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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1885
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- Deutsch
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141, 33. Juni. Nichtamtlicher Teil. 2929 sehr respektable Rolle ipielen. Dies tritt natürlich auch in der Litteratur der Erotik hervor. Über die Frauen im allgemeinen in dieser Hinsicht handeln llbsatruiu malorum raulisruin, Wehl, der llnterrock in u. a. der Weltgeschichte, Jul. vonVoß, gekrönte Frauenzimmer; vergl. ferner über Kaiserinnen rc.: Leben v. 42 Kayserinncn, über römische Kaiserinnen: Weib, über Königinnen: Lebensbeschreibungen, über Maitressen: Liebe und Jntriquen (sie) 1703, über das Damen regiment in den zwei letzten Jahrhunderten: Griesinger, über die Favoritinnen Frankreichs: Ch-rteauneuf. Aus der großen Reihe einzeln behandelter Frauen heben wir u. a. hervor zunächst die dem Altertum angehörigen, und zwar die römische Kaiserin Agrippina (ch 59), Caesonia, Gemahlin des Kaisers Caligula (ch 41), Cleopatra (ch 30 v. Chr.), Julia, Tochter des Kaisers Augustus (ch 14), Messalina, Gemahlin des Kaisers Claudius (ch 48), Poppäa, Gemahlin Neros ich 66), und schließlich die im vierten Jahrhundert v. Chr. lebende athe nische Hetäre Phryne. Italien ist ferner hauptsächlich repräsentiert durch die Päpstin Johanna (Johann VIII. Anglicus; 855 — 58). Die Titel füllen ca. zwei Seiten, doch fehlt ein kürzlich aus dem Neugriechischen übersetzter Roman von Roidis. Außerdem spielt Lucrezia Borgia (ch 1520) eine Rolle. Aus Spanien haben besondere Berücksichtigung gefunden: Prinzessin Ursini, Geliebte Philipps V. (1637 — 1722), Maria Ludovika, Gemahlin Karls IV. (1765— 1819) und die 1830 geborene Königin Jsabella II. England resp. Schottland ist vertreten durch die Königin Elisabeth (1533—1603), Maria Stuart von Schottland (1542 —87), die Herzogin von Malbourough (1660—1744, unter Anna von England), und Anna (1665 —1714). Alle anderen Nationen überragt Frankreich in seinem histo rischen Liebesleben. Es sind u.a folgende illustrcDamen anzuführen: Agnes Corel (1410—50, Geliebte Karls VII.), Margarethe von Valois, Königin von Navarra (1492—1549, beinahe eine Seite), Comtesse de Chateaubriand (1495 — 1537), Geliebte Franz I., Catharina von Medici (1519—89), Gemahlin Heinrichs II., Margarethe v. Valois (1553 —1615), Gemahlin Heinrichs IV., desselben Maitresse, die Äbtissin Maria von Beauvilliers, sowie seine Geliebte Gabrielle d'Estrees (1570—99), ferner Anna von Österreich (1602-66), Gemahlin Louis' XIII., Ninon de Len- clos (1616—1706), die Prinzessin von Montpensier (1627—93. Die beiden letztgenannten hinterließen Memoiren), die Herzogin von Chatillon oder Comtesse de Bouteville, eine Schwester des Marschalls von Luxemburg, Louis' XIV. vier Geliebte, Madame de Maitenon (1635—1719, eine halbe Seite), Madame de Montespan (1641 —1707), Duchesse de La Valiöre (1644— 1710), und Duchesse de Fontanges (1661 — 81), dann Elisabeth Charlotte von Orleans (1652—1722), die Herzogin von Chä- teauroux (1717 — 44), die beiden Louis XV. beherrschenden Mai tressen Marquise von Pompadour (1721—64, eine halbe Seite), und Vicomtesse Dnbarry (1746—93, über eine halbe Seite), danach Marie Antoinette (1755—93, eine halbe Seite) und deren Vertraute Duchesse de Polignac (1749—93), ans diesem Jahr hundert die Kaiserin Eugenie (geb. 1826) und die von ihrem Gatten 1847 ermordete Duchesse de Praslin. — Auch George Sand (1804—76, s. Gamiani) möge hier ihren Platz finden. Aus Schweden dagegen ist nur die Königin Christine (1626—89) zu merken. — In Rußland machten sich einen mehr oder minder berüchtigten Namen Katharina I. (1682— 1727), Elisabeth (1709 — 62), und vor allem die ihrer Zeit ver- grell Mischer Schilderungen vor allem Maria Theresia (1717—80) gemacht. Aus dem übrigen Deutschland tritt uns eine Anzahl Frauen entgegen, von denen jedoch, so weit sie im einzelnen nicht der Weltgeschichte, resp. der verbürgten Chronique scan- daleuse angehören, eine Berechtigung zu erotischer Behandlung kaum anzunehmen sein möchte. Es sind dies namentlich Luthers Gemahlin Katharina von Bora (1499—1552), Gräfin Aurora von Königsmarck (1664—1728), Geliebte Augusts II., Sophia Dorothea von Hannover (1666—1727), die Maitresse Friedrich Wilhelms II. Gräfin von Lichtenau (1754—1620, über eine halbe Seite), die Schauspielerinnen Charlotte Ackermann (1757 —75), Wilhelmine Schröder-Devrient (1804—60, unter Aben teuer) und Henriette Sonntag (1806—54), sowie die durch ihre Beziehungen zu Ludwig I. von Bayern oder sonstige abenteuer liche Erlebnisse bekannten Tänzerinnen, die Schottin Lola Montez (1820—61) und die Spanierin Pepita de Oliva (1830—68), denen wir schließlich die Sängerin Angelica Catalani (1782— 1849) und die Tänzerin Rigolboche (unter Paris) nachfügen. (Schluß folgt.) MiSccllen. Zurückforderung von Postsendungen. — Neueren Be stimmungen zufolge finden die Verfügungen wegen der Zurück forderung der Postsendungen durch den Absender auch Anwendung in Bezug auf gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, sowie auf Briefe mit Wertangabe im Verkehr zwischen dem Reichspost gebiete und s.) den europäischen Ländern mit Ausnahme von Groß britannien und Irland, Italien, Norwegen, Rußland, Schweden, Serbien, Spanien und der Türkei; b) folgenden außereuropäischen Ländern: Argentinien, Brasilien, Britisch-Jndien, den dänischen Kolonieen, Haiiti, den niederländischen Kolonieen, Paraguay, Persien (bei letzterem Lande nur bei eingeschriebenen Brief sendungen), Peru, den portugiesischen Kolonieen, Trinidad und Uruguay Im Verkehr mit Rußland, sowie mit Chile, Guatemala und Nicaragua ist die Zurückforderung von Bricfsendungen jeder Art nur durch Vermittelung des Reichspostamts gestattet. Im Verkehr mit Norwegen erfolgt die Zurückforderung derartiger Sendungen durch Vermittelung der Oberpostdirektionen. Im Verkehr mit Italien darf die Zurückforderung gewöhnlicher Briefe überhaupt nicht, eingeschriebener Briefe, sowie solcher mit Wertangabe nur durch Vermittelung des Rcichspostamts stattfinden. Aus Italien. Eintragungen zum Schutze geistigen Eigentums. — Im Februar d. I. erfolgten in Italien 137 Ein tragungen zum Schutze des geistigen Eigentums; 68 von Büchern (incl. 3 Theatermanuskriple), 68 von musikalischen Kompositionen und 1 Terracotta-Statuette. 17 Verfasser meldeten 45 Werke an, 8 Verleger 20 Werke; von den 68 Kompositionen wurde nur l vom Komponisten selbst angemeldet, die anderen vom Verleger. Vom Auslande wurden 37 Anmeldungen gemacht, darunter 34 von musikalischen Kompositionen. (Oronaoa cl. bibl. ital.) Gerichtliche Entscheidung. — Die Buchhandlung Rouff L Co. in Paris hatte den Buchhändler Roy verklagt und verlangt, Laß das Gericht ihm bei 50 Fr. täglicher Strafe den Vertrieb der Eugen Sueschen Romane» äl^slörss clv Laris« und »lullorrant«: verbiete und ihn zu 30 000 Fr. Schadenersatz verurteile. Das Ge richt verbot dem Beklagten bei 50 Fr. Strafe für jeden einzelnen götterte Gemahlin des 1762 ermordeten Peter III., Katharina II.! Fall den Vertrieb der genannten Romane und verurteilte ihn zu (1729—96). — Aus Österreich wurde zum Gegenstände roman-! 2500 Fr. Schadenersatz. (Oar ä. ti-ib.)
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