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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1915
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- 1915-11-15
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- 15.11.1915
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Redaktioneller Teil. ^ 266, 15. November 1915. Schlesische Buchdruckerei, Kunst- und BerlagS-Anstalt vorm. S. Scholtlaender A -G. in Breslau. Bilanz am 30. Juni 1915. Aktiva. SpreWal. A„ Kassakoulo . . 3 992 55 Grundstückskonto 385 000 Maschinen-, Schriften- und Utensilienkonto 201 579 SS Materialien und Papierkonto 25012 S8 Verlags- und Druckereirvarenkonto 33 997 50 Wechsel- und Beteiltgungskonto 48 723 42 Depotwechselkonto 10 000 .Kautionskonto 477 05 Konlokorrentkonto (Debitoren) 83 985 94 Gewinn- und Verlustkonto: ^4 20 4L» IS Verlust, abzüglich .. 2 SM.— Restentnahme des Reservefonds . . . 17 929 13 810 697 23 Passiva. Per Aktienkapitalkonto 250 000 Hypothekenkonto 250 000 S. Schottlaender's Kautionskonto 3 109 Rückstellungskonto 37 956 75 Konlokorrentkonto (Kreditoren) 269 631 48 ! 810 897 28 Gewinn- und Verlustkonto. Verlust. An ä Generalunkostenkonto IM 813 02 Abschreibungskonto 15713 19 122 326 21 Gewinn. Per s Druckereibetrtebskonto 81 018 56 Mietenkonto 13149 92 Nord- und Süd-Warenkonto 7 818 04 Verlag »Allgemeiner Anzeiger f. Schneidergewerbe« 79 50 Restentnahmc aus dem Reservefonds 2 500 Verlust 17 92« in 122 326 21 Breslau, im Oktober 1915. Schlesische Buchdruckerei, Kunst- und Verlags-Anstalt vormals S. Schottlaender Aktien-Gesellschaft. Der Vorstand. Der Aufsichtsrat. S. Schottlaender. vr. Wilhelm Perls. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 260 vom 3. November 1915.) Verbot von Schönherrs Drama »Der Wcibstcnfel«. Auf Grund des ß 1 des Gesekes über den Belagerungszustand vom 9. Juni 1851 ist zur Wahrung des Burgfriedens die Aufführung des Schönherrschen Stückes »Der Weibsteufel« im Befehlsbereiche der Festung Mainz verboten worden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 600 .// oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. Personalnachrichten. Gestorben: infolge eines Strgßenbahnnnfalles im Alter von 79 fahren -Herr W i l h e l m A. Gais e r , Inhaber der Kunsthandlung -H. 61. Gntekiliist in Stuttgart. Der Verstorbene war dem Gründer der Firma Gnteknnst 1902 als Teilhaber an die Seite getreten und übernahm bei seinem Aus scheiden im Jahre 1910 das Geschäft in Alleinbesitz. Gaiser war ein tüchtiger Kunsthändler und galt weit über die Grenzen Deutschlands hinaus als großer Nembrandtkenner. Fritz Jürgens f. Der iimge rheinische Tondichter Fritz Jürgens hat in den Champagnekämpfen am 25. September im Alter von 27 Jah ren den -Heldentod gefunden. Ein wertvolles Vermächtnis hat er hin terlassen in seinen Greif- und Falke-Liedern und in bisher nnge- druckten Gesängen moderner Dichter. Firmenschilder. <Vgl. Nr. 252.» Die Erfahrung, daß es fast unmöglich sein sollte, Firmcnschild- buchstaben in Fraktur zu bekommen, kann ich nicht bestätigen. Hier in Göttingen finden sich solche in wirkungsvollster Form, besonders in Koch-Schrift, wetterfest, schwarz lackiert, und die Firma, die hier die Lieferung vermittelt hat, sagte mir, daß den Fabriken die Liefe rung von Frakturbnchstaben keinerlei Schwierigkeiten bereite, da sie für jeden einzelnen Fall die Buchstaben entsprechend dem zur Ver fügung stehenden Räume in Höhe und Breite verschieden Herstellen und daher neu zeichnen müssen. Koch-Schrift in dem neueren, nicht ganz so fetten Schnitt dürfte zur Zeit die kraftvollste und in der Fern wirkung beste deutsche Schrift für Firmenschilder sein. Es ist nur zu beachten, daß über und unter den Ober- und Unterlängen der Buchstaben etwas mehr freier Raum bleiben muß, als bei Antigua, wenn die für Fernwirkung wesentlichen Ober- und Unterlängen gut zur Wirkung kommen sollen. Güttingen. G. R u prech t. Skiedensjusliz Nie ist das Wort Friede mit solch ehrfürchtiger Scheu ausge sprochen worden als jetzt, wo noch immer nicht durch daS Nachtgewölk des Weltkrieges die hoffnnngsfrohe Morgenröte neuer Friedenszeit sich zeigen will. Ist es aber ein so Wunderbares nur um den Frieden der Völker, nicht auch um den Frieden des eigenen Volkes, der Volks genossen? Ungezählte Federn schreiben vom Burgfrieden. Denken aber alle, soweit es sic angeht, an ihn? Sind nicht insbesondere unsere Gerichtssälc nach wie vor oft genug noch die Schauplätze eines häßlichen Streitens, nicht eines Kampfes um das Recht? Der Ruf nach einer Friedcnsjustiz, einem Güteverfahren ist lauter denn je geworden. Der Ruf mag viele sammeln, die einsehen, wie oft das Volkswohl, aber auch persönlicher Jnteressenstandpunkt es gebieten nicht nur für die Kriegszeit, sondern auch jede spätere Friedenszeit —, lieber dem Gegner in angemessenem Vergleiche die Hand zu reichen, als unter Verschwendung wer weiß welcher Kraft und Geldopfer das »Recht«, wie man es sicht, zu sehen sich eiuredet, zum fernen ungewissen Ende dnrchzntreibeu. Allein weite Kreise stehen dieser besonnenen Erkenntnis fern, werden ihr auch fern bleiben, wenn nur die Bemühung der Juri st e n um Förderung der Friedcnsjustiz, so durch gesetzliche Regelung des Güteverfahrens, wcitcrbringen soll. Bei der Unzahl von Beziehungen, von denen die Gestaltung des Rcchtslebens abhängig ist, scheint jeder weittragende Erfolg von der Mitarbeit aller zur Leitung der Volks seele berufenen Stände bedingt. An sic alle, an alle Organisationen der Volksbernfe muß der Appell gehen: Unterstützt die Funktionäre der Rechtspflege in ihrem Streben, dem Volk die unaussprechlich große Wohltat einer sich immer mehr cinbürgernden Friedensjustiz zu bescheren? Wieviele stehen nicht oft genug als Aufwiegler hinter dem, der noch schwankt, ob er statt des Weges friedlicher Einigung den erbit ternden des Rechtsstreites gehen soll? Wie manches Wort bleibt nngesprochcn, das, von unverdächtiger, einflußreicher Seite kommend, rechtzeitig von voreiligem Entschluß zurückruseu würde? Fast jeder, der eine im bescheidenen, der andere im großeil Kreise, kann zur Mehr bewertung der Friedensjnstiz beitragen, nicht zu der Utopie, als ob einmal der Tag allgemeinen Nechtsfriedcns anbräche, der eben sowenig erscheinen wird, als der Tag nicgestörten Völlerfriedcns. wohl aber zu dem gesunden, Gedanken, wie sehr sich die Nechtsstreirfälle bei gutem Willen zum Vorteil der Gutwilligen beschränken lassen. Von der Kanzel töne mehr als bisher gerade dieses Fricdens- wort, unsere Lehrerschaft gebe cs der Jugend als eine ihrer besten Lehren mit. der Arzt zeige seinen goldenen Schlitz gegen drohende Zerstörung so mancher Nerven kraft im leidigen Prozeßhader! Das oft angeführte Wort des Freiherrn Attinghauscn: »Seid einig — einig — einig« ist nicht nur die letzte Weisheit aus dem Armsessel eines Sterbenden, ist die große Lebensweisheit, die unsere Bewegung zu einer Friedensjustiz sich zu eigen machen will. Bonn. Felix Joseph Klein, Rechtsanwalt. *) Der vorstehende, uns mit der Bitte um Abdruck übersandte Aufruf ist vielleicht deswegen von besonderem Interesse, weil sein Verfasser Rechtsanwalt ist. Da er in innere Beziehung zu manchen Veröffentlichungen im Sprechsaal der letzten Zeit gebracht werden kann, drucken wir ihn an dieser Stelle ab in der Hoffnung, daß diese Friedensworte besonders bei denen Eingang finden, die auch sonst gern auf Rechtsanwälte hören. Red.
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