Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110805
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191108059
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110805
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-08
- Tag1911-08-05
- Monat1911-08
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8904 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 180. 5. August 1911. Schöberlein-Riegel, Schatz des liturgischen Chor- und Gemeinde gesanges. 3 Bände. 1865—72. f R. v. Liliencron, Liturgisch-musikalische Geschichte der Gottes dienste. Schleswig, Bergas, 1893. R. v. Liliencron, Chorordnung. Gütersloh 1900, Bertelsmann, f Wolfram, Die Entstehung und erste Entwicklung des deutschen evangelischen Kirchenlieds in musikalischer Beziehung. Leipzig 1890, Breitkopf L Härtel. Rautenstrauch, Luther und die Pflege der kirchlichen Musik in Sachsen. Das deutsche Volkslied. Schatz-Koller, Die Lieder des Oswald v. Wolkenstein in »Denk mäler der Tonkunst in Österreich«, Jahrgang IX, 1. Arnold, Das Lochamer Liederbuch in »Chrysanders Jahrbüchern für Musikwissenschaft«. t Fr. M. Böhme, Altdeutsches Liederbuch. Leipzig, Breitkopf L Härtel, 1877. R. v. Liliencron, Die historischen Volkslieder der Deutschen. 1865—69. Friedlaender, Das deutsche Lied im 18. Jahrhundert. 2 Bände. 1902. Griechische Musik. -j-Abert, Die Lehre vom Ethos in der griechischen Musik. Leipzig, Breitkopf L Härtel, 1899. Englische Musik. Julius Jos. Maier, Auswahl englischer Madrigale. Leipzig, Leuckert. 3 Hefte. Orgel und Klavier. -j-Kinkeldey, Orgel und Klavier. Leipzig, Breitkopf L Härtel, 1910. Rietschel, Die Aufgaben der Orgel im Gottesdienste. 1894. Seiffert, Geschichte der Klaviermusik. Leipzig, Breitkopf und Härtel. 1899. Die Tchutzvereiniguug selbständiger Papier-, Buch, und Tchreibwarenhändler für Leipzig und Umgegend hat sich unter eingehender Begründung erneut an die maßgebenden Be hörden und Schuldirektoren mit der Bitte gewendet, dem von Beamten, Lehrern, Lehrerinnen und Schulhaus, männern betriebenen Handel mit Schreib- Mal- und Zeichen- artikeln Einhalt zu tun, solchen unzulässigen Handel zum Wohle einer großen Händlergruppe und nicht zuletzt der Schule selbst zu verbieten und den Schülern freizustellen, den Bedarf an Schulartikeln dazu decken, wo ordnungsmäßiger besteuerter Handel getrieben werde. Post. — Besondere Geschäftsformulare mit an hängender Zahlkarte werden vom 1. September ab im Postschecks erkehr eingeführt. Die Neuerung, die einem Wunsche der Geschäftswelt entspricht, bietet den Vorteil, daß die einer Rechnung beigefügte Zahlkarte dem Empfänger der Sendung zur Hand bleibt, während die Zahlkarte gegenwärtig, wo Rechnung und Zahlkarte nicht miteinander zusammen hängen, vielfach beiseite gelegt und schließlich nicht benutzt wird. Die von der Postverwaltung auf hellblauem Papier hergestellten neuen Formulare werden von den Postscheckämtern vom 20. August ab zum Preise von 60 H für je 60 Stück an die Kontoinhaber ver abfolgt. Das Bedrucken des eigentlichen Geschäftsformulars und die Ausführung von Vordrucken auf der Zahlkarte bleiben der Privatindustrte überlassen. Auf Wunsch der Kontoinhaber be- sorgen auch die Postscheckämter solche Druckarbeiten gegen Er stattung der Kosten. Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung der Ber. breitung unsittlicher Veröffentlichungen. — Durch Beschluß vom 26. Juli hat der Bundesrat auf Antrag seines Justiz, und Polizeidepartements die Bundesanwaltschaft als schweizerische Zentralstelle für den Vollzug des internationalen Übereinkommens vom 4. Mai 1910 zur Bekämpfung der Verbreitung unsittlicher Veröffentlichungen bezeichnet und ihr das Recht erteilt, mit den in jedem der andern Vertragsstaaten errichteten gleichartigen Be- Hörden unmittelbar zu verkehren. Die Kantonsregierungen wurden von der Errichtung dieser Zentralstelle in Kenntnis gesetzt und ersucht, der Bundesanwaltschaft alle Nachrichten zukommen zu lassen, die die Ermittlung und Bekämpfung derjenigen Hand lungen erleichtern können, die sich als Zuwiderhandlungen gegen die kantonalen Gesetze hinsichtlich unzüchtiger Schriften, Zeich nungen, Bilder oder Gegenstände darstellen und deren Tat- bestandsmerkmale einen internationalen Charakter haben. Gleichzeitig hat der Bundesrat auch nähere Bestimmungen über die Einrichtung der vorerwähnten schweizerischen Zentralstelle erlassen. Nach denselben wird bei der Bundesanwaltschaft eine besondere Registratur für die Geschäfte der Zentralstelle für Bekämpfung der Verbreitung unsittlicher Veröffentlichungen ein- gerichtet. Die Zentralstelle bildet im Gebiete der Schweiz die Sammelstelle für die entsprechenden Nachrichten; sie wird die ihr von den ausländischen Zentralstellen, von den kantonalen Be- Hörden und von Privaten gemachten Mitteilungen entgegennehmen und sachgemäße Erkundigungen, speziell auch über die Verurtei lung von Personen wegen Verbreitung unsittlicher Veröffent lichungen einziehen. Die Bundesanwaltschaft führt über die ihr bekannt gewor- denen Verbreiter unsittlicher Veröffentlichungen Personalaufzeich nungen; sie benachrichtigt die zuständigen kantonalen Behörden und Ämter von zu ihrer Kenntnis gelangten Versuchen zur Ein fuhr oder zum Durchtransport unsittlicher Veröffentlichungen, unterstützt überhaupt die Kantonsregierungen in der Ausübung der durch die Art. 1—3 des internationalen Übereinkommens stipulierten Verpflichtungen nach Möglichkeit, sei es durch Anträge beim schweizerischen Bundesrat, sei es durch Verkehr mit den Behörden anderer Kantone oder solchen des Auslandes. Uber seine Tätigkeit als Zentralstelle für Bekämpfung der Verbreitung unsittlicher Veröffentlichungen erstattet der Bundes anwalt alljährlich dem Justiz, und Polizeidepartement Bericht. Ein Friederiken.Brnnnen in Sesenheim. — Der Vorstand des literarischen Vereins Alsabund erläßt einen Aufruf zur Samm lung von Gaben für die Errichtung eines Friederiken-Brunnens in Sesenheim, worin es u. a. heißt: Im Frühling des Jahres 1913 wird es hundert Jahre her sein, daß Goethes Jugendliebe, die Pfarrerstochter Friederike Brion aus Sesenheim im elsässischen Unterland, ihr Leben beschloß. Ein Strahl der Dichtersonne fiel auf sie, So reich, daß er Unsterblichkeit ihr lieh. Diese Verse schmücken in Goldbuchstaben den schlichten Denk- stein auf ihrem tannenumschatteten Grab im badischen Rhein dorf Meißenheim bei Lahr. Das freundliche Dörflein Sesenheim aber ist durch das Liebes-Jdyll Goethe-Friederike geweiht für alle Zeiten. Der Dichter hat seiner Maienliebe in »Dichtung und Wahrheit« selbst das schönste Denkmal gesetzt. Nichtsdestoweniger stimmen wir dem allgemeinen Wunsche freudig bei,daß für Friederike Brion anläßlich ihres hundertjährigen Todestages in ihrer Heimat Sesenheim ein dauerndes Erinnerungszeichen, vielleicht in Form eines monumentalen Friederiken-Brunnens, geschaffen werde. Neue Bücher, «ataloge «sw. für Buchhändler. l's.usot.Lisllstrasss Nr. 11. 8°. 62 8. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Anläßlich der hundertjährigen Jubelfeier der Universität Breslau wurde der Verlagsbuchhändler Herr Arnold Hirt-Leipzig, der durch seine Breslauer Firma in engster Verbindung mit dem geistigen Leben der schlesischen Universitätsstadt steht, zum Ehrendoktor der Philosophie ernannt. Sprechsaal. Anfrage. Wer von den Herren Sortimentern arrangiert im Winter literarisch.künstlerische Vorträge als Selbstzweck oder Mittel zum Zweck, dem Publikum Anregung zu bieten, und wäre event. geneigt, sich über den materiellen und ideellen Erfolg dieser Ver anstaltungen auf Grund diesbez. Erfahrungen im Börsenblatt zu äußern? Red.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder