Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1887
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- 1887-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1887
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- Deutsch
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5526 Nichtamtlicher Teil. 253, 2. November 1887. nicht erspart hat. Diese, deren Absatz sich weit über das Weich bild der Stadt hinaus über das ganze Reich erstreckte, werden jetzt, nachdem sie durch die bisherige Observanz einer großen Rabattgewährung nicht selten einen Massenabsatz erzielten, durch die einheitliche Regelung im Buchhandel einen vielleicht nicht unbedeutenden Prozentsatz ihrer Kundschaft in der Provinz ein büßen. Sie werden sich aber mit dem, wenn auch noch so leidigen Trost abfinden müssen, daß sie diesen Verlust zum Wohle des Ganzen aus sich nehmen und mit der allgemeinen Besserung der wirtschaftlichen Zustände im Buch- und Welthandel reichlich genug Gelegenheit finden werden, an anderem Orte Boden zu gewinnen und Gewinn zu erzielen. Denn am letzten Ende werden doch Energie und Intelligenz nicht ohne Erfolg bleiben. Vermischtes. Zur Pflichtezemplarfrage ist nachstehende kleine Mitteilung vielleicht nicht ohne Belang. Ein Sammelband von Broschüren, Schriften zur antisemitischen Bewegung aus den Jahren 1879—81, sollte anderweitig käuflich be schafft werden. Es waren 16 Stück. Nur 9 konnten (1887) noch von den Verlegern bezogen werden; drei, bei bereits erloschenen Firmen er schiene», und zwei, die vergriffen waren, fanden sich nach und nach anti quarisch ; eines konnte nur nach vielen vergeblichen Versuchen durch die Güte des Versassers noch erlangt werden, eines blieb unbeschaffbar. Für dieses, ein Schristchen von zwei Verfassern, ließ sich nur das seltene Mißgeschick feststellen, daß des Verlegers Aufenthalt nicht mehr zu er mitteln, die Druckerei nicht mehr bestand, der eine Verfasser nach Amerika verzogen war und der andere das Schristchen nie gesehen hatte, zu dem er nur einige Stellen beitrug. Den Wert einer festen Unterkunft in der Flucht der Dinge macht dieses kleine Beispiel recht anschaulich. Prozeß F. A. Brockhaus gegen Or. W. Lange. — In ihrer Klagesache gegen den Redakteur der »Deutschen Schriftsteller-Zeitung«, welche, meist mit äußerst voreingenommenen und wenig sachgemäßen Kommentaren begleitet, seiner Zeit mit Bekanntgabe des vorinstanzlichen Urteils die Runde durch die Tageszeitungen gemacht hat, veröffentlicht die Firma F. A. Brockhaus in Leipzig folgende Erklärung: »In den öffentlichen Blättern ist mehrfach über einen Prozeß berichtet worden, welchen die Inhaber der Unterzeichneten Firma gegen den Redakteur der »Deutschen Schriftsteller-Zeitung«, Hrn. Wilhelm Lange in Berlin, angestrengt haben, weil derselbe einen Beleidigungen gegen sie enthaltenden offenen Brief des spani schen Dichters Antonio de Trueba aus dem Jahre 1882 (der ihnen bisher unbekannt geblieben war) abdruckte und daran eigene be leidigende Ausführungen knüpfte. Gegenüber den in einigen dieser Berichte enthaltenen Verdächtigungen der Handlungsweise der Unter zeichneten Firma wird das Publikum mit Recht eine Aufklärung über die Angelegenheit seitens derselben erwarten. Letztere wird eine solche geben, nachdem das von ihr angerufene Revisionsgericht ge sprochen haben wird, da es ihr vor der entgiltigen Entscheidung des Rechtsstreits unzulässig erscheint, denselben zum Gegenstand von Erörterungen zu machen. Schon jetzt aber fühlt sich die Unterzeich nete Firma genötigt, einen in der letzten Nummer der »Deutschen Schriftsteller-Zeitung« erfolgten neuen Angriff auf ihre geschäftliche Ehre: die »Bekanntmachung« eines eben erst in Berlin gegründeten sogenannten »Schutzvereins Deutscher Schriftsteller«, als eine un berechtigte Anmaßung und Überhebung zurückzuweisen und außerdem zu erklären, daß sie sich vvrbehält, die Unterzeichner wie etwaige Weiterverbreiter jener Bekanntmachung strafgerichtlich zu verfolgen.« .... (gez.) F. A. Brockhaus. Von einem Berliner Kollegen veranlaßt, ließ ich für denfelben ein Flugblatt drucken, welches die Bestimmung hat, an das bücherkanfende Publikum versandt zu werden, damit dieses sich über unsere Frank furter Beschlüsse orientiere. Es liegt mir natürlich fern damit ein Geschäft machen zu wollen; indessen bin ich im Interesse der Sache bereit, dieses Flngblattt zum Selbstkostenpreis von 50 d> pro 100 Stück den Herren Kollegen zu liefern; auch würde ich, wo es erwünscht, noch die betreffende» Firmen darauf drucken. Oskar Bonde in Altenbnrg. Das betreffende Flugblatt lautet: An alle Bücherfreunde! In Frankfurt a. M. tagte am 25. September die Hauptver- ^ sammlung des Buchhändler-Börsenvereins und es handelte sich dabei l um eine für die Entwickelung des Buchhändlergewerbes sehr wichtige Angelegenheit, nämlich um Maßnahmen, bestimmt den Fortbestand des Sortimentsbuchhandels zu sichern und der das anständig be triebene Geschäft bedrohenden »Schleuderwirtschaft« im Buchhandel ein Ende zu machen. Zu diesem Zweck war eine wichtige Änderung der Vereinssatznngen vorgeschlagen worden und wurde von der Ver sammlung mit erdrückender Mehrheit angenommen. In der Minder heit befanden sich nur eine Anzahl Berliner und Leipziger Buch händler. Die Angelegenheit hat eine Bedeutung, die weit über das den Buchhändler im besonderen Angehende hinausgeht. Einem sach kundigen Artikel des »Frankfurter Journals« entnehmen wir im folgenden einige Bemerkungen, welche zur Ausklärung über den Gegenstand geeignet sind: »Der Verein hat das Buchhändler-Börsenblatt und das Buch händler-Adreßbuch im eigenen Besitz und will durch Erweiterung seiner Satzungen diese beiden Hilfsmittel sowohl, als den unmittel baren geschäftlichen Verkehr mit den Bereinsmitgliedern allen denen verweigern, welche sich mit einem geringeren Nutzen aus der Bücher verwertung begnügen, als ihn der von den Verlegern vorgeschriebene Ladenpreis enthält. Aber ist das nicht eine haarsträubende Zünft lerei, eine Übervorteilung des Bücherkäufers, eine auf eine aus schließliche Herrschaft hinzielcnde Richtung, unter deren Druck auch der Schriftsteller leiden wird ? Von znnftmäßigen oder derartigen Bestrebungen kann nicht die Rede sein. Der Verein nützt die gewerbegesetzliche Verbandssreiheit aus, um die Preise am offenen Markt nach seinem Vorteil zu beeinflussen. Er verlangt keine Zunftvorrechte vom Staat; andere Vereine zu entgegengesetzten Zwecken können sich aufthun, um ihm die Spitze zu bieten. Aber warum soll dem verwehrt sein, um 10 zu verkaufen, was er für 9 einkauft, wenn der Verleger 12 ^ Ladenpreis vorschreibt7 Warum soll der Mann ein , Schleuderen' sein, aus der Gemein schaft der ehrsamen Buchhändler ausgestoßen werden und für sein gutes Geld von keinem Vereinsmitglied etwas geliefert erhalten? Dagegen ist zu erwidern, daß Herr lediglich solche Werke auf Lager nehmen und verkausen kann, die sicheren Absatz schon haben, während er es nicht unternehmen kann, z. B. den Roman eines unbekannten Autors, die Erstlingsarbeit eines wissenschaftlichen Fachmannes, die Bilderwerke einer jüngeren Schule vorrätig zu halten. Er führt nur gangbare Ware. Er will sich niemals ein wohlausgestattetes Lager halten. Käme also einer, um sich z. B. die besseren Werke über das 18. Jahrhundert, oder über Maschinenbau, oder über Pferdezucht vorlegcn zu lassen, da er das eine oder das andere Werk sich zu Studienzwecken anschaffen will: den würde Herr .-1. zum Nachbar L. weisen. Dieser L. jedoch kann von dem zufällig Nachfragendcn allein nicht bestehen; er muß auch die täglich gangbaren Werke absetzen können und zwar mit einem Gewinn, der die hohen Unkosten für Instandhaltung eines wirklichen Lagers auszugleichen vermag. Ünd wir sind an d.m Punkte der Entwickelung in de» buchhänd lerischen Verhältnissen, daß in sehr kurzer Zeit jener U. zu Grunde gerichtet ist, wenn bei gleichen Bezugsbedingungen nur die leicht und sicher verkäuflichen Bücher in den Schrank stellt, um sie weit billiger zu verkaufen als L., der seinem gebildeten Käuser- kreise möglichst einen fortwährenden Überblick über alle Erschei nungen der Neuzeit gewährt und ihm ein möglichst gut ausge wähltes Lager in allen Fächern zur Verfügung hält. Da gestaltet sich dann die Frage wesentlich anders. Soll der Sortimentsbuch handel, wie er besteht, zum Vorteil des Verlegers, der nur gang bare Ware führt, aufhörcn oder nicht? Und da der Großhändler sich häufig in nächster Nähe der Herstellung ausiedelt, ist als bald weiter zu fragen: soll der Provinzialbuchhaudej aushören und das Geschäft nach Pariser Art sich in Berlin und Leipzig an- häusen, oder ist es wünschenswert, daß das Provinzialgeschäft durch genossenschaftliche Selbsthilfe jetzt sich aus lebensfähige Grundlagen stellt? — Man sieht, daß es bei dieser Sachlage sich nicht nur um die Erhaltung einer gesunden Entwickelung des Buchhändlergewerbes, sondern um ein großes wichtiges Geistesgcbiet handelt. In der thunlichsten äußeren Ausdehnung des Buchhandels, in dem Be stehen einer größeren Zahl von Zwischenhändlern liegt unverkenn bar ein mächtiger Hebel des geistigen Lebens in Deutschland. Soll dieser Zustand erhalten bleiben, so muß eben auch für das wirt schaftliche Bestehen des Sortimentsbnchhändlers gesorgt werden, und wenn sie sich zu diesem Zwecke vereinigen, so ist es unrecht, wenn man diese Bestrebungen mit de» bekannten Redensarten von .Ringen' verdächtigt-« Mit Recht konnte der Vorsitzende, Herr Kröner-Stuttgart, sagen: »Eine Verletzung der Gewerbefreiheit steht nicht in Frage. Eine solche Verletzung wäre es, wenn man uns hindern wollte, auf dem Boden der Gemeinschaft diejenigen Maßregeln zu treffen, die uns zur Selbsterhaliung nötig und zur Beförderung des allgemeinen Nutzens des Erwerbszweiges nützlich erscheinen.« Es ist dies ein durchaus zulässiger und auch im Interesse der Allgemeinheit liegen der Vorgang; denn das ganze Volk nimmt an der Blüte und ge sunden Entwickelung des Buchhandels einen nahezu ebenso großen
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