Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-03-28
- Erscheinungsdatum
- 28.03.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070328
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190703285
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070328
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-03
- Tag1907-03-28
- Monat1907-03
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 73, 28. März 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3353 Vom Reichsgericht» (Nachdruck verboten.) Kritik des preußischen Abgeordnetenhauses. — Der ganz ungewöhnliche Fall, daß ein Parlament sich durch einen Zeitungsartikel beleidigt fühlt und Strafantrag stellt, hat sich im vorigen Jahr ereignet. Am 23. Mai 1906 erschien in der Düsseldorfer Volkszeitung ein Artikel -Die Pfaffen-Jnsel«, in dem das preußische Abgeordneten haus aus Anlaß der Verhandlung über das Schulgesetz unter An wendung beleidigender Ausdrücke einer herben Kritik unterzogen wurde. Das Landgericht Düsseldorf hat darin eine Beleidigung erblickt und am 3l. Oktober v. I. den verantwortlichen Redakteur Hugo Schütte zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt und erhob materielle und prozessuale Rügen. Insbesondere rügte er die Ablehnung einer Reihe von Beweisanträgen. Cr hatte durch Vernehmung mehrerer Abgeordneten gewisse Gepflogenheiten des preußischen Abgeordnetenhauses feststellen lassen wollen. Das Landgericht hatte diese Beweisanträge als unerheblich abgelehnt und dabei ausgeführt: -Die Vorgänge im Parlament sind dem Gericht bekannt, die behaupteten Vorgänge mögen also im preußischen Abgeordnetenhaus auch Vorkommen. Ob aber das be hauptete Vorgehen der konservativen Partei absichtlich geschieht, läßt sich durch die vorgeschlagenen Zeugen nicht feststellen, da sie nur ihre subjektive Auffassung bekunden würden. Das Gericht nimmt aber an, daß die unter Beweis gestellten Tatsachen wahr sind, und hat deshalb von der Erhebung des Beweises abgesehen. Prügelszenen, wie sie in andern Parlamenten vorgekommen sind, hat das preußische Abgeordnetenhaus noch nicht gehabt.- In der Verhandlung am 26. d. M. vor dem 5. Straf senat des Reichsgerichts bemerkte hierzu der Reichsanwalt Freiherr von Eberz und Rockenstein: »Die Begründung, mit der die Beweisanträge abgelehnt worden sind, ist in hohem Grad bedenklich. In der Annahme der Gerichtskundigkeit geht das Gericht viel zu weit. Es hat auch zu Unrecht das Ergebnis der beantragten Beweisaufnahme vorweggenommen. Es geht nicht an, daß das Gericht sagt, die Vernehmung von Zeugen sei deshalb zurückzuweisen, weil ihre subjektive Auffassung nur eine parteiische sein könne. Der Umstand allein, daß ein Zeuge Mitglied einer politischen Partei ist, kann ihn nicht als völlig untauglich er scheinen lassen, ein wirklich brauchbares Zeugnis zu geben. Das Gericht hat vielmehr erst den Zeugen zu hören, bevor es darüber ein Urteil fällt, ob er parteiisch ist. — Aber so unrichtig diese Ablehnung der Beweisanträge nun auch ist, so kann sie doch nicht zur Aufhebung des Urteils führen, da das Gericht die behaupteten Tatsachen ausdrücklich als objektiv richtig unterstellt hat. Das Gericht hat ja auch den Angeklagten nicht aus Z 186 verurteilt, weil irgend eine behauptete Tatsache nicht erweislich wahr wäre, sondern aus § 185, wobei es dem Angeklagten ausdrücklich den Schutz des Z 193 zubilligt und lediglich die gewählte Form als beleidigend ansieht.« Gemäß dem Antrag des Reichsanwalts verwarf das Reichsgericht die Revision. (Lentze.) Versteigerungen in London. Letzte Woche begann durch Sothebtz die Versteigerung der wertvollen Bibliothek des Mr. William C. van Antwerp von New Dork, die als Ertrag für die ersten 117 lots beinahe 120 000 ^ ergab. Ein großer Teil der wertvollsten Werke wurde von englischen Bietern erstanden, nicht wenige davon vom -ersten Buchhändler Europas-, B. Quaritch. Das heißumstrittenste Buch des ersten Tags war ein unbe schnittenes Exemplar der Original-Kilmarnock-Ausgabe von Burns' kosws. Nur zwei andre Exemplare dieses seltenen Werks sind in diesem Zustande bekannt. Es ging für 14000 in den Besitz von Quaritch über. Ein Oaxton xrint aus dem Jahre 1481: Oioero's Treatiss ov Old Xgg and Xrisndsüip wurde von derselben Firma für 12 000 ^ erstanden. Vor 150 Jahren wurde ein Exemplar dieses Werkes für 42 ^ verkauft. Für ein vorzügliches Exemplar von Hubbards dlo.rrs.tivs ok tbs Troubles witb tbs Indians in dlew Xvglaod 1677, im Original- Einband, eins der gesuchtesten Bücher über amerikanische Ge schichte, zahlte Quaritch 9000 Die erste Ausgabe von Hepwoods Xn Lundrsd Xpigrawwss, 1550, erzielte 2520 die von Herberts T^pograxüioal Xnti- quities, 1785—90, 4900 Die ersten Ausgaben von Oliver Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. Goldsmith's Tbs Traveller und Defoe's Robinson Orusos gingen für 4320 ^ bez. 3200 ^ ab. Zwei Traktate aus Wynkyn de Wördes Druckerei aus den Jahren 1530 und 1531 erzielten 1960 Die am zweiten Tage zum Verkauf kommenden lots ergaben über 200 000 Einen unerwartet hohen Preis erzielte die erste Ausgabe von Jzaak Walions Tbs llowplsts Xngler, or tbs 6on- tswplativs Nan's ksorsation, ein kleiner Oktavband, der 1653 zum Preise von 1 ^ 50 H erschien. Mr. Quaritch gab 25800 dafür. Das Exemplar stammte aus der berühmten Rowfant - Bibliothek und war das schönste, das bei Sothebp bis jetzt unter den Hammer kam. Im Jahre 1895 wurde durch dasselbe Haus ein Exemplar für 8300 verkauft. Aufregende Minuten brachte der Verkauf eines außerordent lich schönen Exemplars der seltnen ersten Folio-Ausgabe von Shakespeares Llazrs. Diese Ausgabe erschien 1623 zum Preise von 21 „F. Während der letzten 100 Jahre ist der Preis für dieses Werk stetig gestiegen; das jetzt in der 8ridnsr Inbrarx in New Dort befindliche Exemplar kostete 35000 das in der Rodlsian Library in Oxford befindliche 40000 Letzten Sonnabend begann Quaritch das Bieten mit 20000 Pickering, ein andrer bekannter Londoner Antiquar, bot 1000.//! mehr, und so gingen die Gebote höher und höher. Als Pickering aufhörte, nahm B. F. Stevens seine Stelle ein; aber Quaritch überbot auch ihn und erwarb das Exemplar für 72 000 Ein Exemplar der zweiten Folio-Ausgabe vom Jahre 1632 ging verhältnismäßig billig für 4200 ^ ab. Die dritte Folio- Ausgabe von 1664, bedeutend seltner als die zweite, da der größte Teil der Auflage bei dem großen Londoner Brand zu gründe ging, erzielte 13 000 Für ein Exemplar der vierten Folio- Ausgabe zahlte Quaritch 1500 Die erste Ausgabe von Shakespeares Loews, 1640, erzielte 4300 Das Gesamtergebnis der zweitägigen Auktion belief sich auf 327 035 ^ 50 Am gleichen Tage fand bei Christie eine Auktion statt, die nahezu 300 000 ^ ergab. Allerdings waren es nicht Bücher, die zum Verkauf kamen, sondern Möbel und Porzellan. Nur der Hohen Preise wegen, die dafür bezahlt wurden, seien hier einige der Sachen genannt. Zwei reich emaillierte chinesische Porzellan-Vasen aus derKien- Lung-Periode erzielten in weniger als einer Minute 44 IM --E. Zwei Vasen aus Dresdener Porzellan, bemalt mit Watteau- scheu Figuren und Gartenszenen, gingen für 25 200 ^ ab. Für 12 Stühle aus Nußbaumholz mit geschnitzten Lehnen und Füßen, aus der Zeit der Königin Anna stammend, wurden 22 050 bezahlt. London. F. B. Neumaier. Zum -Entwurf eines Gesetzes über das Autorrecht in Rußland». (Vergl. Nr. 57 d. Bl.) — In den literarischen Kreisen St. Petersburgs wird gegenwärtig die Frage erwogen, ob es nicht wünschenswert und notwendig wäre, um zu dem Entwurf des Justizministeriums über das Autorrecht Stellung zu nehmen, eine russische Schriftstellerversammlung einzuberufen. Der Verband russischer Schriftsteller hat nämlich schon früher in Bezug auf Autorrechte Beschlüsse gefaßt, die mit dem Entwurf des Justizministeriums durchaus unvereinbar seien. Man hofft, die Reichsduma werde, bevor sie sich mit der Beratung des vom Justizministerium entworfenen Gesetzes befaßt, nicht unterlassen, die Meinung der Meistbeteiligten zu erforschen. W. Henckel. * Reue Bücher, Katalog« ie. für Buchhändler: Xutztions-Xs.ts.Iogs von Hugo R slbin g in lHünoüen: 1. Ls.ts.log von Xupksrstioüsn, Radierungen, Xolssoünitten des XV.—XIX. daürüundsrts, Ilandrsioünungsu und XquarsIIsn alter und nsusrsr Heister, japanisoüsn Original-Xarbbol?- sebnittso, sowie sinsr interessanten 8awwlung von Intüogra- pkien von Xonors Oauwisr aus vsrsoüisdsnsw Lssitse. 4". 39 8. 1010 kirn. — Xutztioo: Llontag dsn 8. und Dienstag dsn 9. Xpril 1907. 2. Xs.ts.Iog sinsr üsrvorragsvden süddsutsvüsn 8awwlung von ssltsnsn Xupksrstioüsn, Rsdisrungsn und Dolssoünittsn des XV.—XVIII. laörüuvdsrts in auserlesenen Xbdrüotzsn sowie einigen Randssioünungsn alter Nsister. 4". IV, 56 8. 440
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder