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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1887
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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Vorstand bezeichnet werden. — Sämtliche Punkte der Tages ordnung — teilweise von tief einschneidender Bedeutung — gingen nach seinen Vorschlägen durch bis auf einen einzigen — Erhöhung der Börsenblattinserate — und auch dieser dürfte genau nach dem Vorschläge des Vorstandes angenommen worden sein, wenn die Information in der Delegiertenversammlung eine bessere und die Ermüdung der Hauptversammlung, welche in dieser Sache einen vorzeitigen Schlußantrag herbeisührte, eine weniger ausgeprägte gewesen wäre.*) Sehen wir also mit Vertrauen in die Zukunft; werden wir Optimisten im Sinne unseres hochverehrten Vergnügungsbericht erstatters in Nr. 111; aber schneidige Optimisten mit dem Motto »Hilf dir selbst«! Noch manches ist zu thun, in ausgedehntem Maße; namentlich das, was ein besorgter Verleger in dein Artikel »Stimmvertretung« in Nr. 111 leise andeutet! — Werden wir alle Mitglieder des Börsenvereins (hat für alle größeren Geschäfte übrigens auch unbedingten materiellen Vorteil!); denn — wie können wir vom Börsenverein Hilfe verlangen, wenn wir nicht einmal Mitglieder desselben sind?! Also tretet bei, ihr Kollegen in Nord, Süd, Ost und West, die ihr Interesse am endlichen Siege der Reformbewegung habt, damit wir auf volle Reserven rechnen können, wenn es nächstens heißt: »Ans nach Leipzig, zur Einzelabstimmung über das neue Statut!« Ll. 8. 8. Vermischtes. Ortsverein der Buchhändler in Hannover (Stadt'. — Am 26. November 1886 hat sich, wie uns soeben gemeldet wird, in Hannover ein »Ortsverein der Buchhändler« gebildet, i» dessen Vorstand am 7. März d. I. die Herrn Theodor Schulze, C. Roßmäßler und Alfred von Seeseld gewählt wurden. Der »Ortsverein« ist dem »Verbände der Provinzial- und Lokalvereine im Deutschen Buchhandel« beigetreten. Die Gewerbeordnung in Elsaß-Lothringen. — Dem Reichstage liegt ein Gesetzentwurf über die Einführung der Gewerbe ordnung in Elsaß - Lothringen vor. Nach dem Entwurf werden die Vergünstigungen derselben dem Buchgewerbe nicht zu teil werden. 8 2 des Entwurfs lautet: ' Hinsichtlich des Gewerbebetriebes, welcher die Herstellung, den Umsatz und die Verbreitung von Schriften, Drucksachen und Bildern, Darstellungen jeder Art, zum Gegenstand hat, bleiben an Stelle der Bestimmungen der Gewerbeordnung die Landesgesetze maßgebend Die Motive des Entwurfes begründen diese Fassung des Paragra phen wie folgt: Die Gewerbe, welche das Reichspreßgesetz in 8 4 unter dem Namen »Preßgewerbe« ziisammenfaßt, unterliegen soweit es sich um den Gewerbebetrieb an öffentlichen Orten (8 43) und im Umherziehen (8 56 Abs. 3 und 4) handelt, nach 8 14 Abs. 2 der Gewerbeordnung lediglich der Anzeigepslicht, und zwar auch für den Gewerbebetrieb von Haus zu Haus in dem Gemeindebezirk des Wohnorts (8 42b *) Es möge bei dieser Gelegenheit auf die Bedeutung der Börsen blattrubrik »Verzeichnis der künftig erscheinenden Bücher rc.« besonders aufmerksam gemacht werden. Als in der Delegierten-Versammlung die Frage aufgeworfen wurde, ob diese Rubrik bei Rückkehr zur alten Ein richtung fortfallen könne, erschallte von allen Seiten ein entschiedenes »Nein«. — Thatsache ist, daß diese Abteilung des Börsenblattes zu Zeiten vom arbeitsüberbürdeten Sortimenter fast allein beachtet wird. Es hat den Schreiber dieser Zeilen daher höchlich gewundert, in mündlichen Besprechungen während der Ostermesse zu erfahren, daß es noch bedeutende Verlagsbuchhandlungen giebt, die ihre Nova erst nach oder gleichzeitig mit der Versendung im Börsenblatt zur Anzeige bringen und so der Redaktion die Möglichkeit nehmen, selbe in der Rubrik der »Künftigen Erscheinungen« zu registrieren. Daß diese Praxis weder dem Interesse des Sortiments, noch dem des Verlages entspricht, liegt klar auf der Hand. — Jeder Verleger sollte eine vor läufige Anzeige vor der allgemeinen Versendung in das Börsenblatt einrücken lassen, damit die betreffenden Neuigkeiten vor Erscheinen kurz registriert werden können. Ob dagegen die Aufnahme wieder anderer Artikel, z. B. »euer Auflagen von Briefstellern, Blumen- - ähnlicher Litteratur, sowie der ausländischen Novitäten solcher Verleger, die nicht mit dem deutschen Buchhandel in Verbindung stehen zweckentsprechend ist, dürfte mindestens zweifelhaft sein. D. Vers. Abs. 3 der Gewerbeordnung), während die bestehenden Landesgesetze dieselben in Bezug sowohl auf die Zulassung zum Gewerbebetriebe als auf die Ausübung desselben aus preßpolizeilichen Gründen erheblich weitergehenden Beschränkungen unterweisen. Bei den in Elsaß-Lothringen gegebenen Verhältnissen, wo eine rege gegen die Zugehörigkeit des Landes zum Reiche gerichtete Agitation namentlich auch von außen her thätig ist und sich für ihre Zwecke jeder Art von Preßerzeugnisfen bedient, erscheinen die durch die bestehenden Gesetze gebotenen Machtmittel gegen einen derartigen Mißbrauch der Presse zur Zeit noch unentbehrlich. Vom Po st wesen. — Bekanntmachung. Zulässigkeit von Post paketen im Verkehr mit verschiedenen außereuropäischen britischen Be sitzungen. — Von jetzt ab könne» Postpakete im Gewichte bis 3 Kgr. gegen ermäßigte Taxen nach Ceylon, Cypern, Neu-Fundland, Britisch- Betschuanaland, Ascension, St. Helena, sowie nach den australischen Kolonieen Neu-Süd-Wales und Victoria versandt werden Über die Bersendungsbedingungen und Taxen erteilen die Postanstalteu auf Ver langen Auskunft. Berlin IV., den is. Mai l 887. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Hausierhandel und Reisegeschäfte vor dem Reichstage. — Die Petitionskommission des Reichstags hat sich mit den massenhaft vorliegenden Petitionen beschäftigt, welche ein gänzliches Verbot oder doch wenigstens eine erhebliche Beschränkung des Hausierhandels, der Wanderlager- und Abzahlungsgeschäfte verlangen. Der umfangreiche Kommissionsbericht darüber liegt jetzt vor. In diesen Petitionen wird zunächst das Bedürfnis für die weitere Existenz des Gewerbebetriebes im Umherziehen geleugnet, nachdem in allen kleineren Orten und selbst auf Dörfern durch Niederlassung ansässiger Kaufleute hinreichend Ge legenheit geboten sei, die täglichen Bedürfnisartikel zu erhalten. Außer dem seien durch die verbesserten Verkehrsverhältniffe größere Orte mit Bequemlichkeit zu erreichen. Es wird hingewiesen auf die Belästigung des Publikums durch Hausierer und Detailreisende, die namentlich auf dem Lande zu einer unerträglichen geworden sei. Das gesetzlich bestehende Verbot des Betretens von Wohnungen ohne Bewilligung der Eigentümer sei hier nur in seltenen Fällen anwendbar. Selbst die Last, zum Einkauf notwendiger Bedürfnisse eine Fahrt in die nächste Stadt zu unternehmen, und der damit verbundene Aufwand an Zeit komme nicht in Betracht gegenüber der täglich sich wiederholenden Last, die langandauernden Besuche der Hausierer und Detailreisenden zu empfangen. Der Aufwand an Geld aber werde reichlich ausgewogen durch die notorisch viel höheren Preise des Handels im Umherziehen, der es vortrefflich verstehe, außer seinem Verdienst nicht nur die hohen laufenden Spesen, sondern auch unerwartete Extraausgaben auf die Warenpreise zu schlagen. Schlimmer als die Belästigung sei die Über vorteilung des Publikums durch Verkauf minderwertiger Waren und die Überladung desselben mit Waren, für welche es kein Bedürfnis und keine Verwendung habe u. s. w. Die Kommission hat mit 12 gegen lv Stimmen den Antrag angenommen, die Petitionen dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen und zu empfehlen. Neue Bücher, Kataloge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. OutaloAUS Asusraä äs In lidrsäris kruu^säse äspuis 1840. ksäiAv pur Otto 1-v r SQL, unoisn lidraärs. Toms X., 1. kusoioule (IsonoArupiris—ksQsösa). Ar. 8°. 384 kuA. ka-ris 1887, ebsL I'nutsur, 5, rus äse dsnux-nrts. Verlagskatalog von F. A. Brockhaus in Leipzig. 8°. 229 S. Leipzig 1887, F. A. Brockhaus. Abriß der deutschen Literaturgeschichte zum praktischen Gebrauche für Buchhändler. Von Ludwig Aub. Mit einem von F. H. Klein bearbeiteten Anhang: Nach den Schlagwörtern (Titeln) alphabetisiertes Verzeichnis von Hauptwerken der deutschen und fremden Litteraturen. kl. 8". 173 S. Leipzig-Reudnitz 1887, Carl Rühle. Titel-Verzeichnis der neuen erzählenden und volkstümlich wissen schaftlichen Werke in deutscher Sprache nach den Schlagwörtern alphabetisch geordnet. Bon August Reher. 3. Lieferung. 8°. S. 97—144. Altona 1887, A. C. Reher. —.75 L>. Aus der Generalversammlung des deutschen Papier vereins zu Eisenach. — Der vom Vorstände gestellte Antrag: der deutsche Papierverein soll das Protektorat über die Papierprüfungs anstalt in Leipzig (Hr. Otto Winckler) übernehmen, wurde ange nommen. — Von Anträgen der Zweigvereine erhielt der des Mittel deutschen Papiervereins: » Vermeidung der Verwendung holzschliffhalliger Papiere für Schulbücher und Schulhefte« allseitige Zustimmung, und soll in dieser Richtung eine Petition an die verschiedenen Kultusmini stericn ergehen, zugleich aber sollen auch die Verleger auf diese Petitionen ausmerksam gemacht werden. — Bon allgemeinerem Interesse dürfte auch der Antrag des »Norddeutschen Papiervereins« sein, welcher ange-
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