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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1927
- Strukturtyp
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- 1927-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1927
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- Deutsch
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2l8, 17. September 1927. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatts, d. Dtschn. Buchhandel. des Erholungsheims fiir Deutsche Buchhändler, ein Amt, in dem er in besonders hohem Masse sein warmherziges Interesse fiir die An gehörigen des gefaulten deutschen Buchhandels gezeigt hat. Auch der Börsenverein der Deutschen Buchhändler wusste sich seine reiche Er fahrung durch Berufung in seinen Nechnungsansschns; zu sichern. — Schliesslich darf auch das langjährige segensreiche Wirken vr. I,. c. Heises als Biirgerdepntierter der Stadt Schöneberg und als welt liches Mitglied der Berliner Stadtsynode sowie als Beisitzer des Gewerbe- und Kaufmannsgerichts Berlin und des Schlichtungsaus- schnsses der Stobt Berlin nicht vergessen werden. Sprecksaal. tOhne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Schutz dem „Buchhändler"! Der vor kurzem von der Neichsregiernng vorgelegte Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes enthält auch unter anderm ein Ge setz zum Schutz der Berufsbezeichnung. Es soll demnach nur der jenige einen bestimmten Bernfstitel führen, dcr die Gehilsenpriifung in seinem Fach bestanden hat. (Diese Prüfungen sind im Gesetz obligatorisch vorgesehen!) Hier besteht meines Erachtens also die Möglichkeit eines gesetzlichen Schutzes fiir die Bernssbezeichnung »B n ch händle r«. Ob es weiterhin möglich ist, im Nahmen dieses Gesetzes auch den Begriff der Firmenbezeichnung »Buchhand lung« gesetzlich schlitzen zu lassen, ist eine Frage, die ich an die Juristen stellen möchte. Wie notwendig und wünschenswert dieser gesetzliche Schutz ist, bedarf wohl keiner Begründung, wo heute jeder Kramladen, der einige 10 Pfennig-Broschüren und dergleichen ans Lager hat, stolz das Wort Buchhandlung im Schilde führen darf. Offenbach a. M. K. Peter k necht i. Fa. Görresbnchhdlg. „Unklarheiten im Neisebuchhandel". Zwei Neisebnchhändler benutzen den Sprechsaal des Börsen blattes (in den Nrn. 194 und 204), um in aller Öffentlichkeit einige Fragen beantworten zu lassen, die eigentlich jedem Neisebnchhändler ganz klar sein müßten. Um unserer Pflicht zu genügen, wollen wir trotzdem fcststellen: 1. Der Vertreter hat einen Provisions-Anspruch nur für die von ihm verkaufte Bändezahl; 2. bei Annahme-Verweigerung kann die Neisebnchhandlnng ganz nach ihrem eigenen Gutdünken einen Besteller verklagen, ohne das; hierzu die Einwilligung des Vertreters notwendig wäre; 3. Herr Herrmann befindet sich im Irrtum mit seiner Behaup tung, das; im Neisebuchhandel sehr viele Unklarheiten herrschen — im Gegenteil, sowohl die Verkaufsbestimmnngen wie auch die Provisionsbedingungen sind klar formuliert und für jedes Mitglied rechtsverbindlich; 4. die an den Vertreter gezahlten Beträge werden als Vor- s ch n s; Zahlungen betrachtet; der Anspruch ans A uszahlun g der Provision besteht gesetzlich erst nach Erledigung, bzw. Be zahlung des ganzen Auftrages (8 88 HGB.); 5. die Reserve für Retouren ist selbstverständlich individuell zu behandeln und hängt ganz von der Qualität des Vertreters ab. Wir können unmöglich die Benutzung des »Sprechsaal« miß brauchen und hier sämtliche Verkaufsbestimmnngen oder Pro- visionsbedingnngen abdrncken, sondern möchten den beiden Herren Einsendern empfehlen, sich unserer Organisation anzuschließen und fleißig die Vereinssitznngen zu besuchen, in denen alle technischen Fragen besprochen und geklärt sowie alle geschäftlichen Erfahrungen ausgetanscht werden. Die Berufung des Herrn Herrmann auf den früheren »Verband der Bnchhandlnngs-Neisenden« ist vollständig ab wegig, und er dürfte mit seiner Ansicht über die Nützlichkeit und Notwendigkeit eines solchen Verbandes wohl ziemlich vereinzelt da stehen. Berli n. Der Vorstand des Vereins der Reise- und V e r s a n d b u ch h a n d l n n g e n e. V. Die von Herrn Erich Herrmann ans die von Herrn Caspar Clären im Bbl. 194 aufgeworfene Frage erteilte Auskunft (Bbl. 204), daß ein Reisender keinen Rechtsanspruch auf Provision für die vom Besteller abgenommenen weiteren sechs Bände eines ursprünglich ans zehn Bände berechneten Werkes habe und man dem Reisenden ans Billigkeitsgründen die Hälfte der auf sechs Bände entfallenden Provision vergüten solle, halte ich nicht für zutreffend. Nach meinem Dafürhalten hat dcr Reisende nach Handelsbrauch einen Rechts anspruch aus die Provision für sechs weitere vom Besteller abge- nommcne Bände in vollem Umfange. Für den Berliner Bezirk hat die Berliner Industrie- und Handelskammer meine Auffassung in einem gerichtlichen Gutachten bestätigt, indem sie folgendes fest gestellt hat: »In Berlin und Umgegend bezieht handelsüblich ein Handels vertreter auch ohne besondere Vereinbarung und auch wenn er nicht Handelsvertreter ist, eine Provision von denjenigen Geschäften, welche die von ihm zngeführten Personen nachträglich mit dem Geschäftsherrn während der Dauer des Bestehens des Vertretungs- Verhältnisses abgeschlossen haben«. Wenn also hiernach der Reisende noch bei dcr Neisebnchhandlnng zur Zeit der Lieferung der 6 Bände tätig ist, gebührt ihm auch die entsprechende Provision hierfür. Berli n. Handelsrichter W orms. Initiative. Man hat es an anderen Stellen bemängelt, das; im Gegensatz zu 1925 und 1926 im Börsenblatt die Meinungen über Grundsätze der bnchhändlerischen Werbung nicht dnrchgesprochen werden. Wenn mehr als 90N dieser Erwägungen zwar meistens sehr subjektiv, manchmal durchaus im Überschwang leicht entzündbarer Hoffnungen geschrieben seien, wie etwa jene Ratschläge, die beginnen: »man sollte, es müßte, dann würden . . . .«, so hätten sie doch Anregungen enthalten, die zur Verwirklichung lockten. Aus solchen Äußerungen muß entnommen werden, das; man ans dem Fortfall dieser Aufsätze Schlüsse über die Tätigkeit der Werbestellc gezogen hat. Andern Orts jedoch, wo die Verbindung mit der Geschäftsstelle des Börsenvereins lebhafter war und man an indirekten Werbc- maßnahmen, die irgendwie verspürt wurden, den Ursprung erkannte, ist man über das Erlöschen der »Theoretisiererci« zufrieden und be grüßt die »praktische Arbeit«. Uber die Tätigkeit der Werbestelle wird nach der Werbeansschnß- sitzung am 23. d. M. ausführlich berichtet werden. Kollektive Auf gaben sowie die im Nahmen der Bestrebungen der Werbestellc über haupt zu erledigenden sollen den persönlichen Unternehmungsgeist des Einzelnen jedoch niemals ersetzen. Wenn es im Buchhandel vorangehcn soll, sind zielbewnßte, wohlüberlegte Maßnahmen, seien sie auch allgemein noch nicht üblich, bitter notwendig. Ein vortrefs liches Zeugnis hierfür gibt uns Herr Hanns Severing, München, der am 28. März d. I. in einer führenden Tageszeitung ein neuartiges Preisausschreiben erließ und jetzt erst wieder die in einer Auflage von 250 000 erscheinende »Süddeutsche Sonntagspost« benutzt, um nicht nur für sich, sondern für den gesamten süddeutschen Buchhandel zu werben. In dcr Spalte »Worte der Woche«, in der markante Anssprüche führender Männer veröffentlicht werden, ist nach einem sehr bemerkenswerten Wort des Staatspräsidenten vr. Willy Hcll- pach von Severing zu lesen: »Jeder Mensch sollte einmal wöchentlich einen Buchhändler be suchen, um sich die Neuigkeiten zeigen zu lassen. Jedem Buchhändler ist es ein Vergnügen, seine Neuigkeiten zeigen zu können, auch wenn nichts gekauft wird. Ein Buchladen ist kein Bäckerladen«. Neben dem Ausspruch steht, wie immer in dieser Spalte, die Pho tographie. Wir beglückwünschen Herrn Hanns Severing hierzu. Fälle so erfreulicher persönlicher Initiative gibt es noch mehr. Man kann sie nicht alle anführen, obwohl sie dcr Anregung wegen ver dienten, überall bekannt zu werden. Besser als die gedruckte Darstellung ist der lebendige Kontakt durch das gesprochene Wort. Trotz vortreff licher Werbezeitschristen und guter Lehrbücher kann ans den Austausch von Erfahrungen und ans gemeinsame Betrachtung neuer Probleme nicht verzichtet werden. Von dieser Notwendigkeit überzeugt, hat der Börsenverein wieder einen Propagandistenknrsns angesetzt, der vom 9. bis 15. Oktober in Leipzig stattfinden soll. Das Programm ist im Börsenblatt Nr. 195 vom 22. August veröffentlicht worden und steht ans Wunsch in Abzügen zur Verfügung. An die Verleger und Sorti menter, welche es irgendwie möglich machen können, ergeht die Bitte, ihre Propagandisten und andere Angestellte, welche ans den Themen der Referenten lernen könnten, nach Leipzig zu entsenden. W e r b e st e l l e. Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: D e r B ö r s c n v e r c i n dcr Deutschen Buchhändler zu Leivzig. Deutsches Buchhändlers,auS. Druck: E. H c d r i ch R a ch f. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schriftleit.ing u. Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2l! (BuchhändlcrhauS), Postschliehfach 274/76. 1132
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