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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1893
- Sprache
- Deutsch
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118, 28. Mai 1893. Nichtamtlicher Teil. 3149 Von Herrn Haendcke wurde in der letzten Haupt versammlung angeregt, daß der Verlegerverein versuchen solle, gegen die Erhebung von Saldoresten durch Bar fakturen einzuschreiten. Die Ansichten über diese Frage gingen im Vorstand auseinander, weshalb die Beschluß fassung bis zu der gestern stattgehabten Vorstandssitzung ver tagt wurde. In dieser wurde beschlossen, daß von Zeit zu Zeit im Börsenblattc auf diese Unsitte hingewiesen werden solle. Von einem anderen Mitgliede wurde im Lause des Jahres angeregt, der Verein möge sich dagegen aussprechen, daß von Sorlimcntsfirmen das Aufklebe» von Kupons verlangt werde. Der Vorstand hat auch hierüber beraten und beschlossen, sich in die Sache, die lediglich dem Ermessen der Sortimentsfirmen anheimstehe, nicht eiuzumischen. Zur Wahrung der Verlegerinteressen einzutreten hatte Ihr Vorstand im letzten Jahre wiederholt Veranlassung. Wir erwähnen zunächst die ernste Gefahr, welche dem ganzen Buch handel, namentlich aber auch den Interessen der Verleger drohte, falls der dem Reichstag vorgelegte Antrag Gröber, Hitzelind Genossen zum Z 86 Ziffer 10 der Gewerbe ordnung Gesetz geworden wäre. Ihr Vorstand sah sich dadurch veranlaßt, eine Eingabe an den Deutschen Reichstag zu richten, in welcher die schwere Gefährdung speziell der Ver legerinteressen nachgewiesen wurde. Mit Rücksicht daraus konnte der Vorstand sich nicht damit begnügen, an die — selbstredend viel allgemeiner gehaltene — Eingabe des Börsen- Vereins-Voistandes sich anzuschließen, sondern mußte selbständig an den Reichstag sich wenden. (Einen Abdruck der Eingabe enthält die Nr. 78 des Börsenblattes.) Die Kommission des Reichstages hat den Antrag Gröber, Hitze und Genossen be deutend abgeschwächt, aber nicht abgelehnt. Nötigenfalls würde der Vorstand später eine Eingabe an den Bundesrat richten müssen. Zu einem energischen Vorgehen sah sich der Vorstand veranlaßt infolge der Erklärungen, welche 87 Sortiments- firmen gegen den Z 33 der Verkehrsordnung in ver schiedenen Nummern des Börsenblattes abgegeben haben. Ihr Vorstand ging davon aus, daß die durch die Verkehrsordnung hergcstellte und mit vieler Mühe errungene Rechtssicherheit im buchhändlerischen Geschäftsverkehr mit aller Energie auf recht erhalten und gewahrt werden müsse. Er ist daher auch, als in Nr. 286 des Börsenblattes (1892) abermals eine Sortimentsfirma — trotz der von der Verlegervereinen und dem Börsenvereins-Vorstand abgegebenen Gegenerklärungen — im Verkehr mit ihr den Z 83 der Verkehrsordnuug für un- giltig erklärte, sofort eingeschritten und zwar mit dem Erfolge, daß die betreffende Firma ihre Erklärung in Nr. 87 des Börsenblattes (1893) zurückgezogen hat. Ihr Vorstand hat es in diesem, wie in früheren Fällen vorgezogen, ganz auf eigene Faust vorzugehen. Einer Anregung des Leipziger Verlegervercins, sich einer Erklärung der drei Verlegervereine anzujchließen, hat er daher keine Folge gegeben. Es wäre dies übrigens — von diesem grundsätzlichen Bedenken ab gesehen — auch nicht möglich gewesen, da unsere Erklärung bereits beschlossen und drucksertig war, als das Schreiben des Leipziger Verlegervereins an uns gelangte. Speziell für das Interesse der in Stuttgart vertretenen süddeutschen Verleger ist Ihr Vorstand eingetreten, als diese vom Stuttgarter Verlegcrverein ausgefordert wurden, auch bei Stuttgarter Meßzahlungen 1"/, Meßagio zu gewähren. Nachdem Ihr Vorstand seinerzeit in seinen Vorschlägen zur revidierten Verkehrsordnung sür die grundsätzliche Abschaffung des Meßagios überhaupt eingetreten ist, mußte er folgerich tiger Weise gegen die Neueinführung eines solchen sich von vornherein aussprcchen. Aber auch wenn diese Folgerung nicht zu ziehen gewesen wäre, hätte Ihr Vorstand zunächst seine dabei beteiligten Mitglieder gegen diese Neuerung zu schützen gesucht. Den» das liegt ja klar zu Tage, daß mit den Verlegerinteressen ein Stuttgarter Meßagio nicht ver einbar ist. Des näheren ist'dies in dem durch Nr. 46 des Vereinsorgans zu Ihrer Kenntnis gebrachten Ausrufe be gründet. Diesen Ausruf mußte der Vorstand nicht bloß an die bei der Sache interessierten Mitglieder des Vereins, sondern an alle bei der beabsichtigten Neuerung betroffenen süddeutschen Verleger richten, da hier nur ein möglichst ge schlossenes Vorgehen aller Beteiligten zum Ziele führen kann. Von dem schweizerischen Buchhändlerverein ist Ihr Vor stand ersucht worden, in der durch die Zeitschristenpreise der eidgenössischen Post geschaffenen Notlage des schweize rischen Sortimentsbuchhandels ihm helfend zur Seite zu stehen. Der Vorstand hat darüber wiederholt berate», und der I. Vor sitzende hat mit dem Präsidenten des schweizerischen Buch händlervereins persönlich in einer längeren Konferenz die Sach lage und die Möglichkeit einer Abhilfe besprochen. (Vergl. die Verhandlung darüber am Schluffe.) Der morgigen Hauptversammlung des Börsenvereins wird die revidierte Verlagsordnung vorgelegt werden. Ihr Vorstand hat im letzten Jahre die Verlagsordnung in einer außerordentlichen Sitzung eingehend durchberaten; die bei der Revision vorgenommenen wenigen Aenderungen boten ihm zu einer besonderen Stellungnahme keinen Anlaß. Den vom Wahlausschuß gemachten Vorschlägen sür die Wahlen des Börsenvereins-Vorstandes und verschiedener Aus schüsse haben wir auch in diesem Jahre unsere Zustimmung erteilt. Es ist für uns eine besondere Freude, daß in ein Vorstandsamt des Börsenvereins wiederum ein Mitglied unseres Vereins berufen werden soll. lieber die einzelnen Einrichtungen des Vereins haben wir Folgendes zu berichten: Auf Beschluß der letzten Hauptversammlung wurde eine Geschäftsstelle in Karlsruhe i/B. eingerichtet. Die Ge schäftsstelle hat sich als eine sehr zweckmäßige Einrichtung bewährt. Die Vereinsliste hat auch im letzten Jahre wieder Anlaß zu Beschwerden gegeben und zwar zwei Mitgliedern. Der Reklamation eines Nichtmitgliedes konnte keine weitere Folge gegeben werden. Das Mitglied, welches einer Indiskretion sich schuldig gemacht hat, wurde dem Vorstand vom Beschwerde führer nicht genannt. Nichtmitgliedern erteilt der Vorstand keine Ausschlüsse über das ihm sür die Liste gelieferte Material. Auf Verbesserungen der Liste ist der Vorstand im übrigen fortwährend bedacht. Die Hauptsache bleibt aber — nachdem die Einrichtung der Liste sich im allgemeinen bewährt hat — daß alle Mitglieder durch sorgfältigste Ausfüllung der Einzel listen dazu beitragen, unserer Vereinsliste auch künftig ihren hohen Wert zu erhalten. Im Mahnverfahren hat die Geschäftsstelle während des letzten Vereinsjahres 161 Mahnungen ergehen lassen, von denen nur 64 erfolglos blieben. Die ohne Erfolg gemahnten Firmen sind in Nr. 44 der Mitteilungen zu Ihrer Kenntnis gebracht worden. Die Auskunftstclle ist verhältnismäßig wenig benutzt worden, und es ist eine häufigere Benützung sehr zu wünschen und zu empfehlen.« Der Geschäftsbericht wurde nicht beanstandet und einstimmig genehmigt. Sodann trug der II. Schatzmeister, Herr O. Beck, den von dem abwesenden I. Schatzmeister ausgearbeiteten, ebensalls vom Vorstände gebilligten Rechnungsbericht vor, und ferner den Voranschlag für das Jahr 1893. Beide wurden von der Ver sammlung einstimmig genehmigt. Es folgte die Wahl von drei Vorstandsmitgliedern. An Stelle des aus Gesundheitsrücksichten ausscheidenden Herrn P. Siebeck wurde Herr I. Bielefeld in Karlsruhe zum I. Vor- 421-
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