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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930525
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189305259
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
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118. 25. Mai 1898. Nichtamüicher Teil. 3153 Sendungen rechtzeitig hierorts nicht abgeben können, ist es die ausschließ liche Aufgabe der Herren Absender, welchen dieser Inhalt in allen seinen Details wohl bekannt ist. denselben, soweit er nach österreichischen Gesetzen zoll- oder stempelpflichtig ist. in genauer Uebereinstimmung mit diesen Vorschriften ordnungsgemäß zu erklären und für die Nichtigkeit dieser Erklärungen die volle Verantwortung zu übernehmen. In allen Fällen, in welchen zoll- und stempelpflichtige Waren nicht, oder nicht ordnungsgemäß deklariert werden, werden von seiten des k. k. österreichischen Zoll- respektive Stempel-Amtes Ordnungsstrafen diktiert, und betragen dieselben den fünffachen Betrag des entgangenen Zollbe- lrages, respektive den zehnfachen Betrag der entgangenen Stempelgebühren, bei Spielkarten 500 fl. als Minimalbetrag auch bei nur einem Spiele Karten, während die Ermäßigung dieser Strafen meist nur unter großen Schwierigkeiten, bei Spielkarten gar nicht zu erreichen ist. Diesen Umständen Rechnung tragend, erlauben wir uns die Herren Kommissionäre neuerdings zu ersuchen, jene Herren Angestellten, welchen die Zusammenstellung und Expedition der für den Leipzig-Wiener Expreß-Verkehr bestimmten Colli obliegt, genau zu informieren. Wir gestalten uns noch besonders hervorzuheben, daß auch die Pakete, welche bei den Kommissionsfirmen zum Anschluß übergeben werden, sorgsältigst bezüglich ihres zoll- oder stempelpflichtigen Inhaltes geprüft werden müssen, wenn nicht eine Einrichtung getroffen werden kann, nach welcher die Deklaration von seilen des Verlegers auf der Außenseite der Pakete ersichtlich gemacht und vom Herrn Expedienten in der Erklärung abschriftlich mit ausgenommen werden kann. Wir lassen hier ein Verzeichnis der wichtigeren, bei der Zollfrei behandlung in Wien vorkommenden Artikel folgen: ä. Stempelfreie: Fachjournale, welche 1. vom k. k. Finanzministerium nach erfolgter Anmeldung als solche anerkannt und im »Preisverzeichnis der in der österreichisch-unga rischen Monarchie und im Auslande erscheinenden Zeitungen und periodischen Druckschriften» bearbeitet vom k. k. Post-Zeitungsamte in Wien (Verlag und erhältlich für 80 kr. von R. v. Waldheim) angeführt sind; 2. keine politischen, religiösen oder sozialen Fragen behandeln; 3. keine Unterhaltungs-Lektüre enthalten; 4. keine uichtfachlichen Ankündigungen bringen. Zeitschriften, in- und ausländische, welche weniger als 4mal im Monate (52mal Pr. Jahr) erscheinen. Zeitungen, welche dem Datum nach älter als 6 Monte sind. L. Stempelpflichtige: Fachjournale, welche die Merkmale der »Stempelsreien» (siehe oben P. 1-4) nicht s besitzen ^! Zu erklären: Stempel in Kreuzer ö. W.: per Nummer, nicht Pr. Heft oder Stück. Kalender, siehe auch -zollpflichtige- pr. Anzahl der Kalendarien. do. welche in Monatsabschnitten nach und nach erscheinen (z. B. als Zeitungsbeilagen), j siehe auch zollpflichtige per Anzahl der Kalendarien ein mal Pr. Jahr. Spiel,arten aller Art «auch für Kinder,, sieh- auch .zollpflichtige l AnM^er^B^ Zeitschriften, welche öfters als 4mal im Monat (52mal per Jahr) erscheinen pr. Nummer, nicht Pr. Heft oder Stück. Deutsche 1 kr. Ausländ, andere 2 kr. pr. Kalendarium 6 kr. pr. Kalendarium 6 kr. Deutsche 1 kr. Ausländ, andere 2 kr. 6. Zollfreie: unter Angabe des Netto-Gewichtes in Kilogrammen: Bilder auf Papier Wörtlich zu erklären als: Bilder auf Papier Bücher, ungebunden do. in Einbd. v. Papier do. „ „ „ Leinw. do. „ „ „ Leder Nummer des Zolltarifs: 349 348 Farbendruckbilder auf Papier oder Leinwand aufgezogen, nicht mit rahmenartigen Einfassungen oder dergleichen ausgestattet Holzschnittbilder unter denselben Voraussetzungen wie bei den Farbendruckbildern . Kalender auf Papier, siehe »Stempelpflichtige» Kupferstiche unter denselben Voraussetzungen wie bei den Farbendruckbildern . . . Landkarten (wissenschaftliche) auch gebunden oder auf Leinwand rc. ausgezogen . . ^ Linographieen unter denselben Voraussetzungen wie bei den Farbendruckbildern . . Mappen, in welchen Bilder eingelegt oder eingeschoben sind, auch Schuber- u. Schutzkartons Modebilder unter denselben Voraussetzungen wie bei den Farbendruckbildern . . . Musikalien, gedruckte oder geschriebene, auch eingebunden ^ Photographieen unter denselben Voraussetzungen wie bei den Farbendruckbildern . Stahlstiche „ „ „ „ „ „ „ . . Steindruckbilder „ „ „ „ „ ,. „ . . v. Zollpflichtige: unter Angabe des Netto-Gewichtes in Kilogrammen: Bilderbücher (Zieh- und Ausstell-) s) aus Papier do. „ „ „ b) ., Leinen Bilderpapier, d. i. mit Bildern bedrucktes Papier zur Adjustierung von Waren für l Spielzeug, Modellierbögen, Vorlagen zu Zusammensetzspielen, Baukasten, Bücher-E Einbänden, Umschlägen Etiquetten, Vignetten rc s Bilder unter Glas Briefmarken-Albums a) in Papier oder Pappe do. b) in Leinwand Bücher in anderen Einbänden als von Papier, Leinwand oder Leder E do. ln Einbänden, welche mit feinen Bildern, gepreßtem Papier, Gold- oder s Silber-Papier oder Leinwand überzogen sind 1 Bilder auf Papier Bilder auf Papier Kalender auf Papier Bilder auf Papier Landkarten do. gebundene do. auf Leinwd. aufgz. Bilder auf Papier Bilder auf Papier Bilder auf Papier Musikalien do. eingebunden Bilder auf Papier Bilder auf Papier Bilder auf Papier Papierware Kurzware, feine je nach Beschaffenheit des Ma teriales Glasware Papierware Kurzware, feine je nach Beschaffenheit des Materiales Kartonnage, feine 349 349 348 349 348 349 349 34» " 348 349 349 349 Zollsatz Nummer für 100 kA des in Gold Zolltarifs Gulden lc- 18 195 -- 50 311 „ 12 242 ,8 195 -- 50 311 18 195 422*
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