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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1887
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- Deutsch
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jeder für das sogenannte »Royalty-System«, bei welchem der Verleger dem Verfasser einen gewissen Anteil von jedem verkauf ten Exemplare giebt, eingenommen, aber er wolle dazu eine Illustration geben und zwar an einem für 6 sb. verkauften Buche. Dieses koste 15 ä. alles in allem herzustellen, vielleicht sogar weniger; der Verleger erhalte für das Exemplar 4 sb., gebe dem Verfasser vielleicht einen 10o/gigen Anteil, etwa 7Vs 6., und nehme für sich ungefähr 2 sb. Erhalte der Verfasser 20U> Anteil, was ein fabelhafter Edelmut sei, so zahle der Verleger 1 8b. 6 6. für die Herstellung, 1 sb. 2 6. dem Verfasser und be hielte 1 sb. 4 ä. für sich selbst. Bei einem Absätze von 10 000 Exemplaren und 10 U Anteil verdiene der Verleger 1000 der Verfasser 312; bei 20U Anteil ersterer 666 -F, der letztere 604, für die Verfasser sei also das alte Halbprofitsystem vorzuziehen. Zuletzt sei noch der Kommissionsverlag zu erwähnen, bei dem die Buchhändler angeblich 15 U von jedem abgesetzten Exemplare nähmen; in Wirklichkeit aber berechneten sie oft, im Vertrauen auf das Rechnnugsgeheimnis, die Herstellungskosten zu hoch, um einen hübschen Profit einzustecken; deshalb sei gegen den Kommissions verlag dasselbe einzuwenden wie gegen das Halbprofitsystem. Diese Beschuldigungen mußten, wie vorauszusehen war, seitens der Angegriffenen Antworten Hervorrufen, und in der That sind so viele erfolgt, daß es unmöglich ist sie hier vollständig wieder zugeben; es möge deshalb hier nur das Wichtigste daraus Platz finden. Da sind zuerst die Stimmen der Presse zu nennen, in denen die unzufriedenen Schriftsteller ziemlich nachdrücklich eines besseren belehrt werden. So heißt es im »Obssrvsr«: renommierte Schrift steller erhielten jedes gewünschte Honorar von zehn Verlegern statt von einem, und wenn sie ihre Bücher in Selbstverlag erscheinen ließen, so steckten sie überhaupt den ganzen Profit in die Tasche; aber in der »Looiotz- ok ^.utbors«, die bsll. etwa sechzig Mitglieder zählt, würden außer Mr. Besant Wohl nicht viel solche Verfasser zu finden sein. Unbekannte Schrift steller, oder unbeliebte, müßten eben nehmen, was man ihnen gebe; sonst dürsten sie ja weiter gehen. Die Buchhändler, die unter nehmende Geschäftsleute wie irgend welche seien, verlegten die Bücher nicht der Ehre halber, auch nicht um der Menschheit zu helfen, und daran werde kein Beschluß der »8ooistz- ok Xatbors« etwas ändern. Dazu seien junge Schriftsteller weder die anspruchs losesten, noch die umgänglichsten Menschen, weil sie von sich eine zu hohe Meinung hätten. Aber auch ältere Litteraten schätzten ihren Wert nicht immer richtig ab; freilich passiere es auch Verlegern, daß sie angebotene Werke unterschätzten, weil es überhaupt unmöglich sei, mit Bestimmtheit vorauszusagen, ob ein Buch gehen werde oder nicht. Auf ein gut rentierendes Buch kämen anerkanntermaßen sechs, die nicht die Druckkoste» deckten. Wie angehende Ärzte und Rechtsanwälte nehmen müßten, was und wieviel sie bekämen, so müßten die angehenden Schriftsteller der »Loviotz- ok ^»tbors« nehmen was man ihnen gebe, und zufrieden sein, daß sie überhaupt etwas erhielten. »8ts,lläarä«, anknüpfend an das Besantsche Beispiel von dem in 10 000 Exemplaren verkauften Buche, fragt, wie viele Bücher überhaupt eine solche Auflage erlebten. Bei weitem die meisten brächten es nur zu einem Absätze von einigen Hundert Exemplaren. Aber die Herren Schriftsteller dächten, jedes Buch von einiger Be deutung sei gut auf den Markt gebracht zu werden, und dies zu besorgen sei der Verleger mit seiner Geschäftskenntnis, seiner Be kanntschaft und seinem Kapital da, das er zu Gunsten der Schrift steller auslege, um es im besten Falle nach langer Zeit zurückzuer halten. Häufiger unternehme der Verleger nur eine Spekulation, deren etwaigen Verlust er allein trage. Im »8pootatoi'« heißt cs unter anderem, das Verlangen, daß ein Verleger alle seine Geschäftsbücher vorzcigen solle, sei ungerecht fertigt, denn er könnte dadurch in Bezug ans billige Einkäufe von Papier rc. geschädigt werden. — Dem gegenüber erklären die bekannten Firmen Longmans L Co. und Richard Bentley L Sons ihre Bereitwilligkeit, ihre Geschäftsbücher durchsetzen zu lassen, und machen John Murray sowie Macmillan L Co. bekannt, daß dies bei ihnen überhaupt Brauch sei. — Bezüglich des 6 sb.-Beispiels bemerkt ein Londoner Verleger, der seit länger als 25 Jahren sein Geschäft mit Vorteil betreibt, von einem 6 sb.-Buche blieben überhaupt nur 3, aber nicht 4 sb. Reingewinn, und wenn davon 1 sb. 6 <l. für Herstellungskosten sowie 20H> Honorar ab gingen, so blieben für den Verleger nur 4 ck. E. Marston erklärt, in seiner dreiunddreißigjährigen Praxis mit allen Verfassern auf gutem Fuße gestanden zu haben, und schiebt dies einmal auf den beiderseitigen gesunden Menschenverstand, dann aber auch auf die klaren und deutlichen Kontrakte Auf die Vor schläge Besauts übergehend, bemerkt er, daß 1) über die Erwerbung des Verlagsrechtes kein Streit möglich sei; nur könne sein geschäft liches Urteil über den zu zahlenden Preis nicht dadurch beeinflußt werden, daß derselbe die Billigung der »8oeist^ ok Latbois« finde; 2) sei in seinen Kontrakten deutlich zu lesen, was unter Halbprofit zu verstehen sei. Er kenne aber viele Fälle, in denen sich überhaupt kein Profit ergeben habe, und wenn er auch das Teilen des Gewinnes für recht halte, so halte er doch ein System, nach welchem auch der Verlust geteilt werde, für billiger. Zu 3) will er, obwohl auch seiner Meinung nach der gewöhnliche Reingewinn an einem 6 sb.-Buche nur 3 sb. ist, dem Mr. Besant gern jeden beliebigen Anteil gewähren, aber nur unter der Bedingung, daß Besant ihm einen Absatz von 10 000 Exemplaren gewährleistet, sonst nicht; denn der gesunde Menschenverstand und die Praxis müßten ihm znr Richtschnur dienen, weil trotz Besauts rosigen Ansichten das Risiko bei Buchhändlergeschäften ein sehr bedeutendes sei; 4) empfehle er keinem Verfasser den Kommissionsverlag; doch seien alle Verfasser weiser als alle Verleger, und wenn ein Verfasser sich nicht davon abraten lasse, so möge er sein Buch bezahlen. Aber dann müsse der Verfasser entweder seine Ware ihm fix und fertig zum Verkauf übergeben, und er thue dann dafür, was er könne, oder aber der Verfasser übertrage ihm die Ausführung des Druckes und dann verlange er für diese Mühwaltung entsprechende Entschädigung, aber nicht nur die sehr unsicheren Kommissionsgebühren; 5) erklärt er sich mit dem französischen Systeme, nach welchem dem Verleger eine gewisse Summe im voraus gewährleistet werde, für ganz ein verstanden; leider sei ihm aus dem Verkehr mit einer gewissen Gattung von Schriftstellern die Praxis geläufig, daß er die Garantie in Gestalt von harter Münze getragen habe. Smith, Elder L Co. bemerken in einer ausführlichen Zu schrift an die »Hwss«, daß man den Schriftstellern nicht nur Be rechnungen der Herstellungskosten, sondern auch solche der Inserate vorlegen müsse, wenn es sich darum handle, ihnen jenen Verdacht zu benehmen, als ob die Verleger einen unrechtmäßigen Vorteil zögen, und zwar müßten die Berechnungen gleich in einer solchen Form gegeben werden, daß die Verleger für die gesetzlichen Folgen einer direkten Übervorteilung haftbar gemacht würden. Damit müßten nicht nur alle Schriftsteller befriedigt werden, sondern einige würden geradezu angenehm berührt sein durch den Gedanken an die Möglichkeit, Verleger wegen Betrugs einsperren lassen zu können. Elliot Stock äußert sich dahin, daß man nicht für alle Bücher denselben Kontrakt anwenden könne, daß vielmehr vielerlei Bucharten vielerlei Kontraktformen gegenüberstünden; Kontrakte seien schriftlich abzuschließen, und nur durch Richtbeachtung dieser Vorsichtsmaßregel oder durch Nichteinhalten des Kontraktes könnten Mißhelligkeiten zwischen Verleger und Verfasser entstehen. Die Berechnungen Besants seien irreführend; denn weder betrügen die Herstellungskosten eines 6 sb.-Buches nur 1 sb. 6 ä., sondern mehr, noch wäre 1 sb. 6 6. der höchste Anteil der Schriftsteller; manche erhielten weniger, manche aber auch mehr. Wenn Besant den Netto preis eines 6 sb.-Buches zu 4 sb. annehme, so irre er; denn der selbe sei jetzt 3 sb. 6 ä. und für Amerika noch weniger. Auch Ward L Dawney gehen Besants Berechnungen zu Leibe. Sie sagen nämlich, seine Behauptung sei unrichtig, daß eine
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