Erlchot,» außer Sonntags täglich. — Bis früh S Uhr ein gehende Anzeigen kommen in der Regel u. wenn irgend möglich in der nächste» Nr. zur Anfnahme Börsenblatt für den Äerträgö für dar Börsenblatt find an die Redaktion — Anzeige» aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. ^ 128. Eigentum des BörsendereinS der Deutschen Buchhändler. — Leipzig, Sonnabend den 4. Jnni. — 1887. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. In Angelegenheit der einheitlichen Rechtschreibung bringen wir nachstehend unsere Eingaben an die Regierungen Bayerns, Sachsens, Württembergs und Badens, sowie die darauf eingegangenen Antworten zur Kenntnis unserer Mitglieder. Stuttgart, Berlin, Leipzig, am 28. Mai 1887. Der Vorstand -es öörsenvereins -er Deutschen Buchhändler. A. Kröner. C. Müller-Grote. E. Seemann. I. An das Königl. Sachs. Ministerium des Kultus und öffent lichen Unterrichts zu Dresden. An das Königl. Bayer. Staatsministerinm des Innern für Kirchen- und Schnlangelegenheiten zu München. An das Königl. Württemberg. Kultus-Ministerinm zu Stuttgart. An das Großherzogl. Badische Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts zu Karlsruhe. Leipzig, am 19. Januar 1887. Dem Ministerium beehren wir uns, anliegend eine Schrift von vr. Konrad Duden: Die Verschieden heit der amtlichen Rcgelbücher über Orthographie zu übersenden, in welcher die Abweichungen des Wörterverzeichnisses von dem preußischen, Seite. . ., zusammengestellt sind. Schon in unserer Eingabe vom 21. Februar 1880 bezw. 4. März 1880 haben wir uns erlaubt, das Ministe rium darauf aufmerksam zu machen, welche Nachteile dem deut schen Buchhandel aus der mangelnden Übereinstimmung der für die Schulen in den einzelnen Bundesstaaten geltenden Vorschriften erwachsen müssen. Inzwischen hat sich das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung immer fühlbarer heraus gestellt. Die letzte Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler hat deshalb mit Stimmeneinheit beschlossen, in dieser Angelegenheit von neuem an die beteiligten Hohen Regierungen heranzntretem Wir dürfen hoffen, daß auch das Ministerium Viernndsüiifzigster Jahrgang. das von uns geltend gemachte Bedürfnis als vorhanden und be gründet anerkennen wird. In dieser Hoffnung nehmen wir uns die Freiheit, das Ministerium ergebenst zu ersuchen, die vorgetragene Angelegenheit einer nochmaligen Er wägung zu unterziehen und geneigtest darauf hinzuwirken, daß die noch bestehenden Abweichungen des im König reich vorgeschriebenen orthographischen Regelbuchs von dem in Preußen eingeführten Regelbuche thunlichst beseitigt werden. In hoher Ehrerbietung Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. gez. A. Kröner. gez. E. Seemann, gez. vr. O. v. Hase. II. Das Unterzeichnete Ministerium erwidert auf die Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler vom 19/24. Januar a. o. hierdurch, daß dem Gesuche desselben bei dem bevorstehenden Neudrucke des für die sächsischen Schulen bestimmten Wörterverzeichnisses entsprochen werdeu wird, zumal es sich nur um die Beseitigung weniger, sachlich geringfügiger Unterschiede handelt. Dresden, den 11. Februar 1887. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, gez. v. Gerber. Euer Hochwohlgeboren! Geehrter Herr! Indem ich Euer Hochwohlgeboren in Erwiderung Ihren geehrten Zuschrift vom 19. Januar und 1. April für die gütige Übersendung des sachgemäßen Schriftchens von vr. Konr. Duden, die Verschiedenheiten der amtlichen Regelbücher über Ortho graphie, verbindlichst danke, erkläre ich mich zugleich nach doppelter Richtung mit der Anschauung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler einverstanden, daß nämlich die sachlichen Unterschiede der verschiedenen amtlichen Regelbücher von sehr untergeordneter Natur sind und daß eine vollständige Ausgleichung in hohem Grade wünschenswert ist. Zu einer solchen Ausgleichung, die sich aber 393