Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1887
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- 1887-04-18
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- 18.04.1887
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Einzel- und Partiepreisen. Einige Verleger gewährten den Händlern einen besonderen Rabatt (zwischen 10 und 40 °/§), andere keinen. Das erste öffentliche Rabatt-Anerbieten (20°/g) findet seitens Kobergers statt. Geringwertige Sachen wurden per Ries berechnet. Gezahlt wurde entweder bar oder von Messe zu Messe. Die Versendung der Bücher erfolgte fast immer im rohen Zustande, Die Verpackung geschah in Fässern, welche, obwohl sie oft genug nur schlechten Schutz gewährten, als für den Transport handlicher, den Ballen und Kisten vorgezogen wurden. Schriftstellerische Honorare kommen anfänglich nicht vor; es handelte sich ja auch hauptsächlich nur um Abdruck vorhandener Manuskripte. Eine selbständige litterarische Produktion tritt erst m sechzehnten Jahrhundert im Gefolge der Reformation ein Gewissenlose Buchdrucker druckten entweder die Manuskripte mit den vorhandenen Fehlern ab oder vermehrten gar durch Nach lässigkeit die Zahl derselben, wenn sie nicht die guten Ausgaben ihrer Kollegen freundschaftlichst nachdruckten. Die Gewissenhaften korrigierten entweder selbst, wenn sie die nötigen Kenntnisse da zu besaßen, oder hielten besoldete Kastigatoren (Korrektoren). Besonders berühmt wegen der sorgfältigen Korrektur ihrer Verlags werke waren Aldus und Frvben; auch Amerbach stand in gutem Ruf. Männer wie Seb. Brandt, Reuchlin, Erasmus, Me- lanchton scheuten sich nicht, die Arbeit des Kastigators für die Erwähnten zu übernehmen. Mit dem Fortschreiten der Refor mation hörte die Sorgfalt für die Korrektheit auf, es kam hauptsächlich alles auf Schnelligkeit und Billigkeit an, die schlechte Ausführung nahm man mit in den Kauf. Wenn nun auch die Gelehrten für die Revisions- und Korrekturarbeiten sich, gewöhnlich mäßig genug, entschädigen ließen, so galt es doch als schimpflich, für die eigene geistige Pro duktion Zahlung anzunehmen. Allenfalls erhielten die Verfasser eine Anzahl Exemplare oder einige Bücher anderer Autoren als Entschädigung. Erst' im achtzehnten Jahrhundert werden Honorare allgemein üblich, sind aber fast immer demütigend gering. Da gegen erwarteten die Autoren Geschenke oder Gnadengehalte von Fürsten, reichen Gönnern oder städtischen Behörden, denen sie ihre Werke widmeten. Anfänglich fühlten die Dedikations- Empfänger sich geschmeichelt über die erwiesene Ehre und' vergalten ihnen diese oft sehr reichlich; bald erreichte jedoch das Dedizieren eine solche Höhe, daß man gegen die Ehre gleichgiltig wurde, und so versiegte nach und nach diese in der ersten Zeit ergiebige Quelle. Über die Höhe der Auflagen läßt sich bis vor Mitte des sechzehnten Jahrhunderts keine Regel aufstellen. Aldus druckte durchschnittlich 1000 Exemplare. Amerbachs große Aus gabe des Augustinus, 11 Bände in Folio, hatte eine Auflage von 2200 Exemplaren; die Bibel mit der Postille des Kardinal Hugo bei Kobergcr wurde in 1600 Exemplaren hergestellt, und bereits nach zwei Jahren folgte eine fast eben so hohe zweite Auflage. Die Werke des Erasmus waren stark verbreitet. Seine TAIuAia wurden in der Zeit von 1500—1520 34 mal, jedesmal in 1000 Exemplaren, die Ootlognia zusammen in 24 000 Exemplaren verbreitet. Der Vooabularius brsviloguns Reuchlins erlebte 25 Auflagen. Andachtsbücher wurden in erstaunlicher Anzahl verbraucht; die Nachfolge Christi hatte bis z. I. 1500 99 Auflagen. Auch Berichte über Pilgerreise» fanden großen Auklang, vor allen die Reise Brcidenbachs nach dem heiligen Land, die fast in allen Sprachen erschien, zusammen in 34 Auflagen. Alles wurde aber durch den Absatz der Schriften Luthers übertroffen. Ebenfalls äußerst stark war die juristische Litteratur ver breitet; z. B. erschienen die Institutionen Justinians bereits vor Ende des fünfzehnten Jahrhunderts in 50 Auflagen. Das römische Recht war ziemlich zu derselben Zeit nach Deutschland gedrungen, wo sich die Buchdrnckerkunst überall hin verbreitete, und erregte bei Juristen wie in dem Laienpublikum hohes Inter esse. Die Aufzählung der wichtigsten Erscheinungen auf diesem Gebiete (nach Prof. Or. R. v. Stintzing) nimmt fast einen Bogen ein. Sie konnte, wie Kapp sagt, so dürr und abschreckend sie auch manchen Lesern (wir bekennen offen zu diesen zu gehören) erscheinen mag, nicht wohl erspart bleiben, eine Ansicht, auf die das Vorhandensein der mühsamen Arbeit des Herrn v. Stintzing doch unwillkürlich eingewirkt haben dürfte. Fast als Entschädigung schließt der Verfasser das Kapitel mit einer biographischen Skizze und Charakteristik Kobergers, hauptsächlich nach dessen in der Baseler Bibliothek vorhandenen und nach Kapps Anregung von vr. O. v. Hase bereits 1881 gedruckten Korrespondenz mit seinen Straßburger und Baseler Druckern. Obwohl eine willkommene Erholung, so scheint uns diese nachträgliche Schilderung etwas aus dem Rahmen der systematischen Geschichtserzählung herauszutreten. So verpflichtet auch die buchhändlerische Lesewelt Herrn Kapp dafür sein muß, daß er durch den Baseler Fund dem Herrn Or. v. Hase Veranlassung gab, die zweite Auflage der »Koberger« zu einer ebenso umfang reichen als belehrenden und unterhaltenden Darstellung des buch händlerischen Geschäftsbetriebs in der Übergangszeit vom Mittel- alter zur Neuzeit umzugestalten, so glauben wir doch, daß dies Herrn vr. Kapp nicht hätte abhalten dürfen, den Fund im Ver lauf des ganzen fünften Kapitels je an rechter Stelle zu ver werten. Da das Werk des Herrn vr. O. v. Hase hoffentlich in den Händen vieler der Leser des Börsenblatts sich befindet, auch in diesem Blatte besprochen wurde, so glauben wir uns hier einer weiteren Mitteilung über Ant. Koberger enthalten zu sollen. Das 100 Seiten starke Kapitel gewährt, wie bereits Ein gangs erwähnt wurde, wenn vielleicht auch dies und jenes noch zu wünschen gewesen wäre, eine reiche Fülle von Belehrung und Unterhaltung. Von demjenigen, der sich wirklich das Werk zu eigen machen will, ist unbedingt ein mehrmaliges Lesen dieses Kapitels notwendig; denn um dasselbe krystallisiert sich hauptsächlich der sonstige Inhalt des Bandes. (Fortsetzung folgt.) Verein der Buchhändler zu Kassel. (Vcrgl. Börsenblatt 1887, Nr. 59.) Vom Verein der Buchhändler zu Kassel liegen folgende Akten stücke vor: I- (Rundschreiben an die Kundschaft.) Kassel, Februar 1887. ?. ?. Die Notlage des gesamten deutschen Sortimentsbuchhandels, in welche derselbe durch die große Anzahl der Handlungen, die erhöhten Ladenmieten, die Gehaltsansprüche des Personals, die gesteigerten Fracht- und Porto-Ausgaben geraten ist, sowie die Notwendigkeit, ein gegen früher größeres Lager halten zu müssen, hat diesen seit Jahren nach Abhilfe suche» lassen. Zu allen oben ausgeführten Erschwernissen kam nun auch seitens des Publikums noch der Anspruch an einen höheren Rabatt, als ihn ein solides Geschäft auf die Dauer zu tragen vermag; denn, da die Verkaufspreise von den Verlegern festgesetzt werden, so liegt es für uns außerhalb der Möglichkeit, erhöhte Ansprüche durch erhöhte Preise auszugleichen. Das dringende Verlangen nach Verbesserung unserer Lage hak sich daher aller Orten geltend gemacht und überall in Deutsch land zu Vereinbarungen der Buchhändler geführt. Mehr noch als in manchen anderen Städten gleicher Größe, haben sich hier in Kassel obige Mißstände fühlbar gemacht und sämtliche hiesige Buchhandlungen zu der Bereinigung genötigt, vom 1. April d. I. an nur noch bei Barzahlung einen Rabatt von 5 Prozent resp. einen solchen bei vereinbarten Rechnungszahlungen zu gewähren. (Aus genommen davon sind Nettoartikel.)
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