Vorsitz der „Historischen Kommission" in die Hände des Vor standes zurück. Ich habe eine gute Weile, siebenzehn Jahre, dieser Kommission angehörl und in dieser ausstrebenden Zeit an manchen Ehrenämtern des Buchhandels teilgenommen. Diese Zeit schließt sür mich ab; aber ich übernehme die Aufgabe, die Geschichte des Buchhandels zu schreiben, auch als ein Ehrenamt, ich hoffe auch in dem Sinne, daß aus dem, was Sie an Mitteln freundlich bewilligen, vielleicht nach einer anderen Seite hin — ohne die Hände jetzt schon zu binden — noch etwas erwachsen möge, was seinerseits dem Buchhandel und dem Börsenverein von Nutzen werden könnte. Ich spreche meinen Dank der Versammlung aus. (Bravo!) Vorsitzender: Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß ein außerordentlicher Ausschuß gewählt werde, welcher sich mit der Revision der bestehenden Gesetze, betreffend das Urheberrecht, befasse und zur Beseitigung der bestehenden Mängel geeignete Vorschläge mache. Meine Herren! In Bezug auf diesen Antrag habe ich mich ebenfalls auf den Bericht des Vorstandes zu beziehen und Sie daraus aufmerksam zu machen, wie dieses nur ein erster Schritt ist, den der Vorstand glaubt neben den bisher eifrig gepflegten Angelegenheiten jetzt ins Auge fasten zu müssen. Es ist ein ernster Schritt, dem andere Schritte folgen werden, zum Teil gleichzeitig daneben einhergehen müssen. Wir haben geglaubt, zunächst die dringendste Frage einer Um arbeitung, einer Revision des Urheberrechts in Angriff nehmen zu sollen. Es wird allerdings vielleicht noch Jahre dauern, bis diese Angelegenheit eine reichsgesetzliche Regelung findet, bis nämlich eine Revision der Urhebergesetze seitens der Reichs regierung in Angriff genommen wird. Wir müssen aber die Vorarbeiten dazu machen, wir müssen die Wünsche des Buch handels in Bezug auf diese Angelegenheit in ähnlicher Weise rechtzeitig kundgeben, wie wir sie in Bezug auf das Verlags recht kundgegeben haben, und in diesem Sinne ersucht der Vorstand, seinem Anträge beizustimmen. Ich habe zu fragen, ob jemand das Wort wünscht? Herr Otto Mühlbrecht-Berlin: Meine Herren! Ich möchte Sie bitten, dem Anträge des Vorstandes zuzu stimmen. Wenn er auch noch nicht ganz den, Endziel entspricht, worüber ich hier schon zu verschiedenen Malen das Wort ergriffen habe; immerhin bringt er uns einen Schritt weiter, und deshalb begrüße ich den Antrag mit Freuden. Mein End ziel verliere ich deshalb nicht aus dem Auge. Ich glaube, es ist bei der Wichtigkeit der Sache wohl paffend, daß ich mich ganz kurz wieder darüber äußere. Vielleicht wird in der nächsten Hauptversammlung oder späterhin es doch noch zu erreichen sein. Ich betrachte als das Endziel, auf das wir lossteuern sollen, eine ständige, bleibende Einrichtung sür den Rechtsschutz im Vvrsenverein, für alles, was bannt zusammcnhängt, auch für die Rechte der Autoren: nicht eine außerordentliche Kommission, der durch die Bezeichnung einer bestimmten Aufgabe die Hände gebunden sind, sondern eine ständige Einrichtung des Börsenvereins, die man ja nennen kann, wie man will. Ich habe vor zwei Jahren das Wort: „Centralbureau zum Schutze des Urheberrechts" vorgeschlagen; von anderen Seiten hieß es, es sollte eine „Juristische Kommission" werden; wir begegnen auch in dem Geschäftsbericht dem Ausdruck: „Amtliche Stelle für den Rechtsschutz". Wie es heißt, ist mir einerlei; nur möchte ich einen festen Punkt haben, eine Kommission, ähnlich wie die Historische Kommission, die die Behandlung der Rechtsfragen in die Hand nimmt. An Material wird es nicht fehlen; wir haben schon aus dem Geschäftsbericht des Vor standes gesehen: er nennt da fünf Punkte von äußerster Wichtigkeit, die ja zunächst auf Jahre hinaus diesen außerordent lichen Ausschuß beschäftigen werden. Es sind da die schönsten Aufgaben der Kommission gestellt, namentlich die Revision der Urheberrechtsgesetzgebung, die allerdings wohl kaum vor dem Jahre 1896 an uns herantreten wird: bis dahin ist noch die Kommission für die Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der zweiten Lesung beschäftigt. Wenn auch da die ganze Materie des Verlagsrechts und des Urheberrechts ausscheiden soll, so ist Loch, wie gesagt, auf Jahre hinaus noch nicht zu erwarten, daß ein solcher Entwurf aus dem Reichsjustizamt veröffentlicht werden wird. Immerhin aber müssen wir die Zwischenzeit benutzen, um Material zu sammeln, und man wird es dann auch an den maßgebenden Stellen mit Freude begrüßen, wenn von dem Börsenverein aus, wie das in früheren Jahren auch stets geschehen ist, den gesetz gebenden Faktoren Unterlagen gegeben werden. Von diesem Gesichtspunkt aus bitte ich Sie, als eine Art Abschlagszahlung für das Endziel, das wir uns denken, als einen folgenreichen Schritt auf diesem Wege, dem Antrag des Vorstandes zuzu- stimmen und zunächst einen außerordentlichen Ausschuß in dem von dem Vorstand gedachten Sinne zu genehmigen. Vorsitzender: Wünscht noch jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Ich bin sehr erfreut darüber, daß Herr Mühlbrecht den Antrag des Vorstandes zur Annahme empfiehlt und von Stellung eines anderen Antrages absieht. Indessen, meine Herren, halte ich mich doch verpflichtet, als erster Vorsteher eine Ansicht nicht, unwidersprochen zu lassen, die Herr Mühlbrecht ausgesprochen hat, um wenigstens, da seine Ansicht durch den stenographischen Bericht im Börsenblatt zur allgemeinen Kenntnis des Buchhandels gelangt, auch die gegenteilige zur Kenntnis gelangen zu lasten. Ich habe, wie ich Herrn Mühlbrccht bereits im mündlichen Gespräch mitgeteilt habe, allerdings die Ansicht, daß eine dauernde Einrichtung der Art, wie er sie vorhat, nur durch eine Satzungsänderung möglich wäre. In den W 28 u. ff. ist gesagt: ordentliche Ausschüsse sind die dort angeführten 7; dann können für vorübergehende Aufgaben außerordentliche Ausschüße ernannt werden. Nun steht allerdings in einem späteren Z 55: „Sollten in Erfüllung der Zwecke des Vereins neue Anstalten, Kassen, Sammlungen und dergleichen entstehen, so sind die näheren Bestimmungen über die Verwaltung derselben, gemäß den in ähnlichen Fällen getroffenen, vom Vorstande festzusetzen." Meine Herren! Ich kann nicht anders sagen, als daß nach dem Geist der Satzungen und nach dem Wortlaut, vor allem aber nach dem Geist, in dem die Satzungen damals revidiert worden sind, mit
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