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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-03-28
- Erscheinungsdatum
- 28.03.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 73, 28. März 1907. Nichtamtlicher Teil. volle Anerkennung aus über das, was sie gesehen und ge hört hatten; auch der erste Vorsteher des Deutschen Buch gewerbeoereins, Herr vr. Volkmann, fand sich ein, um ein Bild vom Unterrichtsbetrieb in der Buchgewerbekunde zu gewinnen. Die für diesen Unterricht erforderliche Lehrmittel sammlung zu schaffen und einzurichten, war keine leichte Aufgabe. Es galt, ein Material zu schaffen, wie es bisher an keiner öffentlichen Schule vorhanden war. Wenn trotzdem das Ziel erreicht worden ist und die Buchhändler- Lehranstalt heute Lehrmittel für den Buchgewerbeunterricht in einer so großen Vollständigkeit besitzt, wie dies bei keiner Schwesteranstalt der Fall sein dürfte, so ist dies neben dem Wirken des Herrn Woernlein in erster Linie der freund lichen und opferwilligen Unterstützung einer Anzahl buch gewerblicher Firmen zu danken, die zum Teil sehr wert volle Gegenstände gestiftet haben. Der Lehrgang soll den Schülern der ersten Klasse eine Kenntnis aller derjenigen Techniken vermitteln, die bei der Herstellung des Buchs in Betracht kommen; er soll ihnen aber auch die beste Verwendung der einzelnen Techniken zeigen und z. B. vorführen, daß eine getuschte Bleistiftzeichnung nur durch ein Halbtonverfahren (Holzschnitt, Autotypie, Lichtdruck usw.) wiedergegeben werden kann, während die Vervielfältigung einer linearen Zeichnung am vorteilhaftesten durch Strichätzung erfolgt. Die Schüler sollen auch damit bekannt gemacht werden, wie hoch sich Satz, Druck usw. stellen, warum und weshalb diese oder jene Kosten gerecht fertigt sind. Alles in allem: die Schüler sollen eine theore tische fachliche Ausbildung erhallen, die sie in die Lage setzt, in der praktischen Arbeit mit besserm Verständnis die einzelnen Druck- und Vervielsältigungsverfahren verwerten zu können, ohne dabei an die einzelnen Hersteller unerfüllbare Forde rungen zu stellen. Diesem Zweck dient die erwähnte Lehrmittelausstellung, die in 17 Gruppen zerfällt, und zwar: 1. Papierfabrikation, 2. Schriftgießerei, 3. Druckfarbenfabrikation, 4. Handsatz, 5. Maschinensatz, 6. Buchdruck und Zurichtung, 7. Stereo typie, 8. Galvanoplastik, 9. Holzschnitt, 10. Strichätzung. 11. Autotypie, 12. Dreifarbenautotypie. 13. Lichtdruck, 14. Lithographie, 15. Heliogravüre, 16. Musiknotenstich und -Druck, 17. Buchbinderei. In jeder Abteilung ist der Werde gang des betreffenden Gegenstands in den hauptsächlichsten Stufen veranschaulicht, so daß der Schüler in Verbindung mit dem gesprochenen Wort ein genaues Bild von dem betreffenden Verfahren erhält und dessen Wert schätzen lernt. So ist, um ein Verfahren herauszugreifen, z. B. der Holzschnitt wie folgt dargestellt: ») Holz, aus dem Buchs baum geschnitten; b) zusammengeleimte rohe Buchsbaum platte; o) geschliffene und abgezogene Buchsbaumplatte; ck) die Buchsbaumplatte, grundiert für das Aufzeichnen des Bildes; s) die Buchsbaumplatte mit lichtempfindlicher Schicht für die Photographie; k) das Original (eine Federzeichnung), von dem der Holzschnitt gemacht werden soll; g) die Buchs- baumplatte mit der ausgezeichneten Nachbildung; b) das Negativ für Photographie; ,) die lichtempfindliche Buchsbaum platte mit dem durch Photoxylographie aufgetragenen Bild; K) eine Platte, die die Wirkung der verschiedenen Stichel zeigt; 1) der angefangene Holzschnitt; w) die Werkzeuge des Holzschneiders; o) der fertige Holzschnitt; o) ein auf Chinapapier gemachter Handabdruck des Holzschnitts; p) das Galvano von dem Holzschnitt; g) Abdruck vom Galvano. Was io nocoiÄ nicht veranschaulicht werden kann, so z. B. warum die Halbtöne eines Bildes beim Holzschnitt oder der Autotypie in Striche und Punkte zerlegt werden müssen, das wird durch große Anschauungsbilder veran schaulicht, von denen bis jetzt etwa 50 Stück vorhanden sind, Börsenblatt f. d. Dtschn, Buchhandel. 3351 Die meisten dieser Tafeln sind nach Angabe Herrn Woernleins angefertigt. Etwa 300 Tafeln mit Illustrationen, in den verschiedensten Verfahren hergestellt, Druck- und Farben proben aller Art ergänzen das Anschauungsmaterial und zeigen die hohe Entwicklung unsrer buchgewerblichen Technik.— Nach erfolgter Übergabe nahm der Vorsitzende des Schul ausschusses, Herr Johannes Hirschfeld, das Wort, um namens der Anstallsverwaltung Herrn Direktor Woernlein für diese buchgewerbliche Sammlung herzlich zu danken. Eine große Sachkenntnis spreche aus der ganzen Lehrmittel ausstellung, die von ihm neben seiner arbeitsreichen Ver waltung des Deutschen Buchgewerbevereins in der verhältnis mäßig kurzen Zeit von nicht ganz sechs Monaten zusammen gebracht worden sei. Mit Recht betonte Herr Hirschfeld seine Tatkraft, durch die ein Ziel erreicht worden sei. nach dem die Buchhändler-Lehranstalt seit nahezu fünfzig Jahren strebe. Mit der Einrichtung dieser Sammlung habe Herr Woernlein die Leipziger Lehranstalt in hohem Grade ge fördert. Es sei zu wünschen, daß die Mitwirkung Herrn Woernleins der Anstalt auch fernerhin erhalten bleibe. — Möge die neue Lehrmittelsammlung dem Leipziger und dem deutschen Buchgewerbe reiche Früchte bringen! Nachdem Herr Hirschfeld auch der Stifter dankend Er wähnung getan hatte, wandte er sich an die Schüler. Er bemerkte, daß er den erschöpfenden Worten des Direktors Herrn vr. Frenzel nichts hinzuzufügen habe, und ermahnte die jungen Leute, das in der Schule Gebotene auszunutzen, damit sie mit den erworbenen Kenntnissen sich zu tüchtigen Vertretern ihres Berufs ausbildeten, der Anstalt zur Ehre, deren Aufgabe es sei, dem jungen Nachwuchs der Vertreter des Buchhandels die erforderlichen Fachkenntniffe zu ver mitteln. — Prämienverteilung und gemeinsamer Gesang beschlossen die schöne Feier. E. Kiesling. »Mit allen Rechten.« (Vgl. Nr. 55, 59, 65, 68 d. Bl.) Mein Schlußwort. Sehr geehrte Redaktion! Die ersten drei Absätze der Blüthgenschen Antwort in Nr. 68 d. Bl. sind mir vollkommen unverständlich. Ich vermisse jeden logischen Zusammenhang dieser drei Abschnitte untereinander, wie auch mit meinen Ausführungen. Es würde mir, der ich seit etwa zehn Jahren als Experte des Urheber- und Verlagsrechts literarisch tätig bin und in zahlreichen Fällen auf Veranlassung der Gerichte und Parteien auf diesem Gebiete als Sachverständiger fungiert habe, auch nicht gut anstehen, mich mit Herrn Blüthgen, der sich hier anscheinend zum erstenmal auf dem Glatteis des Verlagsgesetzes versucht, darüber zu unterhalten, ob ich mit den Paragraphen dieses Gesetzes vertraut sei. Ich bin über den Ausdruck »für eigne Rechnung« gar nicht »entsetzt«; im Verlagsgesetz, das die beschränkte Übertragung von Urheberrechten behandelt, ist er durchaus angebracht — in Verbindung mit dem Begriff »mit allen Rechten« aber direkt unsinnig. Denn wer einem andern das freie, unbeschränkte und ausschließliche Recht zur Verbreitung und Vervielfältigung eines Werks überträgt, dem muß es logischerweise ganz gleichgültig sein, ob der allein Berechtigte die Verbreitung nur für eigne oder auch für fremde Rechnung bewirkt. Herr Blüthgen fühlte sich zu seiner ersten Erwiderung veranlaßt, weil er die von mir gekennzeichnete Tendenz seines in der »Feder« veröffentlichten Artikels glaubte be- 439*
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