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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1887
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- Deutsch
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5682 Nichtamtlicher Teil. ^ 25tz, 9 November 1887. erlebt hat, die lange Reihe von Zeitschriften, unter denen die von Max Rüdiger begründete »Deutsche Litteraturzeitung«, das »Archiv für Lit- teranir- und Kirchengeschichte des Mittelalters«, die »Keilschrift für gewerblichen Unterricht« erwähnt sein mögen, wahrlich: ein Bild staunens werter geschäftlicher Thätigkeit und Leistung, wie es leuchtender in dieser Bereinigung glänzender Namen, hochbedeutsamer, epochemacheuder Werke wohl nicht gedacht werden kann; und all' dieses — die beste Charakte risierung der Persönlichkeit Hans Reimers — ohne jede Reklame, ohne jedes ausfallende Hervordrängen. — Trotz der umfangreichen, fast über Menschenkraft hinausgehenden Verlagsrhätigkeit fand Hans Reimer noch immer Zeit und Lust, leb haftesten Anteil an allen allgemein-buchhündlerischen Fragen zu nehmen, im besonderen auch unserer Korporation, der er zuletzt als Vorsitzender des Hanptansschusses seine hervorragenden Kräfte widmete, ersprießliche Dienste zu leisten: in geselliger Beziehung war er uns ein lieber Freund. Im Jahre 1883 gründete Hans Reimer den eigenen Herd, und nach der Geburt von drei Söhnen schien nichts mehr zu seinem vollen Glücke zu fehlen, bis ihm im Frühjahr dieses Jahres der Tod des jüngsten Kindes einen Schlag versetzte, den er kaum zu überwinden schicit. Bon diesem Zeitpunkte ab wollte es den Angehörigen scheinen, als sei er einer längeren Erholung bedürftig, und auf ihr Andringen hin entschloß er sich, Ruhe und Erfrischung in Oberstdorf im Algäu mit den Seinen zu suchen. — Die Ruhe ist zu einer ewigen geworden! Lassen Sie uns dem Verstorbenen die Ehre, welche wir von dieser Stelle aus denen erweisen, welche sich in besonderer Weises um unsere Genossenschaft verdient gemacht haben, sowie auch den übrigen Heim gegangenen Korporalionsmilgliedern auch äußerlich bekunden durch Er heben von den Plätzen. Ein ehrenvolles Gedächtnis ist ihnen dauernd unter uns gesichert; sie werden allen, die sie gekannt haben, unvergeßlich bleiben! Freiwillig ausgeschieden ans der Korporation sind die Herren: Lr. August B. Auerbach. Moritz Boas, früher in Firma Brachvogel L Boas. Wilhelm T. Brner, in Firma Bruer L Co. A Dieckmann, in Firma Luckhardt'sche Sortiments-Buchhandlung. Franz Ebhardt, Carl Heymons, in Firma Carl Duncker. G. Hildesheimer, früher in Firma Rosenstein L Hildesheimer. Komm. R. Carl Meyer, in Firma Berliner Berlagscomtoir. I>r. G. A. Saling, früher in Firma L. Steinthal. Hugo Schroeder, in Firma E. H. Schroeder. Hans Speyer, in Firma Speyer L Peters. Llldwig Stempel!, in Firma Burmester L Stempel!. Reinhard Trenkel. Neu ausgenommen in die Korporation wurden die Herren: Hugo Heimann in Firma I. Guttentag Oskar Ranft, in Firma Brachvogel L Ranst. Hermann Lazarus. Felix Lehmann, in Firma F. L P. Lehmann. Or. Hermann Hart, in Firma Rosenbanm L Hart. Salli Rosenbanm, in Firma Rosenbanm L Hart. Joseph Meyer, in Firma Meyer L Bilitz. Welt-Adreßbuch. Hermann Riemann, in Firma Riemann L Möller. Emil Dominik, in Firma Deutsches Verlagshaus (Emil Dominik), i'ndwig Bloch, in Firma L- Lassars Buchhandlung. Die Zahl der Korporationsmitglieder beträgt gegenwärtig 20l; die der Mitglieder der Bestell-Anstalt 288. Vermischtes. Weltausstellung in Melbourne. — Der »Reichsanzeiger« veröffentlicht folgende Bekanntmachung des Reichskommissars für die internationale Jubiläumsausstellung in Melbourne 1888/89: Internationale Jubiläums-Ausstellung in Melbourne 1888/89. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober d. I. be schlossen, daß für die obengenannte Ausstellung em Reichskommissar entsendet und daß zur Bestreitung der dadurch, sowie der durch die allgemeine Ausschmückung und durch die Beanssichtigung der deutschen Ausstellungsräume entstehenden Kosten der erforderliche Betrag durch den Reichshaushaltsetat zur Verfügung gestellt werde. Vorbehaltlich der Feststellung der sonnt aufzuwendenden Mittel durch den Etat, werden alsbald die Vorbereitungen in Angriff zu nehmen sein, welche dazu dienen, der deutschen Industrie eine würdige, vielseitige und doch einheitlich organisierte Vertretung ans der Aus stellung zu sichern. Es kommt darauf an, die Ersolge, welche aus den früheren australischen Ausstellungen sür den Ruf der deutschen Industrie gewonnen sind, zu wahren und zu vermehren, die in den letzten Jahren wesentlich gehobenen Handelsbeziehungen Deutschlands zu Australien festzubalten und ausznbanen, und die Hoffnungen, welche sich an die durch Reichshilse erleichterten Verkehrsverhältnisse knüpfen, zu unterstützen. Hierzu bedarf es vor allem einer schleunige» Ermittlung des Um fanges und der Art der Beteiligung, damit der Unterzeichnete sich in der Lage befinde, mit dem General-Komitee in London frühzeitig die Offenhaltuug der geeigneten und notwendigen Räumlichkeiten zu ver einbaren. Äußerem Vernehmen nach ist zwar der Anmeldungstermin bis zum 31. Dezember d. I. hinansgcschoben; indes muß der größte Wert darauf gelegt werden, die Anmeldungen hier erheblich früher (spätestens aber bis zum 20. Dezember) zu erhalten. Es wird des Hinweises kaum bedürfen, wie sehr es im Interesse der einzelnen Industriezweige selbst liegt, ihre Kräfte nicht in der Ausstellung zahlreicher gleichartiger Gegenstände zu zersplittern, son dern ein Gesamtbild aller Leistungen in jeder Gruppe oder Klasse zu geben und dadurch den Eindruck von der Leistungsfähigkeit derselben zu verstärken. Somit kann nicht dringend genug empfohlen werden, über die Einrichtung von Sammelausstellungen sich nach Thunlichkeit und baldmöglichst zu verständigen. Der gedruckte Auszug aus dem Programm giebt diejenigen von der Melbourner Kommission getroffenen Bestimmungen wieder, welche sür jetzt den Ausstellern besonders wichtig sein möchten, unter Ein fügung der aus der Bestellung eines Reichskommissars hervorgehenden Änderungen. Über den Inhalt und die Wirkung der Anmeldungen enthalten die Formulare zu den Anmeldebogen Näheres. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Kosten des Transports nach und von Melbourne, einschließlich der vom Landungsplätze nach dem Ausstellungsgebäude und umgekehrt, ebenso die Kosten der Transportversicherung, der Versicherung gegen Feuersgefahr am Ausstellungsorte und der Aus stellung im Äusstellungsgebäude, soweit letztere nickt ohne besondere Schwierigkeit bei Gelegenheit der vom Reich in Aussicht gestellten Ordnung der Gegenstände sich bewirken läßt, vom Aussteller ge tragen werden. Das Ergebnis der Bemühungen, welche der Unter zeichnete aufwenden wird, um eine möglichst billige, einheitlich zu be nutzende Transportgelegenheit zur Kenntnis der Aussteller zu bringen, wird seiner Zeit mitgetcilt werden. Platzmiete im Ausstellungsgebäude wird von seiten der Ausstellungkommission nach Inhalt des allgemeinen Programms nicht gefordert. Für die Reinigung der Ausstellungsräume wird Sorge geiragen werden; dagegen fallen die Kosten der Reinigung der einzelnen Ausstellungsgegenstände dem Aussteller zur Last. Nach dem Gesagten darf wohl erhofft werden, daß nicht nur die Ansstellungsinteressenten, sondern vor allem auch die zur Vertretung der Industrie und des Handels berufenen Körperschaften zur Förderung der vom Reich unterstützten Bestrebungen durck wirkungsvolle Teil nahme beitragen werden. Der Reichskommissar sür die internationale Jubiläums-Ausstellung in Melbourne 1888/89 Wermuth. Abzahlungsgeschäfte. — Wie mitgcteilt, wird bei sämtlichen größeren Gemeinden Bayerns seitens der Regierung eine Umfrage be treffs der Abzahlungsgeschäfte gehalten, über welche ja in »euerer Zeit vielfache Klagen laut geworden sind. Die Regierung wünscht die Be antwortung folgender Fragen: 1) in welchem Umfange werden Abzah lungsgeschäfte betrieben; 2) welche Mißstände sind dabei wahrgenommen worden; 3) welche Maßnahmen würden gegen dieselben zu ergreifen sein; sollen die Abzahlungsgeschäfte überhaupt verboten werden, solle» nur gewisse Klauseln in den Vcrkaufsverträgen untersagt werden oder soll die Erlaubnis zur Betreibung von Abzahlungsgeschäften, ähnlich wie bei Pfandleihgeschästen, nur an eine persönliche, jederzeit widerruf- bare Erlaubnis geknüpft werden? Der »Mg. Ztg.« liegt eine Antwort seitens des Nürnberger Polizeisenates vor, welche von uns bereits ftüher erwähnt wurde und hier ausführlicher mitgeteilt werden mag: Der Polizeisenat hält es nicht sür angezeigt, ein unbedingtes Verbot gegen die Abzahlungs geschäfte zu erlassen, da dies einem Verbote des Kreditierens überhaupt gleichkommen würde; zudem seien die fraglichen Geschäfte, richtig ge- handhabt, ein Bedürfnis sür gewisse Klaffen der Bevölkerung. Miß stände seien bei der Stadtbehörde bezüglich der Abzahlungsgeschäfte noch nicht wahrgenommen worden; dieselbe habe freilich auch noch keinen gesetzlichen Anlaß gehabt, sich mit denselben besonders zu befassen. Die bei der hiesigen Staatsanwaltschaft anhängig gemachten Fälle haben bisher auch nur uugetreue Reisende und unehrliche Kunden der Abzah lungsgeschäfte betroffen. Von den Klauseln in den Verkaussverträgen sei diejenige rechtlich nicht zu beanstanden: daß die Ware bis zur Be zahlung der letzten Rate Eigentum des Geschäftes bleibe; dagegen haben die hiesigen Gerichte bereits mehrfach, als »gegen die guten Sitten verstoßend«, diejenige Bestimmung sür ungültig erklärt, daß im Falle des Nichteinhaltens der Ratenzahlungen nicht nur die Ware, sondern auch die schon geleisteten Ratenzahlungen dem Geschäfte verfallen. Sehr zu empfehlen sei es, die Abzahlungsgeschäfte ganz unter dieietben Be dingungen wie die Pfandleih- und Rückkanfsgeschäfte zu stellen. Der ärgste Krebsschaden derselben aber sei, daß sie Reisende und Kolporteure halten, welche von Haus zu Haus ziehen und mit guten »ud schlechten
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