Handlung in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatt (nach dem Alphabet der Verleger geordnet) zwei Tage nach dem die Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaut ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format, Seitenzahl und Ladenpreis vermerkt. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in lausender Rechnung enthalten. Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß das Hest oder die Nummer, womit die Berechnung erfolgt, in das Verzeichnis ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band, ein Quartal, ein Semester oder einen Jahrgang bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. Zur Aufnahme berechtigt sind: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sic ver saßt sind; b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher Sprache. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) alle Artikel, welche nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung eingesandt worden sind; b) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der Schweiz erscheinenden Werke in einer anderen als der deutschen Sprache, welche ihre Aufnahme in der ausländischen Bibliographie des Börsenblattes finden; o) bereits verzeichnet gewesene Werke, welche ohne jede Veränderung des Titels, der Jahreszahl, des Vor wortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder komplett von neuem ausgegeben werden; ct) verklebte Werke, falls sie der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in diesem Zustande zugehen; e) Kommissionsartikel mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels aufgedruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer anderen Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind; t) Preislisten und Musterbücher, sofern, sie nicht einen selbständigen Gegenstand des Handels bilden: Z) Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen litterarischen oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktionskataloge); b) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden und erläuternden Text; i) Musikalien; ü) als Prämien unberechnete Bücher, Bilder u. s. w.; I) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der litterarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. diverse Arten Spiele); in) alle politischen Tagesblätter; n) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. II. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Kunsthandcls sind an Herrn Hermann Vogel in Leipzig, Gocthestr. 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunst handels" im amtlichen Teil des Börsenblattes mit der Bezeichnung „Für das Neuigkcitenverzeichnis" in einem Exemplar unverlangt einzusenden. Herr Hermann Vogel hastet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die seiner Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels. Die eingehenden Neuigkeiten werden systematisch geordnet unter folgenden Rubriken in das Verzeichnis aus genommen: a) Kupferstiche, Radierungen, Heliogravüren, Lithographieen, Holzschnitte, Farbendrucke u. s. w.; d) Photographieen und Lichtdrucke; o) Illustrierte Werke und Albums; ck) Architektonische Werke und Vorlagen. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses vorliegen; einfache Titcleinsendnngen bleiben ohne Berücksichtigung. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückqcsandt.