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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1885
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- 1885-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1885
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- Deutsch
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^ 261, 11. November 1885. Nichtamtlicher Teil. 581 l und behauptet, es liefere eine schönere Zurichtung als das ältere. Es ließe sich auch auf Holzstock- und Galvanozurichtung an wenden. Dasselbe, nicht immer gleich inhaltsvolle Blatt bringt eine Er örterung über die rechtliche Wirkung des »Imprimatur« (bon L tirsr), die vielleicht manchen Drucker und Verleger interessieren möchte. Anlaß zu derselben bildet ein in Paris schwebender Prozeß wegen Nichtannahme einer Bestellung auf 5000 Pro spekte seitens einer dortigen Firma. Diese verweigert die An nahme, weil der Drucker die Bemerkung: 6orr. oorr. impri matur (von ä tirsr aprös rsstiüoatiollL) nicht beachtet hat, in folgedessen im Prospekt mehrere Satzfehler stehen geblieben und ein Clichs nicht so gekommen ist, wie die Auftraggeberin es gefordert hatte. Das Gericht hat die Anhörung von Sachverständigen beschlossen, sodaß die Sache noch nicht ausgetragen ist. »I/Im- primsris« glaubt indessen, dieselben werden wie folgt entscheiden: 1. Der Drucker soll sich nach dem empfangenen Manuskript richten; 2. die grammatikalischen Fehler berichtigen, die etwa darin Vorkommen; 3. die erste Korrektur mit dem Manuskript genau vergleichen; 4. hierauf dem Verfasser einen Abzug über senden; dieser braucht aber die bloßen Buchstabenfehler nicht zu berichtigen, sondern nur die sinnentstellenden, und hat ferner die Gesamtanordnung des Satzes zu genehmigen. 5. Das mündliche oder schriftliche Imprimatur deckt den Drucker gegen Fehler nicht, die er oder seine Gehilfen verschuldet haben, sondern nur gegen vom Autor herrührende Fehler. 6. Was endlich die Illustrationen anbelangt, so haftet der Drucker nur bei Lieferung von guten Stöcken oder Galvanos für guten Druck. Die Bemerkung ack 2 dürfte schwerlich nach dem Geschmack unserer Buchdruckereibesitzer sein. Dank der Akademie weiß jeder in Frankreich, was grammatikalisch richtig ist; bei uns herrscht hingegen, wie in der Rechtschreibung, so in der Gram matik vollständige Anarchie, und der Drucker känie in die größte Verlegenheit, wenn mau ihm zumutcn würde Sprachschnitzer zu beseitigen. Bei diesem Anlaß sei auf einen sehr interessanten Aufsatz von O. Zacharias über die Geschichte der Druckfehler in den Heften 8-10 des Archivs für Buchdruckerkunst hingewiesen. Wir kommen auf denselben vielleicht zurück. Das Verzeichnis der erschienenen Patente liefert heute eine reichhaltige Ausbeute. Da ist zunächst I. Chatenet in Paris (Patent Nr. 33330), welcher die Buchdruckerkunst insofern auf den Kopf stellen will, als er das Verfahren der Zeitungsreporter — das Durchschreiben nämlich — auf den Druck von Illustrationen anwenden will. Nach dessen Vorschläge wird der Stock, bczw. die Reliefdruck platte nicht eiugeschwärzt; es wird vielmehr die Farbe gleich mäßig auf einer Fläche ausgebreitet, der zu bedruckende Bogen auf jene Fläche gelegt und dann die Reliefdruckplatte auf die nach oben gerichtete Rückseite des zu bedruckenden Bogens auf gepreßt. Der Bogen nimmt alsdann von den Farbflächen überall dort Farbe an, wo die erhabenen Stellen der Platte aus den selben gedrückt haben, während die tiefen Stellen weiß bleiben. Dieses Verfahren soll viel schönere Abdrücke mit feinerem Halb schatten und schärferen Umrissen ergeben. Auch kann man die Farbeplatte leicht körnen und damit sehr schöne Abdrücke er zielen, weil es viel leichter ist, eine große Fläche zu körnen, als die erhabenen Stellen einer Platte. Bei dem Verfahren scheint indessen Chatenet hauptsächlich Gelatine-Clichös im Auge zu haben; das Relief laste sich aber auch in Gouache-Manier oder mit Gummi arabicum oder dickem Leim auf eine Metallplatte oder dicke Pappe auftragen oder aufdrucken. Hieran schließen wir einige Zeilen über das Verfahren zur Herstellung von Mctalldruckplattcn, welches Victor Emden in Frankfurt a. M. unter Nr. 33312 patentiert wurde. Die Neu heit besteht hier in der Möglichkeit, von einer Metallplatte nach Fertigstellung der Zeichnung, ohne vorheriges Ätzen oder Gum mieren, eine unbeschränkte Zahl Abzüge nehmen zu können. Die Emdenschen Platten sollen bei der Metallographie, bei direkten Kreide- und Federzeichnungen und bei Radierungen Verwendung finden. Als Metall für dieselben wählt Emden vorzugsweise Zink, welches mit einer chcmischreinen Schicht überdeckt, auf mechanischem Wege gekörnt und entfettet wird. Etwas außerhalb des Rahmens dieser Berichte liegt eine Besprechung der von H. Schulze-Berge in Pittsburg erfundenen Maschine zum Bedrucken von Glas- und Porzellangegen ständen (Patent 33 173). Wir wollen der interessanten Sache jedoch einige Zeilen widmen. Bisher war es nur möglich, flache Glas- oder Porzellangegenstände zu bedrucken; nach dem neuen System ist dies nun auch bei Gegenständen mit beliebig gekrümmter Fläche angänglich geworden, und zwar durch Anwendung von Druckwalzen, deren Form der Gestalt der Gegenstände genau an gepaßt ist, und die mit entsprechenden erhabenen Verzierungen versehen sind. Ob sich deutsche Druckereien irgendwo mit diesem Zweige der graphischen Künste beschäftigen, ist uns nicht bekannt. Die erwähnte Erfindung erweitert den Wirkungskreis der Glas- und Porzellandrucker bedeutend und macht die Sache vielleicht lohnend. Wieder eine neue Stereotyp-Maschine, welche, wie die meisten, aus Amerika stammt. E. K. Johnson in Washington ist deren Urheber (Patente 33 266 und 33 319;. Johnson verwendet, gleich anderen Erfindern von Matrizen-Prägmaschinen, nicht Platten, sondern zeilenhohe Streifen aus Papiermachü, in welche er die Typen eindrückt. Die Streifen werden alsdann in Längen geteilt, die möglichst der Breite der zu druckenden Kolumne oder Spalte entsprechen, hierauf justiert und auf irgend einen »Rückenbelag« befestigt. Die Streifen werden, und das ist wohl hauptsächlich das Neue an der Sache, an passenden Stellen zwischen den Buch staben eingekuifft, und diese Zcilenstückc, wenn wir die mehr als dunkle Patentbeschreibung richtig verstehen, einzeln mit flüssigem Metall übergossen. Dadurch wird allerdings wohl das Ausschließen erleichtert, dafür nimmt aber die Herstellung der Stereotypplatte um so mehr Zeit in Anspruch, obwohl die Streifen einen freien Rand zur Erleichterung des Gießens besitzen. Nach einem andern, vom Erfinder angegebenen Verfahren werden nicht erst Matrizen, sondern gleich Typenstücke gegossen, die man nachher zu Kolumnen formt. Recht unklar ist die ganze Sache, wie denn überhaupt die von Ausländern eingereichten Patentbeschreibungen vielfach kaum zu verstehen sind. Aus England stammt dagegen die neue Tiegeldruckpresse von A. Godfrcy in New-Reddish. (Patent 33 299.) Die Neue rungen an derselben haben den Zweck, sie zu befähigen., die Arbeit mit gesteigerter Geschwindigkeit zu leisten, ohne daß die Genauig keit dieser Arbeit durch Stöße beeinträchtigt wird. Die Änderungen sind leider ohne Abbildung nicht verständlich zn machen. — Gleiches gilt von dem Numericrapparat für Druckerpressen, welchen sich A. R. Baker in Jndianvpolis unter Nr. 33 426 paten tieren ließ. Die Erfindung hat »zum Zwecke, in der Justierung der Numeriervorrichtungen eine größere Mannigfaltigkeit als bisher zu schaffen, derart, daß jede beliebige Anzahl von Formu laren in Blättern nach einander von Blatt zu Blatt numeriert werden kann und zwar sowohl mit fortlaufenden Nummern, als auch in anderer Weise.« Dunkel ist der Rede Sinn!
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