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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1927
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- 1927-09-17
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- 17.09.1927
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x° 218, 17. September 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatts, d. Dtschn. Buchhandel. Lexikon und Warenzeichen. — Die A.-G. Schälke L Mayr in Hamburg, der das Warenzeichen »Lysol« für Desinfektionsinittel ge schützt ist, hat gegen das Bibliographische I n st i t u t A.-G. in Leipzig als Herausgeber von Meyers Konversationslexikon Klage erhoben mit dem Anträge, das; die Beklagte vernrteilt werde, zu dem Artikel unter dein Stichwort Lysol hinzuzufiigen, das; »Lysol« eingetragenes Warenzeichen der Klägerin sei. Klägerin behauptet, daß durch die Fortlassung dieser Bemerkung die Gefahr bestehe, das; ihr Wortzeichen zur reinen BeschaffcnheitSangabe werde. Das Landgericht Leipzig erkannte auf Abweisung der Klage: das Oberlandesgericht Dresden gab der Klage statt, obgleich die Be klagte in der 7. Auflage des »Meyer« zu »Handelszeichen« die Er klärung ausgenommen hat, das; »in diesem Lexikon — wie üblich - bei den Stichwörtern, die zugleich eingetragene Warenzeichen sind, die Warcnzeicheneigenschast nicht besonders kenntlich gemacht ist«. Die von der Beklagten beim Reichsgericht eingelegte Revi sion hatte vollen Erfolg. Der 2. Zivilsenat des höchsten Gerichtshofs hat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und das Urteil des Landgerichts wiederhergestellt, das auf Abweisung der Klage lautet. Aus den reichsgerichtlichen Enlscheidungsgründen, die in mehreren Richtungen von grundsätzlicher Bedeutung zu der erstmalig zur Entscheidung gekommenen Frage sind, teilen wir das Wesentlichste kurz mit: Die Versuche des OLG., den Unterlassungs- anspruch auf § 12 WZG. und auf 8 826 BGB. zu gründen, müssen ohne weiteres als rcchtsirrig bezeichnet werden. Ans der dein Zeichcnberechtigten allein vorbehaltenen Verbindung des Waren zeichens mit der Ware und seiner Verwendung ergibt sich ganz klar, das; andere ausjerhalb der wirtschaftlichen Funktion des Waren zeichens liegenden Verwendungsarten nicht unter 8 12 WZG. fallen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, das; die Beklagte bei dem Stichwort »Handelszeichen« die besagte Fußnote beigefügt hat, kann auch keine Rede davon sein, das; die Weigerung der Beklagten, den Vermerk der Warenzeicheneigenschaft hinter dem Wort »Lysol« auf- zunehmen, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denken den verstoße. Aber auch eine Gefährdung des Waren - zeichcnschutzes der Klägerin und somit ein Verstoß gegen 8 823 Abs. 1 BGB. (sonstiges Recht) ist nicht gegeben. Wenn auch grundsätzlich die Möglichkeit anzuerkennen ist, das; ein eingetragenes Wortzeichen die Bedeutung der Herkunftsbezeichnung verliert und zur Bcschaffenheitsangabe wird, so wird eine solche Umwandlung doch nur ganz ausnahmsweise und unter ganz besonderen Umständen angenommen werden können. (Vgl. NGZ. Band 108, 110, sowie die Entscheidung ll 551/25 vom 1. Oktober 1026; »Ncichsgerichts- briefe« 22. Fahrg. Nr. ^5.) Die Ausfassung eines Teils des Publi kums, das; ein häufig wicderkehrender Name Beschassenheitsangabe und Gattungsbezeichnnng werde, ist nicht entscheidend für die Um bildung eines Warenzeichens zum freien Warennamen (Gattungs bezeichnnng). Jedenfalls kann solange davon nicht die Rede sein, als noch fachkundige Kreise an der Bedeutung des Wortes »Lysol« als Hinweis auf die bestimmte Herkunftsstelle festhalten. Alles, was das OLG. in dieser Beziehung zur Begründung der Gefährdung des Zcichenschntzes aussiihrt, betrifft künftige Möglichkeiten. Die Entscheidung war zu treffen ans Grund der gegenwärtigen Ver hältnisse: etwaige künftige Möglichkeiten, die theoretisch denkbar sein möchten, waren nicht in Rechnung zu ziehen. K. M. L. Für die Bibliothek des Völkerbundes in Genf hat John D. Nocke- scller jun. 2 Millionen Dollar gestiftet. Entsprechend den Stiftungs- bedingungcn sollen etwa vier Fünftel der Summe für den Bau eines Bibllotheksgebändcs verwandt werden. Die Bibliothek wird den Namen »Woodrow Wilson-Bibliothek« erhalten. Ladcndicbin. — Am 7. September fand vor dem Schöffengericht Wilhelmshaven die Verhandlung gegen die Artistin Frotsch statt, die am 16. und 16. Juli bei verschiedenen dortigen Buchhandlungen meh rere Bücher entwendet haben soll. In allen Geschäften verlangte sie ein seltenes Werk in einer billigen Ausgabe, sodaß die Buchhändler längere Zeit in den Katalogen suchen mußten. Diese Zeit benutzte sie, um in den Regalen herumzustöbern. Sie erklärte, das; sie von einem Rektor geschickt würde und mindestens 18 bis 20 Exemplare haben müßte. Dann knüpfte sie gelehrte Gespräche über Literatur an. Als sic einige Zeit später in einem Geschäft neue Bücher weit unter dem Ladenpreis anbot, wurde sie zufällig von einem Buch händler, in dessen Geschäft sie vorgesprochen hatte, beobachtet, der ihre Festnahme veranlaßte. Es wurden bei ihr mehrere Bücher ge funden, die aus verschiedenen Buchhandlungen Wilhelmshavens stam men. In der Verhandlung bestritt die Angeklagte jede Schuld, wurde aber trotzdem zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Reform- buchhandlung in Wilhelmshaven, Bismarckstr. 77, bittet um Nachricht, ob andere Kollegen auf ähnliche Weise geschädigt wor den sind. Oerkekrsnackrickten. Berliner amtliche Devisenkurse »m lS, S-Ptcmbcr 1927 <m, IS. Sevtrmb-r ISL7 Geldkurs Briefkurs Geldkurs Briefkurs Holland . . . 100 Guld. Buen. Aires (Pap.-Pes.)1 Peso Oslo 100 Kr. Italien.... 100 Lire^ Poris .... 100 FrcS. Schweiz . . . lOO^Frcs. Jugoslawien. . 100 Dinar Wien .... 100 Schill. Budapest . . . 100 Pengö Danzig.... 100 Guld. Kairo .... 1 ägypt. Bukarest . . . 100 Lei Warschau . . . 100 Zloty Riga. ... 100 Lats Ncval . . . lOOEstn.M. Kowno.... 100 Litas 20.416 168.22 1.794 110,84 112,39 112.86 4,1975 58.45 22,85 16.46 80,98 70,96 0.497 1.976 12,442 10.579 20,58 3,033 7,400 59,19 73,42 81.34 2.140 5,594 20,937 2,599 46,90 80,78 1,121 41,51 20,456 168,56 1.798 111.06 112,61 113,08 4,2055 58.57 22.89 16.50 81,14 71.10 0,499 1,980 12,462 10,599 20,62 3,039 7.414 59,31 73,56 81.50 2.144 5.606 20.977 2.611 47.10 81,12 ,1.127 41,69 20,415 168.23 1,794 110,89 112,39 112,86 4,1975 58,455 22,85 16,46 80.965 71,08 0,497 1,968 12,442 10,583 20,56 3,032 7,395 59,18 73,39 81,36 2,139 5,594 20,455 168,57 111,11 112,61 113,08 4,2055 68.575 22,89 16,50 - 81,125 71,22 0,499 1,972 12,462 10,603 20.60 3,038 7,409 59,30 73.53 81,62 2,143 5.606 ?ersonccknaclrrickten. Jubiläum. — Herr Ernst K u p f e r s ch m i d t ist heute 25 Jahre in der Geschäftsstelle des Börsenvereins für den Deutschen Buch handel in Leipzig tätig. Der Jubilar erlernte den Buchhandel von 1881—1885 bei Julius Gude in Hildesheim und war anschließend in verschiedenen Leipziger Kommissionsgeschäften. Am 17. Septem ber 1902 trat er in die Expedition des Börsenblattes ein, der er in gehobener Stellung heute noch Kenntnisse und Kräfte widmet. Wir wünschen Herrn Kupferschmidt das Beste 'zu seinem Jubeltag und Arbeitskraft für die Zukunft. 70. Geburtstag. — Herr Kommerzienrat Ernst Stahl, stell vertretender Direktor des Verlages Josef Kösel L Friedrich Pustet K.-G. in M ü nchen, früherer Inhaber der hochangesehcnen I. I. Lentner'schen Buchhandlung, die 1920 mit Kösel L Pustet verschmolzen wurde, kanu am 19. September seinen 70. Geburtstag begehen. Neben der Tätigkeit im eigenen Betrieb ist er fast 25 Jahre Vorstandsmit glied des Bayerischen Buchhändler-Vereins gewesen und hat auch lange Jahre dem Vereinsausschuß des Börsenvereins angehört. Erst vor nicht langer Zeit hat er sich ein wenig von diesen vielseitigen Aufgaben zurückgezogen. Vor einigen Monaten wurde der Jubilar in besonderer Anerkennung seiner Verdienste um das katholische Buch vom Papst mit dem Ritterkreuz des Pius-Ordens ausgezeichnet. 60. Geburtstag. — Herr Heinrich Heise, der Mitinhaber der altangesehencn Verlagsbuchhandlung Franz Vahlen in Berli n, vollendet am 18. d. M. sein 60. Lebensjahr. In weitschauender Vor aussicht hat er es verstanden, seinen Verlag auf die Entwicklung des modernen Rechts- und Wirtschaftslebens einzustellen. So ist es nicht zum wenigsten diese das Wesen des wirklich großen Verlegers aus machende Pionierarbeit auf dem weitschichtigen Gebiete der Rechts wissenschaft, die die Juristische Fakultät der Universität Rostock ver anlaßt hat, die zahlreichen Verdienste Heinrich Heises um die litera rische Fortentwicklung der Rechtswissenschaft anläßlich dieses seines Ehrentages durch Verleihung der Würde eines vr. der Rechte li. e. anzuerkenncn. Trotz seines umfangreichen beruflichen Wirkens hat I)r. 1i. e. Heise noch Gelegenheit gefunden, seine unermüdliche Arbeits kraft stets auch den berufsständischen Interessen sowie denen der All gemeinheit zu widmen. Seit langen Jahren versieht er das auf opferungsvolle Arbeit verlangende Ehrenamt des ersten Vorsitzenden 1131
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