Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1893
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- 1893-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1893
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- Deutsch
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Für den Schutz des Urheberrechts in Oesterreich, der bisher für Deutschland nur aus der Gesetzgebung des ehemaligen Deut schen Bundes beruhte, war seit längerer Zeit der Entwurf eines nationalen österreichischen Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur, der Kunst und der Photographie, in Aus sicht gestellt worden, aus Grund dessen dann der Beitritt Oester reichs zur Berner Konvention zu gewärtigen war. Dieser Ent wurf ist inzwischen veröffentlicht, auch in Nr 29 der Mitthei lunzen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler abgedrnckt worden. Der Ausschuß des Vereins hat zu diesem Entwürfe Stellung genommen und eine Reihe von Abänderungen vorge schlagen, die sich in der erwähnten Nummer der Mittheilungen abgedruckt finden, und hat sie an Len zuständige» Stellen unter breitet. Der Entwurf dieses Gesetzes, gegen das man in Oester reich selbst, sowie auch von seiten des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler sich geregt hat, enthält für den Musikalienhandel eine große Gefahr, indem er das Recht der Bearbeitung säst ganz preisgiebt und so den ernsteren Musikalienhandel sowohl Oester reichs als Deutschlands auf einem wichtigen Gebiete gefährdet. Beim ersten Verlauten von Unterhandlungen der deutschen Reichsregierung mit Rußland wegen Abschluß eines Handelsver trags hat sich der Verein der Deutschen Musikalienhändler wegen Wegfalls des russischen Eingangszolles auf Musikalien an die deutsche Reichsregierung gewandt, dabei andeutend, daß das Ziel womöglich der Abschluß eines Litterarvertrags sein müsse, daß jedenfalls aber der Zoll, der eine Prämie für den russischen Nachdruck bedeute, zu beseitigen sei. Wegen ähnlicher Verhand lungen des Deutschen Reichs mit Rumänien hat der Verein der Deutschen Musikalienhändler sich an den Börsenverein gewandt, damit dieser bei eigenem Vorgehen zugleich die Interessen der Musikalienhändler wahrnehme, was inzwischen versucht worden ist. Die Versuche, mangels eines staatsrechtlichen Schutzes eine private Vereinigung wider Nachdruck in den Niederlanden zu be wirken, haben zu einem vorläufigen Erfolg geführt; einige nieder ländische Firmen haben sich bereit erklärt; mit weiteren soll nun mehr die Verhandlung beginnen. Der deutsche Musikalienhandel hat sich, wenn auch nicht in umfassender Weise, an der Wiener internationalen Musikausstellnng beteiligt, desgleichen wird er auf der Weltausstellung zu Chicago innerhalb der Kollektiv-Ausstellung des deutschen Buchgewerbes, soweit Beteiligung erfolgt ist, gemeinsam austreten. Für das Zustandekommen der Beteiligung des Musikalienhandels an dieser Ausstellung hatte der Verein die nötigen Schritte gethan. Die vom Verein ausgegcbene Sortimenterliste hat sich für die Durchführung geordneter Kreditverhältnisse nützlich erwiesen. Der Vorsteher richtete an die Mitglieder die Bitte, die Frage bogen in möglichster Vollständigkeit zu beantworten, damit das Ergebnis frei von allen Zufälligkeiten werde. Alle Erfahrungen, die bisher gemacht worden sind, werden dazu benutzt werden, das Verfahren so weiter zu bilden, daß namentlich zwischen den Fällen von Verweigerung der Zahlung auf Grund strittiger Rechtslage und solchen, in denen schlechte Einhaltung der Zahlung und Zahlungsfristen vorliegt, unterschieden werde. Die Durchführung der Verkaufsbestimmungen hat im allge meinen keine Schwierigkeiten geboten, die nicht durch Mahnung und Klärung hätten beseitigt werden können. In Berlin traten gewisse Schwierigkeiten zu Tage, bei denen zwar von seiten des Leipziger Ortsvereins erfolgreiche Hilfe der Berliner Kollegenschaft geleistet wurde, eine den Satzungen und Bestimmungen gemäße Untersuchung und Verurteilung wegen Schleuderei aber zur Zeit noch nicht erfolgen konnte, da zum Teil genügende Unterlagen zu den an sich wohl klar zu überblickenden Verhältnissen vom Verein der Berliner Musikalienhändler