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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1887
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- Deutsch
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Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum ersten Male angekündigt sind. Buchhandlung L. Auer in Donauwörth. 27713 Der Ensiel am Altäre! Gebetbüchlein. 4. Aufl. Earl Dieterich in Dresden. 27718 <S.'^Ende des neunzehnten Jahrhunderts! Bkliziyrlsr, Mittheilungen aus Paris! Fercp»»,id Cnkc in Stultgcirt. 27718 öeelilirl«, N., u Itr. Uirsvli, UaadbiiLb der prabtisobsii llbsrinuois I-Ist. 2. Fischer s medicin. Buchhandlung H. Kornfeld in Berlin. 27715 >Vx<l«r, ril., n, 4. 6»88M0C, latslil kür «I. ^nüIroloKisoiisn iinisrrieiii. W. Kitzinger's Verlag in Stuttgart. 27725 Lechlcr, K., der evang. Bund u. die kirch lichen Parteien. Lamport« Alpiner Verlag in Augsburg. 27724 rinnlrveiu, 1I>., u. 4c. IValteiibei-xer, d.dsulsobsilli. osstsrr. Xlxsiil Oolomil- Xlpsa, dlovirner-, VsnsäiKsr- u. /üllsr- tilnIsrZruxxs. E. S. Mittler K Sohn in Berlin. 27714 2772S 27727 Der Deutsch-Dänische Krieg 1864, Hrsg, v. Gr. Generalstab. II. Bd. Jahresberichte über d. Veränderungen u. Fortschritte im Militärwescn. XIII. Jahrg. 1886. Hrsg. v. H. v. Löbell. Keller, Ludw., zur Geschichte d. altevan gelischen Gemeinden. Vortrag. Hermann Nisel K Co. in Hagen. 27721 Uonlgvliss/nllnlleilliuiitle. Uil. 2/Z. ontk. I). IV. Nillsr, üb. dis Oornbinatiori v. 2inn n. 6oId als I'üIInnASinatsriill k. 2älins. Julius Springer in Berlin. 27720 8oIIinx, Ü6., sine nsns ksobsninasobine. Theodor Thomas in Leipzig. 27722 Wollny, F., Grundriß d. Psychologie. B. F. Voigt in Weimar. 27728 Rebber, Wilh.» Anlage u. Einrichtung von Fabriken. I. I. Weber in Leipzig. 27712 Deutsche Hiebsechtschule für Korb- und Glockenrapier. Hrsg. v. Verein deutscher Universitätsfechtmeister. Nichtamtlicher Teil. Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler und des Vereins der Leipziger Musikalienhändler. Nach Beendigung der Buchhändlerversammlungen tagten wie üblich die Musikalienhändler in Leipzig. Im Vereine der Deutschen Musikalienhändler, dessen Haupt versammlung den 10. Mai, am Dienstag nach Kantate, stattfand, begrüßte der Vorsitzende, Herr vr. O. von Hase, in Firma Breit kopf L Härtel, erstmalig die Mitglieder des Vereins der Leipziger Musikalienhändler, welcher nach dem Beschlüsse der letzten Haupt versammlung als Verein in vorpors beigetreten ist, und berichtete über das verflossene Vereinsjahr. Mitgliederstand, Benutzung des Vereinsarchives und Betrag des Vermögens weisen bisher noch nicht erreichte Höhenpunkte auf. Der Verein zählt 122 MitgliedLx, welche sich auf 42 Städte, darunter 13 außerhalb des Reiches, ver teilen. Eintragungen in das Archiv erfolgten 1905; das Vermögen des Vereins betrug 1100 ^ in Papieren und 191 ^ 35 ^ bar, wie durch Prüfung des Ausschusses und Genehmigung der Ver sammlung bestätigt wurde. Der Vorsitzende berichtete sodann ausführlich über den gegen wärtigen Stand des literarischen und musikalischen Rechtsschutzes. Der Berner Vertrag zur Begründung eines Weltlitteraturschutzes sei am 9. September 1886 unterzeichnet und am 5. Mai 1887 vom Bundesrat für das Deutsche Reich (inzwischen auch vom Reichstage) angenommen worden. Dem Verbände haben sich alle Länder, welche bisher schon Verträge mit Deutschland hatten, angeschlossen, nur Österreich, welches grundsätzlich zustimme, stehe noch zurück, weil zuvor eine Änderung der österreichischen Gesetzgebung über das Urheberrecht, nötig sei; bisher noch nicht durch einen Litterarvertrag mit Deutschland verbunden, sei Spanien beigetreten, außerdem von weniger in Betracht kommenden