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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1887
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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5846 Nichtamtlicher Teil. ^5 265, 16. November 188?. Nichtamtlicher Teil. Die gegenwärtige Bewegung im deutschen Buchhandel. Unter dieser Überschrift bringen die »Preußischen Jahr bücher (November 1887) einen umfangreichen, sehr eingehenden Aufsatz, welcher in seiner wohlwollenden Rechtfertigung der Be strebungen unseres Börfenvereins manchen neuen Gesichtspunkt entwickelt und darum, wenigstens auszugsweise, hier eine Stelle finden möge: Der Beschluß, den der Börsenverein der Deutschen Buch händler in seiner außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Sep tember zu Frankfurt a. M. gefaßt hat, daß nämlich fortan in keinem Fall mehr als 5°/o Kundenrabatt auf die von dem Ver leger angesetzten Ladenpreise gewährt werden darf und daß jeder Buchhändler, der diese Bestimmung Übertritt, ans dem Verbände auszuschließen und als »Schleuderer«*) zu brand marken ist, hat in sonst angesehenen Politischen Tageszeitungen und Wochenschriften vielfach eine unglaublich schiefe Beurteilung erfahren. Es sei deshalb in den nachfolgenden Zeilen der Ver such gemacht, die Bestrebungen des Börfenvereins der Deutschen Buchhändler zu schildern und die Berechtigung derselben dar- zuthun. Ein Hauptirrtum, der schon viel Verwirrung angerichtet hat, ist der, daß man meint, der Buchhandel würde nach den Prinzipien des allgemeinen Warenhandels betrieben, oder könnte wenigstens so betrieben werden. Dies ist aber ganz und gar nicht der Fall, denn das Buch ist keine Ware, wenigstens nicht in dem landläufigen Sinne dieses Wortes. Ware ist das Buch nur so viel, als es jede patentierte Erfindung ist; mit den Patenten steht es rechtlich und industriell dicht ^zusammen. Die Ware im engeren Sinne darf von jedermann hergestellt werden. Infolge dessen wird sie auch von hundert Seiten offeriert. Der eine macht sie ein wenig besser und berechnet sie teurer; der andere macht sie schlechter und schlägt billig los. Das Buch hingegen wird nur von einem, dem Verleger, offeriert; denn der Verleger allein läßt es Herstellen. Da wir glücklicherweise seit nun 20 Jahren ein fest geregeltes Recht über das litterarische Eigentum besitzen, so darf niemand ein Buch, das noch nicht Allgemeingut ist, Nachdrucken, und bis zum 30. Jahre nach dem Tode des Verfassers ist der Originalverleger Monopol- Produzent des Buches, wenn man so sagen darf. Während der Kaufmann die Ware beziehen darf wo er will, ist jeder, der ein Buch weiter verkaufen will, gezwungen, dasselbe von dem Monopol-Produzenten, dem Verleger, zu entnehmen. Auf diesem Verhältnis zwischen Bücher-Verkäufer (Sortimentsbuch händler oder kurz Sortimenter) und Bücher-Produzent (Verlags buchhändler oder kurz Verleger) ist der ganze deutsche Buch handel basiert und darauf beruht zum Teil der Unterschied zwischen Buchhandel und Warenhandel. Ein anderer und zwar der hauptsächlichste Unterschied liegt jedoch in den Ob jekten des Handels, in der Sonderart des Artikels »Buch«. Der Wert einer Waare ist, ganz abgesehen von Angebot und Nachfrage, die nur Schwankungen im Preise Hervorrufen können, tatsächlich vorhanden; der Wert eines Buches aber ist ganz illusorisch. Ein Kilogramm Kaffee hat auch auf dem Lager seinen Wert; ein dreibändiger Roman von Gregor Samarow oder Georg Ebers, der ebenso schwer ist, hat auf dem Lager nicht mehr Wert als gleichviel Makulatur. Erst durch den ge schehenen Verkauf erhält das Buch seinen Wert. Es liegt dem nach im Interesse des Verlegers, den Verkauf von möglichst vielen Exemplaren eines Werkes perfekt zu machen. *) Der Verfasser verwahrt sich hier gegen nicht beabsichtigte Deu tung dieses Ausdrucks durch wörtliche Anführung der Auslegung dieses Vegrrsss nach buchhändlerischem Sprachgebrauch, wie solche mehrfach nu Börsenblatt gegeben wurde. Vergl. z. B. Börsenblatt 1886. In England, wo der Buchhandel mehr nach allgemein kaufmännischen Gesichtspunkten betrieben wird als bei uns in Deutschland, erreicht der Verleger den Verkauf seiner Vorräte dadurch, daß er, sobald das Buch den Reiz der Neuheit ver loren hat, — bei dem einen also nach ein paar Monaten, bei dem anderen nach ein paar Jahren, — den Rest im ganzen oder in Partieen meistbietend, d. h. immer noch sehr billig losschlägt. Das Buch ist dann aus dem regulären Buchhandel verschwunden und wird nur noch antiquarisch gehandelt. Daher entstammt der Eindruck des Trödel- und Hausiererhaften, den der englische Buchhandel auf ein an deutsche Ordnung gewöhntes Auge macht. Wer zuweilen in die Lage kommt Bücher zu gebrauchen, die erst vor kurzer Zeit in England erschienen sind, wird gewiß schon von seinem Sortimenter die Antwort bekommen haben, das Buch sei »ont ot' print«. Das heißt aber nicht, wie es in schiefer Übersetzung meist gegeben wird, daß das Buch »ver griffen« sei; ganz und gar nicht: es können noch Hunderte von dem Werk im Handel sein, nur der Originalverleger hat das Werk nicht mehr auf Lager, und der Antiquar, durch den es jetzt zu beziehen ist, hat nicht gleich ermittelt werden können. Bei uns in Deutschland ist diese Art des Geschäftsbetriebes erst in letzter Zeit ein wenig in Aufnahme gekommen, meistens durch jüngere Geschäfte, denen vielleicht daran liegt, ihr nicht allzu großes Betriebskapital flüssig zu erhalten. Die alteit an gesehenen Verlagsgefchäfte aber würden sich zu einem solchen »Verramschen« ihrer Artikel nie entschließen können, da sie einen derartigen Verkauf als das Ansehen ihrer Firma schädigend betrachten würden. Bei uns besteht vielmehr der althergebrachte Gebrauch, daß der Verleger seine Vorräte auf Lager behält, bis sie nach Jahren vielleicht gänzlich abgesetzt oder aber ganz veraltet sind. Diesem Umstande ist es zu danken, daß Bücher, die vor vielen, vielen Jahren erschienen sind, immer noch durch den Verleger bezogen werden können, vorausgesetzt natürlich, daß dessen Geschäft noch besteht. Und dies ist für den Gelehrten sowohl als für den Sortimenter von nicht zu unterschätzender Bedeutung, da hierdurch viele Schreiberei und viele Zeit ge lspart wird. Das Konditionsgeschäft ist, wie die litterarischen Verhält nisse bei uns einmal liegen, gar nicht mehr zu entbehren; denn dies Konditionsgeschäft allein ist es, welches den Sortimenter in den Stand fetzt, seinen Kunden die erschienenen Neuigkeiten »zur Ansicht« zuzuscnden. »Das litterarische Berieselungssystem, dessen wir uns infolge der politischen Decentralisation und einer gleichmäßigen Schulbildung im ganzen Reiche zu erfreuen haben«, sagt vr. O. von Hase in seinem Vortrag über die Entwickelung des Buchgewerbes in Leipzig*), »muß beibehalten werden; das verlangt die deutsche Geistesentwickelung, sowie das geschäftliche Wohl des Buchhandels.« Gesetzt aber den Fall, das Konditions- geschäft, das, wie zugegeben werden muß, mit vielen Spesen verknüpft ist, hörte auf, und der Sortimenter wäre gezwungen alle diejenigen Bücher, welche seine Kunden zu sehen wünschen, in feste Rechnung oder gegen bare Zahlung zu beziehen, so würde er in kurzer Zeit ein großes Lager von unverkauften Büchern erhalten, für die er den Marktpreis zahlen muß, die aber in feinem Laden keinen anderen als Makulaturwert haben. Es würde ein riesenhaftes Betriebskapital dazu gehören, ein nur einigermaßen reichhaltiges aber immer noch nichts weniger als vollständiges Lager von Neuigkeiten zu halten; unsere Sorti menter verfügen aber in den seltensten Fällen über große Ver mögen und halten sich schon für einen kleinen Rothschild, wenn sie einige Zehntausend besitzen. Und doch ist das Auf-Lager- Halten und Zur-Ansicht-Versenden der Neuigkeiten absolut not- *) Vergl. Börsenblatt 1887. Nr. 224. 230. 234. 236.
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