Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18871128
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188711286
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18871128
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
- Monat1887-11
- Tag1887-11-28
- Monat1887-11
- Jahr1887
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6094 Nichtamtlicher Teil. ^ 274, 28. November 188?. Mund des Professors Tilden Klage über die schädliche Einwirkung des Leuchtgases auf Einbände und zwar nicht bloß, wie längst bekannt, durch die von ihm ansgestrahlte trockene Hitze, sondern hauptsächlich durch die Schwefelsäure, welche trotz aller Reinigung im Gase sitzen bleibt. Diese Schwefelsäure zerstöre das Leder, greife dagegen glücklicherweise das Papier nicht an. Es frägt sich nur, ob die Schwefelsäure nicht bereits durch das Gerbverfahren in das Leder eingeführt wurde. Die Sache hat unseres Erachtens hauptsächlich für Buchhändler Bedeutung. Bibliotheken werden entweder gar nicht oder elektrisch beleuchtet. Die »Zeitung für Buchbinderei« bespricht die für Besitzer von Journalzirkeln wie auch für Bibliothekbeamte wichtige Frage der Erhaltung der Zeitschriften, welche durch viele Hände gehen. Der Verfasser des Aussatzes rät, die Bogen in einzelne Blätter zu zerschneiden und diese in ein Blatt Bristolpapier, d. h. in einen in dasselbe eingeschnittenen, passenden Ausschnitt gleichsam einzuspannen. Er rahmt also die einzelnen Blätter ein. Der Leser berührt also beim Umwenden die Blätter nicht, sondern nur den Rahmen. Es fragt sich nur, ob dieses Ver fahren nicht kostspieliger ist, als die Neubeschaffung der betreffenden Zeitschrift, wenn sie zerlesen ist. Dasselbe Blatt beschreibt ein neues Verfahren, um dauer hafte Ganzleinwandbände mit Goldtitel für Leihbiblio theken herzustellen. Bei diesem Verfahren wird der haltbarere feste Lederrücken mit dem schöneren hohlen Rücken verbunden. Es liefert angeblich sehr dauerhafte Bände, die sich gut legen und gut aussehen. In Bezug aus die Einzelheiten müssen wir auf die erwähnte Zeitschrift verweisen. Die »Papierzeitung« bespricht einen argen Übelstand beim Heften des Buches mit Drahtklammern. Hierbei zeige es sich oft, daß diese das im Innern des Bogens liegende Doppel blatt durchschnitten haben. Daran schuld sei jedoch weniger die Drahtheftung als der Buchbinder. Derselbe solle hierbei das sogenannte »Niederhalten« ganz unterlassen, und das Runden wie das Abpressen nur zuverlässigen Arbeitern anvertrauen. Dann zeige sich dieses Durchschneiden nicht. Znm Schluß seien einige neue Patente aus dem Gebiete der Buchbinderei erwähnt: Haskins, Davis L Co. in London bringen eine neue Einrichtung an Fadenheftmaschinen zur Herstellung eines Sicherheitsknotens (No. 40 622). Dieselbe soll weniger empfindlich sein als die bisherigen. — C.L. Lasch in Reudnitz erfand eine Drahtheftmaschine mit selbstthätiger Klammerbildung, die sich durch eine zwangläufige Drahteinführung auszeichnet (Nr. 40 613). — W. Leo in Stuttgart verdanken wir einen Apparat znm Einspannen von Büchern bei der Rücken vergoldung (No. 40 785), sowie eine neue Ecken-Abrunde- maschine mit selbstthätiger Pressung (No. 40 784). G. van Muyden. Vermischtes. Zur Frage der Ansichtssendungen und der Pflicht exemplare. — Die Nummer 265 dieses Blattes bringt aus einem Artikel der »Preußischen Jahrbücher« über die gegenwärtige Bewegung im deutschen Buchhandel (Novemberheft 1887, von G. I.) einen längere» Auszug, in welchem mehrfach auch ein Aufsatz von mir aus dem Jahre 1883 über den gleichen Gegenstand citiert wird.*) Da dies in einer Weise geschieht, daß solche, welche meine Arbeit nicht selbst gelesen haben, leicht zu der Meinung kommen können, ich sei damals als ein Gegner des Sortimentsbuchhandels aufgetreten, so gestatte ich mir darauf hinzuweisen, daß ich im Gegenteil sehr entschieden für Erhal tung desselben eingetreten bin (siehe besonders Seite 522 jenes Aus satzes). Natürlich bin ich auch nie ein Gegner der Ansichtssendungen gewesen, mit denen überhaupt der deutsche Sortimentsbuchhandel steht und füllt, sondern habe auf Seite 53t nur »einer verständigen, aus richtiger Beurteilung der wirklichen Bedürfnisse beruhenden Minde rung der Ansichtssendungen« und der Entwickelung von Spezial- Sorlimentsgeschäften zunächst in größeren Städten das Wort geredet. Bei dieser Gelegenheit möchte ich in meinem Artikel zur Frage "kr Pflichtexemplare (Nr. 246) den Hinweis aus die Münchener Hof- und Staatsbibliothek näher erläutern. Derselbe war in einer Ein- *) Abgedruckt im Börsenblatt 1883, Nr. 291 u. 293. sendung der Nr. 257 dieses Blattes als unverständlich bezeichnet worden. Ich nahm wohl mit Recht an, daß mau an der Münchener Bibliothek im Jahre 1875 bei Abschätzung des durch Aufhebung der Pflicht exemplare zu befürchtende» Schadens einfach die Preise der für die Bibliothek wünschenswerten Bücher, welche während eines Jahres in Bayern erschienen, summiert hat und so zum Betrage von etwa 1200 fl. (--- 2040 ^) gelangt ist. Da Bayern zwei- bis dreimal größer ist als die Provinz Hannover, und in München, Erlangen u. s. w. eine große Zahl von Verlegern wissenschaftlicher, also für jene Bibliothek nötiger Werke besitzt, während die Zahl derselben in der Provinz Hannover klein ist, so durste ich wohl den von mir für Göttingen aus gerechneten Betrag (360 ^) als mit obigem in, Einklang befindlich bezeichnen. Es sollte dem' Vorwurf vorgebeugt werden, als hätte ich den Wert der eingelaufeneu und für uns wichtigen Bücher unterschätzt. Göttingen, den 23. November 1887. Prof. Dziatzko. Schlagwort-Katalog. — Von dem hier bereits erwähnten Schlagwort-Katalog, welchen die Herren Carl Georg und Leopold Ost (Firma: Fr. Cruse's Buchhandlung) in Hannover zur Zeit be arbeiten, liegt uns die Satzprobe einer Seite vor. Die Schlagworte, von welchen für diese Probeseite eine Auswahl von ^ bis 2 getroffen wurde, stehen in fetter Nonpareille-Antiqua stark nach links ausgerückt, während die alphabetisch geordneten Titel in gewöhnlicher Nonpareille- Antiqua, die ganze Zeilenlänge der Oktavscite mehr oder weniger füllend, darunter sich anreihen. Die Anordnung der Seite entspricht allen Anforderungen der Übersicht und des typographischen Geschmacks und würde vielleicht noch besser wirken, wenn die etwas zwecklose Spationierung der Autornämen unterblieben wäre, welche in ihrer notwendigen Übereinanderschichtung dem suchenden Auge nicht wohlthnn und auch keine Hervorhebung des einzelnen Namens bewirke». Zn bedauern ist bei dem nützlichen Unternehmen nur, daß sich die Herren Herausgeber mit ihrer Beschränkung auf die Jahre 1883 1887 zu enge Grenzen für ein so wichtiges Handbuch gezogen haben und die Bedeutung desselben durch ihren Verzicht auf jede kritische Auswahl noch weiter abschwächen. Wie nützlich würde ein Handbuch sein, welches in ganz gleicher Anordnung, aber mit sorgfältiger Auswahl, die Er scheinungen der letzten 20 bis 25 Jahre umfassen würde! Rechtsstreit Nordau-Elischer. Am 24. d. M. kam vor der 2. Civilkammer des k. Landgerichts Leipzig der Rechtsstreit des Schrift stellers Or. Max Nordau gegen seinen Verleger B. Elijcher in Leipzig zur Erledigung. Das Gericht entschied, daß Or. inscl. Max Nor dau als Verfasser des von B. Elischer verlegte» Werkes »Die Krank heit des Jahrhunderts« mit seiner Klage wider Elischer, dem er das Verlagsrecht an diesem Buche zu bestreiten suchte, abzuweiscu sei, da Elischer zwar nicht direkt von Nordau, aber doch von Leopold Kät scher in Berlin, der dazu befugt war, das Verlag-recht vollständig rechtmäßig erworben habe. Dagegen wurde Elischer mit seiner Gegen klage von 1000 die er für Erlangung des Verlagsrechts an Kätscher bezahlt, gegen Nordau gleichfalls abgewicseu. Die Gerichtskosten wurden mit dem Kläger Or. Nordau, mit dem Beklagten und Wider kläger B. Elischer auserlegt. Rechtsstreit Krabbe - Wiemann. — Der I, Strafsenat des Reichsgerichts beschäftigte sich am 21. d. M. mit der von Herr» D B- Wiemann, Verlagsbuchhändlcr in Barmen, eingelegten Revision betreffend das Erkenntnis der Straskamnur des Elberselder Landgerichts vom 6. September, wonach die in dem Verlage von D.' B. Wiemann in Barmen erschienene Broschüre »Der Reichskanzler Fürst Bismarck. Von Professor Wilh. Müller in Tübingen« einzuziehen sei. Herr Wiemann giebt unter dem Titel »Ans dem Reiche für das Reich« Serien von Broschüren heraus, zu deren einer Herr Professor Müller in Tübingen das Manuskript geliesert hatte, an dessen Originalität irgend zu zweiselu Herr Wiemann nicht die geringste Veranlassung hatte. Der Verlagsbuchhändler Herr Carl Krabbe in Stuttgart sah in diesem gegen vierzig Seiten starken Heftchen einen Nachdruck aus der zwei hundert Seiten umfassenden Jubiläumsbiographie Bismarcks, welche derselbe Verfasser, Professor Müller, s Z. im Krabbe'schen Berlage hatte erscheinen lassen und welche wiederum eine -Art Auszug aus einer größeren Bismarckbiographie von Professor Müller, welche ebenfalls einen Artikel des Krabbe'schen Verlages bildete, war. Daraufhin halte Verlagsbuchhändler Krabbe gegen D. B. Wiemann Strafantrag wegen Veranstaltung eines strafbaren Nachdrucks gestellt. Das Landgericht Elberfeld konnte nun zwar in der Verhandlung am 6. September nicht zu der Überzeugung komme», daß Herrn Wie mann, der im guten Glauben an die Originalität der Schrisl letztere i» Verkehr gebracht hatte, ein Verschulden treffe, uud sprach ihn frei. Wohl aber erkannte es nebenbei ans Einziehung der sämtlichen vorhan dene» Exemplare der fraglichen Schrift, weil sich der Inhalt derselben teilweise mit dem des größeren Müllerstchen Werkes decke, und einzelne Stellen des letzteren wörtlich in der Broschüre Ausnahme gesunden. Gegen diese Einziehung hatte Wiemann die Revision eingelegt. Der Vertreter Wiemanns, Rechtsanwalt Or. Hans Blum, nahm
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder