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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1916
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- Deutsch
- Sammlungen
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Redaktioneller Teil. 282, 10. November 1916. Frankfurt a. M., Hannover, Leipzig, Nürnberg, Stutt gart! Arbeitgeberverband deutscher Papier- und Zellstoff-Fabri kanten, Berlin; Arbeitgeberverband der deutschen Farbenfabrikanten, Mül heim; Verband der Lithographen, Steindrucker uslv. (Senefeldcr- bund); wozu noch die allgemeinen industriellen und Handcls-Schutz- verbäude kommen. Auf der anderen Seite zeigt eine Zusammenstellung des »Württembergischen Landesausfchusses für Kriegsinvalidenfür- sorgc« über die Verwendungsmöglichkeiten von Invaliden im graphischen Gewerbe das Übergewicht des Buchgewerbes in deut lichster Form. Der Buchhandel wird dabei entgegen ausführ licher Einteilung der buchgewerblichen Invaliden nach Art ihrer Verletzungen mit dem Schlutzvermerk bedacht: »Für den Verlags und Sortimentsbuchhandel kommen nur gelernte Buchhändler in Frage, und zwar für den schriftlichen Verkehr nur dann, wenn sie trotz ihrer Verstümmelung in der Lage sind, zu schreiben. Die Art der Beschäftigungsmöglichkeit wurde im einzelnen Falle be sonderer Vereinbarung Vorbehalten bleiben müssen.« — Was muß sich der dem Buchhandel fernstehende Fürsorgeberater nach dieser Notiz Wohl für eine Vorstellung vom buchhändlerischen Großbetriebe und dem Gesamtumfang des Buchhandels machen? Aber auch bei Beurteilung des graphischen Gewerbes zeigt diese Ausstellung eine bedenkliche Unterschätzung der dem Inva liden verbliebenen Arbeitskraft und -Möglichkeit. Bei Verlust eines Armes (gleichviel ob des linken oder rechten) ist danach der Invalid innerhalb des Gesamtbetrtebes von Schriftgieße reien und Steindruckereien vollkommen auszuschalten, innerhalb des Buchbindereibetricbes nur für die »allereinfachsten« Arbeiten zu verwenden! Im Buchdrnckcrei- und Zeitungs- (also Redak- tions-)wesen sollen die Einarmigen nur als Korrektoren in Frage kommen, eventuell als Pförtner usw. Ich brauche Wohl nicht weiter ins Einzelne zu gehen, um die Überzeugung zu schaffen, daß wir es bei derartiger Jnbalidenfürsorge nur mit dem hand werksmäßigen Arbeiter zu tun haben und der Mittelstand, die Vertreter der kaufmännischen und geistigen Abteilungen der Be triebe völlig ausgeschaltet werden, daß also die Fürsorge hin sichtlich allumfassender Tätigkeit unbefriedigend ist. Zeigt sich so die Einseitigkeit der Fürsorge in der Bevor zugung des Buchgewerbes und des Arbeiters, so gibt andernteils die allgemeine Zersplitterung der Berufsberatung und des Ar beitsnachweises zu denken. Wir haben allein an bemerkenswer teren Publikationen: Arbeitsnachweis für Kriegsinvalide und heimkehrende Krieger. Wöchentlich sei« Juli 1915; Die Fürsorge für Kriegsteilnehmer. Monatlich seit Juli 1915; Deutsche Blätter für Kriegsverleyte. Halbmonatlich seit Sep tember 1915; Zeitschrift für Krüppelfürsorge. Sonderausgabe: Monats- blätter für Invaliden« und Krüppelhilse. Monatlich seit Oktober 1915; Die Kriegsbeschädigtenfllrsorge. Monatlich seit Oktober 1915; Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegsteilnehmer. Nachrichten über die soziale Kriegsteilnehmerfürsorge im Kö nigreich Sachsen, herausgegeben vom Heimatdank, Dresden; Die Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Rheinprovinz, heraus gegeben vom Landeshauptmann zu Düsseldorf; Die Wohlfahrtsrundschau, Organ des deutschen Hilfsbundes für kriegsverletzte Offiziere, seit Oktober 1915 (Beilage zur Täglichen Rundschau); Der Arbeitsnachweis in Deutschland. Hierzu kommen außerdem verschiedene Lazarett-Zeitungen (u. a. Lübeck, Frankfurt, Aachen, Hamburg, Bonn, Branden burg). Bringen auch diese Publikationen nicht ausschließlich Bei träge über Berufsberatung und -Vermittlung, so ergibt sich doch auch auf diese» Gebieten eine unerfreuliche Zersplitterung. Es ließe sich Wohl einwenden, daß der Buchhändler im Börsenblatt 1398 sein berufsamtliches Organ habe, es ist aber zu berücksichtigen, daß es sich darin nur um Inserate, nicht um unentgeltliche Listen der Jnvalidcnfürforge handeln