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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1887
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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niedrigerer Rabattgrenzen für ihren Bezirk Sicherung vor dem Eingreifen auswärtiger Händler, welche mit höheren Rabatten liefern wollen, zu schaffen. An den Verband der Provinzial- und Lokalvereine im Deut schen Buchhandel wird der Antrag gerichtet, in der nächsten Dele giertenversammlung zu beschließen: »Als Schleuderei beim Musikalienverkaufe soll angesehen werden: die Gewährung höherer Kundenrabatte, als solche für den Deutschen Musikalienhandel durch den Verein der Deutschen Musikalienhändler, sowie durch die betreffenden . Kreis- oder Ortsvereine für den Wohnort des Käufers als Höchstrabatte festgesetzt sind.« Rabattbestimmungen. 1. Jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffernmäßiger oder unbestimmter Fassung hat zu unterbleiben. 2. In gleicher Weise ist untersagt die Gewährung eines höheren Rabatts: s) als 33UN von den Ordinärartikeln (in Leipzig dürfen größere Partieen von Chorstimmen und Textbüchern, d. h. mehr als 50 einzelne Stimmen oder 100 Texte höher rabattiert werden, wogegen beim Einzelverkauf von Werken im Werte bis zu 1 ^ überhaupt kein Rabatt gewährt werden darf). d) als 20N von den Netto-Artikeln, vornehmlich den billigen Ausgaben der Firmen: Andre, Breitkopf L Härtel, Litolff, Peters, Schuberth L Co., Steingräber rc. (In Leipzig an denjenigen Netto-Artikeln, welche, wie die Verlagswerke des Buchhandels, mit 33UN Rabatt oder weniger geliefert werden — ausgenommen Bühnen- und Orchester-Material — nur ION Rabatt.) 3. Diese angeführten Rabattsätze sollen die äußerste Grenze be zeichnen, bis zu welcher gegangen werden darf. 4. Kataloge moderner Musikalicn, welche mißbräuchlicher Weise - die Bezeichnung »antiquarische Musik« führen, sind unzulässig. »Probcn«-Ausstcllung des Buchgewerbe-Museums im Parterresaale der Buchhändlrrbörse. Bekanntlich wohnt das Buchgewerbe- Museum noch nicht meßfrei, wie es in Leipzig heißt, und muß jährlich zu Ostern ein packen, um nach Pfingsten wieder auszupacken, diesmal zum dritten, hoffentlich letzten Male. Mau pflegt zu sagen, dreimal ausziehen ist so gut wie einmal abbrenuen. So schlimm ist es freilich in diesem Falle nicht; jedoch der Unannehmlichkeiten giebt es genug. Zu diesen ist zu rechnen, daß das Buchgewerbe-Museum bis jetzt nicht in der Lage war, vor den hier zu Kantate anwesenden »Fremden«, unter welchen sich viele seiner besten Freunde und Förderer befinden, konstatieren zu können, daß seine Existenz nicht ein Phantasie gebilde geblieben, wie verschiedentlich vorausgesetzt wurde, sonder» daß das Kind trotz seiner wechselvollen Jugend gut gedeiht und, was Volumen betrifft, bereits mit seiner behäbig und ruhig situierten älteren Schwester, der Börsenvereins-Bibliothek, sich zu messen beginnen kann. Mit dem Umziehen ist es ihm übrigens in diesem Jahre über Erwarten gut gegangen; denn das außerordentliche Entgegen kommen seines Hauswirts, der selbst aus Erfahrung die Leiden der Platznot kennen gelernt hat, machte es möglich, für die Klemmsche Sammlung den kleinen Abschnitt des großen Saales unter der linken Galerie zu retten, wo die Sammlung wenigstens in Regalen ausgereiht steht, so daß man sich von dem Vorhandensein überzeugen kann, wenn man sich auch mit dem Beschauen der Rückentitel der vielen mächtigen Folianten und mit dem Glossenmachen über etwaige sprachliche Schnitzer der Buchbinder begnügen muß, vor ausgesetzt überhaupt, daß es unter der Geschäftstätigkeit des Beschauers nicht auch mit dessen eigenem Latein zu Ende ge-! gangen ist. — Einige große Kommissionäre sind durch diese Einrichtung allerdings ein wenig in die Enge getrieben; sie werden sich aber zu helfen verstehen und wissen zu gut, daß man sie suchen muß und sie auch finden wirh. GuteubergS Manen aber werden ihre durch seine Kunst mit Reichsnoten bedeckten Tische aufs neue segnen in dankbarer Anerkennung für die seinen Schöpfungen bewiesene freundliche Rücksicht. Doch nicht genug hiermit. Auch in dem Parterresaal ist dem Buchgewerbemuseum ein Abschnitt eingeräumt worden, ja selbst mit einigen bescheidenen (der löbliche Verwaltungsausschuß wird zwar hierzu ein Fragezeichen machen) Übergriffen über den ge zogenen Kreidestrich hinaus hat man wohlwollend je nach Not wendigkeit bald das rechte, bald das linke, schließlich beide Augen zugedrückt. So befindet sich das Buchgewerbemuseum der früheren Ostermeßheimatlosigkeit gegenüber diesmal in einer fast glänzenden Lage; wenigstens ist es ebenso gut daran, wie die meisten der die Leipziger Messe besuchenden Fabrikanten, die, wenn sie auch nicht Raum haben, ihr ganzes Lager ausbreiteu zu können, wenigstens durch Muster die verschiedenen Zweige, in welchen ihr Haus arbeitet, zur Geltung zu bringen vermögen. Wie jeder so hinkt natürlich auch dieser Vergleich ein wenig; denn die Musterausstellung des Buchgewerbemuseums will niemand gutes Geld für vielleicht geringe Ware aus der Tasche locken, sondern sie wünscht nur gute Ware umsonst zu erhalten. Sie soll jedoch zugleich als ein »Dankend empfangen« gelten, denn fast alles, was die Besucher er blicken, ist aus der sehr'großen Zahl der freiwilligen Beiträge zur Förderung des Museums ausgewählt, die ganze Ausstellung-dem nach so zu sagen ein »Gabentempel«. Die nicht kleine Liste der Schenkenden wird der Leser in einer anderen Nummer des Blattes finden Wir sprechen aber die Hoffnung aus, daß das nächstjährige Verzeichnis der Förderer des Buchgewerbemuseums so umfangreich werden wird, daß die Redaktion aus Sparsamkeitsrücksichten den Abdruck verweigern wird und daß die Förderer im nächsten Jahre bei der Besichtigung des Museums im neuen Buchhändlerhause mit Befriedigung sich sagen werden, daß viribus unitis wieder ein Werk geschaffen wurde, welches dein Buchhandel Ehre und Nutzen bringen wird, ohne dem Einzelnen schwere Opfer verursacht zu haben. Aus einige Gegenstände besonders aufmerksam zu machen, ist heute n'cht möglich. — Ausgelegte Zettel besagen auch Näheres, ü. Vermischtes. Zur Gewerbeordnung. — Nach den. in der Reichstags kommission zur Beratung der Anträge ans Abänderung der Gewerbe ordnung angenommen Änlrägen Ackermann-Biehl auf Einführung eines Befähigungsnachweises soll, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, der nach den Landesgesetzen zuständigen Behörde Anzeige machen. Ans den dem Buchhandel nahestehenden Gewerben sollen die Buchdrucker und Buchbinder dem Zwange des Befähigungsnachweises unterworfen sein. Der Bnndesrat darf den Befähigungsnachweis erlassen. Wo nicht besondere Prüsnngsbehvrden bestehen, nimmt der Prüfungsausschuß der Innungen unter Vorsitz eines stimmberechtigten obrigkeitlichen Kom missärs die Prüfung vor. Der Prüfling soll der Regel nach 24 Jahre alt sein und eine dreijährige Lehrzeit hinter sich haben. Ausnahmen bestimmt der Bundesrat. Rembrandts Hundert guldenblatt. — Das in der »Vente Bnccleuch« in London vorgekommene Hnndertguldenblatt ist für das Berliner Kupferstich-Kabinett für 1300 Pfd. Sterl. erworben worden. Die »Allgemeine Ztg.« berichtet hierüber aus London: Unter den Rembrandtschen Stichen der Sammlung des Herzogs von Bnccleuch, die gegenwärtig versteigert wird, befand sich ein Abdruck des ersten Zustandes der Platte »Jesus Christus heilt die Siechen.« Dieser Stich wurde sür das kaiserliche Museum in Berlin für 26 000 ^ erstanden. In dieser Komposition ist der Erlöser im Vordergründe, nahezu im Mittelpunkte des Stiches sichtbar; seine rechte Hand ist nach dem Volke, das ihn nmgiebt, ausgestreckt. Vor ihm liegt ein krankes Weib auf einer Matratze am Boven. Über dasselbe erhebt eine alte Frau ihre Arme in bittender Haltung. Zur Linken sind viele Zuschauer gruppiert, von denen einige augenscheinlich über die Quelle der Wunder, 316*
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