noch nicht geschafft worden sind. Im Anschluß an diese Angelegenheit trug auf Aufforderung des Vorstehers der in der Versammlung anwesende Schriftführer des Vereins der Berliner Musikalienhändler, Herr vr. Richard Stern, ein Schreiben dieses Vereins vor, in dem die Hauplver- Sechzigster Jahrgang. sammlung ersucht wurde, einen Beschluß der letzten außerordent lichen Hauptversammlung des Berliner Vereins zu dem ihrigen zu machen; »Nur an Musikalien-, Buch- und Kunsthandlungen, nicht an Bazare oder Verkausshäuser, die neben vielem anderen auch mit Musikalien handeln, dürfen Musikalien mit Händlerrabalt geliefert werden.« Ueber diese Angelegenheit entspann sich eine längere Be sprechung, an der sich die Herren Linnemann, Petersen, Plötner, Schuberth, Stern und Volkmann beteiligten und aus der eine Erklärung in folgender Fassung hervorgiug; »Der Verein der Deutschen Musikalienhändler beklagt das Eingreifen von Bazaren und Kaufhäusern in den Musikalien handel und ersucht seine Mitglieder, der Anregung des Vereins der Berliner Musikalienhändler entsprechend, der sim vertrau lichen Rundschreiben bezeichnetenj Firma, die wiederholt sich des Verstoßes gegen die Verkaussbestimmungen schuldig gemacht hat, Musikalien mit Händlerrabatt nicht zu liefern.« Herr Or. Richard Stern machte die obige Auffassung zu der seinigen, und es wurde hieraus diese Erklärung von der Hauptversammlung einstimmig angenommen. Infolge einer am gleichen Tage abgegebenen Erklärung der in Frage stehenden Firma hat der Ausschuß die Mitteilung hinzugesugt, daß dieselbe die Verpflichtung, die Rabattsätze des Vereins einzuhaltcn, unterm 2. Mai ausdrücklich zurückgezogen hat. Einen weiteren Antrag des Vereins der Berliner Musikalien händler : »das Verbot des öffentlichen Angebotes unter dem Ordinärpreise erstreckt sich nicht aus Preisauszeichnungen der Musikalien im Schaufenster und in Schaukästen« erklärte der Vorsteher unter einstimmigem Beitritt der Ver sammlung grundsätzlich von der Hand weisen zu müssen, da die für den Antrag geltend gemachte Verschiedenheit des im Schau fenster angegebenen Ladenpreises zu dem thatsächlich bewilligten Nettopreise in den Verhältnissen des Musikalienhandels begründet und zunächst noch nicht gänzlich zu beseitigen sei, ein derartiges Vorgehen von Handlungen in der Nähe eines Schleudergcschäftes aber nur zu einer Steigerung der üblen Verhältnisse und zu einer beklagenswerten Vermehrung des Schleuderterrorismus führen müsse, der nach vieler Arbeit aus diesem Gebiete jetzt durch Unterdrückung des öffentlichen Angebotes in den Zeitungen und Ladenauslagen endlich bis zu einem gewissen Grade be seitigt sei. Der Vorsteher sprach zugleich den Wunsch aus, daß künftig eine engere Beziehung zwischen dem Berliner Ortsverein und dem allgemeinen Verein wieder Platz greisen möge, sowohl durch Wiederbcitritt des Vereins als solchen, als auch namentlich vieler angesehener Kollege» als persönlicher Mitglieder. Bei keiner An gelegenheit, wo es durch die Satzungen gestattet gewesen sei, habe der Verein der Deutschen Musikalienhändler es dem Berliner bei dessen eifrigem Bestreben, am Platze selbst gute Ordnung zu schassen, fehlen lassen; es sei aber nötig, sich fest zusammenzu- schließen, um die örtlichen Ausgaben zngleicki mit den allgemeinen in ersprießlicher Weise auszusühren. Herr Or. Richard Stern sagte zu, in diesem Sinne wirken zu wollen. Nachdem die Versammlung den Geschäftsbericht als solchen genehmigt hatte, wurde die Rechnungsablage erstattet, die als Einnahme 1015 38 H, einschließlich 256 -O 36 H Bestand, ausweist, und in Ausgabe 622 62 mithin einen Barbestand von 392 74 dazu 1600 ^ in Wertpapieren. Der vom Ausschüsse geprüfte Rechnungsauszug nebst Büchern und Depot scheinen wurde auf dem Tische ausgelegt und einstimmig gut geheißen. Zum dritten Punkte der Tagesordnung lag das in den Mitiheilungen Nr. 21 bekannt gegebene Schreiben des Berner internationalen Bureaus vor. Die Versammlung erklärte sich gegen die Schaffung von Eintragsrollen, ans denen Rechte abzu- lciten sind. Ein Bedürfnis in Deutschland besteht nicht, da die 132
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