kann und daß wir bei der Be schränkung des Börsenblatts auf den Buchhandel das Buchge werbe ausschalten müßten. In Anbetracht der vielfach notwendig werdenden Berussauswechselung ist dies aber unmöglich. Die Fürsorge für Invaliden des Buchhandels und Buchge werbes muh beide Berufe umfassen und braucht zweierlei Be rater. Für alle Fälle, in denen eine Wiederaufnahme der bis herigen Tätigkeit unmöglich ist, werden wir Berater brauchen, die möglichst vielseitig im Erwerbsleben beider Berufe wie ihrer Nebcuzweige bewandert sind und alle Möglichkeiten erwägen können, die für den Invaliden unter möglichst hoher Nutzung seiner früheren Fachkenntnisse und verbliebenen Arbeitskraft in Frage komme». Handelt es sich dagegen lediglich um eine ander weitige Verwendung innerhalb eines abgeschlossenen Berufs- zwciges (Verlag, Sortiment, Buchdruckerei, Redaktion usw.), so kommen Fachleute in Frage, die weniger vielseitig in beiden Berufen, als besonders in einer dieser Abteilungen erfahren sind. Wollen wir ferner eine klare Übersicht über den gesamten Arbeitsmarkt beider Berufe, Angebot wie Nachfrage, erhalten, so ist dies nur durch Monopolisierung in einem berufsamtlichen Organ möglich. Wir brauchen eine wohldurchdachte Organi sation, die eine Übersicht einesteils nach den Berufs-Unterabtei lungen, andernteils nach Verletzungen vornimmt. Schnell und klar muß auch der Mindcrgebildete ersehen können, welche Ar- bcitsmöglichkciten für ihn noch in Frage kommen, als Einarmiger, Einbeiniger, Gelähmter, Nervengeschwächter usw., und welche Anforderungen an ihn gestellt werden, andernteils bei Arbeits- gesuchen, welche früheren Kenntnisse und welche neu erlernten Fertigkeiten unter Berücksichtigung der Verletzungen geboten wer den. Dabei kann es sich nur um exakte Angaben handeln, da bei der oft notwendigen schnellen Arbeitsvermittlung nach der militärischen Entlassung dem Invaliden lange Korrespondenzen nicht zugcmutet werden können. Für persönliche Vorstellungen -- wenn solche unbedingt notwendig sind — müssen unter allen Umständen die Spesen ersetzt oder Jnvaliden-Fahrtbergünstigun- gen beantragt werden. Bei einer in Aussicht zu nehmenden systematischen Fach schulung der Invaliden sind ebenfalls beide Berufe zusammen zufassen, da beide eng verwandt sind und somit im buchhändle- risch-buchgewerblichen Großbetrieb zu Funktionsübertragungen führen können: was der eine auf diesem Gebiet nicht mehr zu leisten vermag, vermag er aus dem anderen, und umgekehrt. Aus militärischen Gründen werden naturgemäß nicht sämtliche In validen beider Berufe nach Leipzig als Zentrale der gemein samen Tätigkeit verlegt werden können; Berlin, München, Frankfurt oder Stuttgart würden bei gemeinsamem Lehrplan und ständigem Erfahrungsaustausch helfend mit eingreifen müssen. Außer den elementaren Fächern für Mindergebildete wird der Lehrgang besonders: Bibliothekskundc, Katalogisie rung, Truckwesen einschließlich der buchgewerblichen Nebenfächer, zeitgemäße Organisation und Reklame, kaufmännische Buch führung und Korrespondenz umfassen müssen. Auf keinen Fall darf — wenn wir nicht ein Proletariat Halbge bildeter erhalten wollen - der völlig Ungeschickte anderer Be rufe beiden Berufszweigen überwiesen werden, denn auch die Handwerkskammern haben wiederholt darauf hingewiesen, daß bei den dem Handwerk zugeführten Invaliden Wohl eine Kür zung der Lehr- und Gesellenjahre, keinesfalls aber ein völliger Erlaß derselben in Frage kommen könne. Aller Voraussicht nach werden Buchhandel und Buchgewerbe ohnehin nicht allzu viel Raum für Zuzug aus anderen Berufen haben, soweit es sich um gehobene Posten handelt, ich glaube sogar, daß wir mit der Überführung einer ganzen Anzahl reiferer Kräfte zum Bibliothekswesen oder zu Handel und Industrie (als Archivar, Reklamefachmann usw.) werden rechnen müssen. Außerdem muß dahin gewirkt werden, daß bei derartigen Unterrichtskursen von der bis jetzt meist geübten militärischen Trennung von Of fizier und Mannschaft abgesehen wird, da wir nach Verwirk lichung eines Volksheeres ohne soziale Unterschiede, d. h. Ein beziehung des sämtlichen Landsturms, gerade unter diesem einen
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