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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1893
- Sprache
- Deutsch
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118, 25. Mai 1898. Nichtamtlicher Teil. 3151 Wien. Carl Gerold's Sohn. Wismar. Hinstorff'sche Hofbuch- — Alfred Hölder. Handlung, Verlag. — Adolf W. Künast. Wolfenbüttel. Julius Zwißler. Wiesbaden. I. F. Bergmann. Würzburg. Stahel'sche Univ.-Bh. — C. W. Kreidel's Verlag. — A Stuber's Verlag. — Chr. Limbarth Zürich. Art. Institut Orell-Füßli. Hamburg-Nltonarr Buchhändler-Verein. Hamburg, 20. Mai 1893. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 33 des Börsenblattes vom 9. Februar d. I. abgedruckte Bittschrift buchhänd lerischer Vereinigungen um Unterdrückung unzüchtiger Kataloge und Preisverzeichnisse, bringt der Unterzeichnete die Antwort, welche seitens des Auswärtigen Amtes hieraus erteilt wurde, zur Kenntnis des Buchhandels und giebt sich der Hoff nung hin, daß unsere Regierung alle Energie ausbieten werde, um den deutschen Buchhandel künftig vor den quäst. Kataloge» zu bewahren. Der Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins. Hermann Seippcl, d. Z. II. Vorsitzender. Berlin, den 30. März 1893. Auf die Eingabe vom 30. Januar d. I. benachrichtige ich den Vorstand des Hamburg - Altonaer Buchhändler - Vereines ergebenst, daß die darin erörterte Angelegenheit bei der Nieder ländischen Regierung zur Sprache gebracht und die Beseitigung des bestehenden Unwesens angeregt worden ist. Der Reichskanzler i. A. gez. Hellwig. An den Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereines in Hamburg. Schriftenniederlagen. Aus Anregung des Vereins von Verlegern christlicher Litte- ratur waren zu Sonntag den 30. April, abends 8 Uhr, an Verlags- und Sortimentsfirmen, die mit dem christlichen Buchhandel in Verbindung stehen, ca. 150 Einladungen nach Hotel Stadt Dresden in Leipzig ergangen, um gleichgesinnte Kollegen einander näher zu führen und mit ihnen gemeinsame Interessen besprechen zu können. Die Versammlung war gut besucht. Im Laufe derselben stellte Herr von Zahn aus Dresden den Antrag zu einer Be ratung über die sich immer mehr in den Buchhandel eindrängen- deu Schristenniederlagen und sonstigen den Buchhandel betreffenden Unternehmungen christlicher Vereine, an deren Spitze meist Geistliche durch ungeschästsmäßige Manipulationen den Berussbuch- handel schädigen und unterminieren. Der Antrag fand anerkennende Zustimmung und führte zu einer lebhaften Debatte. Das Resultat derselben war, daß eine Kommission gewählt und beauftragt wurde, eine entsprechende Petition an die verschiedenen Kirchenbchörden zu richten, in der um Abhilfe dieses Uebelstandes gebeten werden soll, gleichzeitig aber auch ein Promcmoria für das Publikum zu veranlassen und in diesem aus die verschiedenen, mit den Schristenniederlagen christlicher Vereine verbundenen Gefahren für die kirchliche Arbeit selbst ausmerksam zu machen. Als Mitglieder dieser Kommission wurden mit dem Rechte der Kooptation gewählt die Herren Adolf Rost in Firma I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig, R. von Zahn in Firma von Zahn L Jaensch in Dresden, Max Grosse in Firma R. Mühlmann's Verlag in Halle, Georg Böhme in Firma Sechzigster Jahrgang. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung in Leipzig und K. I. Müller in Berlin. Diese Kommission wird ihre Beratungen und die zu unter nehmende» Schritte so beschleunigen, daß sie im Laufe des Som mers zu Ende geführt werden. Alle Kollegen, insbesondere die Vorstände der Lokal- und Provinzialvereine, welche diese Sache unterstützen wollen, sind gebeten, daraus bezügliche Erfahrungen möglichst bald an Herrn Adolf Rost in Leipzig zu berichten. Zur Rechtshilfe im Buchhandel. In der diesjährigen Kantate-Versammlung des Börsen vereins ist aus den Antrag des Vorstandes ein außerordentlicher Ausschuß zur Revision der Urheberrechts-Gesetze ernannt worden. Bei der Verhandlung über diesen Antrag habe ich nochmals, wie schon wiederholt geschehen, nachzuweisen versucht, daß eine bleibende Einrichtung, eine juristische Kommission (analog unserer Historischen Kommission), der nicht durch bestimmte Aufgaben die Hände gebunden sind, nach meinem Dafürhalten einem außer ordentlichen Ausschüsse vorzuziehen sein dürste. Ich bin mit meiner Ansicht auch dieses Mat nicht durchgcdrungen und habe nicht die Absicht, auf meinen Plan in seinem ganzen Umfange an dieser Stelle zurückzukommcn. Wohl aber möchte ich einen Teil desselben im Börsenblatte zur Diskussion stellen: vielleicht findet er Anklang, und kann für sich allein zur Ausführung ge langen. Es bedingt keine Aenderung unserer Statuten Zu den mancherlei Geschäften, welche ich sür die »Juristische Kommission- in Aussicht genommen hatte, sollte auch die Wahr nehmung der Verleger-Interessen bei Sortimenter- Konkursen gehöre». Wie häufig kommt eS vor, daß der Ver leger gar nicht oder zu spät Kenntnis davon erlangt, wenn ein Sortimenter zahlungsunfähig wird. Und wie mißlich ist es, kleine Forderungen mit Hilfe der Gerichte einzutreiben und das Kommissionsgut aus der Masse zurückzuschaffen. Die Kosten stehen oft in einem solchen Mißverhältnis zum Objekt, daß es billiger ist, einfach einen Strich durch die Forderung zu machen. Wie kann man sich dagegen schützen? Ich knüpfe an den im Börsenblatt Nr. 68 vom 23. März 1893 dargelegten Fall an. Dort macht der Vorstand des Wies badener Buchhändler-Vereins bekannt, er habe erfahren, die Warenvorräte des Buchhändlers Hermann Kerker in Wiesbaden sollten vom Gerichtsvollzieher versteigert werden, und zwar sollte die Veräußerung aus Antrag einer klagbar gewordenen Leipziger Firma zur Deckung ihrer Forderung vollzogen werden. Der Firmen inhaber sei aus Wiesbaden verschwunden, Konkurs aber noch nicht er kannt. Der Vorstand gab den beteiligten Verlagshandlungen den Rat, einem dortigen Rechtsanwalt ein Verzeichnis der L condi tion gesandten Werke, unter Beifügung einer Vollmacht einzu- sendcn, zur Wahrung ihrer Interessen. Hier ist der Weg gezeigt, wie wir uns gegen derartigen Schaden sichern können: wenn wir nämlich unsere vortrefflichen Vereins-Einrichtungen sür solche Zwecke heranziehen und einen Nachrichtendienst in folgender Weise organisieren. Wir haben zur Zeit etwa 30 vom Vorstande als Organe des Börsenvereins anerkannte Vereine, die sich über das ganze Deutsche Reich bis in seine kleinsten Orte erstrecken. Der ur sprüngliche Zweck der Vereine, Bekämpfung der Schleudere!, steht heute wohl nicht mehr so im Vordergründe, daß die Vorstände nicht Zeit behielten, daneben auch die Sicherung der buchhänd lerischen KreditverhLltnisse mit ins Auge zu fasten. Der Vor stand eines jeden Lokal- und Provinzialvereins müßte verpflichtet werden, jeden Konkurssall, jede Zahlungseinstellung innerhalb seines Vereinsgebietes dem Vorstande des Börsenvereins amtlich zu melden. Seinerseits kann der Bereinsvorstand seine Mit glieder verpflichten, ihm jeden derartigen bekannt werdenden Fall zu melden. Der Vorstand des Börsenvereins erläßt dann amtlich im Börsenblatt eine bezügliche Bekanntmachung und fordert 422
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