Staaten Haiti, Liberia und Tunis, während die hauptsächlichsten Stätten des Nachdruckes, Niederlande und Rußland, desgleichen der ganze Norden, von Portugal, Griechenland und den Balkanstaaten zu schweigen, sich auch fernerhin außerhalb des litterarischen Völker rechts zu stellen scheinen. Für das Deutsche Reich stehe eine durch die neuen Verträge sowie durch die bisherigen Erfahrungen veranlaßte Abänderung des Gesetzes vom 11. Juni 1870 bevor; über die Frage des Schutzes der ersten Ausgabe eines an sich ungeschützten Werkes sowie der Herausgeberthätigkeit überhaupt habe der Vorsitzende aus Ersuchen des Reichsjustizamtes vom 7. März 1887, namentlich vom Standpunkte des Musikalienhandels aus, ein ausführlicheres Gutachten im Sinne einer früheren Eingabe an das Königl. Sächsische Ministerium des Innern erstattet. Auskunft und Vermittelung betreffend Nachdrucksangelegen heiten sei auch in diesem Jahre in einer Reihe von Fällen Vereinsmitgliedern gewährt worden. In Sachen der Zollbelastungen sei zu melden, daß die Versuche der Notendruckereien, den Eingangszoll auf Notenplatten zu beseitigen, erfolglos gewesen seien, was für die deutsche Musikalieu- herstellung, sowie bei Ankäufen fremder Verlagswerke durch deutsche Verleger zu bedauern sei. Auch die Eingabe des Vereins an den Reichskanzler wegen Beseitigung des im Januar 1887 eingeführteii hohen Zolles auf Musikalien nach Rußland sei erfolg los gewesen, obgleich gleichzeitig von fünfzehn Petersburger Musikalienhandlungen eine ähnliche Eingabe an das Russische Finanzministerium gerichtet worden war. Über die lästige Be handlung der Zollabfertigung beim Eingang gebundener Musikalien nach Österreich, sowie über die allem freien Verkehr Hohn sprechen den Gepflogenheiten der amerikanischen Behörden bei der Zoll abfertigung deutscher Musikalien sei der Verein der Buchhändler zu Leipzig bei Geltendmachung der buchhändlerischen Interessen an geeignetem Orte vorstellig geworden. Zur Frage des Musikalien-Kundenrabatts war in der Haupt versammlung vorm Jahre bereits beschlossen worden, »daß die Festsetzungen der Maximalrabatte seitens des Leipziger und Ber liner Vereins für den gesamten deutschen Musikalienhandel Gel tung haben möchten«. Das tatsächliche Vorgehen war aber zunächst diesen beiden Vereinen überlassen worden. Nachdem nun inzwischen ein Kartell zwischen diesen beiden Orten zu stände ge kommen war und auch die Delegierten-Versammlung des Ver bandes der Provinzial- und Lokalvereine im deutschen Buchhandel auf Empfehlung des Buch- und Musikalienhändlers B. Hart mann in Elberfeld am 7. Mai den Beschluß gefaßt hatte: »Als Schleuderei beim Musikalienverkaufe soll angesehen werden: die Gewährung höherer Kundenrabatte, als solche für den deutschen Musikalienhandel durch den Verein der Deutschen Musikalienhändler .. . als Höchstrabatte festgesetzt sind«, einigte man sich darüber, selbst- thätig die Ängelegenheit zu fördern und nahm folgenden Antrag einstimmig an: »Der Verein der Deutschen Musikalienhändler beschließt, daß die Festsetzung der Maximalrabatte seitens des Leipziger und Berliner Musikalienhändlervereins für den gesamten deutschen Musikalienhandel fortgesetzt mittelst Agitation anzustreben sei.« Dagegen konnte der im Beschlüsse der Delegierten-Versamm- lung des Verbandes eingeschaltete Passus .... »sowie durch die betreffenden Kreis- oder Ortsvereine für den Wohnort des Käufers« ....nur insoweit für verbindlich angenommen werden, als er für die Mitglieder der betreffenden Kreis- oder Ortsvereine gilt. Um in dieser Beziehung die Vereinsmitglieder gegen über triebene und undurchführbare Folgerungen zu wahren, wurde beschlossen:
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