Nr. 42. MM Leipzig, Freitag den 20. Februar 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Vorstand bringt wiederholt in Erinnerung, daß nur solche Warenhäuser, Kaufhäuser und Bazare als reguläre Buchhandlungen angesehen werden dürfen, die vom Vorstand des Börsenveretns nach Hinterlegung eines Verpflichtungsscheins als reguläre Buchhandlungen anerkannt und im Börsenblatt bekannt gegeben worden sind. Ein Ver zeichnis dieser Firmen kann von der Geschäftsstelle unberechnet bezogen werden. Allen übrigen Warenhäusern, Kaufhäusern, Bazaren, also auch denjenigen, deren frühere Anerkennung zurückgenommen werden mußte, ist die Benutzung der Einrichtungen und Anstalten des Börsenvereins versagt. Leipzig, den 20. Februar 1914. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Stegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Oscar Schmorl. Bekanntmachung. In den letzten Jahren ist es mehrfach vorgekommen, daß ohne Aushebung des Ladenpreises größere Partien von neuen Büchern oder Musikalien an Warenhäuser und sonstige Firmen abgegeben wurden, die alsdann im Einzelverkauf an das Publikum unter dem Ladenpreise verkauft worden sind. Wir weisen darauf hin, daß bei Abschluß solcher Verkäufe der Verleger die Pflicht hat, die Wiederberkäufer aus die Einhaltung des Ladenpreises festzulegen, möglichst unter Ausbedingung einer entsprechend hohen Konventionalstrafe, sonst gilt der Ladenpreis der verlausten Werke als aufgehoben, und der Verleger ist nach H 4b der Verkehrsordnung gehalten, die Aufhebung des Ladenpreises in der dazu bestimmten Rubrik des Börsenblattes anzuzeigen. Wird dieser Pflicht trotz Aufforderung nicht genügt, so kann der Vorstand des Börsenvereins erklären, daß der Ladenpreis dieser Werke nicht länger vom Böcsenverein geschützt werde. Außerdem hat der Verleg er nach K 4 der Verkehrsordnung den Sortimenter für die auf dessen Lager nachweislich noch vorrätigen Exemplare der fraglichen Werke zu entschädigen. Leipzig, den 20. Februar 1914. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Oscar Schmorl. Buchhändler -Lehranstalt zu Leipzig. Extraner- (Vollschüler-) Abteilung): I. Einjähriger höherer Fachkurs für Buchhandlungsgchilfen und junge Leute mit gehobener Schulbildung. Der Lehrplan dieses Kurses wird von Ostern 1914 an nach der rein buch- händlerischen Seite (Buchhandelsbe- trtebstehre, doppelte Buchführung, Buchhändler-Korre spondenz, buchhändlerische Rechtskunde, Buchgewerbekunde, Literatur usw.) bedeutend erweitert und vertieft. II. Vorschule (einjährig) für schulentwachsene Knaben zur Vorbereitung auf die praktische Lehre. Prospekte und Anmeldungen bei dem Unterzeichneten. Leipzig, Platostraße 1a, I. Direktor vr. Curt Frcnzcl. (Sprechstunde wochentags 9—10 Uhr.) 277