^ ISO, 5. August 1911 Fertige Bücher. Mrs-MIot, s. d. Dtschn. BuG-»d-I. 8907 8rVe«8-V8K^6 Oottkilk Oai8t >Ii XO11PX OOIO2IIO T so:tc.It!m Oelblüelv P otenvolk ^ine Oe^enäe von 6en OänisLken In8e1n 6ro8cd. >1. z.^o orä., >1. 2.zz no., >1. 2.20 dar Oed6. >1. 4.Z0 orä., >1. z — no., >1. 2.80 dar Partie 7/6 Oer ckurck 8einen I^omaa ^Öber den Geldern" bestdelrannte Verfa88er legt in die8er Oegeade ein neue8 bere6te8 2eugni8 8einer poeti8cden und dramati8cken Kraft und Kun8t nieder. Kein Oe8er >vird okne da8 tiek8te ^itgekukl mit den Karten Kntdekrungen und de8ekeidenen k'reuden de8 In8eIvoUre8 die8 ge8ckmackvoII au8ge8tattete Lücklein au8 6er Oand legen. I. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H., Berlin. In der Guttentag'schen Sammlung von Reichsgesehen ohne Anmerkungen gelangte soeben zur Ausgabe: Neichsversicherungsordnung mit Einführungsgesetz vom 19. Juli 1911. Textausgabe ohne Anmerkungen mit ausführlichem Sachregister. Taschenformat. Gebunden in Ganzleinen ^ 2.—. Voranzeige über die Textausgabe mit Anmerkungen und über den Kommentar der Reichsversicherungsordnung nebst Einführungsgesetz. Unter Mitwirkung der Herren Direktor im Reichsamt des Innern F. Caspar und Geh. Ober-Regierungsrat W. Spielhagen, Vortr. Rat im Reichsamt d. Inn. herausgegeben von Geh. Ober-Regierungsrat B. Jaup, Geh. Regierungsrat A. Radtke, Vortrag. Rat im Reichsamt des Innern, Senatsvorsitzender im Reichsversicherungsamt, Geh. Regierungsrat, Professor vr L- Laß, Geh. Regierungsrat H. Siefart, Senatsvorsitzender im Reichsversicherungsamt, Senatsvorsitzender im Reichsversicherungsamt, z- Z- Hilfsarbeiter im Reichsamt des Innern, Geh. Regierungsrat H. Follmann, Ständiges Mitglied des Neichsversicherungsamts. Die Namen der Verfasser bieten Gewähr für eine ausgezeichnete und authentische Bearbeitung des Gesetzes, die hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Erläuterungen auch den höchsten Anforderungen entsprechen wird. Die Ausgabe wird in einzelnen Teilen erscheinen — jeder Versicherungszweig von einem mit der Materie besonders vertrauten Kenner bearbeitet — und wird in hervorragendem Maße geeignet sein, den zahlreichen Interessenten sowie den mit der Ausführung des Gesetzes betrauten Behörden als zuverlässiger Führer und Berater zu dienen. 1168*