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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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3154 Nichtamtlicher Teil. 118, 25. Mai 1893. v. Zollpflichtige ferner: unter Angabe des Netto-Gewichtes in Kilogrammen: Correspondenzkarten, a) mit Schwarzdruck do. b) mit Bildern Einbanddecken mit Leinwand überzogen, auch Halbfranzbände ^ do. mit Leder überzogen Einschreibbücher mit Taschen, a) aus Leinen rc do. „ „ b) „ Papier Gedenkbücher mit Taschen, a) aus Leinen rc do. „ „ b) „ Papier Globen (Erd- und Himmelskugeln) ^ Kalender auf anderen Stoffen als Papier, siehe -Stempelpflichtige« ^ do. mit Taschen, a) aus Leinen rc. „ „ do. „ „ b) „ Papier, „ „ Mappen aus Leinen rc., ohne Bildereinlagen do. ohne Bildereinlagen, aus gepreßtem Papier, Gold- oder Silberpapier, mit s feinen Bildern ausgestattet f do. ohne Bildereinlagen, aus Pappe oder Papier Matrizzen aus Schriftgießermetall, auch galvanoplastisch aus Kupfer, Cliches . . . Papier nach Art der Bücher gebunden zum Kopieren, Schreiben, Zeichnen, wenn s sie neben dem Lithographierten, Gestochenen rc. auch Raum zum Nachschreiben ^ oder Zeichnen haben, in Einbänden von Pappe oder Papier s dto. mit Bildern zur Ergänzung in Druck und Schrift vorbereitet . . . . / dto. mit Bildern und Figuren ausgestattet, welches zu weiterer Verarbeitung dient s Papierstreifbänder a) nicht gummiert dto. b) gummiert Poesiebücher mit Taschen, a) aus Leinen rc dto. „ „ bj „ Papier Rechnungen a) nicht gummiert do. b) gummiert Spielkarten aller Art (auch für Kinder), siehe -Stempelpflichtige« ^ Spielkartenbilder s Vorlagen für Laubsägearbeiten, Druckereien, Webereien, wie Stick- u. Nähmuster rc. ^ Wörtlich zu erklären als: Zollsatz mr 100 kx in Gold ! Nummer des Zolltarifs Papierware Gulden 12 194 Luxuspapeterie 18 195 Einbanddecken mit Leinwand überzogen 18 195 Lederware, feine 32'/- 217 Kurzware, feine 50 311 Kartonnage, feine 18 195 Kurzware, feine 50 311 Kartonnage, feine 18 195 Instrumente, nicht besonders benannte 50 299b je nach Beschaffenheit des Ma teriales Kurzware, feine " 50 311 Kartonnage, feine 18 195 Kurzware, feine „ 50 311 Kartonnage, feine „ 18 195 Papierware 12 194 Metallware, feine " 18 279 Papierware „ 12 194 je nach Beschaffenheit des Materials Papier, vorgerichtet " 5 191 Papierware 12 194 Kurzware, feine 50 311 Kartonnage, feine 18 195 Papier, vorgerichtet 5 191 Papierware 12 194 Spiele ^und Blätterzahl. Lo. 60 196 Materiales iM. Für alle anderen Artikel und insbesondere von Neuheiten des Büchermarktes kann nur der allgemeine Zolltarif für das österreichisch-ungarische Zollgebiet mit allen seinen Nachträgen und dem Warenverzeichnisse maßgebend sein, und empfiehlt es sich, in zweifel haften Fällen bei den österreichischen Firmen, womöglich unter Einsendung von Mustern, genaue Information einzuziehen. Die Firma Th. Bindtner, Wien I, Zedlipgasse 4, ist erbötig, derlei Anfragen je nach dem momentanen Stande der Zoll- und Stempel-Vorschriften in jedem Falle mit aller Promptheit zu beantworten. Wien, im Mai 1893. Der Vorsteher der Corporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalien-Händler: Julius Schellbach. vermischte«. Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler. — Die diesjährige Hauptversammlung des Vereins der österreichisch ungarischen Buchhändler wird am Mittwoch den 28. Juni, vormittags 10 Uhr, im Saale der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer (Börse) in Wien, stattfinden. Anträge müssen dem Vorstande (Vor steher Herr Julius Schellbach in Wien) so zeitig mitgeteilt werden, daß er sie 14 Tage vor der Hauptversammlung in der Oesterr.-ungar Buchhändler-Correspondenz veröffentlichen kann. Entscheidungen des Reichsgerichts. — Der Einwand der Verletzung über die Hälfte aus 58 ff. I 11 A.-L.-R., wonach, wenn der Kaufpreis den doppelten Betrag des Werts der Sache über steigt, der Käufer die Aufhebung des Kaufvertrages verlangen kann, ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 4. Februar 1893, bei Käufen in Pausch und Bogen nicht ausgeschlossen. Auch steht dieser Einwand einem sachverständigen Käufer zu. — Ist von den Mitgliedern einer offenen Handelsgesellschaft ein Grundstück für ihre Handlungsfirma gekauft worden, so bildet, nach einem Urteil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 15. Februar 1893, das Grundstück ein Vermögensobjekt der Gesellschaft, selbst wenn die Auflassung formell an die Gesellschafter persönlich erfolgt und diese als die Eigentümer eingetragen werden. Wegen des darauf eingetragenen Restkaufgeldes ist demnach die Gesellschaft haftbar. Der Sortimenter-Verdienst an Zeitschriften. — Gegen die kurz vor der diesjährigen Ostermesse im Buchhandel versandte anonyme Schrift -Was der Sortimenter an Zeitschriften verdient" wendet sich ein Cirkular der Firma Ernst Keil's Nachfolger« in Leipzig und stellt bezüglich der -Gartenlaube« mehrere Angaben des Verfassers richtig, wie es ihm auch unter Zugrundelegung seiner eigenen Voraussetzungen zwei thatsächliche Rechenfehler nachweist. — Nach unserer persönlichen An sicht war es dem Sortimenter nie ein Geheimnis, daß an den Wochennummern der Unterhaltungs- und Modeblätter verhältnismäßig wenig verdient wird. Wenn er sich dennoch im Wetteifer mit seinen Konkurrenten allezeit um eine möglichst große Kontinuation von ein zelnen besonders beliebten Blättern bemüht und ihr Wachsen gern gesehen hat, so geschah es meist mit Rücksicht auf den Wert, den ein großer Abonnentenstamm als Kundenkreis für ihn hat. Kunden müssen zunächst durch prompte Besorgung kleiner Aufträge herangezogen und sorgfältig gehegt werden. Nichts ist hierzu geeigneter als die Lieferung beliebter Zeitschriften, deren Abonnenten vielfach gar nicht erst gesucht zu werden brauchen, sondern teilweise von selber kommen. Der Sortimenter hat leider durch übermäßiges Austreten neuer Zeitungen über Gebühr ausgenutzt worden. Das hat seine Kräfte zersplittert und in gleichem Maße das Lesebedürfnis des Publikums vom Buche abgezogen und dem Uebermaß von illustrierten Blättern zugewandt, so daß in vielen Sor timenten die Zeitschriften einen erheblichen Teil des Umsatzes ausmachen. In diesem Umstande scheint uns der Hauptgrund der gegenwärtigen Verstimmung gegen das Zeitschriftenwesen zu liegen. Ausstellung — Die Königliche Kunstgewerbeschule zu Dresden, in der das Musterzeichnen für Textil-Jndustrie rc. seine hauptsächlichste Pflanzstätte hat, veranstaltet in der Zeit vom 16. Juli bis 13. August d. I. eine Ausstellung von Mustern für Tex til-Jn- düstrie, Tapeten und Vorsatzpapiere in Buntdruck. Die Aus stellung bezweckt einen Ueberblick über die künstlerische Gestaltung der Stoffe und soll ein Bild geben von der Leistungsfähigkeit der einzelnen Aussteller, um hierdurch den Musterzeichnern und Fabrikanten nützlich zu werden. Es können sich Musterzeichner und Fabrikanten nachbenannter Fächer ohne Beschränkung des Ursprungslandes beteiligen: -Gewebte und bedruckte Möbel- und Kleiderstoffe, Bänder. Teppiche, Gobelins, Vorhänge,
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